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29. August 2003

Neue Rahmenregelung Saat- und Pflanzgut vorgestellt

Themen: Archiv — info @ 10:08

DBV und BDP verständigen sich auf vereinfachtes Verfahren

Bonn (agrar.de) – ‚Mit der neuen Rahmenreglung Saat- und Pflanzgut des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) liegt den Ackerbauern jetzt ein ausgereiftes, praxistaugliches und bürokratiearmes Angebot vor, das jeder Landwirt freiwillig nutzen kann, wenn er nicht das so genannte Individualverfahren oder das gesetzliche Verfahren anwendet.‘ Das erklärte der Generalsekretär des DBV, Dr. Helmut Born, in der gemeinsamen Pressekonferenz von DBV und BDP heute in Bonn.

Die Fortentwicklung der Rahmenregelung habe das alte Kooperationsabkommen vom 3. Juni 1996 deutlich verschlankt und die Auskünfte des Landwirts auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt. So sei zum Beispiel nur noch die sortenspezifische Nachbaumenge anzugeben. Außerdem brauche der ‚Fremdaufbereiter‘ im Falle der Saatgutaufbreitung nicht angegeben werden. Jegliche Kritik am Bauernverband – dieser lasse es zu, dass Landwirte ausspioniert würden – seien damit ebenfalls vollständig entkräftet, betonte der DBV-Generalsekretär.

Grundlegendes Ziel bleibe es, die gesamte Saat- und Pflanzgutbereitstellung so kostengünstig wie möglich zu halten. Die Rahmenregelung zum Nachbau sei für den DBV mehr als nur eine ‚Gebührenfrage‘. ‚Wir drängen auf günstige Konditionen und eine größere Transparenz beim gesamten Z-Saatgutkauf und im Nachbau – unter Wahrung der Qualität und des züchterischen Fortschritts‘, betonte Born.

Im Einzelnen sei auch erreicht worden, dass Landwirte mit einem erhöhten Saat-/ Pflanzgutwechsel von der Angabe der nachgebauten Saatgutmengen freigestellt seien. Bei Getreide und Kartoffeln seien Landwirte mit einem Z-Saatgut- bzw. Pflanzgutwechsel oberhalb von 60 Prozent von den Gebühren befreit. Die Nachbaugebühren würden auf 45 Prozent der Z-Lizenz bei Getreide und Grobleguminosen sowie 30 Prozent bei Kartoffeln festgelegt und damit insgesamt leicht gesenkt. Landwirte, die einen Z-Saatgutwechsel oberhalb von 80 Prozent betreiben, bekämen ein 10-prozentigen Nachlass auf die Lizenzgebühr. Für Stärkekartoffeln gebe es eine gesonderte Vereinbarung ‚Wirtschaftskartoffeln‘. Auch das weitere Aufbrechen von kostenträchtigen Angebotsstrukturen bei Z-Saatgut in einigen Regionen Deutschlands hätten der DBV und der BDP nicht vernachlässigt.

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