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AGB Mice Hotel Schweizerhof Bern & Spa

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I. Geltungsbereich

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Gruppenbuchungen und Veranstaltungen (nachfolgend “AGB”) gelten für die Erbringung von Beherbergungsdienstleistungen (nachfolgend “Reservierung”) ab 10 Zimmer oder 10 Personen und die Erbringung von Veranstaltungs- und die damit verbundenen Dienstleistungen, welche die Hotel Schweizerhof Bern AG (nachfolgend “Hotel Schweizerhof“) gegenüber seinen Kunden erbringt. Sämtliche Angebote des Hotel Schweizerhof basieren auf diesen AGB, welche integrierender Bestandteil jeder Reservierung, Dienstleistung und jedes Warenverkaufs bilden.

2. Alle Zimmerreservierungen, ab 10 Zimmer welche das gleiche An- und Abreise sowie Aufenthaltsdatum zum Gegenstand haben, werden als Gruppenreservierung behandelt und unterliegen diesen separaten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Gruppenbuchungen und Veranstaltungen.

3. Sollten diese AGB den Vertragsbedingungen der Kunden widersprechen, so haben diese AGB Vorrang.

4. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, falls dies schriftlich im Voraus zwischen den Parteien vereinbart worden ist.

II. Vertragsabschluss

1. Nachdem der Kunde eine Reservierung getätigt hat, erhält er eine schriftliche Bestätigung vom Hotel Schweizerhof zugesendet. Erst mit dieser schriftlichen Bestätigung des Hotel Schweizerhof kommt ein Vertrag mit dem Kunden zustande.

2. Die beigefügten Bedingungen, die Tarifstruktur und das angebotene Inventar gelten für Gruppenbuchungen und Veranstaltungen, die über das Hotel Schweizerhof abgewickelt werden.

3. Wenn die Gruppenreservation unter einer Firmenidentifikation abgewickelt wird, werden alle anreisenden Gäste beim Check-in um Vorlage eines gültigen Firmenausweisdokuments und eines amtlichen Ausweises gebeten, um Missbrauch durch Personen ausserhalb des Unternehmens- und Geschäftspartners auszuschliessen.

III. Dienstleistungen, Zahlungen, Preise und Verrechnung

1. Das Hotel Schweizerhof hat die Dienstleistungen zu erbringen, welche der Kunde bestellt und vom Hotel Schweizerhof per E-Mail bestätigt worden sind. Das Hotel behält sich jedoch das Recht auf Änderung der zur Verfügung gestellten Räume vor, sofern die Flächen den Bedürfnissen und Interessen des Kunden entsprechen und Ihm zumutbar sind.

Ohne anderslautende Abrede per E-Mail oder in Schriftform erwirbt der Kunde kein Recht auf die Überlassung eines bestimmten Zimmers innerhalb einer Zimmerkategorie.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gruppenbuchungen und Veranstaltungen, Version 25.04.2023

2. Die Untervermietung von gebuchten Zimmern resp. Räumen oder anderer Objekte und deren Gebrauch für Bewerbungsgespräche, Verkaufs- oder andere Veranstaltungen bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

Liegt eine solche Zustimmung vor, muss der Kunde die in den vorliegenden AGB enthaltenen Verpflichtungen sämtlichen Dritten überbinden, welchen er Zimmer resp. Räume untervermietet. Weiter hat der Kunde die Untermieter auf die sie treffenden Sorgfaltspflichten (insb. Pflicht auf sorgfältigen Gebrauch der Mietsache) hinzuweisen.

3. Vor dem Hotel stehen keine Parkplätze zur Verfügung.

Das Hotel bietet ein Valet Parking Service an, welcher wie folgt verrechnet wird:

• Bis 5 Stunden CHF 25.00

• Pro Tag CHF 50.00

Das Hotel muss bis spätestens sieben Tage vor dem Anlass informiert werden, wie viele Gäste ungefähr von diesem Service Gebrauch machen werden.

4. Gästen, die den Aufenthalt früher als geplant abbrechen, wird eine Gebühr für die vorzeitige Abreise berechnet. Die Gebühr beträgt 100% der Kosten des ursprünglich gebuchten und noch verbleibenden Aufenthalts.

5. Gäste müssen volljährig (18 Jahre oder älter) sein und einen gültigen amtlichen Ausweis vorweisen, um ein Zimmer zu reservieren und einzuchecken.

6. Das Hotel Schweizerhof bietet einen Weckdienst an. Es weckt die Gäste mit der gebotenen Sorgfalt. Die Ausführung des Weckdienstes kann nicht garantiert werden. Das Hotel Schweizerhof haftet nicht für das erfolglose Wecken und dadurch entstandene Nachteile oder Schäden für die Gäste.

7. Nachrichten, Post und Pakete für den Kunden werden mit der gebotenen Sorgfalt behandelt. Das Hotel Schweizerhof übernimmt die Zustellung, Lagerung und - falls ausdrücklich gewünscht - die Weiterleitung derselben gegen Entgelt. Jegliche Haftung des Hotel Schweizerhof im Zusammenhang mit Nachrichten, Post und Paketen ist ausgeschlossen. Das Hotel Schweizerhof haftet insbesondere nicht für die rechtzeitige Zustellung von Nachrichten, Post und Paketen.

