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30. August 2003

Hessen: Trockenheit und harter Winter drücken Getreideerträge

Themen: Hessen,Statistik,Wetter — info @ 15:08

Hessische Bauern ernten 200.000 t weniger

Niestetal (agrar.de) – ‚Die langanhaltende Trockenheit und Auswinterungsschäden haben dazu geführt, dass die hessischen Bauern in diesem Sommer nach ersten vorläufigen Ergebnissen rund 10 Prozent weniger Getreide und 25 Prozent weniger Raps geerntet haben als im Durchschnitt der letzten sechs Jahre. In einzelnen Gebieten lagen die Ertragsverluste jedoch weit darüber. Damit fehlen unseren Bauern etwa 200.000 t Getreide und 45.500 t Raps, was Erlöseinbußen von insgesamt rund 31 Mio. Euro zur Folge hat.‘ Diese ernüchternde Bilanz zog der Generalsekretär des Hessischen Bauernverbandes (HBV), Peter Voss-Fels, anlässlich eines heutigen Pressegespräches in Niestetal-Sandershausen.

Zuvor hatten sich dort die Vorsitzenden und Geschäftsführer der nordhessischen Kreisbauernverbände eingefunden, um gemeinsam mit Hessens Landwirtschaftsminister Wilhelm Dietzel eine Bewertung der Folgen der extremen Dürre für die hessische Landwirtschaft vorzunehmen.

Neben den hohen Ertragsverlusten bei Getreide, die regional sehr unterschiedlich ausgefallen sind, beklagten die Bauern die miserablen Erträge auf dem Grünland. Dort wurden bis zu 50 Prozent weniger geerntet als in normalen Jahren. Deshalb muss mit Engpässen bei der Grundfutterversorgung des Viehs über Winter gerechnet werden.

‚Aus diesem Grund hat der Hessische Bauernverband eine ‚Grundfutterbörse‘ eingerichtet, über die Betriebe mit knappen Futtervorräten ihren Bedarf zumindest zum Teil decken können‘, sagte Peter Voss-Fels in diesem Zusammenhang. Seit Ende Juli hätten mehr als 100 Betriebe bei der Landesgeschäftsstelle in Friedrichsdorf ihre Angebote abgegeben, die jetzt genutzt werden könnten.

Von dramatischen Erlösausfällen betroffene Betriebe sollten jedoch Liquiditätshilfen gewährt werden, betonte der HBV-Generalsekretär, um die größte Not zu lindern. Die Einführung einer privaten vom Staat unterstützten Mehrgefahrenversicherung, die sich in den USA, Kanada und einigen europäischen Ländern seit Jahren bewährt habe, sei in Deutschland längst überfällig.

Schließlich wies Peter Voss-Fels darauf hin, dass auf Grund der witterungsbedingten europaweiten Verknappung einiger pflanzlicher Erzeugnisse höhere Verbraucherpreise einkalkuliert werden müssten. ‚Je geringer der Verarbeitungsgrad des Endproduktes, desto stärker steigt der Verbraucherpreis bei schlechten Ernten, wie es beispielsweise bei Kartoffeln und Obst immer wieder zu beobachten ist‘, erläuterte der HBV-Generalsekretär.

Links zum Bundesland Hessen.

29. August 2003

DBV fordert EU-weite Harmonisierung der Pflanzenschutzbestimmungen

Themen: Archiv — info @ 16:08

Berlin (agrar.de) – Importe von Obst und Gemüse, besonders aus Mittelmeerländern, sind teilweise mit überhöhten Rückständen an Pflanzenschutzmitteln belastet, das berichtete die Zeitschrift ‚Öko-Test‘ kürzlich. Außerdem haben weitere Untersuchungen von Frucht- und Gemüseimporten in der Vergangenheit zur Verunsicherung der Verbraucher geführt.

