Prof. Dr. Konstanze Plett arbeitet an der Universität Bremen im Fachbereich Rechtswissenschaft und im Zentrum Gender Studies. In diesem Artikel geht sie auf verschiedene Rechtsbereiche ein, die intersexuelle Menschen benachteiligen, führt verfassungswidrige Rechtnormen bzw. Auslegungen von Rechtsnormen auf und schlägt Gesetzesänderungen vor, die diesen Benachteiligungen entgegenwirken könnten.
Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen das Recht auf „das Finden und Erkennen der eigenen geschlechtlichen Identität“ als zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehörig bezeichnet, in das „nur bei Vorliegen besonderer öffentlicher Belange“ eingegriffen werden darf.
Zum Finden und Erkennen der eigenen geschlechtlichen Identität gehört vor allem Zeit. Soweit rechtliche Rahmenbedingungen Beteiligte unter Entscheidungsdruck setzen, sind sie deshalb verfassungsrechtlich bedenklich. Ob besondere öffentliche Belange vorliegen, die einen Eingriff rechtfertigen, bedarf jeweils einer sorgfältigen Prüfung. Weiterlesen