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Badeunfall während einer Kanufreizeit

Ein Kanusportverein organisierte für die Osterferien ein mehrtägiges Feriencamp an der deutschen Ostsee. Den Vereinsmitgliedern sowie deren paddelnden Partnerinnen und Partnern sollte Spaß und körperliche Bewegung geboten werden. Ein Programm mit anspruchsvollen Kanuausfahrten für erfahrene Kanufahrer und mit einfacheren Paddeltouren für Anfänger wurde zusammengestellt. Die Teilnahme an den einzelnen sportlichen Aktivitäten war für alle erwachsenen Teilnehmer freiwillig. Der Streckenverlauf und die Schwierigkeitsgrade der einzelnen Fahrten wurden ausführlich mit allen Teilnehmenden besprochen.

Nun war es endlich soweit! Am Tag nach der Ankunft fuhren fünf erfahrene Mitglieder des Vereins mit dem Vereinsbus für eine Paddeltour zu einem Fluss mit mittelschweren Streckenabschnitten. Auf dem Weg besichtigten alle die beiden möglichen Ausstiegsstellen ausgiebig. Hier war es für jeden der Teilnehmerinnen und Teilnehmer individuell möglich, während der Kanutour „an Land“ zu gehen. Alle fünf Kanuten entschlossen sich, mit den Kanus zu pad deln und die gesamte Strecke zu fahren. Die Gruppe startete. Wäh rend der Flussfahrt kenterte das Kanu eines Sportlers. Dabei brach er sich den Arm. Glücklicherweise gelang es ihm, sich an Land zu bringen.

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Der Verein nahm Kontakt mit dem Versicherungsbüro beim BSB auf.

Wie hilft die ARAG­Sportversicherung bei einem Unfall?

Als Vereinsmitglied ist der Sportler bei der Teilnahme an einem Feriencamp bzw. einer Vereinsfreizeit im Rahmen und Umfang des jeweiligen Sportversicherungsvertrags des LSB/LSV unfallversichert.

Wie kann der Verein teilnehmende Nichtmitglieder absichern?

Für die an diesen Veranstaltungen teilnehmenden Nichtmitglieder können die Vereine eine Reiseversicherung abschließen.

Wie ist der Verein als Veranstalter vor Schadensersatzansprüchen geschützt?

Der Verein als Veranstalter des Feriencamps und seine von ihm eingesetzten Campleiter, Übungsleiter und weiteren Aufsichtspersonen sind im Rahmen und Umfang des BSB-Sportversicherungsvertrags vom Versicherungsschutz umfasst. Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, den Verein von der Wiedergutmachung fremder Schäden freizustellen und ihn bei der Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche Dritter zu unterstützen. n

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Auf Ihrer Website stellen Sie Ihren Verein und Ihre Angebote vor – eine klasse Werbung für potentielle neue Mitglieder. Neben einem schicken Design und ansprechenden Texten ist es wichtig, alle aktuellen gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Wer da keinen Fachmann an der Hand hat, kommt schnell ins Schwimmen und kassiert im schlimmsten Fall eine teure Abmahnung.

Mal ehrlich … Könnten Sie diese Fragen zu Ihrer Website beantworten?

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