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BKS Newsletter Nr. 4

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BKS Newsletter

Nr.4 September 2013

Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V.

Aktuelles aus der Geschäftsstelle as Jahr 2013 hat auch für die Geschäftsstelle der BKS viel Arbeit mit sich gebracht. Neben der Organisation der BKS-Events haben wir uns auf die Erstellung einer Wissensdatenbank fokussiert und erste Schritte mit neuen Kommunikationsformen im Internet unternommen. Was ist bislang geschehen und was noch geplant?

schätzung an Sie versandt. An dieser Stelle bitten wir Sie herzlich um Ihre Mithilfe: Jeder ausgefüllte Bogen trägt zur Repräsentativität unserer Erhebung bei. Wir wollen auf diesem Wege eine möglichst valide Markteinschätzung erhalten, die Medien aufgreifen können. In Anbetracht der vielen Aufgaben, die noch anstehen, begrüßen wir es sehr, dass wir ab Oktober eine personelle Verstärkung in der Größtes Projekt der Geschäftsstelle ist derzeit Geschäftsstelle bekommen. Rechtsanwalt Dr. die Erstellung einer Wissensdatenbank, der Oliver Fawzy wird unser Team ergänzen und „ NPL-Bibliothek“ (www.npl-bibliothek.de). Sie die BKS-Arbeit mit seiner rechtlichen Expertise soll das gesammelte Know-how rund um das bereichern und gestalten (siehe Seite 6). Thema Non-performing Loans abbilden. Darüber hinaus unterstützt uns bereits seit eiZudem soll sie sämtlichen an NPLs interessiernigen Monaten Norma Leona Krause als Asten Personen, insbesistentin. sondere Medien- und Ziel der Geschäfts4. BKS-Roundtable Politikvertretern sowie stelle für die Zukunft ist Non-Performing Loans Verbrauchern, als Plattes weiterhin, unser form zur umfassenden stets engagiertes PräReferent: Dr. Michael Kemmer, und fundierten Erstsidium von arbeitsinHauptgeschäftsführer und information dienen. Da tensiven Tätigkeiten zu Mitglied des Vorstands, es ein solches Tool im entlasten und gleichBundesverband deutscher Banken Internet bisher nicht zeitig für unsere gibt, wollen wir auch Mitgliedsunternehmen 29. Oktober 2012 ab 17.30 Uhr hier die Informationsgrößeren Mehrwehrt zu Frankfurt am Main führerschaft übernehschaffen, indem wir men. Die ersten Module Dienstleistungen, Wissind bereits online sen und VeranstaltunAnmeldungen und vollständiges abrufbar. Die NPL-Bigen bereitstellen. Programm unter bliothek bildet die vorIn dieser Ausgabe www.bks-ev.de/roundtable. handene Literatur zu des Newsletters haben notleidenden Krediten wir haben die Wahlproübersichtlich ab und gramme der Parteien verlinkt direkt auf die Artikel oder Monograeinmal dahingehend durchleuchtet, welche phien. Des Weiteren können auch veröffentAuswirkungen sich daraus für unsere Branche lichte Deals, Veranstaltungen und Gesetze ergeben können. Lassen wir uns überraschen, rund um Non-performing Loans recherchiert was sich in der nächsten Legislaturperiode werden. Die Wissensdatenbank wird kontinualles ergibt. Ich wünsche Ihnen eine interesierlich auf dem aktuellen Stand gehalten und sante Lektüre dieses Newsletters. ❙ um zusätzliche Funktionen erweitert. Zuletzt Mit besten Grüßen aus Berlin haben wir Musterverträge und regulatorische Standards mit aufgenommen. Ihr Jan Dzieciol Auch das Thema Neue Medien sind wir angegangen, um die BKS dort zu platzieren. Erster Schritt war die Gründung der BKSXing-Gruppe, die über aktuelle Veranstaltungen und Aktionen informiert und den Kontakt zwischen Mitgliedsunternehmen und Bankvertretern intensivieren soll. Weitere – weniger dialogorientierte – Social-Media-Profile werden insbesondere auch zur SuchmaschinenJan Dzieciol, optimierung folgen. Referent für Politik & Unser nächstes wichtiges Projekt ist die Kommunikation der BKS BKS-Jahrespublikation 2014. Hierfür haben wir wieder einen Fragebogen zur Marktein-

Inhalt

Foto: BKS

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Dr. Marcel Köchling, Präsident der BKS