8. Die Versicherung, für vom Kunden eingebrachten Ausstellungs- und sonstigen Gegenständen, obliegt dem Kunden. Mit der Einbringung von Ausstellungs- und sonstigen Gegenständen, bestätigt der Kunde, dass die eingebrachten Ausstellungs- und sonstigen Gegenstände ausreichend versichert sind. Das Hotel Schweizerhof kann vom Kunden jederzeit den Nachweis einer ausreichenden Versicherung verlangen. Das Hotel Schweizerhof haftet für eingebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände nur bei Absicht oder Grobfahrlässigkeit des Hotel Schweizerhof Die Haftung für Hilfspersonen ist ausgeschlossen. Ein allfälligerer Schadenersatzanspruch des Kunden ist verwirkt, wenn der Kunde den Schaden nicht sofort nach dessen Entdeckung dem Hotel Schweizerhof anzeigt.

9. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer (MWST). Die angegebenen Zimmerpreise verstehen sich zuzüglich der kantonalen Kurtaxe. Sollten sich zwischenzeitlich die gesetzlichen Gebühren und Abgaben sowie Steuern zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung ändern, so passen sich die Preise entsprechend an.

10. Sollten zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate verstrichen sein und hat das Hotel generell die Preise für die Dienstleistungen während dieser Periode erhöht, so ist eine angemessene Erhöhung der vertraglich vereinbarten Preise um maximal 5% möglich.

Der Preis kann um weitere 5% erhöht werden, wenn die Zeitspanne zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung grösser als ein Jahr ist.

Preisänderungen infolge Anpassung der Mehrwertsteuer gemäss Ziffer 10 werden bei der Berechnung dieser maximalen Preiserhöhung nicht berücksichtigt.

11. Falls der Kunde die Anzahl reservierter Hotelzimmer ändern, zusätzliche Dienstleistungen des Hotels in Anspruch nehmen oder die Aufenthaltsdauer ändern möchte, so bedarf dies der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Preisanpassungen bleiben diesbezüglich ausdrücklich vorbehalten.

12. Bei Nichterscheinen (sog. «No-show») oder frühzeitiger Abreise eines Kunden sind 100% der gebuchten Leistung geschuldet.

13. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Vorauszahlung nicht fristgemäss nach, ist das Hotel berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist dem Hotel für den daraus entstehenden Schaden haftbar.

Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Vorauszahlungsbedingungen für Blockbuchungen/Gruppenreservierungen ohne Veranstaltungen:

Bis 10 Zimmer:

• 14 Tage vor Anreise: 100% der Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Leistungen

Bis 25 Zimmer:

• 30 Tage vor Anreise: 100% der Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Leistungen

Ab 26 Zimmer:

• 42 Tage vor Anreise: 100% der Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Leistungen

Bei Veranstaltungen:

Umsatzerwartung bis CHF 5'000.00

42 Tage vor den Anlass: 100% des Total-Betrages der im Vertrag vereinbarten Leistungen. Allfällige Restbeträge sind innerhalb von 10 Tagen nach der Schlussabrechnung zu begleichen.

Umsatzerwartung ab CHF 5'000.00:

90 Tage vor den Anlass: 100% des Total-Betrages der im Vertrag vereinbarten Leistungen. Allfällige Restbeträge sind innerhalb von 10 Tagen nach der Schlussabrechnung zu begleichen.

Das Hotel behält sich vor, vertraglich individuelle Vorauszahlungsbedingungen festzulegen.

Allfällige Rückerstattung werden in der Regel innerhalb von 10 Tagen nach der Schlussabrechnung und vollständig retournierten «EFT-Form» erstattet.

14. Falls eine pauschale Konferenzgebühr vereinbart worden ist, versteht sich diese mangels anderslautender Vereinbarung pro Veranstaltungstag und Teilnehmer.

15. Das Hotel muss spätestens 14 Tage vor dem Anlass die endgültige Menü- und Weinauswahl erhalten.

16. Der Kunde verpflichtet sich, den vereinbarten Preis oder den Preis, der üblicherweise vom Hotel Schweizerhof für das Hotelzimmer und andere Dienstleistungen oder Waren verlangt wird, zu bezahlen. Dies gilt ebenfalls für von Gästen/Besuchern des Kunden bezogene Waren und Dienstleistungen (inklusive Nebenleistungen wie F&B-Konsumation, Telefonanrufe, etc.).

17. Sofern die vereinbarte Vorauszahlung bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn nicht beim Hotel Schweizerhof eingegangen ist, behält sich das Hotel Schweizerhof das Recht vor, ein Deposit in Bar oder in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen.

18. Sofern und soweit keine Vorauszahlung vom Hotel Schweizerhof verlangt wird, wird der volle Betrag der beanspruchten Waren und Dienstleistungen spätestens bei Abreise des Kunden zur Zahlung fällig. Zahlungen können mittels der üblichen Kredit- und Debitkarten, durch das Hotel Schweizerhof ausgestellte Gutscheine oder in bar geleistet werden.

Ein Gutschein kann nicht als Zahlungsmittel verwendet werden, wenn vorab keine konkrete Leistung durch das Hotel Schweizerhof erbracht wurde. Eine Anzahlung mit einem Gutschein ist ebenso nicht möglich.

19. Wenn die Parteien eine Zahlung auf Rechnung vorgängig vereinbart haben, wird der gesamte Rechnungsbetrag 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Im Verzugsfall ist das Hotel Schweizerhof berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % p.a. ab dem ersten Verzugstag zu berechnen und behält sich das Recht vor, die darüber hinaus gehenden Schaden dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Falls das Hotel dem Kunden gegenüber einem Zahlungsaufschub oder einen Kredit gewährt und der Kunde innert der gesetzten Frist keine Zahlung tätigt, kann das Hotel den Zahlungsaufschub oder die Kreditgewährung umgehend annullieren und der gesamte aufgeschobene Betrag wird sofort zur Zahlung fällig.

