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BastA! Bulletin 01/2016

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Nr. 1 / Februar 2016

Basels starke Alternative AZB 4005 Basel

Mutationen an: Postfach 225, 4005 Basel

Und täglich grüsst das Murmeltier Dass es ausgerechnet ein Murmeltier ist, das sich in der Referendumskampagne gegen die zweite Gotthard-Röhre wehrt, ist kaum ein Zufall. Nach dem Ja zur Alpenschutzinitiative vor gut 20 Jahren und der mit 63 % Nein-Stimmen sehr deutlichen Ablehnung der „Avanti“-Vorlage (63% Nein), der letzten Abstimmung über ein zweites Loch für die Autobahn durch den Gotthard vor 12 Jahren, stimmen wir nun erneut über einen zweiten Gotthard-Strassentunnel ab. Da ist der Gedanke an „Und täglich grüsst das Murmeltier“ nicht weit. Bei beiden Abstimmungen stimmte übrigens auch das Tessin gegen den zweiten Tunnel, bei der Alpeninitiative mit 63.8% Ja-Stimmen und bei Avanti mit 55,7 Prozent Nein-Stimmen. Wenn ich daran denke, wie wenig Fahrzeuge durchschnittlich durch den Gotthard fahren, dann wundere ich mich schon darüber, dass es gerade dieser

Tunnel ist, um den immer wieder und mit so viel Herzblut gekämpft wird. Durch den Gotthardtunnel fahren durchschnittlich 17‘000 Fahrzeuge pro Tag. Das sind etwas weniger als auf der Wettsteinbrücke. Aber es geht bei der Abstimmung über die zweite Gotthard-Autobahnröhre nicht nur um den Gotthard. Es geht um die gesamte Nord-Süd-Achse von Basel bis Chiasso. Aber weil die verdreckte Luft in Basel und im Südtessin oder die Landschaft im Mittelland - ja, auch die ist zwischen Autobahnen und AKW manchmal ganz schön - gesamtschweizerisch leider nicht so viel Beachtung er-

hält, entscheidet die Stimmbevölkerung am Gotthard, wie viel (Lastwagen-)Verkehr sie durch die Schweiz lassen will. Mit dem Bau eines zweiten Strassentunnels würde die Gotthardroute zur kürzesten vierspurigen Strassenverbindung zwischen Nord- und Südeuropa. Dass der zweite Gotthardtunnel gebaut wird, ohne dass die Kapazitäten erhöht werden, glaubt ja zu Recht niemand. Nicht einmal die TunnelbefürworterInnen, sonst würden sie nicht behaupten, der Stau am Gotthard würde abnehmen. 700‘000 Lastwagen, die heute den Umweg über den Brenner nehmen, weil sie die Wartezeiten vor dem Gotthard umgehen wollen, würden dann zusätzlich durch den Gotthard fahren. Es geht dabei aber nicht nur darum, wo die Lastwagen durchfahren. Tirol, Südtirol und Trentino setzen sich gemeinsam dafür ein, den Schwerverkehr vom Brennerpass auf die Bahn zu verlagern. Dieser Einsatz würde - ebenso wie unsere Investitionen in die NEAT - durch den Ausbau der Strassenkapazitäten am Gotthard zunichte gemacht. BastA! empfiehlt daher den zweiten Gotthard-Strassentunnel abzulehnen. Tonja Zürcher


Boden behalten Basel gestalten

Abstimmung 28.02.2016

Am 28. Februar stimmen wir unter anderem über die neue Bodeninitiative ab. Sie ermöglicht dem Kanton, eine aktivere Bodenpolitik zu betreiben und verhindert, dass der Kantonsboden z.B. an Grossinvestoren und Anlagefonds verkauft wird. Unser Boden ist unsere Zukunft Boden lässt sich nicht herstellen, er ist kein „erzeugtes Gut“. Boden ist keine Ware, sondern muss grundsätzlich allen Menschen zugänglich sein. Darum steht der Wertzuwachs der Gemeinschaft zu und darf nicht privatisiert werden. Rund 40% des städtischen Bodens gehört dem Kanton und soll im Kantonseigentum bleiben. Die Initiative verlangt, dass Boden, der dem Kanton gehört grundsätzlich nicht verkauft wird, aber Dritten insbesondere im Baurecht zur Nutzung überlassen werden kann. Die Bodennutzung im Baurecht ermöglicht es langfristig zu planen , aber es erlaubt auch künftigen Generationen auf demokratischem Weg zu entscheiden, was mit dem Kantonsboden gemacht wird. Das Baurecht ermöglicht es dem Kanton, die Art der Nutzung des eigenen Grundeigentums besser zu steuern bezüglich Architektur, Nachhaltigkeit und Soziales. Boden nicht aus der Hand geben Mit der Neuen Bodeninitiative wird sichergestellt, dass Basel kein Land ohne finanzielle Not aus der Hand gibt. Es ist das Tafelsilber der Basler Bevölkerung, das nicht verscherbelt werden darf. Die Initiative reduziert mittel- und