Editorial Liebe Leserinnen und Leser, die Sommerpause ist vorüber, und ich hoffe, Sie haben sich alle ein paar entspannte Wochen gegönnt. Für den Bereich der NPL-Investments beginnt nun die heiße Phase des Jahres: In Deutschland veräußern die Banken den Großteil ihrer für den Verkauf vorgesehenen notleidenden Kredite in den letzten beiden Quartalen des Jahres, um eine höhere Planungssicherheit zu haben. Aber auch für die Arbeit in der BKS bedeutet das zweite Halbjahr viel Arbeit. Wir haben zusammen mit dem Frankfurt School Verlag im Mai wieder mit großem Erfolg das NPL Forum abgehalten und beginnen bereits mit der Planung für das nächste Forum im Mai 2014. Die Teilnehmer des diesjährigen Forums haben kürzlich das neue NPL-Grundlagenbuch erhalten, das von Prof. Christoph Schalast und mir herausgegeben wird und von BKS-Mitgliedern unterstützt wurde. In den letzten Tagen haben Sie außerdem wieder elektronische Post in Form eines Fragebogens von uns bekommen. Bitte füllen Sie ihn aus und senden ihn an uns zurück. Die Ergebnisse liefern für uns alle einen wertvollen Einblick in die Weiterentwicklung des deutschen NPL-Markts. Diese wollen wir in der zweiten Auflage unserer BKS-Jahrespublikation veröffentlichen, die Ihnen noch vor Weihnachten zugehen wird. In diesem Sinne: Packen wir’s an! Herzlichst, Ihr Marcel Köchling

Aktuelles Seite 1 Bundestagswahl: die Parteipositionen unter der Lupe Seite 2/3 Neues aus der Gesetzgebung Seite 4/5 Nachrichten aus der Branche Seite 6 www.bks-ev.de Nr. 4/2013


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Politik und Finanzwirtschaft

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Foto: Thinkstock

Die Bundestagswahl 2013: die Positionen der Parteien zu BKS-Themen unter der Lupe

Die Wahl zum neuen Bundestag steht an. Zwar dominiert in den Wahlprogrammen die Finanz- und Euro-Krise – aber auch zu Themen wie dem Handel mit notleidenden Krediten, der Regulierung der Inkassobranche oder insolvenzrechtlichen Fragen vertreten die Parteien interessante und zum Teil gegensätzliche Positionen.

Bald ist es so weit: Deutschland wählt einen neuen Bundestag. Neben vielen innenpolitischen Baustellen nehmen auch die Regulierung des Finanzsektors und die Euro-Krise bei der Bundestagswahl 2013 eine wichtige Rolle ein. Spezielle Themen wie der Handel notleidender Kredite stehen zwar nicht im absoluten Fokus der Wahlprogramme. Alle Parteien beschäftigen sich dennoch mit Fragen, die für die NPL-Branche spannend sind, und haben mit der Redaktion über ihre wichtigsten Standpunkte gesprochen. > Schattenbanken Besonders im Blickpunkt der kommenden Bundestagswahl steht die Regulierung der Schattenbanken, stellen sie doch aus Sicht vieler Politiker die größte Gefahr für eine nachhaltige Stabilisierung der Finanzmärkte dar: „ Die mit den Schattenbanken verbundenen Risiken dürfen nicht unterschätzt werden“, heißt es beispielsweise von Seiten der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. „ Deshalb wollen wir vermeiden, dass klassische Bankgeschäfte außerhalb des regulierten Bankensektors abgewickelt werden. Denn andernfalls entstehen neue Risiken, die mit allen bisherigen umgesetzten und künftig geplanten Regulierungsmaßnahmen gerade vermieden werden sollten.“