IV. Mitgebrachte Speisen und Getränke

Falls keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Speisen und Getränke durch das Hotel zu beziehen. Andernfalls wird eine im Voraus vereinbarte Gebühr für die Deckung der Gemeinkosten (“corkage fee”) in Rechnung gestellt. Das Hotel Schweizerhof übernimmt keine Verantwortung und Haftung für selbstmitgebrachte Waren.

V. Zuschläge

Während 00.30 Uhr und 05.00 Uhr hat das Hotel gemäss der kantonalen Behörde geschlossen zu sein. Diese Sperrstunden müssen beachtet werden. Eine Sondererlaubnis kann bei den lokalen Behörden durch den Kunden beantragt werden.

Ab 0.00 Uhr wird folgender Nachtzuschlag verrechnet:

Zuschläge 1-50 Personen: CHF 250.00 pro Stunde

Zuschläge ab 51 Personen: CHF 400.00 pro Stunde

Maximal bis 03.00 Uhr möglich

VI. Technische Einrichtungen und Verbindungen

1. Sofern das Hotel technisches und sonstiges Material von Dritten für den Kunden auf dessen Verlangen zur Verfügung stellt, handelt das Hotel im Namen und Rechnung des Kunden. Der Kunde übernimmt sämtliche Haftung für die sorgfältige Benützung dieses Materials und die korrekte und einwandfreie Rückgabe desselben. Der Kunde hält das Hotel gegen alle Ansprüche Dritter aus der Überlassung dieses Materials schadlos.

2. Die vorgängige schriftliche Zustimmung des Hotels ist erforderlich, bevor der Kunde die Hauptleitungen und andere Netzwerke des Hotels benützt, um eigene elektrische oder sonstige technische Geräte anzuschliessen.

Falls der Anschluss von eigenen Geräten des Kunden erfolgt, obwohl geeignete Geräte des Hotels zur Verfügung stünden, steht die vorzeitige Zustimmung des Hotels unter dem Vorbehalt, dass der Kunde eine Gebühr für Nichtbenützung dieser Geräte zu zahlen hat.

Der Kunde ist haftbar für sämtliche Störungen oder Schäden an den Hauptleitungen oder anderen Einrichtungen des Hotels, welche aufgrund der Benützung von eigenem Material entstehen, es sei denn, das Hotel ist für diese Störungen oder Schäden verantwortlich.

Das Hotel kann Energiekosten, welche aufgrund der Benützung von eigenem Material des Kunden verursacht werden, separat in Form einer angemessenen Pauschalgebühr in Rechnung stellen.

3. Falls der Kunde sein eigenes Telefon oder anderen Kommunikationseinrichtungen benützen möchte, bedarf dies der vorgängigen schriftlichen Einwilligung des Hotel Schweizerhof. Diese Einwilligung kann von der Bezahlung einer Verbindungsgebühr abhängig gemacht werden.

4. Zusätzliche Leistungen wie technische Unterstützung, welche durch das Hotel Schweizerhof erbracht wird, können an den Kunden verrechnet werden.

5. Show-Acts, musikalische Untermalung und Künstler (Orchester, DJ, Abspielgeräte etc.) müssen dem Hotel bereits bei der Reservierung gemeldet werden resp. abgeklärt werden. Die Lautstärke von Musik darf weder das Hotel noch andere Gäste in angrenzenden Räumen beeinträchtigen (max. 86 Dezibel sind erlaubt). Das Hotel behält sich vor, die Lautstärke zu drosseln.

VII. Verlust oder Beschädigung von Gegenständen / Räumung des Veranstaltungsortes

1. Ausstellungs- oder andere Gegenstände, inklusive persönliche Effekten, welche in die Veranstaltungsräume oder in den anderen Räumlichkeiten des Hotels gebracht werden, werden auf Risiko des Kunden aufbewahrt.

Für die Verwahrung von Gegenständen durch das Hotel Schweizerhof bedarf es einer ausdrücklichen Vereinbarung.

2. Sämtliche Ausstellungs- oder andere Gegenstände, welche in die Räumlichkeiten des Hotels gebracht worden sind, sind nach Veranstaltungsende ohne Verzug zu entfernen und dürfen nicht, auch nicht vorübergehend, in einem öffentlich zugänglichen Bereich des Hotels deponiert werden.

Falls der Kunde gegen diese Bestimmung verstösst, ist das Hotel berechtigt, die Gegenstände zu entfernen und sie auf Kosten und Risiko des Kunden zu lagern.

Falls die Gegenstände in den Veranstaltungsräumen verbleiben, ist das Hotel berechtigt, die Kosten und Raummieten für die betreffende Zeit zu verrechnen.

Alle nach den Veranstaltungsterminen nicht abgeholten Materialien werden auf Kosten des Veranstalters entfernt und eingelagert. Die Kosten für den Abtransport sind Bestandteil der vom Hotel Schweizerhof zu stellenden Schlussrechnung.

3. Der Kunde muss sicherstellen, dass sämtlicher Abfall in Übereinstimmung mit den anwendbaren lokalen Vorschriften betreffend Abfalltrennung und Entsorgung einwandfrei entsorgt wird. Sämtliches zurückbleibende Material wird nach dem Veranstaltungsdatum auf Kosten des Kunden entfernt und gegebenenfalls entsorgt. Die Kosten hierfür werden dem Kunden bei der definitiven Abrechnung belastet. Das Hotel Schweizerhof behält sich das Recht vor, Zuschläge für die beauftragte Entsorgungsfirma zu erheben, welche diese Aufgabe übernimmt.

