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Kultur des Hinschauens und Handelns

Beim Fachgespräch „Gewaltprävention im Kinder- und Jugendsport“ wurden Good-Practice-Beispiele aus zwei Vereinen vorgestellt

Ein Online-Fachgespräch mit Stammtisch und offenem Austausch hat Mitte Juni für Interessierte aus Sportvereinen und -verbänden sowie Fachkräften der Jugendhilfe und weiteren Neugierigen stattgefunden. Die Veranstaltung wurde von der Baden-Württembergischen Sportjugend (BWSJ) zusammen mit der Aktion Jugendschutz Baden-Württemberg (ajs) organisiert und durchgeführt.

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Grenzüberschreitungen und Gewalt an und von Kindern und Jugendlichen sind ein gesamtgesellschaftliches Thema. Ob körperliche, psychische oder sexualisierte Gewalt.

Die Pflicht der Sportvereine ist es Kinder und Jugendliche zu schützen. Übungsleiterinnen und -leiter und Trainerinnen und Trainer haben einen erheblichen Anteil daran, Schutzkonzepte ganzheitlich vorzuleben. Also jede Form von Gewalt zu erkennen und angemessen zu handeln. Nach einer kurzen Einführung ins Thema und einem theoretischen Einblick, wie Gewaltprävention gelingen kann, stiegen die Teilnehmenden in den praktischeren Teil ein. Als Good-Practice-Beispiele skizzierten der TV Neckarhausen (TVN) sowie der SC Staig ihre expliziten Herangehensweisen, Prozesse und Herausforderungen zur Einführung und Umsetzung eines Schutzkonzeptes. Horst Gropp, geschäftsführender Vorstand des TVN und Gewaltschutztrainer, erläuterte, dass es insbesondere darum gehe, eine „Kultur des Hinschauens und Handelns“ zu schaffen – und diese ausgeweitet auf alle Gewaltformen. Im März 2023 wurde die Implementierung des Schutzkonzeptes des TVN verabschiedet. Dieses Schutzkonzept weist eindeutige Handlungsempfehlungen und Leitlinien aus. Anna Maria Knapp, Kindheitspädagogin, sowie Horst Gropp werden im TVN als Schutzbeauftragte eingesetzt und sind somit Ansprechpersonen im Themenfeld Gewalt sowie verantwortlich für die interne Weiterbildung aller ehrenamtlich Tätigen im TVN. Darüber hinaus hat der TVN bereits eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die sich umfassend mit dem Thema Implementierung des

Schutzkonzeptes auseinandersetzt. Heiß diskutiert wurde insbesondere die Thematik des erweiterten Führungszeugnisses. Horst Gropp äußerte sich diesbezüglich eindeutig: „Spätestens, wenn man in die Runde fragt, wer gegen ein Gewaltschutzkonzept ist, habe man alle Menschen im Raum auf seiner Seite.“ Simone Ströbler, Kinder- und Jugendschutzbeauftragte des SC Staig, stellte ebenfalls den Prozess zur Erarbeitung und Implementierung eines Schutzkonzeptes in ihrem Verein vor. Sie äußert, dass alle Vereine anerkennen müssen, dass (sexualisierte) Gewalt in jedem Verein vorkommen kann. Beim SC Staig handele es sich um einen ländlichen Verein mit 2200 Mitgliedern, in dem man sich kennt und sich nicht vorstellen könne, dass so etwas passiert. Aber genau das könne man nie ausschließen. Seit 2019 hat der SC Staig daher ein Schutzkonzept, um präventiv gut aufgestellt zu sein. Darüber hinaus hat die ausgebildete Sozialarbeiterin Simone Ströbler einen Ehrenkodex formuliert, den alle unterschreiben müssen und veranstaltet jährlich Informationsveranstaltungen für die Übungsleiter. Dort, wo es zu eins-zueins Trainingssituationen komme, achte sie darüber hinaus auf ein erweitertes Führungszeugnis der Trainer.

Nach der Vorstellung eines Zehn-Punkte-Plans, der zur Hilfestellung und Orientierung bei der Entwicklung eines Präventionskonzeptes dienen kann, kamen die etwa 60 Teilnehmenden in den Austausch, diskutierten, hakten nach und vernetzten sich, um voneinander zu profitieren. Dabei wurde klar ersichtlich, dass jeder Verein individuell ist in seinen Voraussetzungen und mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen zu kämpfen hat. Ein wirksames Schutzkonzept bedarf daher der Auseinandersetzung mit den individuellen Gegebenheiten des Vereins. n

Lisa Porada