Einen Schritt weiter als die übrigen großen Parteien geht die Linkspartei, die in ihrem Wahlprogramm die kompromisslose Auflösung aller Schattenbanken fordert, die ihren Geschäftssitz in Deutschland haben. > Bankenhaftung Im Fall von Bankenpleiten fordern die im Bundestag vertretenen Oppositionsparteien nachdrücklich, Verluste nicht mehr auf die Steuerzahler abzuwälzen, sondern die Eigentümer oder auch zusätzlich ihre größten Gläubiger in die Pflicht zu nehmen. Zudem soll etwa nach Ansicht der Grünen aufgedeckt werden, wie hoch der Anteil ist, den die Bürger an der Rettung von maroden Kreditinstituten bislang übernehmen mussten: „ Wir brauchen mehr Transparenz bei der Bankenrettung. Es muss veröffentlicht werden, wie viel die Bankenrettung den Steuerzahler bisher schon gekostet hat“, sagt Ingrid Hönlinger, Grünen-Abgeordnete und Obfrau im Rechtsausschuss, auf Anfrage der Redaktion. > NPL-Handel Ihre Standpunkte zum Handel mit notleidenden Krediten thematisieren die Parteien in ihren Wahlprogrammen so gut wie nicht. Auch auf Nachfrage hält sich die CDU hier bedeckt. Man wolle weiterhin den Anstieg notleidender Kredite beobachten und analysieren, vor allem

bei südeuropäischen Banken, heißt es dort. Im Übrigen verbucht die CDU/CSU-Fraktion aber das Maßnahmenpaket, das im Rahmen des Risikobegrenzungsgesetzes (RisikoBegrG) im Jahr 2009 umgesetzt worden ist, als Erfolg. Auch die SPD zeigt sich mit Blick auf das RisikoBegrG nach vier Jahren Erprobung zufrieden, schließt aber trotz allem eine Nachjustierung nicht aus, wie ein Sprecher erklärt: „ Wir werden prüfen, ob sich die Regelungen bewährt haben, und bei Bedarf nachsteuern. Zu denken ist hierbei zum Beispiel daran, den Verkauf eines Kredits in bestimmten Fällen von der Genehmigung des Kreditnehmers abhängig zu machen.“ Konkreter äußern sich die Grünen: „ Wir brauchen notwendige Erweiterungen des RisikoBegrG, damit es seine Funktion voll erfüllen kann“, sagt Hönlinger. „ Dazu gehört, dass ein obligatorischer Sanierungsversuch eingeführt wird für Immobilien, die der Schuldner selbst bewohnt.“ Außerdem solle das Kündigungsrecht des Darlehensgebers bei einem Vermögensverfall des Darlehensnehmers ausgeschlossen werden, sofern der Kredit weiter ordnungsgemäß bedient werde. > Inkasso Mit einem großen Fragezeichen ist derzeit die Regulierung der Inkassobranche versehen. In wenigen Tagen entscheidet der Bundesrat, >

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Politik und Finanzwirtschaft

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Fortsetzung: Die Bundestagswahl 2013: die Positionen der Parteien zu BKS-Themen unter der Lupe > ob er dem Entwurf des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken (GguG) zustimmt, zum jetzigen Zeitpunkt ist nach diversen Änderungswünschen der Ländervertreter der Ausgang der Entscheidung indes noch nicht absehbar (mehr dazu auf Seite 4). Die CDU/CSU-Fraktion, die gemeinsam mit der FDP für das GguG votiert hat, hofft auf eine baldige Umsetzung: „ Das GguG ist ein wichtiger Reformschritt auf dem Weg zur Regulierung des Inkassowesens“, erklärt Andrea Voßhoff, die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CDU-Fraktion. „ Wir wollen den Missbrauch einzelner ,schwarzer Schafe‘ der Inkassobranche unterbinden, ohne zugleich die Tätigkeit seriöser Unternehmen zu erschweren.“ Einig sind sich sowohl CDU/CSU als auch SPD und Grüne darin, dass die Effizienz der Aufsichtsbehörden verbessert werden soll. Statt der aktuell 79 einzelnen Aufsichtsstellen soll demnach eine Behörde pro Bundesland genügen. In anderen Fragen gehen den Oppositionsparteien die Regelungen des GguG dagegen nicht weit genug – in dieser Hinsicht herrscht Übereinstimmung innerhalb der verschiedenen Lager. Bei den einzelnen Kritikpunkten gehen die Meinungen allerdings deutlich auseinander. Die SPD tritt dafür ein, dass den Inkassounternehmen weitergehende Informationspflichten auferlegt werden müssten: Der ursprüngliche Gläubiger und die jeweiligen ladungsfähigen Anschriften des Inkassodienstleisters sollen im ersten Anschreiben an den Verbraucher benannt werden müssen. Denn nur auf diese Weise könnten die Verbraucher hinreichend geschützt werden. Außerdem sollte geprüft werden, wie die Anforderungen an den Sach-