VIII. Vertragsauflösung / -kündigung durch das Hotel Schweizerhof

Sofern Vorauszahlung zwischen dem Kunden und dem Hotel Schweizerhof vereinbart worden ist und der Kunde selbst innert vom Hotel Schweizerhof gesetzter, angemessener Nachfrist nicht bezahlt, kann das Hotel Schweizerhof nach seiner Wahl den Vertrag auflösen und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages verlangen.

Das Hotel Schweizerhof ist zur Vertragsauflösung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt. Dies betrifft namentlich folgende Fälle:

1) Der Kunde macht bei der Zimmerbuchung irreführende oder falsche Angaben hinsichtlich wesentlicher Tatsachen, namentlich seinen Person oder den Zweck der Hotelbuchung;

2) Der Kunde hat offene und fällige Forderungen des Hotel Schweizerhof nicht bezahlt;

3) Der Kunde hat in schwerwiegender Weise gegen die Hausordnung verstossen;

4) Das Hotel Schweizerhof hat gute Gründe anzunehmen, dass die Inanspruchnahme der Leistungen oder Waren des Hotel Schweizerhof durch den Kunden den reibungslosen Betrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotel Schweizerhof in der Öffentlichkeit beeinträchtigen könnte.

Im Falle einer berechtigten Vertragsauflösung seitens des Hotel Schweizerhof steht dem Kunden keine Entschädigung zu.

Im Falle einer Vertragsauflösung gemäss Ziff. VIII. 1) bis 4) hat der Kunde den vereinbarten Preis für die vertraglich vereinbarten Leistungen trotz der Auflösung des Vertrages zu bezahlen.

Der Kunde kann den Vertrag mit dem Hotel nur auflösen, soweit dies mit dem Hotel vorgängig gemeinsam schriftlich vereinbart wurde.

Falls der Kunde das gewährte Kündigungsrecht nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist ausübt, verwirkt das Kündigungsrecht bei Fristablauf und der Vertrag bleibt vollumfänglich bestehen. In diesem Fall hat der Kunde die vertraglich vereinbarte Entschädigung zu bezahlen, auch wenn er die angeforderten Leistungen und Waren, namentlich die reservierten Hotelzimmer, nicht in Anspruch genommen hat.

Dem Kunden steht kein Rückbehaltsrecht zu. Eine Verrechnung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Hotels zulässig.

Falls mit dem Kunden vereinbart worden ist, dass er im Falle einer Vertragsauflösung eine Entschädigung für entgangene Verkäufe von Speisen (in Form von definierten Prozenten) zu bezahlen hat, werden die relevanten Verkäufe von Speisen gemäss folgender Formel dem Kunden verrechnet: Menüpreis für das Bankett multipliziert mit Anzahl Personen.

Falls kein Menüpreis vereinbart worden ist, dient das günstigste 3-Gang-Menü für Veranstaltungen im Zeitpunkt, in welchem der Anlass durchgeführt worden wäre als Basis.

Als Basis für die Entschädigung für nicht realisierte Getränkeverkäufe dient der kalkulierte Speisenumsatz. Hiervon werden 30% dem Kunden in Rechnung gestellt.

Falls eine Pauschale oder eine andere F&B Leistung vereinbart worden ist, soll 75% der Gebühr (flat rate) als Entschädigung des Hotels dienen.

Die vorstehenden Berechnungsgrundlagen beinhalten bereits Abzüge für eingesparte Auslagen des Hotels.

Erfolgt der Eingang der schriftlichen Absage bei einer Veranstaltung mit einer Umsatzerwartung bis CHF 5'000.00 bis spätestens 42 Tage vor dem Anlasstag, ist die Annullierung kostenlos. Bei einer späteren Annullierung verrechnen wir folgende Kosten:

• 21 – 41 Tage im Voraus: 50% der vertraglich vereinbarten Leistungen

• 11 - 20 Tage im Voraus: 75% der vertraglich vereinbarten Leistungen

• 0 - 10 Tage im Voraus: 100% der vertraglich vereinbarten Leistungen

Erfolgt der Eingang der schriftlichen Absage bei einer Veranstaltung mit einer Umsatzerwartung ab CHF 5'000.00 bis spätestens 90 Tage vor dem Anlasstag, ist die Annullierung kostenlos. Bei einer späteren Annullierung verrechnen wir folgende Kosten:

• 60 - 89 Tage im Voraus 50% der vertraglich vereinbarten Leistungen

• 30 - 59 Tage im Vorau 75 % der vertraglich vereinbarten Leistungen

• 0 - 29 Tage im Voraus 100% der vertraglich vereinbarten Leistungen Im Voraus erbrachte zusätzliche Leistungen des Hotel Schweizerhof sind in jedem Fall durch den Kunden zu bezahlen.

Das Hotel behält sich vor, vertraglich individuelle Annullierungsbedingungen festzulegen

IX. Änderungen der Teilnehmerzahl oder des Veranstaltungstermins

1. Die Veranstaltungsabteilung des Hotels muss über jegliche Reduktion der Teilnehmerzahl im Ausmass von mehr als 5% (im Falle einer “ungefähren Anzahl” kommen die absoluten Zahlen zur Anwendung) im Voraus schriftlich spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt werden. Sofern das Hotel keine Abweichung der Teilnehmerzahl von mehr als 5% schriftlich genehmigt, wird die vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% als Grundlage für die Veranstaltungsplanung und Berechnung der Kosten herangezogen. Bis zu 5 Tage vor dem Anlass kann die Personenzahl noch um 5% angepasst werden, diese gilt als Rechnungsgrundlage.