Visualisierung: Patrick Tschudin

langfristig die Spekulation mit dem Boden im Kanton. Die Neue Bodeninitiative stellt sicher, dass für den Bau von Schulen, Altersund Pflegeheimen, Tramdepots und anderem kein teures Land zurückgekauft werden muss.. Baurechte bringen stetige Einnahmen. Das ist für das Gemeinwesen langfristig wertvoller als einmalige Verkaufserlöse. Weitergabe im Baurecht bewährt sich Der Kanton Basel-Stadt erzielt über seine mehr als 600 Baurechts-Verträge jährlich Einnahmen von rund 40 Millionen. Dadurch stehen Mittel für Bildung, Kultur und Sicherheit zur Verfügung – und zwar langfristig, sicher und stabil. In Basel gehören rund 10% der Wohnungen Genossenschaften und Stiftungen: Gemäss kantonaler Mietpreisstatistik sind Genossenschaftswohnungen in Basel-Stadt ca. 30% günstiger. Rund die Hälfte aller Genossenschaftsareale sind im Baurecht bebaut worden, vor allem auf Land vom Kanton. Dank dieser Baurechtsverträge kommen Genossenschaften überhaupt noch an Bauland, das sie sich für gemeinnützige Bauten leisten können. Die gesetzliche Höchstdauer eines Baurechtsvertrages

liegt bei 100 Jahren. Und ist einvernehmlich verlängerbar. Rechte und Möglichkeiten der Grundstücknutzung sind gleich wie beim Eigentum und kann somit auch bei

Darlehen als Sicherheit dienen. Dadurch kann der Baurechtsnehmer auch (und besser) Hypotheken aufnehmen. Erfolgreiche Beispiele • Die CMS schüttet pro Jahr 11 Mio. Franken für soziale und kulturelle Zwecke aus. Dies ist nur möglich dank gewichtigen Baurechtseinnahmen, weil sie ihr Land nie verkauft hat. • Das Bürgerspital Basel erbringt viele Leistungen in den Bereichen betreutes Wohnen, Rehabilitation und Integration; finanziert auch über die Baurechts-Einnahmen • Die Messe Schweiz mit dem Musical-Theater, der St. Jakob Park, der Zolli und viele andere Unternehmen und Institutionen in Basel profitieren von attraktiven Baurechtsverträgen mit dem Kanton. Bitte hilf mit, dass unser Boden in Zukunft beim Kanton bleibt; durch ein Ja zur Bodeninitiative am 28. Februar; und auch durch ein engagiertes Mitmachen. Wie auch du zu einer guten Kampagne beitragen kannst, ist unter neuebodeninitiative.ch/mitmachen aufgeführt. Im Namen des Initiativkomitees Brigitta Gerber


Mit Essen spielt man nicht! Die Spekulation mit Nahrungsmitteln ist eine der schlimmsten Formen der Profitmacherei. Finanzinstitute machen Profite aus steigenden Lebensmittelpreisen, während Millionen von Menschen in Hunger und Armut gedrängt werden. Die Spekulationsstopp-Initiative fordert darum ein Verbot der Nahrungsmittelspekulation. In den Jahren 2007 und 2008 stiegen die Nahrungsmittelpreise derart rasant an, dass es in vielen Ländern zu extremen Hungerkatastrophen kam, die Millionen von Menschen das Leben gekostet haben. Der Zeitpunkt war nicht zufällig; Kurz zuvor ist die Immobilienblase geplatzt und die verunsicherten Banken flohen in sichere Anlagen, Rohstoffe waren eine davon. Innert kürzester Zeit wurden Milliarden im Rohstoffmarkt angelegt und die Preise stiegen entsprechend an. Dies hat international scharfe Kritik nach sich gezogen. In Europa und in den USA wurden Positionslimits, also eine Obergrenze für die Spekuation, eingeführt. In der Schweiz ist bis heute noch nichts in diese Richtung passiert. Die Schweiz spielt eine bedeutende Rolle in der Welt der Finanzspekulation. Zwar sind die grössten Börsen für Agrarrohstoffe nicht in der Schweiz angesiedelt, aber als internationaler Finanzstandort und Heimat diverser Rohstoffhändler sind die relevanten Akteure in der Schweiz. Die Nahrungsmittelspekulation kann man nur global bekämpfen,

genau deshalb ist die Initiative gegen Nahrungsmittelspekulation so wichtig;

Die Schweiz muss diese Lücke schliessen, oder sie droht einmal mehr zur Regulierungsoase für Spekulanten zu werden. Die Schweiz darf dieser Tragödie nicht länger zusehen. Die Rohstoffmärkte sind für die Finanzakteure immer dann interessant wenn die Preise ohnehin schon steigen. Die zusätzlichen Milliarden die dann spekuliert werden führen immer wieder zu Preisblasen.

Hier merken wir davon eher wenig, aber Menschen in Entwicklungsländern, welche bis zu 80 Prozent ihres Einkommens für Nahrungsmittel ausgeben, werden schon bei kleineren Preisausschlägen in Hunger und Armut gedrängt. Die Ärmsten trifft es am härtesten. Sie können in Zeiten hoher Preise nicht einfach darauf verzichten Nahrungsmittel zu kaufen, und letztlich zahlen sie mit den hohen Preisen auch die Profite des Finanzsektors. Eine krassere Umverteilung ist kaum denkbar. Schätzungen zu Folge führt ein Preisanstieg von einem Prozent zu 16 Millionen zusätzlichen Hungernden. Das ist ein Risiko das man einfach nicht in Kauf nehmen darf. Schon als Kinder haben wir gelernt: Mit Essen spielt man nicht! Dies scheint für den Finanzsektor allerdings nicht zu gelten. Am 28. Februar können wir das ändern und mit einem JA zur Spekulationsstopp-Initiative die schädliche Finanzspekulation mit Lebensmitteln endlich verbieten! Franziska Bender, JUSO