wortwörtlich

Grüne und Linke pochen zudem darauf, dass Sonderregeln für Bagatellforderungen geschaffen werden. Besonders aus Sicht der Linkspartei gibt es „ zu viele Fälle von Wucher“. Als Beleg hat der Abgeordnete Richard Pitterle eine Sammlung konkreter Fälle zusammengestellt, die er dem Bundesjustizministerium übergeben und so auch die Aufmerksamkeit anderer Fraktionen auf das Thema lenken möchte. „ In einem Fall ist beispielsweise die ursprüngliche Forderung von 250 Euro durch Inkassogebühren auf über 7.000 Euro erhöht worden. Um solche Praktiken zu unterbinden, reicht das GguG aber nicht“, fügt Pitterle hinzu, der für die Linkspartei sowohl im Finanzausschuss als auch im Rechtsausschuss sitzt. „ Man müsste es vereinfachen, dass Inkassobüros ihre Lizenzen entzogen werden, wenn sie derartige Praktiken verfolgen.“ Ein Gesetzesentwurf soll in der nächsten Legislaturperiode folgen.

wortwörtlich

„Das Risikobegrenzungsgesetz muss erweitert werden.“

> Insolvenz Auch eines der größten Projekte der amtierenden Regierung, die Reform des Insolvenzrechts, wird wohl unabhängig vom Ausgang der Bundestagswahl die Gemüter noch weiter erhitzen – auch wenn das Gesetz längst verabschiedet ist. So ist das ESUG („ Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“) als zentraler Baustein Andrea Voßhoff, der Reform bereits CDU vor etwas mehr als einem Jahr in Kraft getreten. Das Hauptziel war bekanntlich, Unternehmen in einem früheren Stadium zur Einleitung von Sanierungsmaßnahmen zu motivieren und auf diesem Weg

„Wir wollen den Missbrauch einzelner ,schwarzer Schafe’ unterbinden.“

kundenachweis, die für die Registrierung als Inkassounternehmen erfüllt werden müssen, erhöht werden könnten.

den Gläubigerschutz zu verbessern und gleichzeitig die Chancen für die Weiterführung des betroffenen Betriebs zu erhöhen. Über den Erfolg der Reform streiten alle Lager jedoch trefflich. Die CDU als treibende Kraft

Ingrid Hönlinger, Bündnis 90/Die Grünen

möchte zumindest „ punktuelle Weiterentwicklungen“ nicht ausschließen. In Zentrum der allgemeinen Kritik steht besonders das Schutzschirmverfahren. Immer häufiger wird befürchtet, dass Unternehmen das Instrument als Vorwand nutzen, um auf einem verhältnismäßig einfachen Weg Stellen abzubauen. Diese Gefahr sieht nicht nur die SPD, auch die Liberalen fordern weitergehende Regelungen, um einen Missbrauch des Schutzschirmverfahrens einzudämmen. Und auch der nächste Schritt der Insolvenzrechtsreform, der sich mit der Verbraucherinsolvenz beschäftigt, bleibt ein heiß diskutiertes Thema – in erster Linie, soweit es um die Verkürzung der Dauer der Restschuldbefreiung geht. Dass der Zeitraum generell von sechs auf drei Jahre verknappt werden soll, steht dabei zwar nicht zur Debatte. Aber um die Voraussetzungen, unter denen der insolvente Verbraucher in den Genuss der Verkürzung kommen soll, gibt es auch nach der Verabschiedung weiterhin ein Tauziehen. War ursprünglich eine unbedingte Verkürzung geplant, sieht der aktuelle Entwurf diese Vergünstigung nur dann vor, wenn der Verbraucher wenigstens 35 Prozent der Forderungen erfüllen kann (mehr dazu auf Seite 5). Die Grünen und die Linkspartei wollen die Quote gänzlich streichen: „ Die Änderung wird nur eine positive Wirkung zeigen, wenn die Verkürzung unabhängig von einer Quote ist“, meint Grünen-Politikerin Hönlinger. Pitterle von der Linkspartei teilt diese Auffassung: „ Im nächsten Verfahren setzen wir uns dafür ein, dass die Quote gestrichen wird.“ ❙

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Neues aus der Gesetzgebung

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Kommt das GguG noch vor der Bundestagswahl? nde Juni hat das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (GguG) eine weitere Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen: Mit den Stimmen der Regierungskoalition wurde das Vorhaben im Bundestag abgesegnet. SPD und Linke hatten sich bei der Abstimmung enthalten, die Grünen den Entwurf vollständig abgelehnt.