2. Verringert sich die Teilnehmerzahl um mehr als 10 %, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen nach oben anzupassen. Darüber hinaus ist das Hotel in diesem Fall berechtigt, andere geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, sofern dies für den Veranstalter zumutbar ist.

3. Im Falle einer Erhöhung der Teilnehmerzahl basiert die Rechnung auf der effektiven Teilnehmerzahl.

Falls die effektive Teilnehmerzahl höher ist, kann das Hotel nicht gewährleisten, dass alle Teilnehmer berücksichtigt werden können, da die maximale Kapazität der Räumlichkeiten und der entsprechenden Bestuhlung nicht überschritten werden kann.

4. Falls Veranstaltungsbeginn oder –ende ohne vorgängige schriftliche Genehmigung des Hotels geändert wird, ist das Hotel berechtigt, für die Bereitschaft der Leistungen eine angemessene Gebühr in Rechnung zu stellen, es sei denn, die Änderung wurde durch das Hotel verursacht.

X. HOTELZIMMER

1. Reservierte Hotelzimmer können durch den Kunden am vereinbarten Anreisetag ab 15 Uhr bezogen werden.

2. Hotelzimmer müssen vom Kunden am vereinbarten Abreisetag bis spätestens 12 Uhr verlassen werden. Danach kann das Hotel Schweizerhof die folgenden Zuschläge für den Gebrauchsausfall und nach Verfügbarkeit geltend machen:

• Bis 16 Uhr: 50% des normalen Zimmerpreises (Tagespreis);

• ab 16 Uhr: 100% des normalen Zimmerpreises (Tagespreis). Weitergehende Schadenersatzansprüche des Hotel Schweizerhof bleiben vorbehalten.

3. Die vom Kunden vorgenommenen Zimmerreservierungen unterliegen den Bedingungen des gebuchten Zimmertarifs, der zum Zeitpunkt der Buchung vereinbart wurde. Diese Bedingungen sind dynamisch und können zu verschiedenen Zeiten andere Merkmale für das gleiche Programm beinhalten.

4. Falls die reservierten Hotelzimmer nicht zur Verfügung gestellt werden können, ist das Hotel Schweizerhof dafür besorgt, eine Unterkunft in einem Hotel ähnlicher Kategorie und vergleichbarer Qualität zu organisieren. Zudem wird das Hotel Schweizerhof folgende in diesem Zusammenhang entstehende Kosten übernehmen:

• Transport vom Hotel Schweizerhof zum Hotel ähnlicher Kategorie

Das Hotel Schweizerhof übernimmt keine anderen als die vorstehend erwähnten Kosten. Die Kostenübernahme beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem gebuchten Tagespreis und dem vom Ersatzhotel offerierten Preis. Demzufolge schuldet der Kunde unabhängig von der Verlegung der Unterkunft dem Hotel Schweizerhof den vereinbarten Preis des gesamten Aufenthaltes. Das Hotel ähnlicher Kategorie rechnet dann direkt mit dem Hotel Schweizerhof ab.

5. Bei Blockbuchungen/Zimmerkontingenten erhält das Hotel bis spätestens 14 Tage vor Anreise vom Kunden eine Teilnehmer-Liste mit folgenden Angaben: Vor- und Nachnamen aller Gäste, Anreisezeit, Zahlungskonditionen der Gäste. Nach Ablauf der vom Hotel festgelegten Frist werden die noch verfügbaren Zimmer des jeweiligen Kontingents für den offenen Verkauf wieder freigegeben.

Die nachfolgenden Annullierungsbedingungen gelten sowohl für die Annullierung von Buchungen als auch bei «No-show» sowie im Fall vorzeitiger Abreise.

Annullierung der Individualbuchungen können gemäss der Reservierungsbestätigung annulliert werden.

Erfolgt der Eingang der schriftlichen Absage einer Blockbuchung von mehreren Hotelzimmern (ab gesamthaft 4 Zimmern) wie folgt, ist die Annullierung kostenlos.

• Bis 10 Zimmer: 14 Tage vor Anreise

• Bis 25 Zimmer: 30 Tage vor Anreise

• Ab 26 Zimmer: 42 Tage vor Anreise

Bei einer späteren Annullierung verrechnen wir folgende Kosten:

Bis 10 Zimmer:

• 7-13 Tage vor Anreise: 75% der Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Leistungen

• Ab 6 Tage vor Anreise: 100% der Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Leistungen

Bis 25 Zimmer:

• 11-29 Tage vor Anreise: 75% der Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Leistungen

• Ab 10 Tage vor Anreise: 100% der Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Leistungen

Ab 26 Zimmer:

• 21-41 Tage vor Anreise: 75% der Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Leistungen

• Ab 20 Tage vor Anreise: 100% der Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Leistungen

Für sämtliche Annullierungen gilt zudem, dass im Voraus erbrachte Leistungen des Hotels und seiner Partner in jedem Fall vollumfänglich zu bezahlen sind.

Das Hotel behält sich vor, vertraglich individuelle Annullierungsbedingungen festzulegen.