Die Häuser an der Wasserstrasse bleiben erhalten! Die Häuser an der Wasserstrasse 21–39 gingen auf den 1.1.2016 im Baurecht an die Wohngnosseschaft Gnischter über. Damit sind 42 1–4 Zimmer-Wohnungen vor dem Abbruch gerettet und können zu günstigen Mietzinsen den BewohnerInnen zur Verfügung gestellt werden. Diese werden als GenossenschafterInnen die Häuser in weitgehender Selbstverwaltung renovieren und bewohnen. Im Frühling 2011 waren an vielen Häusern in der Stadt Transparente zu sehen, die forderten: „Kein Abriss an der Wasserstrasse“ oder „Wasserstrasse erhalten“. Der Verein Wasserstrasse, der sich aus BewohnerInnen der Häuser und deren FreundInnen zusammensetzt, lancierte damals die Kampagne zum Erhalt der vom Abbruch bedrohten acht Häuser. Die Kampagne richtete sich auch gegen die Veränderungen der letzten 15 Jahre im Quartier St. Johann. Mit dem Bau des Novartis Campus und vielen Neubauten entlang der Nordtangente verteuerten sich die Mieten auch vieler älterer Liegenschaften, was zur Verdrängung einkommensschwacher BewohnerInnen

fürte. Der Verein wandte sich gegen dieses Verständnis von „Quartier-Aufwertung“. In der Wohngnosseschaft Gnischter fand der Verein eine Partnerin für den Erhalt der Häuser und trat im Herbst 2011 in Verhandlungen mit Immobilien Basel-Stadt. Diese waren bereit, eine Absichtserklärung zur Übergabe der Häuser im Baurecht an eine bestehende Genossenschaft zu unterzeichnen. Es brauchte in der Folge viel Geduld, da die Erweiterung des Schulhauses Volta geklärt werden musste, sich die IWB über die Weiterentwicklung ihres Heizkraftwerkes Volta Gedanken machen mussten und über die Zukunft des sich dort befindenden Öllagers entschieden werden musste. Diese Entscheide mündeten im Bebauungsplan Volta Ost, der im März 2015 vom Grossen Rat verabschiedet wurde. Damit war der Weg frei zur Ausarbeitung der Baurechtsverträge, die am 18.11.2015 unterzeichnet werden konnten. Nun kann mit der Renovation der Häuser begonnen werden. Gleichzeitig werden sich die BewohnerInnen als Hausgruppen organisieren, um die Planung und das Zusammenleben in weitest

möglicher Selbstverwaltung vorzubereiten. Die Baurechtsverträge enthalten verschiedene Bedingungen, welche die Mietverhältnisse direkt betreffen: So sollen die Mietzinse möglichst günstig gehalten werden, was einen sehr bescheidenen Ausbau bedingt. Zudem sehen sie die Residenzpflicht vor, d.h. die GenossenschafterInnen müssen in einer Wohnung an der Wasserstrasse wohnen und angemeldet sein. Der Baurechtsvertrag umfasst die Häuser 21–37, für das Haus 39 wurde lediglich ein Vertrag über fünf Jahre vereinbart, da die definitiven Entscheide über die Schulhauserweiterung noch nicht gefallen sind. Wir hoffen sehr, dass auch dieses Haus in fünf Jahren mittels ordentlichen Baurechtsvertrags an die Wohngnosseschaft Gnischter übergeht. Der Verein Wasserstrasse und die Wohngnosseschaft Gnischter freuen sich sehr, dass es gelungen ist, die Häuser vor dem Abbruch zu retten. Diese Erfahrung zeigt, dass es sich lohnt, sich für den Erhalt von günstigem Wohnraum einzusetzen und dass Genossenschaften die dafür geeignete Organisationsform sind. Daniel Geltzer


Lauter Tritte gegen den Rechtsstaat – Nein zur Durchsetzungsinitiative!

Abstimmung 28.02.2016

Mit «Durchsetzung» hat die Durchsetzungsinitiative der SVP, über die wir am 28. Februar abstimmen, nicht viel zu tun. Vielmehr ist es eine zusätzliche Verschärfung der Ausschaffungsinitiative, die unsere rechtstaatlichen Prinzipien und das Völkerrecht in mehreren Hinsichten mit Füssen tritt. Einerseits würde sie die mit der Ausschaffungsinitiative geschaffene Zweiklassenjustiz ausweiten. In unserer Verfassung steht «Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich». Doch mit den Initiativen der SVP werden die gleichen Straftaten anders geahndet, je nachdem ob sie eine Person mit oder ohne Schweizer Pass begangen hat. Eine solche Ungleichbehandlung aufgrund des willkürlichen Kriteriums, ob jemand den Schweizer Pass besitzt oder nicht, ist menschenrechtlich unhaltbar. Gerade für Secondos, die ihr Papier-Heimatsland zum Teil nie gesehen haben, erscheint eine Abschiebung in dieses Land absolut unverhältnismässig. Dies führt zum nächsten, zweiten Tritt gegen den Rechtstaat, den die SVP mit dieser Initiative versetzen will: Die Abschaffung der Verhältnismässigkeit. Es gehört zu unseren zentralen Verfassungsgrundsätzen, dass staatliches Handeln immer und in allen Fällen verhältnismässig sein muss – dass also die

