Reglemente und Weisungen

Die vorliegende Rechtssammlung umfasst

  1. die amtlich publizierten kantonalen Erlasse, die spezifische Bestimmungen für die Universität enthalten;
  2. das universitäre Recht, das von einem gesamtuniversitären Leitungsorgan (namentlich Universitätsrat, Senat, Rektor, Prorektorinnen und Prorektoren, Universitätsmanagerin) erlassen wurde; 
  3. Rechtstexte anderer universitärer Organe, Gremien oder Stellen, sofern diese gemäss den Vorschriften des Universitätsgesetzes oder des Universitätsstatuts der Genehmigung durch ein Organ nach Ziffer 2 unterliegen.

Weitere Regelungen finden sich auf den themenspezifischen Webseiten der Universität Luzern und den Webseiten der Fakultäten.