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„Das Tauziehen um das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (GguG) dauert an. Ob der Bundesrat dem Gesetz in dieser Legislaturperiode noch zustimmt, ist unklar.“ Michael Weinreich, BKS-Vizepräsident

Ob das „ Anti-Abzock-Gesetz“ in der aktuellen Form überhaupt in Kraft tritt, ist derzeit allerdings noch nicht absehbar. Zwar besteht in allen Fraktionen Einigkeit darüber, dass unseriösen Inkassopraktiken ein Riegel vorge-

schoben werden soll – wie auch von der Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V. seit längerem unterstützt. Die aktuelle Fassung sieht unter anderem verstärkte Informationspflichten innerhalb der ersten Zahlungsaufforderung an eine Privatperson und umfassendere Kompetenzen der Aufsichtsbehörden in den Ländern vor. Zudem soll für die Forderungseinziehung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angewendet werden. Die Anerkennung des RVG als einheitliche Bemessungsgrundlage für alle an einem Inkassoprozess beteiligten Parteien ist wohl eine der entscheidendsten Neuregelungen durch das GguG. Zwar entsprach die Orientierung am RVG auch bislang schon der gängigen Praxis der Gerichte, an einer gesetzlichen Normierung fehlte es allerdings.

sungen bereits entschärft und ist in einigen Punkten zurückgerudert. Dies geschah nicht zuletzt als Reaktion auf den Unmut aus den Reihen der Ländervertreter, die eine ganze Reihe von Änderungen im Rahmen der Stellungnahme des Bundesrats gefordert hatten. Bislang hat der Bundesrat seine Entscheidung immer wieder vertagt. Soll sie noch in dieser Legislaturperiode getroffen werden, bleibt für eine Abstimmung lediglich die letzte reguläre Sitzung des Bundesrats am 20. September – ganz knapp vor der Bundestagswahl. ❙

Michael Weinreich, Vizepräsident der BKS, Vorsitzender der Geschäftsführung der Arvato Infoscore GmbH und Mitglied des Vorstands der Arvato AG

In den Gremien herrscht dennoch weiterhin Streit über die Details des GguG. Der Rechtsausschuss des Bundestags hat mit dem Referentenentwurf die ursprünglichen Fas-

Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten

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ger müssen nun statt der bisherigen 25 Euro 33 Euro für eine Auskunft zahlen. Zwar zeigen diese Beispiele, dass die Anhebungen in Einzelfällen kaum zu Buche schlagen. Bei Käufen von ganzen Forderungsportfolien liegt die Sache jedoch anders. Auf die Kalkulation des Kaufpreises könnte sich das KostRModG nachhaltig auswirken, schließlich muss der Käufer beim Erwerb großer Volumina von Einzelforderungen mit deut-

lichen Mehrkosten rechnen, wenn er die Forderungen absichern möchte. Inwiefern die Käufer von nichttitulierten Forderungen die gestiegenen Kosten tatsächlich einpreisen werden, wird sich daher in den nächsten Monaten zeigen. ❙ Autorin: Kirsten Pedd, General Counsel der EOS Group Germany

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nfang August ist das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRModG) in Kraft getreten. Das KostRModG bringt unter anderem für das Gerichtskostengesetz, das Gerichtsvollzieherkostengesetz sowie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz einige wichtige Neuerungen mit sich. Die Modernisierung der Kostenvorschriften war lange erwartet worden, zumal einige Regelungen in den Kostengesetzen zum Teil seit langem nicht mehr aktualisiert worden waren. Von den Neuerungen verspricht sich der Gesetzgeber nun eine nachhaltige Entlastung der Justizhaushalte und damit auch der Etats der Länder. Insgesamt führen die Änderungen zu einer durchschnittlichen Anhebung der Kosten in den unterschiedlichen Bereichen von bis zu 30 bis teilweise sogar 40 Prozent. Angesichts der Tatsache, dass die Mehrzahl der bis vor kurzem geltenden Regelungen noch aus Zeiten mit wirtschaftlich gänzlich anderen Rahmenbedingungen stammen, sind die Anpassungen jedoch trotzdem moderat – wie sich auch beim Blick auf einzelne erhöhte Posten zeigt: So steigen die Kosten für die Titulierung einer Forderung im Mahn- und Vollstreckungsverfahren in der ersten Gebührenstufe beispielsweise von 23 auf 32 Euro. Auch für die Vermögensauskunft, die seit Januar 2013 die eidesstattliche Versicherung ersetzt, werden die Gebühren in einem ähnlichen Rahmen angehoben: Gläubi-

Die Änderungen durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz führen ingesamt nur zu moderaten Anhebungen. In bestimmten Fällen können sie aber merklich zu Buche schlagen – beispielsweise beim Ankauf großer Forderungsportfolien.

