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Aufstellung des Vorhabensbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Einzelhandel Mäuswinkel", Gemarkung

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BEKANNTMACHUNG Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Einzelhandel Mäuswinkel“, Gemarkung Oberthulba Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB Der Marktgemeinderat Oberthulba hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.09.2023 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Einzelhandel Mäuswinkel“ beschlossen. Dem Markt Oberthulba liegt ein konkreter Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bau eines Verbraucher- und Getränkemarktes auf dem Grundstück Fl.Nr. 3289 in der Gemarkung Oberthulba vor. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren sind vom Vorhabensträger zu übernehmen. Im wirksamen Flächennutzungsplan des Marktes Oberthulba ist der Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Aus Gründen des Entwicklungsgebotes (§ 8 Abs. 2 BauGB) ist zusätzlich die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Diese erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB. Geltungsbereich: Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt am westlichen Ortsrand von Oberthulba und beinhaltet das Grundstück Fl. Nr. 3289 und Teilflächen der Grundstücke 3290 und 3291 der Gemarkung Oberthulba in der Marktgemeinde Oberthulba. Die Erschließung und Zuwegung erfolgt über Teilflächen der Wege Fl. Nr. 3290 und 3291, Lage Mäuswinkel. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,98 ha. Ziele der Planung: Geplant ist der Bau eines Verbrauchermarktes mit einer Verkaufsfläche bis zu 1.200 m² und eines Getränkemarktes mit einer Verkaufsfläche bis zu 550 m² und deren Erschließung. Im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens werden die Öffentlichkeit und die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 BauGB beteiligt. Der Umgriff des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist aus nachfolgender Plandarstellung (schwarz gestrichelte Linie) zu entnehmen.


Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde Dipl. Ing. FH Manfred Jahnke, Freier Landschaftsarchitekt, 74629 Pfedelbach, beauftragt. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Oberthulba, 23.11.2023 Mario Götz 1. Bürgermeister

Bek Aufstellungsbeschluss_BPlan Mäuswinkel Oberthulba.docx


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