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Stimmfreigabe zur Justiz-Initiative

Die Justiz­Initiative will die Wahlen der Bundesrichter*innen reformieren. Einige Überlegungen der Initiative sind sehr begrüssenswert. Die Einführung des Losverfahrens bei gleicher Qualifikation erscheint sinnvoll. Die Kritik an der fehlenden Gewaltenteilung durch parteipolitische Verzahnung im Schweizer Justiz­ System, die bspw. Transparency International äussert, ist berechtigt und die Idee des Losverfahrens deshalb durchaus attraktiv. Zugleich erscheint eine Ernennung weit über das reguläre Pensionsalter, also bis zum 75. Lebensjahr enorm lang. Eine Amtszeitbeschränkung wäre auch für das höchste Gericht zielführend.

Die Initiative möchte allfällige Kumpeleien zwischen Richter*innen und Parteien aufbrechen, übersieht aber, dass es auch innerhalb des Justizsystems zu Kumpeleien und Gefälligkeiten kommen kann

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kritisiert Sina Deiss. Hinzu kommt, dass die Justiz ­auch wenn sie parteipolitisch unab hängig ist ­ein politisches Feld bleibt, denn auch das Recht ist politisch.

Zudem ist die Auswahlkommission, die auf 12 Jahre bestellt wird, eine Blackbox. Über ihre Zusammensetzung entscheidet der Bundesrat ohne Vorgabe einer möglichst diversen Besetzung, die Sprache, Geschlecht oder andere soziale Kriterien berücksichtigt. Eine solche Diversität innerhalb der Fachkommission ist notwendig, um Kriterien, die bei der Wahl der Richter*innen eine Rolle spielen auch als gleichwertig zu erkennen.

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