Nach Ansicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) ist die Entscheidung für die in Deutschland gewachsenen Früchte eine mögliche und gesunde Alternative. Wer Wert auf ein günstiges Angebot und vor allem auch auf qualitativ hochwertige Produkte legt, sollte Obst- und Gemüsesorten nach saisonalem Angebot aus der Region kaufen. Produkte aus der Region haben nur kurze Transportwege und bieten größtmögliche Frische. Zudem unterliegt der gesamte Produktionsprozess strengen Standards.

Die hohen gesetzlichen Auflagen in Bezug auf die Anwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln dürfen aber nicht zu einem dauerhaften Wettbewerbsnachteil für die heimischen Obst- und Gemüsebauern führen. Der DBV fordert den Gesetzgeber daher auf, sich EU-weit für harmonisierte Bestimmungen im Pflanzenschutz einzusetzen. Gleiche Regelungen in der EU erhöhen die Sicherheit des Verbrauchers und schaffen einheitliche Produktionsbedingungen für die Landwirte, so der DBV. Es könne nicht sein, dass in Deutschland verbotene Pflanzenschutzmittel im Ausland angewendet werden dürfen und die importierte Ware schließlich in deutschen Supermärkten verkauft werden.

Zudem fordert der DBV Bund und Länder auf, die Kontrollen von Importen auszuweiten und den hohen gesetzlichen Standard in Deutschland bei der Bewertung der Ergebnisse anzuwenden.

Links zum Thema Lebensmittelqualität und Kontrolle, Links zum Thema Verbände.

Stächele: Bund sollte Dürrehilfen bei der EU schnell durchsetzen

Themen: Archiv,Rinder,Statistik — info @ 16:08

Liquiditätshilfevolumen von über 25 Millionen Euro – Überhöhte Kürzungen der Bundesregierung bei der Landwirtschaft zurücknehmen

Stuttgart (agrar.de) – Die Bundesregierung hat aus Baden-Württemberg eine umfassende Darstellung der geplanten Dürrehilfen der Landesregierung und der Forderungen an den Bund und die EU erhalten. Eine Reihe Maßnahmen muss noch von Brüssel genehmigt werden. ‚Ich hoffe im Interesse der massiv betroffenen Landwirtschaft, dass die Abstimmung zwischen Berlin und Brüssel rasch über die Bühne geht‘, erklärte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Willi Stächele, gestern in Stuttgart. In Schreiben an den Bund sind die Hilfsmaßnahmen für Baden-Württemberg dargestellt, verbunden mit der eindringlichen Aufforderung, angesichts der hohen Ernteausfälle auf die überdurchschnittlichen Einsparmaßnahmen beim Bundeshaushalt bei der Landwirtschaft zu verzichten.

Allein durch die geplante Kürzung der Bundeszuschüsse an die landwirtschaftliche Krankenversicherung werde die Landwirtschaft in Baden-Württemberg jährlich mit 30 Millionen Euro getroffen. Durch den Wegfall der Durchschnittssatzbesteuerung der buchführenden Betriebe und die Reduzierung der Vorsteuerpauschale von 9 auf 7 Prozent werden für die baden-württembergischen Betriebe weitere 32 Millionen Euro spürbar gekürzt. Die Deckelung der Zuschüsse beim Agrardiesel schlagen mit 7 Millionen Euro negativ zu Buche.

‚Den Landwirten darf jetzt nicht die dringend notwendige Unterstützung versagt werden. Kürzungen bei den landwirtschaftlichen Sozialversicherungen, beim Agrardiesel und durch die unsägliche Modulation sowie Steuerveränderungen, sorgen für nicht hinnehmbare Einschnitte‘, kritisierte Stächele. Das Land Baden-Württemberg wird mit seiner integrierten Agrar- und Strukturpolitik weiter für Verlässlichkeit und Sicherheit im Ländlichen Raum sorgen, unterstrich Stächele. Stächele betonte, dass allein durch das vom Land bereit gestellte Liquiditätshilfeprogramm den landwirtschaftlichen Betrieben ein Finanzvolumen von 25 Millionen Euro zur Verfügung stehe. ‚Stimmt die EU Maßnahmen wie der Saldierung von Mais- und Getreideflächen, sowie der Verwendung von Aufwuchs auf Stillegungsflächen zu, bringt dies große Erleichterung und Erlöszuwächse für unsere Landwirtschaft‘, erklärte Stächele.