XI. SPA / Fitness

1. Der Kunde ist berechtigt, die SPA/Fitness-Einrichtung des Hotel Schweizerhof innerhalb der jeweils geltenden Öffnungszeiten und im Rahmen der Verfügbarkeit zu betreten und zu benutzen. Das Hotel Schweizerhof behält sich das Recht vor, Änderungen des Angebots und der Öffnungszeiten vorzunehmen. Das Hotel Schweizerhof behält sich auch das Recht vor, die Spa/Fitness-Einrichtungen nach eigenem Ermessen zu schliessen, beispielsweise im Falle von höherer Gewalt, Inspektionen oder aus anderen betrieblichen Gründen. Gäste erhalten keine Entschädigung, wenn die Spa/FitnessEinrichtungen, während dem Hotelaufenthalt nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind. Im Falle einer Schliessung der Spa/Fitness-Einrichtungen durch das Hotel Schweizerhof, erhalten Kunden, die für den betroffenen Zeitraum bereits einen Spa/Fitness-Eintritt gekauft haben, einen Gutschein für die Benutzung des Spa/Fitness an einem anderen Tag. Eine Rückzahlung des Eintrittspreises oder eine sonstige Entschädigung des Kunden sowie jegliche Haftung des Hotel Schweizerhof im Zusammenhang mit einer Schliessung der Spa/Fitness-Einrichtungen ist ausgeschlossen. Der Kunde muss mindestens 16 Jahre alt sein, um die Spa/Fitness-Einrichtungen ohne Aufsicht von Erwachsenen nutzen zu können.

2. Haftung

Der Kunde bzw. sein gesetzlicher Vertreter haftet persönlich für alle Schäden, die durch unsachgemässe Benutzung an den Einrichtungen und Geräten des Hotel Schweizerhof entstehen. Das Hotel Schweizerhof haftet nicht für Selbstbeschädigungen, die durch unsachgemässe Benutzung der Spa/Fitness-Anlagen, deren Einrichtungen und Zugangsbereiche oder durch persönliche gesundheitliche Mängel verursacht werden, die der Kunde dem Team des Hotel Schweizerhof nicht zur Kenntnis bringt, um eine angemessene Anleitung und Zugangsberechtigung zu erhalten.

Das Hotel Schweizerhof behält sich das Recht vor, dem Kunden den Zutritt zu den Spa/FitnessEinrichtungen zu verweigern, wenn er sich nicht in einem medizinisch und körperlich einwandfreien Zustand befindet.

Für Schäden, die sich aus der Benutzung des Spa/Fitness ergeben haftet das Hotel Schweizerhof nur wenn diese Schäden aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotel Schweizerhof entstanden sind. Im Übrigen gelten sämtliche Haftungsbestimmungen gemäss Art. IX der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. SPA/Fitness-Etikette

Der Kunde hat die Spa/Fitness-Etikette einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

Die aktuelle gültige Spa/Fitness-Etikette liegen beim Eingang zum Spa auf und können durch die Kunden eingesehen werden. Der Kunde erklärt, dass er vor Vertragsabschluss über die Spa/FitnessEtikette informiert wurde und sich mit der Einhaltung dieser Regeln einverstanden erklärt.

4. Annullierungen und Verspätungen

Stornierungen von Spa/Fitness-Dienstleistungen sind bis zu 24 Stunden im Voraus kostenlos. Bei verspäteter Stornierung oder Stornierung ohne Vorankündigung werden die vollen Gebühren fällig. Im Falle einer Verspätung gibt es keine Ermässigung der Kosten oder Verlängerung der bereits gebuchten Leistungen.

5. Wertsachen

Im Spa stehen Schliessfächer zur Verfügung. Das Hotel Schweizerhof übernimmt keine Verantwortung und Haftung für ungesicherte Wertsachen.

6. Handys, Fotos und Videos

Im Spa Bereich ist die Verwendung von Video- und Fotoapparaten verboten. Dies dient dem Schutz der Privatsphäre.

XII. Höhere Gewalt

1. Keine der Parteien gilt als vertragsbrüchig, soweit die Erfüllung ihrer jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen durch ein Ereignis höherer Gewalt verhindert oder massgeblich erschwert wird. Im Rahmen dieser Bestimmung umfasst der Begriff "höhere Gewalt" jede Ursache und/oder jedes Ereignis, das nicht durch den Kunden verursacht wurde oder nicht unter der Kontrolle des Kunden steht, also insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Hurrikan, Erdbeben, Vulkanausbruch, Streik, Explosion, Aufruhr, Krieg, Terrorismus, (Militär-)Putsch, Schneerutsch/Lawine, Pandemie/Epidemie (z.B. Covid-19) oder jede gesundheitliche Situation sowie jede Entscheidung der Schweizer Behörden.

2. Im Falle einer Situation höherer Gewalt kann der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz und/oder entgangenen Gewinn geltend machen. Die Parteien vereinbaren für diesen Fall, den Hotelaufenthalt auf einen neuen Termin nach Verfügbarkeit des Hotel Schweizerhof innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Beendigung der höheren Gewalt zu verschieben Die Bedingungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages gelten für diesen Ersatztermin unverändert fort. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nicht möglich.

3. Jede Partei ist verpflichtet, der anderen Partei den Eintritt und die Beendigung eines Falles höherer Gewalt innerhalb von drei Tagen mitzuteilen. Der Zeitraum, in dem der Hotelaufenthalt nach Beendigung der höheren Gewalt nachgeholt werden kann, beginnt mit dem auf die Mitteilung der Beendigung der höheren Gewalt folgenden Tag.

4. Wird der Hotelaufenthalt nicht innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Mitteilung über die Beendigung der höheren Gewalt vom Kunden nachgeholt, erlischt der Anspruch des Kunden auf die Leistungen. Er bleibt jedoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an das Hotel Schweizerhof zu zahlen.

Ist es dem Hotel Schweizerhof nicht möglich, dem Kunden innerhalb der genannten Frist von 12 Monaten einen Ersatztermin anzubieten, so verlängert sich die Frist zur Nachholung des Hotelaufenthaltes um 6 Monate.