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Neues aus der Gesetzgebung

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BKS

Nach der Verabschiedung durch den Bundestag hat das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens nun auch den Bundesrat passiert.

Änderungen im Verbraucherinsolvenzverfahren verabschiedet m 16. Mai 2013 wurde im Bundestag das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte verabschiedet. Anfang Juni 2013 hat das Gesetz schließlich auch den Bundesrat passiert. Die BKS hatte sich frühzeitig in die Diskussion zu den geplanten Änderungen einge-

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„Es ist gelungen, das Gesetz stärker an den Marktbedingungen auszurichten.“ Dr. Marcel Köchling, Präsident der BKS

bracht. Wir hatten versucht, den Abgeordneten und dem Finanzausschuss mittels Stellungnahmen, eines Fachbeitrags und der Teilnahme an einer außerparlamentarischen Diskussion der Strukturpolitischen Gesellschaft, die Sichtweise der Gläubiger nahezubringen, die bei allem notwendigen Schuldnerschutz nicht vernachlässigt werden darf. Nachfolgend stellen wir die wichtigsten Änderungen, die für alle nach dem 30. Juni 2014 beantragten Verfahren gelten, zusammen: 1. Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens mit Mindestbefriedigungsquote: Sofern ein Schuldner in der Lage ist, innerhalb der ersten drei Jahre des Insolvenz-

verfahrens die Verfahrenskosten sowie zudem eine Mindestquote von 35 Prozent für die Gläubiger zu erwirtschaften, kann das Verfahren von sechs auf drei Jahre verkürzt werden. Sofern nur die Verfahrenskosten beglichen werden können, verkürzt sich das Verfahren auf fünf Jahre. Dagegen läuft es weiterhin über sechs Jahre, wenn keiner der beiden vorgenannten Punkte erreicht werden kann. 2. Beibehaltung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens: Der Gesetzgeber begründet die Möglichkeit der gerichtlichen Zustimmungsersetzung damit, dass dadurch die Bereitschaft der Gläubiger, sich im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren zu einigen, gesteigert werde. 3. Möglichkeit zur Durchführung von Insolvenzplanverfahren auch bei Verbraucherinsolvenzen: Auch Verbrauchern soll nach der Begründung des Gesetzgebers die flexible und sofortige Entschuldung mittels Insolvenzplan ermöglicht werden. Auch mit Hilfe der Einwände und Argumente der BKS ist es gelungen, das Gesetz stärker an den Marktbedingungen auszurichten und auch die Sichtweise der Gläubiger zu berücksichtigen. Insbesondere im Hinblick auf die Mindestquote wurde eine Erhöhung von ursprünglich 25 Prozent auf nun 35 Prozent erreicht. Hierdurch wird das im Hinblick auf die

ursprünglich diskutierte, geringere Mindestquote zu befürchtende Missbrauchspotential auf Schuldnerseite abgeschwächt. Es durfte nicht der Eindruck entstehen, das Insolvenzverfahren als schnelles Entschuldungsmedium nutzen und die Beendigung des Verfahrens zu Lasten der Gläubiger günstig „ erkaufen“ zu können. Nicht verhindert werden konnte jedoch die Abschaffung des Lohnabtretungsprivilegs nach § 114 InsO. Dieses derzeit noch geltende Absonderungsrecht für Gläubiger wird ab dem 1. Juli 2014 aufgehoben, so dass die entsprechenden Zahlungen dann direkt der Insolvenzmasse zufließen. Bis zu diesem Stichtag offengelegte Lohnabtretungen im Insolvenzverfahren sind allerdings auch über den 1. Juli 2014 hinaus weiterhin gültig. Ob diese nun beschlossenen Änderungen sich in der Praxis bewähren werden, wird sich jedoch erst in ein paar Jahren abschätzen lassen. ❙

Dr. Marcel Köching, Präsident der BKS, Director Investments Central Europe, Aktiv Kapital