Übersicht der verschiedenen Maßnahmen:

1. Maßnahmen, die bereits greifen:

Liquiditätshilfen Das Land sieht als Sofortmaßnahme 25 Millionen Euro Liquiditätshilfen in Form von zinsverbilligten Darlehen vor. Diese Hilfen sollen den Erlösausfall überbrücken und die Belastung auf einen Zeitraum von vier, im Einzelfall zehn Jahre, verteilen. Voraussetzung sind Erlösminderungen größer 30 Prozent bzw. 20 Prozent in benachteiligten Gebieten, die zur Existenzgefährdung führen

Bei veranschlagten erforderlichen Haushaltsmitteln von ca. 2,5 Mio. Euro für die Liquiditätshilfen (Darlehensverbilligung) ergibt sich ein potentielles Darlehensvolumen für die Landwirte von insgesamt ca. 25 Millionen Euro.

Transportkostenbeihilfen Bei Futterbaubetrieben, die auf Zukauf von Rauhfutter in Folge der Dürre angewiesen sind, werden Zuschüsse bis zu 50 Prozent der baren Ausgaben für Transportkosten zu gewähren. Innerbetriebliche Transporte und übliche Nachbarschaftshilfe können nicht gefördert werden. Auch Betriebsgemeinschaften als Zweckgemeinschaft von Betrieben zur Überbrückung der Futterknappheit können einbezogen werden. Der Mindestbetrag der Zuwendungen zu den Transportkosten beträgt 500 Euro je Antragssteller. Für die Transportkostenbeihilfe kalkuliert das MLR mit 500.000 Euro Mittelvolumen.

Vom Bund erwartet das Land für beide Maßnahmen insgesamt eine Beteiligung in Höhe von 50 Prozent.

Verwendung Begrünungsmaßnahmen Aussetzung des Verpflichtungsumfangs bei Begrünungsmaßnahmen und Mulchsaat. Unter Verzicht auf die Prämie und nach Anzeige beim ALLB können die Flächen für die Futternutzung im eigenen Betrieb genutzt werden oder dem Nachbarbetrieb überlassen werden.

Vorauszahlung der Tierprämien Erhöhung der Vorauszahlungen bei Tierprämien von 60 auf 80 Prozent. Die Schlusszahlungen können ca. 14 Tage früher, d.h. bis ca. Ende November in Aussicht gestellt werden. Bereits in den letzten zwei Jahren wurde auf Grund größerer Ereignisse eine Vorschusszahlung von 80 Prozent gewährt. Die Tierprämien umfassen in Baden-Württemberg 74 Mio. Euro. Hier können Zinsersparnisse für die Betriebe durch die höhere und geringfügig vorgezogene Schlusszahlung erreicht werden.

Beschleunigte Auszahlung der Kulturpflanzenprämien Unter Verzicht auf eine verwaltungsaufwändige Vorschusszahlung sollen durch eine bevorzugte Bearbeitung der Anträge die Schlusszahlungen 14 Tage früher, d.h. bis ca. Mitte November erfolgen. Bei einer Höhe der Flächenprämien in BW in Höhe von 250 Millionen Euro entsteht ein Zinsgewinn von ca. 0,5 Millionen Euro, was den von der Dürre geschädigten Betrieben hilft.

Aufwuchs von Stilllegungsflächen Ausnahmeregelung zur Verfütterung des Aufwuchses von Stilllegungsflächen im eigenen Betrieb oder kostenlose Abgabe an andere bedürftige Betriebe bis 15. Januar 2004.

Steuererleichterungen durch Steuerstundungen und Steuerermäßigungen für die betroffenen Betriebe.