5. Das Hotel Schweizerhof wird dem Kunden auf Wunsch eine Verlängerung der 12-monatigen Frist zur Nachholung des Hotelaufenthaltes um 6 Monate gewähren, wenn der Kunde innerhalb der 12monatigen Frist einen entsprechenden Antrag an das Hotel Schweizerhof stellt. Wird der Hotelaufenthalt nicht innerhalb der vom Hotel Schweizerhof gewährten Nachfrist vom Kunden nachgeholt, erlischt der Anspruch des Kunden auf die Leistungen. Er bleibt jedoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an das Hotel Schweizerhof zu zahlen.

Der Kunde erhält in dem oben genannten Fall einen Wertgutschein, den er unter anderem für zukünftige Aufenthalte im Hotel Schweizerhof einlösen kann.

Das Hotel Schweizerhof behält sich vor, die Preise nach Auslastung, Verfügbarkeit und Saison entsprechend anzupassen. Somit hat der Kunde keinen Anspruch auf den ursprünglich gebuchten Preis, weder einer Dienstleistung noch einer Ware.

XIII. Sicherheitsvorschriften

1. Der Kunde stimmt der Einhaltung sämtlicher Brandschutzvorschriften des Hotel Schweizerhof zu, insbesondere im Hinblick auf das Freihalten der Fluchtwege, die Einhaltung des Rauchverbotes etc. Sofern der Kunde Dekorationsmaterialien mitbringt, müssen diese den behördlichen Brandschutzvorschriften entsprechen.

2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass nicht mehr Personen Zugang zu den gebuchten Zimmertypen erhalten als nach den Regelungen und Vorschriften des Hotel Schweizerhof zulässig sind. Bei Überschreiten der maximal zulässigen Personenzahl zu den gebuchten Zimmertypen, ist der Kunde verpflichtet, die entsprechende Anzahl zusätzliche Zimmer zu buchen, bis die maximal zulässige Personenzahl zu den gebuchten Zimmertypen eingehalten ist. Das Hotel Schweizerhof ist nicht verpflichtet, die Buchungen anzunehmen. Kunden, die trotz Überschreitung der maximal zulässigen Personenzahl keine zusätzlichen Zimmer buchen, können vom Hotel Schweizerhof des Hauses verwiesen werden, wobei der Kunde weiterhin verpflichtet ist, die gebuchten Zimmer zu bezahlen.

3. Die durch das Hotel Schweizerhof festgelegten maximalen Personenzahlen sind bindend. Im Fall einer Verletzung dieser Vorschriften lehnt das Hotel Schweizerhof jegliche Haftung ab.

4. Die Anbringung von Dekorationsmaterialien oder anderer Objekte an Wänden, Türen und Decken erfordert stets die vorherige Zustimmung des Hotel Schweizerhof. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, auch nachträglich, die dem Hotel Schweizerhof durch die Verwendung dieser Materialien entstehen.

XIV. Haftung, Mängel, Verjährung

1. Der Kunde haftet gegenüber dem Hotel Schweizerhof für alle Schäden, Verluste oder sonstige Beeinträchtigungen, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, seine Beauftragten oder Veranstaltungsteilnehmer oder sonstige Dritte verursacht werden.

2. Das Hotel Schweizerhof lehnt jegliche Haftung für Diebstahl und Sachschäden ab, die durch einen Kunden oder einen Dritten verursacht werden.

3. Sämtliche Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Hotel Schweizerhof sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Schäden und/oder Verluste infolge Todesfalls, Körperverletzung oder Beeinträchtigung der Gesundheit sowie sonstige unmittelbare Schäden und/oder Verluste, können vom Kunden nur geltend gemacht werden, wenn diese Schäden aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotel Schweizerhof entstanden sind. Eine weitergehende Haftung, insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit oder für mittelbare Schäden, einschliesslich entgangenen Gewinns und des Ersatzes mittelbarer Verluste und/oder Schäden, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Kunde verpflichtet sich, das Hotel Schweizerhof rechtzeitig auf die Möglichkeit eines aussergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

4. Bei Vorliegen von Mängeln bei den vom Hotel Schweizerhof erbrachten Leistungen bemüht sich das Hotel Schweizerhof um Beseitigung des Mangels, sobald dieser erkennbar wird oder sobald ein solcher Mangel von einem Kunden gerügt wird.

Die Rüge des Kunden hat umgehend nach Feststellung des Mangels zu erfolgen, andernfalls sämtliche Gewährleistungsrechte verwirkt sind. Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm zumutbaren Massnahmen zu treffen, um den Mangel zu beheben und einen potenziellen Schaden so gering wie möglich zu halten.

5. In Abweichung der Verjährungsfristen des Obligationenrechts beträgt die relative Verjährungsfrist für ausservertragliche und quasivertragliche Ansprüche 1 Jahr und die absolute Verjährungsfrist 5 Jahre.

Bezüglich der Verjährung von vertraglichen Ansprüchen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

6. Der Kunde ist verpflichtet, die öffentliche Ordnung zu wahren.

Er verpflichtet sich, das Hotel Schweizerhof von zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, die von Behörden oder Dritten gegen das Hotel Schweizerhof geltend gemacht werden, schadlos zu halten und die in diesem Zusammenhang beim Hotel Schweizerhof anfallenden Kosten (einschliesslich entgangener Gewinne, Anwaltskosten) vollumfänglich zu tragen.

