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Sammelklage zugelassen Muss Amazon Prime Video Schadenersatz für Werbung zahlen? So nehmen Sie an der Klage teil

Prime-Video-Button auf dem Bildschirm
Weniger nett zu schauen, seit Werbung unterbricht: Gegen Amazon Prime läuft nun eine Sammelklage 
© Silas Stein / DPA
Weil Amazon Prime ohne Zustimmung seiner Kunden Werbung einführte, steht der Konzern nun vor Gericht. Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt auf Schadensersatz. Schon über 18.500 Kunden haben sich angeschlossen. Der stern erklärt, wie das geht

Inhaltsverzeichnis

Anfang Februar stellte Amazon Prime einseitig sein Videostreaming um: Wer 3 Euro mehr zahlt, darf weiter werbefrei schauen. Alle anderen bekommen seitdem mal mehr, mal weniger Werbeeinblendungen zu sehen, oft auch mitten im Film.

In den Bewertungen der Amazon Prime App in den Appstores entlädt sich seitdem der Zorn über die erzwungene Umstellung. Es hagelt Ein-Sterne-Bewertungen gegen die Prime-App. Aber es muss nicht beim Frust bleiben, denn das Bundesamt für Justiz ließ eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen zu. Dieser können sich Prime-Kunden nun anschließen. Bis Ende Mai haben das schon mehr als 18.500 getan. Der stern erklärt, wie das geht:

Was kritisiert die Verbraucherzentrale genau?

Am 5. Februar führte Amazon Prime einseitig Werbung während des normalen Filmangebots ein. Seitdem werden laut Klageschrift zwei bis dreieinhalb Minuten Werbung pro Stunde gezeigt, teils auch mitten im Film. Das beeinträchtige den Genuss der Werke massiv. Außerdem beklagt die Verbraucherzentrale, dass die Bild- und Tonqualität schlechter wurde und die Funktion "Watch Party" nicht mehr möglich war. Nur wer 2,99 Euro Aufschlag zahlte, konnte wieder in der alten Art und Weise Videos streamen.

"Solche Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages sind nur mit Zustimmung der Verbraucher möglich", meint Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Andere Streamingdienste machen vor, wie es richtig geht und fragen ihre Kunden vorher."

Wer kann gegen Amazon Prime (mit-)klagen?

Klagen können alle Amazon-Prime-Kunden die vor der Einführung der neuen Regel am 5. Februar Prime-Kunden waren und die Gebühren bezahlt haben.

Wie gehen Betroffene vor?

Wer an der Klage teilnehmen will, der muss sich im Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) registrieren. Dazu sind in diesem Formular alle Felder mit * auszufüllen. Das dauert etwa eine Viertelstunde und geht so:

I. Anmeldung: Einen Haken bei  "Verbraucherin / Verbraucher" setzen.

II. Angaben zur Person: Vornamen und Namen eintragen. Es muss sich derjenige eintragen, der das Abo bezahlt, nicht mögliche Mitnutzer.

III. Anschrift: Adresse eintragen.

IV. Vertretung: Hier nichts eintragen! Also nicht etwa "Verbraucherzentrale" oder so etwas. Dieser Abschnitt ist nur für Sonderfälle: Etwa bei Minderjährigen könnten sich hier die Eltern eintragen.

V. Angaben zur Verbandsklage: Ist bereits richtig ausgefüllt.

VI. Gegenstand und Grund des ... Anspruches: Hier bitte eintragen, wie man geschädigt wurde. Kurz und nüchtern. Etwa, dass man nicht mehr werbefrei schauen kann. Oder dass man den Aufschlag von 2,99 Euro im Monat bezahlt hat (und zwar ab wann). Wichtig ist zu erwähnen, dass man schon vor dem 5. Februar ein Abo hatte und auch die Gebühren bezahlt hat. Dann zum Ausdruck bringen, dass man den Schaden erstattet haben will, also entweder die 2,99 Euro oder einen Teil der Monatsgebühr, als Ausgleich für die Werbung. Für die Formulierung gibt es keine rechtliche Vorgabe, es muss nur verständlich sein, dass man sein Geld zurückhaben möchte.

VII. Angaben zur Höhe des Anspruchs: Nicht ausfüllen. Entscheidet das Gericht.

Abschließend die kurzen Rechtsbelehrungen zur Kenntnis nehmen und durch die zwei Haken unten bestätigen – und dann abschicken. Ein paar Tage später sollte die Bestätigung des Bundesamtes im Briefkasten liegen.

Für das Ausfüllen hat das BfJ eine Ausfüllhilfe online gestellt.

Was kommt im besten Fall bei der Klage heraus?

Die Sammelklage wird beim Bayrischen Obersten Landgericht verhandelt. Wer sich ihr anschließt, bekommt im Erfolgsfall entweder die 2,99 Euro im Monat zurück, falls die gezahlt werden. Oder es wird ein Schadenersatz fällig, weil die Qualität das alten Abos gemindert wurde. Die Verbraucherzentrale fordert mindestens die Hälfte der tatsächlich gezahlten Abogebühren. Außerdem würden Zinsen auf das Geld fällig.

Gibt es ein Risiko?

Wer sich der Klage anschließt, hat kein finanzielles Risiko – außer dass man vergeblich die Formulare ausgefüllt hat. Denkbar ist höchstens, dass Amazon die Verträge kündigt.

Bis wann kann ich mich der Klage anschließen?

Bis zu drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlungen können sich Interessierte noch registrieren. (Dieser Termin ist bislang nicht festgesetzt.) 

Was sagt Amazon?

Amazon begründet die Vertragsänderung damit, "weiterhin attraktive Inhalte für Prime-Mitglieder anbieten zu können". Man habe den "Kund:innen transparent, im Voraus und im Einklang mit rechtlichen Bestimmungen darüber informiert", so ein Sprecher. "Und alle Kund:innen haben das Recht, ihre Mitgliedschaft jederzeit zu kündigen."

Gibt es weitere Sammelklagen?

Es gibt eine ganze Reihe weitere Sammelklagen der Verbraucherzentralen. Eine Übersicht findet sich auf der Website Sammelklagen.de. Hervorzuheben ist die Klage gegen Vodafone, der sich bereits Zehntausende angeschlossen haben. Auch gegen den Sportstreamingdienst Dazn ist wegen einseitiger Preiserhöhungen eine Sammelklage eingereicht beim Klageregister. Diese wird aber derzeit noch gerichtlich geprüft.

 

Quellen:Verbraucherzentrale Sachsen, vzbv, Amazon, Bundesamt für Justiz, iPhone Appstore, AFP

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