2.) Weiterhin vom Land Baden-Württemberg bei Bund oder EU beantragte und gefordete Hilfestellungen:

Die Zustimmung der EU steht noch aus. Der Bund wurde aufgefordert, die Umsetzung in Brüssel voranzubringen.

Prämienunschädliche Nutzung des Aufwuchses von Flächen, die im Rahmen von Agrarumweltprogrammen begrünt wurden. Unter der Annahme, dass 50 Prozent der Herbst- und Winterbegrünungsflächen betroffen sind, entspräche dies im Falle einer Zustimmung durch Bund und EU einer zusätzlichen Hilfe für Futteranbaubetriebe im Wert von ca. 10 Millionen Euro.

Anbau von Futterpflanzen auf Stilllegungsflächen für das Jahr 2004 und deren Nutzungsmöglichkeit bis 31.05.2004. Unter der Annahme, dass 50 Prozent der Stilllegungsfläche betroffen ist, kann aus einer Gesamtstillegungsfläche für 2003 und einem Futterwert von ca. 400 Euro/ha eine potentielle Unterstützung der Landwirte in Höhe von 12 Mio. Euro abgeleitet werden.

Saldierung von Maisflächen und Getreideflächen, damit eine Kürzung der Flächenprämien für Mais durch eine Grundflächenüberschreitung vermieden werden kann. Im Jahr 2003 ist von einer Überschreitung der Basisfläche ‚Mais‘ in Baden-Württemberg mit ca. 20 Prozent zu rechnen. In den letzten Jahren konnte durch bundesweite Saldierung (v.a. durch Bayern) eine Kürzung der Prämien auf max. 6,3 Prozent vermieden werden. Es muss derzeit davon ausgegangen werden, dass in BW die ha-Prämien für Mais um 20 Prozent gekürzt werden müssen. Volumen: 12 Mio. Euro. Bei einer Saldierung mit den Getreideflächen kann dies Kürzung nicht gänzlich, aber weitgehend vermieden werden.

Einführung privater Lagerbeihilfen für Rindfleisch, um das gestiegene Rindfleischangebot und den damit ausgelösten Preisdruck aufzufangen.

Verkürzung des Haltungszeitraums bei Mutterkühen von 6 auf 4 Monat

Aussetzung der nationalen Modulation: Für Baden-Württemberg bedeutet dies 2 Millionen Euro zusätzliche Fördermittel.

Verzicht auf Kürzungen im Agrarbereich im Bundeshaushalt 2004 in Höhe von 70 Millionen Euro. Dies betrifft insbesondere die Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Hier sind für die baden-württembergischen Betriebe für 2004 erhebliche zusätzliche Lasten aus dem Haushaltsbegleitgesetz des Bundes zu erwarten, wie Agrardiesel: Begrenzung der vergütungsfähigen Menge auf 10.000 l/ Betrieb 7 Mio. Euro, Kürzung der Zuschüsse zur Landwirtschaftliche Krankenversicherung mit rund 30 Millionen. Euro, Auswirkungen bei der geänderten Besteuerung der Betriebe: 32 Millionen. Euro. durch den Wegfall der Durchschnittssatzbesteuerung der buchführenden Betriebe und die Reduzierung der Vorsteuerpauschale von 9 auf 7 Prozent.

Links zum Thema Agrarpolitik.

Schweiz bleibt Holzexportland

Themen: Schweiz,Wald,Waldbericht — info @ 15:08

Bern (agrar.de) – Im Jahr 2002 wurden in den Schweizer Wäldern 4,5 Millionen Kubikmeter Holz geerntet und in den Handel gebracht. Die Holzernte hat gegenüber dem Vorjahr um rund 20 Prozent abgenommen und liegt damit wieder im Durchschnitt der Jahre vor dem Sturm Lothar. 63 Prozent des geschlagenen Stammholzes oder 42 Prozent der gesamten Holzernte wurden exportiert. Trotzdem bleibt die Bilanz der öffentlichen Forstbetriebe defizitär. Dies geht aus der vom Bundesamt für Statistik (BFS) und vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) veröffentlichten Forststatistik für das Jahr 2002 hervor.