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Nachrichten aus der Branche

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PERSONALIA Verstärkung in der BKS Geschäftsstelle

BKS begrüßt neues Beiratsmitglied

Ab dem 1. Oktober 2013 unterstützt Dr. Oliver Fawzy als Senior Referent die BKS Geschäftsstelle in Berlin. Oliver Fawzy wird sich vor allem den rechtlichen Schwerpunkten der Verbandsarbeit widmen und das Kontaktnetzwerk auf politischer Ebene verstärken. Zuvor war er als Rechtsanwalt mit Sitz in Berlin in einer überörtlichen Sozietät mit den Schwerpunkten Wirtschaftsstrafrecht und Compliance tätig. Wir freuen uns, dass wir Oliver Fawzy für die BKS gewinnen konnten, und wünschen ihm einen guten Start in der Geschäftsstelle.

Die BKS freut sich, Klaus Radünz (Bild) als neues Mitglied des Beirats begrüßen zu dürfen. Der Bankkaufmann und studierte Betriebswirt ist aktuell bei der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) tätig. Dort war er ab seinem Einstieg im Jahr 2009 für die Restrukturierung internationaler Banken und Staaten sowie die gesamten Sekundärmarkttransaktionen im Distressed-Bereich zuständig. Seit diesem Jahr leitet Radünz dort als Executive Director den Bereich Sekundärmarkt Real Estate. Vor seinem Einstieg bei der LBBW arbeitete er unter anderem für Close

10 Fragen an... Wie beschreiben Sie Ihren Beruf Ihrem Sohn und Ihrer Tochter? Wir versuchen zu erklären, warum Banken wichtig sind und was man tun muss, damit sie ihre Aufgaben gut und sicher erfüllen können. Was war Ihr bisheriges berufliches Highlight? Eine Demonstration meiner Mitarbeiter für den Verbleib ihres Chefs.

Brothers (heute DC Advisory Partners), die Credit Suisse und die Commerzbank.

TERMINE BKS lädt zur Expo Real Bereits in wenigen Wochen steht die nächste BKS-Veranstaltung an: Am 8. Oktober lädt die BKS auf der Expo Real, der größten deutschen Fachmesse für Immobilien und Investitionen, in München von 9 bis 11 Uhr erstmalig zu einem bayerischen Frühstück ein.

4. BKS-Roundtable

Dr. Michael Kemmer Der Hauptgeschäftsführer des Bankenverbands über seine Aufgaben und Wünsche.

Welchen beruflichen Moment möchten Sie nicht noch einmal erleben müssen? Den Ausbruch der Finanzkrise im Juli 2007. Womit haben Sie Ihr erstes Geld verdient? Ich habe Kirchenzeitungen ausgetragen.

Womit stoßen Sie am liebsten auf einen Erfolg an? Mit einem guten Glas Rotwein. Und wie belohnen Sie sich sonst noch? Mit einem schönen Abendessen in einem kleinen Kreis von Menschen, die mir nahestehen. Wofür hätten Sie gerne mehr Zeit? Ich hätte gern mehr Zeit, um mehr Sport zu treiben und intensiver die Natur zu erleben. Welches Kunstwerk hätten Sie gerne zu Hause? Das Bild "The Persistence of Memory" von Salvador Dali. Mit wem würden Sie gerne einmal zu Abend essen? Mit Julia Roberts. Wenn nicht München bzw. Berlin, wo dann? Hamburg, eine der grünsten Städte Deutschlands.

Am 29. Oktober findet der nächste BKSRoundtable in den Räumen der F.A.Z. in Frankfurt am Main statt. Dr. Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer und Mitglied des Vorstands des Bundesverbands deutscher Banken, wird dort zu einem aktuellen Thema referieren.

Impressum Herausgeber: BKS – Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V., Marienstraße 14, 10117 Berlin. Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Dr. Marcel Köchling. Die Texte wurden mit freundlicher Unterstützung des Autorenteams der FRANKFURT BUSINESS MEDIA GmbH, Friedberg/Hessen, erstellt. Gestaltung: Melanie Warnecke, FRANKFURT BUSINESS MEDIA GmbH. Haftungsausschluss: Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des „ BKS Newsletter“ übernimmt die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V keine Gewähr. Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14046 Berlin-Charlottenburg, Registernummer VR 27003 B, Ust.-ID-Nr. DE255573159.

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