individuell betroffenen Interessen im Einzelfall mit dem öffentlichen Interesse abgewogen werden müssen. Dieses Verhältnismässigkeitsprinzip soll mit der Durchsetzungsinitiative ausgehebelt werden. Sie sieht einen AusschaffungsAutomatismus vor, der es den RichterInnen nicht mehr erlaubt, die Umstände im Einzelfall zu berücksichtigen und gegebenenfalls von einer Ausschaffung abzusehen. Drittens wird der Deliktskatalog gegenüber der Ausschaffungsinitiative weiter ausgeweitet. Die Initiative kreiert sogar ein ganz neues Delikt, das künftig auch zur Ausschaffung führen soll: der Sozialmissbrauch. Darunter fällt zum Beispiel das falsche Erwirken von Sozialleistungen. Ein einfaches falsches Gesuch für Ausbildungszulagen würde schon zu einer Ausschaffung führen. Ausserdem werden in einer zweiten Kategorie weitere weniger schwerwiegende Delikte, wie Raufhandel oder Drohung gegen Beamte zum Ausschaffungsgrund, wenn die Person innert 10 Jahren davor für irgendetwas anderes schon eine Strafe bekommen hat. Schliesslich ist die Durchsetzungsinitiative auch ein grosser Tritt gegen das

Völkerrecht. Mit ihr würde erstmals der Vorrang von Landesrecht vor Völkerrecht in unsere Verfassung geschrieben: Sie sieht vor, dass der Initiativtext dem nicht-zwingenden Völkerrecht vorgeht. Dies bedeutet insbesondere, dass die Bestimmungen der EMRK verletzt werden dürfen. Gerade das Recht auf Privatund Familienleben erscheint gefährdet. Verurteilungen der Schweiz am Europäischen Menschengerichtshof in Strassburg würden sich häufen, eine Kündigung der EMRK wird in Kauf genommen. Ein Vertragsbruch wird der Schweiz quasi vorgeschrieben. International würde dies äusserst schädliche Signale senden, denn: Wer will schon mit jemandem Verträge schliessen, wenn man weiss, dass sie vorsätzlich wieder gebrochen werden? Für die einzelnen betroffenen Personen, denen eine Abschiebung in ein womöglich fremdes Land droht, für die internationalen Beziehungen und für den Ruf der Schweiz hätte die Annahme dieser Initiative katastrophale Auswirkungen. Deswegen empfehlen wir ein deutliches Nein zur Durchsetzungsinitiative am 28. Februar 2016! Meret Rehmann, Vorstand jgb

Türkei: Militäroperationen in kurdischen Städten verletzen Menschenrechte Seit dem 14. Dezember 2015 gehen die türkischen Sicherheitskräfte mit umfassenden Operationen gegen die kurdische Arbeiterpartei PKK im Südosten des Landes vor. Betroffen sind zahlreiche Städte, darunter Cizre, Silopi, Dargecit, Nusaybin und die Grossstadt Diyarbakir. Mehrere Orte und Stadtteile werden militärisch belagert und sind abgeriegelt. Die Lage der Zivilbevölkerung verschlechtert sich immer mehr, und Berichte über Hunderte von zivilen Opfern häufen sich. Bereits im September 2015 waren einige Orte von ähnlichen Militäroperationen und Belagerungen betroffen. Amnesty forderte schon damals die Regierung dringend auf, die Rechte der Zivilbevölkerung auf Zugang zu Grundversorgung zu gewährleisten. Aufruf zur Einhaltung der Menschenrechte missachtet Internationale Menschenrechtsstandards schreiben für Operationen von Militär und Sicherheitskräften in bewohnten Gebieten enge Schranken vor. Amnesty International fordert daher die türkischen Militär- und Polizeiorgane auf, den

internationalen Menschenrechtsstandards Nachachtung zu verschaffen. Dies betrifft namentlich die folgenden Aspekte: • Versorgung der Zivilbevölkerung: Bei Ausgangssperren und Blockaden im Kontext bewaffneter Auseinandersetzungen muss der Bevölkerung im Mindesten jeden Tag hinreichend Zeit eingeräumt werden, sich mit dem Lebensnotwendigen zu versorgen. Schranken der Gewaltanwendung: Jegliche staatliche Gewaltanwendung durch Sicherheitskräfte oder Polizei muss dem Prinzip der Verhältnismässigkeit folgen. • Unabhängige Untersuchungen: Alle

Berichte über Verletzungen des Kriegsvölkerrechts und Berichte über zivile Tote müssen umgehend unabhängig untersucht werden. • Meinungs- und Versammlungsfreiheit: Das Recht, friedlich zu demonstrieren, muss gewährleistet bleiben.

