So kommen Magazin, Online und Stiftung zusammen
stern-Reporterinnen und -Reporter reisen für ihre Geschichten durch die ganze Welt und finden sie im Dschungel Kolumbiens, in New York oder auch vor der eigenen Haustür. Sie recherchieren, fotografieren und versuchen, dabei neutrale Beobachter und Berichterstatter zu sein. Aber oft sehen und hören sie Dinge, die nachhallen, sie nicht mehr loslassen: Leid, Trauer, Hunger, Krankheit, Krieg.
Mitten in diesem Elend stoßen sie immer wieder auf Menschen, die anderen helfen. Menschen, die sich um Waisen kümmern, für Nahrung sorgen, Schulen bauen oder Kranke, Vergewaltigte, Obdachlose, Geflüchtete unterstützen. Angesichts dieser Alltagshelden verlassen die stern-Reporterinnen und -Reporter bewusst ihre distanzierte Position der neutralen Berichterstatter. Sie wollen helfen – und wenden sich dann an die Stiftung stern in der Hamburger Heimat-Redaktion.
Wie wir arbeiten
Die Stiftung stern bittet die stern-Leserinnen und -Leser um Spenden für konkrete Projekte und kann so eigenständig schnelle, operative Unterstützung leisten – für Projekte, die vor Ort von Reporterinnen und Reportern geprüft und für geeignet erklärt wurden und auch weiterhin begleitet werden. Die Stiftung stern behält dabei stets die Kontrolle über die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel. Wo der Kontakt zu den Helfenden abreißt, erlischt auch die finanzielle Hilfe.
Zudem arbeitet der Verein mit internationalen Hilfsorganisationen zusammen und unterstützt jene Projekte finanziell, von deren Vertrauenswürdigkeit die stern-Reporterinnen und -Reporter überzeugt sind.
Die Stiftung stern ist das soziale Gewissen der Leserinnen und Leser sowie der Reporterinnen und Reporter.
Satzung
Hier finden Sie die Vereinssatzung.
Vereinsorgane
Vereinsvorsitzende:Cornelia Fuchs
Stellvertretender Vorsitzender:Marc Goergen
Schatzmeisterin:Gudrun Rohloff
Ansprechpartnerin: Julia Stahl (julia.stahl@stern.de)
Wirtschaftsprüfer: Roland Warnholtz, von Diest, Greve und Partner, Hamburg
Der Verein "Stiftung stern – Hilfe für Menschen e.V." ist wegen der Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke gemäß §52 AO Abs. 2, Satz 1, Nr. 3,7,11,12 nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hamburg-Nord, StNr. 17/442/12401 vom 16.02.2021 für den letzten Veranlagungszeitraum 2017–2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des GewStG von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Körperschaft ausschließlich gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.