Archiv der Kategorie: Integration & Diskriminierung

Das Recht auf freie Selbstbestimmung

Als Teil des weltweiten Amnesty-Netzwerks setzt sich MERSI (Menschenrechte und sexuelle Identität) bereits seit 15 Jahren für die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender weltweit ein. Denn in vielen Ländern der Welt werden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität diskriminiert, misshandelt, vergewaltigt, inhaftiert, gefoltert und ermordet. Seit einigen Jahren arbeitet die Hamburger MERSI Gruppe zum Thema Menschenrechtsverletzungen an Intersexuellen. Amnesty International nahm bislang keine Position zum Thema ein. Auf Initiative von MERSI Hamburg setzt sich die deutsche Sektion von Amnesty nunmehr auf internationaler Ebene für eine klare Positionierung ein, bei der schwere Menschenrechtsverletzungen an Intersexuellen definiert werden. In diesem Artikel beschreiben MERSI Hamburg ihre Einschätzung zum geführten Diskurs und zum Thema Menschenrechte.

Mit großer Freude haben wir beobachten können, wie sich im Verlauf des Diskussionsprozesses allmählich eine Tendenz herausschälte, die sich im Kern mit der von uns vertretenen Position deckt und unsere Argumente unterstützt – so wie es die ‚Erste Einschätzung’ des Ethikrats Mitte Juni im Wesentlichen formuliert. Neben dem Menschenrecht auf Nicht-Diskriminierung sind dies vor allem: das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Gesundheit und die Suprematie des Selbstbestimmungsrechts gegenüber dem Elternrecht, wie sie insbesondere im Falle von operativen Genitalkorrekturen (ohne Einwilligungsfähigkeit) im frühen Kindesalter entscheidend ist. Weiterlesen

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Themenschwerpunkt: Integration & Diskriminierung

Die Jagd nach dem „wahren“ Geschlecht

Wann gilt eine Frau als Frau? Die FIFA und andere Sportverbände setzen sich momentan mit dieser Frage auseinander. Sie versuchen zu klären, welche Kriterien erfüllt werden müssen, dass eine Frau im Sport tatsächlich auch als solche gilt. Die Medien lösten durch eine erniedrigende Debatte über das Geschlecht verschiedener Sportlerinnen eine regelrechte Hetzjagd aus. Hinter der Frage nach dem Geschlecht von Sportlerinnen steckt mehr als die bloße Gewährleistung eines scheinbar fairen Fußballspiels oder Wettkampfs.

Breite Schultern, ein markantes Kinn: Äußerliche Merkmale von Männern? Äußerliche Merkmale von Sportlern? Eine Laune der Natur? In zahlreichen Medien wurde mit dem  Beginn der Frauen-Fußballweltmeisterschaft über zwei Spielerinnen von Äquatorialguinea berichtet. Der Grund: ihr männliches Erscheinungsbild. „Wie schon 2008 spielen bei Äquatorialguinea mindestens zwei Männer mit“, äußerte sich die nigerianische Nationaltrainerin schon im November vergangenen Jahres. Solche Zweifel am Geschlecht von Sportlerinnen sind nicht neu. Vor drei Jahren sah sich die Tennisspielerin Sarah Gronert nach Anfeindungen gezwungen, einen Geschlechtstest zu machen. Es sollte bewiesen werden, dass die intersexuell geborene Tennisspielerin, die sich mit 19 Jahren entschied als Frau zu leben, tatsächlich weiblichen Geschlechts ist. Weiterlesen

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Themenschwerpunkt: Integration & Diskriminierung

Jenseits der rigiden Zweigeschlechtlichkeit

Prof. Dr. Nina Degele ist geschäftsführende Direktorin des Instituts für Soziologie der Universität Freiburg. In diesem Artikel greift sie das alltägliche Verständnis von Geschlecht auf, geht auf Situationen ein, an denen dieses Verständnis an seine Grenzen stößt und stellt die Frage, was gegen die Aufhebung der gesetzlichen Zwangsaufteilung in Männer und Frauen spricht.

Dass der Rahmen der Zweigeschlechtlichkeit zu eng sein kann, um Menschen zu kategorisieren, weiß inzwischen nicht nur die Sportwelt: Der Fall der 800-Meter-Läuferin Caster Semenya hat der Öffentlichkeit vor Augen geführt, dass die Zuordnung von Menschen zu Männern oder Frauen keineswegs immer eindeutig und gewaltfrei stattfindet. Nimmt man ethische Grundsätze beim Umgang mit Intersexualität ernst, sollte nicht die Festlegung auf männliche oder weibliche Menschen im Vordergrund stehen, sondern das Wohl des Kindes und des werdenden Erwachsenen. Deshalb gilt es, möglichst wenig irreversible Tatsachen zu schaffen, um dem Kind bzw. späteren Erwachsenen Entscheidungsspielräume (bis zum Erwachsenenalter) offen zu halten. Weiterlesen

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Themenschwerpunkt: Integration & Diskriminierung

Eine tradierte Vorstellung von Ehe

Ulrike Riedel ist Mitglied im Deutschen Ethikrat und Rechtsanwältin in Berlin. In diesem Artikel behandelt sie die Auswirkungen, die eine Änderung des Personenstandsgesetzes auf andere Rechtsbereiche haben würde, insbesondere mit Blick auf das Eingehen einer Ehe oder Lebenspartnerschaft.

Wenn als rechtlicher Personenstand die Eintragung eines dritten Geschlechts anerkannt würde, müssten und sollten auch die Regelungen zur Eingehung einer Ehe und Lebenspartnerschaft angepasst werden. Denn im Ehe- und Familienrecht und Lebenspartnerschaftsgesetz sind die Statusfragen und Rechtsfolgen derzeit an die Kategorien weiblich bzw. männlich geknüpft. Die Ehe eingehen können nach ständiger Rechtsprechung und Rechtslehre nur Personen verschiedenen Geschlechts (innerhalb der binären Kategorie weiblich/männlich), wenngleich dies dem Wortlaut von Art. 6 GG, der die Ehe grundrechtlich verbürgt, nicht zu entnehmen ist. Eine Eingetragene Lebenspartnerschaft können derzeit nur Personen mit dem gleichen Geschlecht eingehen. Weiterlesen

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Themenschwerpunkt: Integration & Diskriminierung, Personenstandsrecht

Das Aufweichen rechtlicher Geschlechtergrenzen

Dr. Angela Kolbe schrieb ihre Dissertation über Intersexualität, Zweigeschlechtlichkeit und Verfassungsrecht und bereitet sich momentan auf ein Habilitationsprojekt vor. In diesem Artikel geht sie auf das Personenstandsgesetz und Familienrecht ein und schlägt verschiedene Maßnahmen zur Änderung der Gesetzeslage vor, die dafür sorgen könnten, dass intersexuelle Menschen aus rechtlicher Sicht nicht länger diskriminiert werden.

Nach dem Personenstandsgesetz (PStG) muss nach jeder Geburt u.a. das Geschlecht des Kindes beim Standesamt registriert werden. Dabei werden, auch wenn der Gesetzeswortlaut dies nicht ausdrücklich vorsieht, nur die Eintragungsmöglichkeiten „männlich“ und „weiblich“ anerkannt. Kürzlich hat die Bundesregierung durch Erlass einer neuen Verwaltungsvorschrift diese Praxis auch für die Zukunft vorgegeben (Nr. 21.4.3 PStG – VwV, 26.03.2010). Weiterlesen

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Themenschwerpunkt: Integration & Diskriminierung, Personenstandsrecht