Maya Heuschmann


Schäbige SVP, schäbiges Schengen «Schengen» soll Reisefreiheit ohne Rücksicht auf Nation und Passfarbe bedeuten, in der Realität sichert «Schengen» Europas zu großen Fußabdruck gegen den Rest der Welt ab. Schäbiger gehts nicht mehr: Ausgerechnet am Tag der Menschenrechte, dem 10. Dezember 2015, stimmte der einzige Basler SVP-Nationalrat im Bundeshaus der Motion: «Systematische Grenzkontrollen sofort einführen», zu. Für bedrohlich erachteten er und die übrige SVP eine von «Kriegsvertriebenen» ausgehende «unkontrollierte Migration». Die SVP erinnert an die offizielle Schweiz im Zweiten Weltkrieg. Wie damals reagieren heute die reaktionären Kräfte auf Flucht- und Migrationsbewegungen mit Abwehr, Abschottung und Rückweisung. Sie sind bereit, Fluchtgründe systematisch zu bestreiten, die Glaubwürdigkeit der Fliehenden zu erschüttern und deren Schicksalsnöte zu bagatellisieren. Mit SVP in Folter, Not und Tod Damals wie heute erhöhen systematische Grenzkontrollen dramatisch das Risiko von Zurückweisungen in Folter, Not und Tod. Kettenabschiebungen wären die Regel, und das letzte Glied bilden Unrechtsstaaten wie die Türkei, Syrien oder auch Eritrea. Wie die SVP ist auch «Schengen»: schäbig. Beide wollen den viel zu grossen eigenen Fussabdruck absichern, sich selber alle Freiheiten zuschanzen und gleichzeitig die 6,5 Milliarden ausserhalb Europas lebenden Menschen fernhalten. «Schengen» ist Betrug «Schengen» erlaubt Kontrollen innerhalb der Binnenstaaten und verdichtet sie an den Aussengrenzen. «Offenheit» und «Kontrollfreiheit» gab es nie, «Schengen» war immer schon ein Betrug, ein Phantom, ein Kunstprodukt, geschaffen von Europas Reichen. Seit der Erstunterzeichnung am 14. Juni 1985 in Remich bei Schengen bildet «Schengen» bloße Knetmasse in den Händen der Sicherheitspolitiker/innen. Flüchtlinge als Testpersonen Asylsuchende Flüchtlinge und die erweiterte Migration sind seit damals

Testpersonen. Europa unterzog deren Einreise- und Fluchtbewegungen immer höheren Risiken und machte das Mittelmeer zum Massengrab. Seit den 1980er Jahren machen uns nur schwerlich zu ertragende Bildergalerien zu Voyeuren der Not. Nun erreichen uns seit 2015 neue Bilder des Elends von den Binnengrenzen einzelner europäischer Nationen. Was hat geändert? Die Fluchtgruppen werden größer, die Fluchtbewegungen intensiver, und den Fliehenden helfen Smartphones und Roaming bei ihren verzweifelten Versuchen, sich auf ihrem individuellen Jakobsweg zurechtzufinden.

Verfestigte «Festung Europa» Wabenartig schaffen aktuell die Nationalisten innerhalb der «Festung Europa» ihre eigenen nationalen «Mini-Festungen». Diese erinnern an kleine Matrjoschkas, die ihren Platz in der nächst grösseren Matrjoschka haben. Seit 2015 wird die «grosse» Festung Europa mit diesen kleinen Festungen weiter aufgerüstet, verdichtet und verfestigt. Wird das Konzept der «Festung Europa» scheitern? Totale Abschottung würde radikale Selektion bedeuten, was in einem Staatengebilde wie Europa weder nach Haut- noch nach Passfarbe funktionieren kann. Abschottungspolitik ist unintelligent.

Beat Leuthardt *

Foto: Tonja Zürcher

Blick von Chiasso (CH) nach Ponte Chiasso (I): Ein einziges Quartier, wäre da nicht der "Spaltpilz" in der Mitte... Bildautor: Medienarchiv EuroGrenzen

* Zum Thema schrieb Beat Leuthardt u.a. die Bücher «Festung Europa», «An den Rändern Europas», «Leben online» und «Litauen – Europas neuer Pförtner»

Schäuble & Co.: Ohne Radar im Mittelmeer unterwegs Das Europa der Sicherheitspolitiker/innen scheint in den Weltmeeren zu dümpeln, einzig mit GPS versehen, aber ohne Radar, ohne Kompass und ohne Funkkonktakt nach draußen. Doch GPS ist ein eher autistisches System, das sich selbst ins Zentrum stellt und zwar die eigene Position verortet, nicht aber, was ringsum geschieht. Ist die Sicht eingetrübt, vermögen die Steuerleute nicht mehr selber bestimmen, ob der eingeschlagene Kurs erfolgreich sein wird. Der Crash ist vorprogrammiert. Bloß sich rechtzeitig das Vertrauen, den Goodwill und die Nachsicht all jener zu erwerben, die in denselben Gewässern unterwegs sind, kann helfen. Wirkliche Reisefreiheit umfasst alle Reisenden ohne Rücksicht auf Nation und Passfarbe: «Kein Mensch ist illegal.» (leu)


grundrechte.ch Wie ist der Verein grundrechte.ch entstanden? «grundrechte.ch» ist die Nachfolgeorganisation von «S.o.S. - Schweiz ohne Schnüffelstaat». Nach dem Fichenskandal von 1989 versuchte «S.o.S. - Schweiz ohne Schnüffelstaat» mit einer Volksinitiative die «politische Polizei» abzuschaffen und damit die Bespitzelung der (linken) Opposition dauerhaft zu verhindern. Im Herbst 2006 wurde mit der Namensänderung in «grundrechte.ch» die Ausweitung des Tätigkeitsfelds eingeleitet und die Stiftung durch einen Verein abgelöst.