Die im Jahr 2002 geernteten 4,5 Millionen Kubikmeter teilten sich auf in 67 Prozent Stammholz, 22 Prozent Brennholz und 11 Prozent Industrieholz. Stammholz findet vorwiegend in Sägereien Verwendung, Industrieholz bildet die Grundlage für Papier und Zellstoffe. Im Vergleich zu 2001 verringerte sich die Holzgewinnung um 20 Prozent, die Ernte entspricht damit wieder dem Durchschnitt der Jahre vor dem Sturm Lothar.

Deutliche regionale Unterschiede in der Holzgewinnung

Die grössten Holzmengen wurden im Jahr 2002 im Kanton Bern geerntet (919.000 Kubikmeter), gefolgt von den Kantonen Aargau (409.000 Kubikmeter) und Waadt (386.000 Kubikmeter). Dies entspricht knapp 40 Prozent der Gesamtnutzung.

Im Vergleich zum Jahr 2001 wies die Forststatistik kantonal grosse Unterschiede in der Holzernte auf. Eine starke Zunahme verzeichneten die Kantone Uri (+40 Prozent), Graubünden (+21 Prozent), Luzern (+15 Prozent) und Tessin (+14 Prozent). Abgenommen hat die Ernte in den Kantonen Bern (-39 Prozent), Freiburg (-34 Prozent) und Zürich (-30 Prozent), dies auch als Folge der Sturmholzbewältigung. Der Sturm Lothar bewirkte in diesen Kantonen eine überdurchschnittliche Ernte in den Jahren 2000 und 2001.

Die Schweiz wird in fünf Forstzonen eingeteilt. Zwei Drittel der Holzernte entfallen auf das Mittelland (41 Prozent) und die Voralpen (27 Prozent), ein Drittel auf den Jura (17 Prozent), die Alpen (13 Prozent) und die Alpensüdseite (1,5 Prozent). Im Mittelland und zum Teil in den Voralpen sind die Wachstumsbedingungen für Wälder besonders günstig. Die Zugänglichkeit dieser Wälder ist für den Holzschlag besser als in der übrigen Schweiz, wodurch die Erntekosten geringer ausfallen. Weil in den Alpen und auf der Alpensüdseite die Holzernte häufig mit Hilfe von Seilwinden und Helikoptern durchgeführt werden muss, entstehen bis zu viermal höhere Holzereikosten als in den übrigen Zonen.

Hohe Holzexporte dank tiefer Preise

Seit dem hohen Holzanfall nach dem Sturm Lothar sind die Preise für Schweizer Holz auf einem sehr tiefen Niveau. Dadurch wurde Schweizer Holz für das Ausland attraktiv und für die Schweiz entstanden neue Exportkanäle. Auch im Jahr 2002 blieben die Preise tief und die Schweiz konnte weiterhin viel Holz ins Ausland verkaufen: 42 Prozent des im Jahr 2002 geernteten Holzes wurde in Form von Stammholz exportiert. Die Hauptabnehmerländer waren Österreich, Italien und Deutschland.

Tiefe Holzpreise belasten Forstbetriebe

Durch die tiefen Holzpreise arbeiteten die öffentlichen Forstbetriebe, welche im Jahr 2002 68 Prozent des Holzes ablieferten, weiterhin defizitär. Im Durchschnitt wurde jeder Kubikmeter Holz mit einem Verlust von 40 Franken geerntet. Einnahmen (inkl. Abgeltungen für öffentliche Leistungen) von 431 Milionen Franken standen Ausgaben von 513 Milionen Franken gegenüber. Das Gesamtdefizit der öffentlichen Forstbetriebe belief sich 2002 auf 82 Millionen Franken.