7. Bei Vermittlung externer Dienstleistungen übernimmt das Hotel Schweizerhof keinerlei Haftung, für die vom Kunden bestellte Leistung. Das Hotel Schweizerhof übernimmt keine Haftung für Hilfspersonen.

8. Der Verlust und/oder Fund von Gegenständen ist nach Bekanntwerden des Verlusts umgehend durch den Eigentümer an info@schweizerhofbern.com zu melden. Verlorene und/oder gefundene Gegenstände werden vom Hotel Schweizerhof während 4 Monaten seit Fund aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden Wertgegenstände wie Schmuck und Uhren mit einem Zeitwert höher CHF 500 einem Fundbüro übergeben. Alle anderen (Wert)Gegenstände werden nach dieser Frist entsorgt und nicht mehr im Hotel aufbewahrt. Das Hotel Schweizerhof übernimmt keine Haftung für verlorene Gegenstände. Eine proaktive Kontaktaufnahme mit dem mutmasslichen Eigentümer, bei Fund eines Gegenstandes durch das Hotel Schweizerhof, erfolgt nicht.

XV. Haftung des Kunden

1. Der Kunde, seine Mitarbeitende und Dritte sind verpflichtet, die Räumlichkeiten und Inneneinrichtungen mit grösstmöglicher Sorgfalt zu benutzen.

2. Der Kunde ist haftbar für sämtliche Personenschäden, Schäden am Hotelgebäude oder an den Einrichtungen des Hotels, welche durch ihn, seine Veranstaltungsteilnehmer, seine Mitarbeiter oder ihm zuzurechnenden Dritten, verursacht werden. Das Verschulden des Kunden wird vermutet. Es steht dem Kunden offen, sich zu exkulpieren.

3. Sämtliches Dekorationsmaterial, elektrische Kabel und sonstige Leitungen, welche in die Räumlichkeiten des Hotels gebracht werden, haben den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, hierfür ein offizielles Zertifikat zu verlangen. Eingebrachte Rucksäcke, Kisten sowie sonstige Boxen, durch den Kunden, sind zu entfernen oder in einem zugemieteten Lagerraum zu verstauen.

Mit Blick auf mögliche Schäden müssen Aufbau und Installation von Dekorations- und ähnlichem Material vorgängig mit dem Hotel besprochen und separat vereinbart werden. Der Kunde stimmt zu, sämtlichen Feuer- und Sicherheitsbestimmungen des Hotels zu beachten (insbesondere Freihalten von Fluchtwegen, Einhaltung des Rauchverbots, usw ). Lose Kabel sind stolpersicher abzukleben. Bei Unfällen haftet der Kunde vollumfänglich.

Der Kunde ist für jeglichen Schaden, der dem Hotel aufgrund der Verwendung dieses Materials entsteht, verantwortlich. Bei begründetem Anlass kann das Hotel angemessene Sicherheiten verlangen.

4. Die vom Hotel festgelegten Höchstzahlen sind verbindlich. Wird diese missachtet, entfällt jegliche Haftung des Hotels.

Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass nicht mehr Leuten Zutritt zu einem Raum verschafft wird, als der Kapazität des entsprechenden Raumes entspricht.

5. Die Versicherung von Ausstellungs- und sonstigen Gegenständen, die vom Kunden, Veranstaltungsteilnehmern oder Dritten eingebracht werden, obliegt dem Kunden. Das Hotel kann vom Kunden jederzeit den Nachweis einer ausreichenden Versicherung verlangen.

6. Der Kunde verpflichtet sich, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit eines aussergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

XVI. Bewilligungen

1. Mangels anderer vertraglicher Abrede hat der Kunde alle notwendigen (privaten und öffentlichen) Genehmigungen rechtzeitig auf eigene Kosten einzuholen. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.

2. Urheberrechtsentschädigungen in Zusammenhang mit Musik- und anderen Vorstellungen sind vom Kunden zu entrichten. Im Fall von musikalischer Unterhaltung ist der Kunde verpflichtet, alle rechtlichen Dokumente, welche den Kunden berechtigen, die Musik, Tonträger etc. zu verwenden und verfügbar zu halten. Falls diese Berechtigung nicht dokumentiert werden kann, fordert das Hotel den Kunden auf, die SUISA (schweizerische Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik) zu benachrichtigen.

SUISA

Bellariastrasse 82

PO Box 782

CH-8038 Zurich

Die Verwendung von Logos/Bildern des Hotel Schweizerhof durch den Kunden in jeglicher Form erfordert die vorherige schriftliche Genehmigung des Hotel Schweizerhof. Wenn die Veröffentlichung der besagten Logos/Bilder ohne eine solche Genehmigung erfolgt, kann das Hotel Schweizerhof vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die dem Hotel Schweizerhof durch die Verwendung dieser Logos/Bilder entstehen.

Die Benützung externer Sicherheitsdienste bedarf der vorgängigen Zustimmung des Hotels.

XVII. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung in der jeweils aktuellen Fassung. Das Hotel Schweizerhof ist berechtigt, die Datenschutzerklärung jederzeit anzupassen.

XVIII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand; Salvatorische Klausel

1. Sämtliche Verträge zwischen Hotel Schweizerhof und dem Kunden unterliegen Schweizerischem materiellen Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen Hotel Schweizerhof und dem Kunden aus diesen Verträgen sind ausschliesslich der ordentlichen Gerichte des Kantons Bern zuständig.

2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unzulässig sein, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt. In diesem Fall soll die ungültige Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt werden, welche dem Zweck der ungültigen Bestimmung und dem gesamten Vertrag am nächsten kommt.

3. In Falle von Widersprüchen ist die deutsche Version massgebend.

Bern, April 2023

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