Massnahmen im Umfeld von Sportveranstaltungen sowie – wie gesagt, besonders aktuell – das Nachrichtendienstgesetz (NDG) und die Revision des „Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs“ (BÜPF).

Mit welchen Mitteln arbeitet ihr, oder anders gefragt, wie sieht eure Strategie zur Verteidigung der Grundrechte aus? Ein erster Ansatz ist Information und Dokumentation, um für das Thema zu sensibilisieren. Wir betreiben eine laufend aktualisierte Webseite, bieten einen Newsletter an und versenden regelmässig Medienmitteilungen und Informationsbriefe. Anlässlich der jährlichen Mitgliederversammlung findet jeweils

Was sind denn überhaupt „Grundrechte“? Grundrechte sind Rechte, welche alle Einwohner gegenüber dem Staat besitzen. Beispiele sind die Bewegungs- oder die Versammlungsfreiheit, die Informationsfreiheit oder die Meinungsäusserungsfreiheit, und allgemein der Schutz der Privatsphäre. Sie sind eng verwandt mit den Menschenrechten.

Wie unterscheiden sie sich von anderen Rechten, die wir haben? Grundrechte werden von Jedermann mit der Geburt oder der Einreise in die Schweiz dauerhaft erworben, im Gegensatz zu vertraglich vereinbarten Rechten. Die Überwachung ist gerade das aktuellste Thema, aber Grundrechte an sich sind ja ein weites Feld.

Was sind die wichtigsten konkreten Punkte, für die sich grundrechte.ch einsetzt? «grundrechte.ch» engagiert sich vor allem für den Schutz der Privatsphäre und somit den Schutz vor Überwachung jeglicher Art. Dies umfasst auch die freie Nutzung des öffentlichen Raums, z. B. für Kundgebungen. Weiter wehren wir uns gegen Übergriffe durch die Staatsgewalt. Konkrete Punkte waren und sind der biometrische Pass, die elektronische Krankenversichertenkarte, repressive

eine öffentliche Veranstaltung, meist eine Podiumsdiskussion oder ein Vortag zu einem aktuellen Thema, statt. Zur politischen Arbeit gehört auch das Verfassen von Stellungnahmen in Vernehmlassungen zu geplanten Gesetzesänderungen. Weiter beteiligen wir uns an Referendumskomitees, z. B. beim knapp verlorenen Referendum gegen den biometrischen Pass oder aktuell beim Referendum gegen das Nachrichtendienstgesetz und beim Referendum gegen die Revision des BÜPF. Auch bei anderen Organisationen, z. B. der «Digitalen Gesellschaft», welche u.a. die Vorratsdatenspeicherung bekämpft, oder bei «Schutzfaktor M», welche sich für den Erhalt und die Stärkung der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK einsetzt, arbeiten wir mit, aktuell auch im NGOKomitee «NEIN zur Durchsetzungsinitiative!», welches für die Abstimmung vom 28. Februar 2016 gebildet wurde. Ein wichtiges Ziel ist dabei jeweils auch die Vernetzung der aktiven Kräfte. Bei Problemen mit der Polizei anlässlich von Demonstrationen oder Sportveranstaltungen kann «grundrechte.ch» über einen Fonds, der im Gedenken an den sehr engagierten Berner Rechtsanwalt Daniele Jenni geäufnet wurde, in einem bescheidenen Rahmen Rechtsmittelverfahren finanziell unterstützen.

Aktive Bewegungen

Wo liegt heute die grösste Gefahr für die Grundrechte in der Schweiz? Die grösste Gefahr für die Grundrechte liegt in der massiv zunehmenden Überwachung und Kontrolle, sowohl durch den Staat als auch durch Unternehmen, sowie in der zunehmenden Repression. Gegenüber dem Staat besteht eine Schwierigkeit darin, dass es in der Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit gibt. Ein Urteil wie etwa dasjenige des Europäischen Gerichtshofs EuGH, welches ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärte, weil es den verfassungsmässig garantierten Grundrechten widerspricht, ist in der Schweiz nicht möglich. Deshalb sind in der Schweiz grundrechtsverletzende Bestimmungen wie das Minarettverbot oder die lebenslange Verwahrung möglich. Auch vom Parlament beschlossene verfassungswidrige Bundesgesetze können in der Schweiz nicht juristisch angefochten werden. Die aktuellsten politischen Vorlagen sind erstens die «Durchsetzungsinitiative» der SVP, welche Garantien der EMRK aushebeln will und über die am 28. Februar abgestimmt wird, zweitens das neue Nachrichtendienstgesetz NDG und die Revision des BÜPF, und drittens die Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter». Diese konkreten Bedrohungen unserer Grundrechte müssen in aller Deutlichkeit bekämpft werden! Till Kleisli