Detaillierte Resultate der Schweizerischen Forststatistik der letzten 25 Jahre finden Sie hier.

Links zum Thema Waldbericht, Links zum Land %url4%Schweiz%/%.

Thüringen: Milchanlieferung im ersten Halbjahr 2003

Themen: Archiv — info @ 11:08

Erfurt (agrar.de) – Von Januar bis Juni 2003 lieferten die Thüringer Milcherzeuger 459.816 Tonnen Rohmilch zur weiteren Verarbeitung zu Konsummilch, Käse, Quark, Joghurt und anderen Milchprodukten an Molkereien und Milchsammelstellen. Das waren 7 857 Tonnen bzw. 1,7 Prozent mehr als im 1. Halbjahr 2002.

Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik gaben die Betriebe 228.603 Tonnen Rohmilch an Molkereien in Thüringen ab. Über die Hälfte der produzierten Rohmilch (231.213 Tonnen) nahm den Weg über die Landesgrenze zu Molkereien in acht weitere Bundesländer.

Größte Abnehmer waren dabei die Molkereien in Bayern, die 104.146 Tonnen bzw. 22,6 Prozent der in Thüringen insgesamt produzierten Milch aufkauften. Nach Hessen wurden 36.989 Tonnen und nach Sachsen-Anhalt 34.471 Tonnen geliefert. Molkereien in Sachsen kauften 26.729 Tonnen Rohmilch auf. Weitere Milch nahmen die Molkereien in Nordrhein-Westfalen (16.751 Tonnen), Rheinland-Pfalz (6.545 Tonnen), Niedersachsen (4.113 Tonnen) und Brandenburg (1.469 Tonnen) ab.

Thüringer Molkereien verarbeiteten jedoch auch Milch von Erzeugern außerhalb Thüringens. Von Erzeugern aus den Bundesländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden 13.640 Tonnen Rohmilch aufgekauft, so dass Thüringer Molkereien im 1. Halbjahr 2003 insgesamt 242.243 Tonnen Rohmilch verarbeiteten.

Im 1. Halbjahr 2002 wurden 223.804 Tonnen Rohmilch an andere Bundesländer geliefert und 13.594 Tonnen wurden von anderen Bundesländern aufgekauft. Insgesamt wurden 241.749 Tonnen von heimischen Molkereien verarbeitet.

Links zum Thema Milchwirtschaft, Links zum Bundesland Thüringen.

Neue Rahmenregelung Saat- und Pflanzgut vorgestellt

Themen: Archiv — info @ 10:08

DBV und BDP verständigen sich auf vereinfachtes Verfahren

Bonn (agrar.de) – ‚Mit der neuen Rahmenreglung Saat- und Pflanzgut des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) liegt den Ackerbauern jetzt ein ausgereiftes, praxistaugliches und bürokratiearmes Angebot vor, das jeder Landwirt freiwillig nutzen kann, wenn er nicht das so genannte Individualverfahren oder das gesetzliche Verfahren anwendet.‘ Das erklärte der Generalsekretär des DBV, Dr. Helmut Born, in der gemeinsamen Pressekonferenz von DBV und BDP heute in Bonn.

Die Fortentwicklung der Rahmenregelung habe das alte Kooperationsabkommen vom 3. Juni 1996 deutlich verschlankt und die Auskünfte des Landwirts auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt. So sei zum Beispiel nur noch die sortenspezifische Nachbaumenge anzugeben. Außerdem brauche der ‚Fremdaufbereiter‘ im Falle der Saatgutaufbreitung nicht angegeben werden. Jegliche Kritik am Bauernverband – dieser lasse es zu, dass Landwirte ausspioniert würden – seien damit ebenfalls vollständig entkräftet, betonte der DBV-Generalsekretär.

