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Eine Frau hebt die Hand und sagt "stopp"
© BMFSFJ

Frauen vor Gewalt schützen

Jeder Mensch hat das Recht darauf, gewaltfrei zu leben. Gewalt schränkt die Betroffenen in ihrer Entfaltung und Lebensgestaltung ein. Frauen sind in besonderem Maße von spezifischen Gewaltformen betroffen.

  • Das Bundesförderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" des Bundesfrauenministeriums ist Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.

  • Mit dem Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes und zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen gibt es seit 2017 klare Regeln für besseren Schutz der dort tätigen Frauen und Männer.

  • Gewalt gegen Frauen ist ein globales Problem. Ihre Bekämpfung ist daher eine internationale Verpflichtung.

  • Eine im Auftrag des Bundesfamilienministeriums und Bundesarbeitsministeriums durchgeführte Studie liefert erstmals wissenschaftliche Erkenntnisse über Ausmaß und Betroffenheit von sexueller Belästigung und Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen.

Aktuell

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