Info: BastA! ist Kollektivmitglied bei grundrechte.ch


Nicht ohne unsere Freund*innen! - Sans-Papiers in Basel Seit jeher lässt die offizielle Schweiz die Frage der Sans-Papiers, der Menschen ohne Aufenthaltspapiere, unbeantwortet. Während eine kollektive Regularisierung in weite Ferne gerückt ist, findet in den allermeisten Kantonen nicht einmal die gesetzlich verankerte Härtefallregelung Anwendung. In Basel haben sich einige Personen mit Sans-Papiers zusammen getan, um für eine menschliche Auslegung der Härtefallregelung zu kämpfen. Ana, Beto, Bojan, Cristina, Isabelle, Maria, Raquel und Sarah sind vor vielen Jahren nach Basel gekommen. Sie alle waren gezwungen, unter schwierigsten Bedingungen ihre Heimat zu verlassen. Das Schicksal hat sie hierher gebracht und für alle ist die Stadt zu ihrem Lebensmittelpunkt geworden. Die Freude darüber, in Basel eine neue Heimat gefunden zu haben, ist jedoch stets überschattet von der existenziellen Sorge, diese vom einen auf den anderen Tag verlieren zu können. Denn weil sie keine Aufenthaltsbewilligung haben, können sie jederzeit verhaftet und ausgeschafft werden. Deshalb leben sie unter ständiger Angst und bewältigen ihren Alltag im Versteckten und ohne Möglichkeit, ihre Rechte wahrzunehmen. Dass sie dies seit Jahren und Jahrzehnten aushalten, ist Ausdruck ihrer Kraft, aber auch ihrer Ausweglosigkeit. Denn ein Neuanfang in den Ländern, in denen sie aufgewachsen sind, ist ihnen nicht mehr zumutbar. Basel ist der Ort, an dem sie Zuhause sind sowie der Ort, an dem sie eine Zukunft haben. Härtefallregelung – nicht umgesetzte Lösung im Einzelfall Genau für Schicksale wie ihre gibt es

die Härtefallregelung im Ausländergesetz (Art. 30 Abs. 1 Bst. b AuG). Diese erlaubt es den Migrationsbehörden, menschlich zu handeln und in Einzelfällen die unerträglichen Zustände des Lebens als Sans-Papiers aufzuheben. Ein Härtefallgesuch muss beim Kanton, in welchem man lebt, eingereicht werden. Bei einer positiven Beurteilung leitet der zuständige Kanton das Gesuch zur endgültigen Zustimmung ans Staatssekretariat für Migration (SEM) weiter. Bei der Prüfung beurteilen die Behörden die Integration, die Respektierung der Rechtsordnung, die Familienverhältnisse, der Wille zur Teilhabe am Wirtschaftsleben und zum Erwerb von Bildung, die Dauer der Anwesenheit in der Schweiz, der Gesundheitszustand sowiedie Wiedereingliederungschancen im Herkunftsland. Die allgemeine Formulierung dieser Kriterien führt zu einem grossen Spielraum der Behörden bei der Behandlung der Gesuche. Leider wird dieser von den allermeisten Kantonen sehr restriktiv ausgelegt. Auch der Kanton Basel-Stadt wendet die Regelung kaum an. So hat er in den sechs Jahren von 2009-2014 lediglich acht Gesuche zur Gutheissung ans Staatssekretariat für Migration weitergeleitet. Dies bei geschätzten 5’000 Sans-Papiers im Stadtgebiet. Und auch

die Fälle der acht eingangs genannten Sans-Papiers hat das baselstädtische Foto: z.V.g.: SebastianBenthaus Sicherheitsund Justizdepartement in einer Voreinschätzung anonymisierter Gesuche als wenig chancenreich beurteilt. Solidarität im Härtefall Wenn man ihre Geschichten kennt und sich ihre Lebenssituationen vor Augen führt, ist diese Einschätzung nicht nachvollziehbar. Deshalb haben einige Interessierte das Komitee Nicht ohne unsere Freund*innen! gegründet. Mit ihrem Einsatz unterstützen sie die SansPapiers, ihre definitiven Gesuche einzureichen. Das Komitee steht dafür ein, dass sie eine Aufenthaltsbewilligung erhalten und in Basel bleiben können. Dafür ist es notwendig, dass die Behörden des Kantons ihren Spielraum bei der Beurteilung von Härtefallgesuchen menschlich nutzen und mit einem positiven Entscheid den Lebenssituationen der Sans-Papiers gerecht werden. Mit Informationsmaterial, Diskussionsveranstaltungen und Aktionen tragen die Sans-Papiers und das Komitee das Thema und ihr Anliegen in die Öffentlichkeit und bauen eine breite Unterstützung auf. Auch eine Unterschriftensammlung ist Teil der Kampagne. Mit einer Teilnahme an den Veranstaltungen und Aktionen sowie einer Unterschrift kann man die Sans-Papiers in ihrem Anliegen unterstützen. Auf der Website nichtohneunserefreundinnen.ch oder auf facebook.com/nichtohneunserefreundinnen finden sich Termine und die Unterschriftensammlung sowie weitere Informationen. Jede Unterstützung ist wichtig! Fabrice Mangold, Sans-Papiers Basel Bild: Sebastian Benthaus

Aktion zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2015. Foto: Frantisek Matous


Das Boot ist voll!

Kolumne

Ich weiss, was Sie jetzt denken. Da meldet sich so ein Spinner zu Wort, ein Fremdenfeind oder Rassist. Aber ich kann Sie beruhigen. Ich bin ganz normal. Ich habe nichts gegen Flüchtlinge, und die humanitäre Tradition der Schweiz ist mir heilig. Also wenn da beispielsweise ein afrikahaben wir zwei Weltkriege schadlos nischer Intellektueller bei uns ankommt, überstanden. Wir können doch jetzt nicht der in seinem Heimatland an Leib und alles, was wir mit unserer Hände Arbeit Leben bedroht ist, sag ich: Willkommen erwirtschaftet haben, leichtfertig aufs in Basel! Und er bekommt hier auch eiSpiel setzen, nur weil da Tausende an nen Job. Jemand muss ja schliesslich die unsere Tür klopfen in der Hoffnung, hier Zigarettenstummel von der Strasse wegräumen, sonst bekommen wir ein touristisches Problem. Dieses ausufernde Littering schadet doch dem Standort Basel enorm. Aber Basel kann stolz sein auf seine Willkommenskultur: die leuchtend orangen Westen der Stadtreinigung. Das soll uns Angela Merkel mal nachmachen. Aber ich rede hier von Einzelfällen. Toni Brunner sprach von hundert Flüchtlingen pro Jahr, welche die Schweiz allenfalls noch verkraften könnte. Damit kann auch ich leben. Was uns Foto: Francesca Renggli heute widerfährt ist aber: DIE KOMMEN IN MASSEN! Auf einen solchen Ansturm von angenehm leben zu können. Und komArbeitskräften ist unsere Stadtreinimen Sie mir jetzt nicht mit den Mengung doch nicht vorbereitet. Und da muss schenrechten. Es ist das Recht jedes ich als logisch denkender Mensch einfach Menschen, sich anzupassen. Schliesslich sagen: Eine derartige Anhäufung von wird auch bei uns Integration ganz gross Einzelfällen ist unwahrscheinlich. Ehrgeschrieben. Aber wie bitte sollen sich lich gesagt zweifle ich daran, dass diese Menschen bei uns integrieren, die in ihMenschen wirklich stichhaltige Fluchtren Herkunftsländern die Integration gründe haben. Die hätten sich doch in nicht geschafft haben?! ihrem Heimatland einfach neutral verSie können jetzt natürlich einwenden, halten können, sich anpassen und koopein den Herkunftsländern der Flüchtlinge rieren. Dann wären sie nicht Flüchtlinge. herrsche Krieg. Aber spätestens seit den Das sind doch auch die Werte, die das Anschlägen in Paris befinden wir uns Erfolgsmodell Schweiz auszeichnen: doch auch im Krieg. Ich getraue mich ja Neutralität, Anpassung und Kooperatikaum mehr, einen Brüsseler Salat zu on mit den Mächtigen. Das tut nicht weh. kaufen, aus Furcht, es könnte eine BomSo ist die Schweiz reich geworden. So be darin versteckt sein. Und niemand

weiss, wie viele Terroristen sich als Flüchtlinge verkleidet hier einzuschleichen versuchen. Zum Glück stranden die Flüchtlingsmassen vorerst vor allem in der EU: in Griechenland, Ungarn, Deutschland, Schweden etc. Aber zwei Millionen stauen sich in der Türkei, Hunderttausende im Libanon. Ein Ende ist nicht abzusehen. Gut, die Türkei wird jetzt mit EUMilliarden aufgerüstet, um die Flüchtlinge daran zu hindern, zu uns zu kommen. Und wie ich Präsident Erdogan kenne, macht der kurzen Prozess. Da wird durchaus auch mal auf ein Gummiboot mit Flüchtlingen scharf geschossen, und dann Gnade dir Gott. Aber machen wir uns nichts vor: Wenn wir nicht Gegensteuer geben, wird irgendwann auch die Schweiz von der Flüchtlingslawine überrollt. Ich erwarte daher vom Bundesrat, dass er endlich die Generalmobilmachung ausruft. Wir müssen die Grenzen dicht machen, das ist der Ernstfall. Das Boot ist voll! Das müssten doch auch die Flüchtlinge begreifen, schliesslich kennen viele dieses Gefühl aus eigener Erfahrung. Die Schweiz ist nun mal ein Sonderfall, das schleckt keine Geiss weg. Es kann nicht jeder und jede im Reichtum leben. Unsere humanitäre Tradition in Ehren, aber in diesen schweren Zeiten tut vor allem Eines Not: Wir müssen unseren Wohlstand verteidigen, koste es, was es wolle.

Veranstngen

Die Ziegler Papier AG schliesst ihre Produktionsstätte für Fein- und Spezialpapiere in Grellingen. Der Entscheid sei aufgrund der anhaltenden Überkapazitäten sowie der ungünstigen Wechselkurssituation gefällt worden. Die Aufhebung des Euromindestkurses habe die Situation nochmals verschärft. BastA! bedauert die Schliessung der Papierfabrik Ziegler, wird doch das Bulletin seit der 1. Ausgabe seit jeher auf Ziegler-Papier gedruckt.

Rudi Ratlos

Impressum: Nr. 1/Februar 2016. Herausgeber: Förderverein BastA!, Rebgasse 1, Postfach, 4005 Basel, Tel. 061 / 691 16 31, E-Mail: sekretariat@basta-bs.ch, PC 40-31244-5, Website: www.basta-bs.ch, erscheint mind. 4x jährlich, für alle Mitglieder gratis. Redaktion: Francesca Renggli, Till Kleisli, Patrizia Bernasconi, Richard Spillmann, Martin Flückiger, Druck: Rumzeis Basel


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