Grundlegendes Ziel bleibe es, die gesamte Saat- und Pflanzgutbereitstellung so kostengünstig wie möglich zu halten. Die Rahmenregelung zum Nachbau sei für den DBV mehr als nur eine ‚Gebührenfrage‘. ‚Wir drängen auf günstige Konditionen und eine größere Transparenz beim gesamten Z-Saatgutkauf und im Nachbau – unter Wahrung der Qualität und des züchterischen Fortschritts‘, betonte Born.

Im Einzelnen sei auch erreicht worden, dass Landwirte mit einem erhöhten Saat-/ Pflanzgutwechsel von der Angabe der nachgebauten Saatgutmengen freigestellt seien. Bei Getreide und Kartoffeln seien Landwirte mit einem Z-Saatgut- bzw. Pflanzgutwechsel oberhalb von 60 Prozent von den Gebühren befreit. Die Nachbaugebühren würden auf 45 Prozent der Z-Lizenz bei Getreide und Grobleguminosen sowie 30 Prozent bei Kartoffeln festgelegt und damit insgesamt leicht gesenkt. Landwirte, die einen Z-Saatgutwechsel oberhalb von 80 Prozent betreiben, bekämen ein 10-prozentigen Nachlass auf die Lizenzgebühr. Für Stärkekartoffeln gebe es eine gesonderte Vereinbarung ‚Wirtschaftskartoffeln‘. Auch das weitere Aufbrechen von kostenträchtigen Angebotsstrukturen bei Z-Saatgut in einigen Regionen Deutschlands hätten der DBV und der BDP nicht vernachlässigt.

Links zum Thema Nachbau und Sortenschutz, Links zum Thema %url4%Verbände%/%.

Saisonarbeitnehmer: Bauckhage fordert unbürokratische Anschlussregelung ab 2004

Themen: Archiv — info @ 09:08

Mainz (agrar.de) – Die Saisonarbeitnehmerregelung läuft 2003 aus. Sie regelt die Bedingungen, unter denen deutsche Arbeitgeber in der Landwirtschaft auf ausländische Arbeitnehmer, vor allem aus Osteuropa, zurückgreifen können, um saisonal bedingte Arbeitsspitzen zu bewältigen. ‚Gerade für Rheinland-Pfalz mit seinem hohen Anteil an Sonderkulturen hat diese Saisonarbeitnehmerregelung eine wichtige Funktion‘, sagte Landwirtschaftsminister Hans-Artur Bauckhage. Er habe sich deshalb an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, gewandt und für eine unbürokratische Anschlusslösung in 2004 ausgesprochen, so Bauckhage.

Unabhängig von der Weiterentwicklung beim Zuwanderungsgesetz müsse jetzt in Berlin eine Anschlussregelung auf den Weg gebracht werden, damit die Betriebe planen und entsprechende Arbeitskräfte für die Saison 2004 mobilisieren könnten, so der Minister.

Auch die EU-Osterweiterung müsse bei einer solchen unbürokratischen Beschäftigungsregelung berücksichtigt werden, denn die neuen Beitrittsländer seien auf eine verstärkte Liberalisierung des EU-Arbeitsmarktes dringend angewiesen, wenn sie sich in der EU integrieren wollten.

Links zum Thema Arbeitsmarkt.

28. August 2003

Goldmann: Dürreschäden und rot-grüne Agrarpolitik – zwei Katastrophen sind zu viel

Themen: Archiv — info @ 16:08

Berlin (agrar.de) – Zur Ernte 2003 erklärt der agrarpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Michael Goldmann:

‚Insbesondere viele Betriebe in den neuen Ländern und in Bayern wurden nach der Flut des vergangenen Jahres durch die diesjährige schlechte Ernte in Folge der Dürre ein weiteres Mal hart getroffen. Die mittlerweile von EU-Kommission, Bundesregierung und Ländern zugestandene notwendige Hilfe kommt jedoch viel zu spät.

Viel zu lange wurde von allen Beteiligten ein unwürdiges ‚Schwarze-Peter-Spiel‘ auf dem Rücken der betroffenen Landwirte und ihrer Familien betrieben. Während Ministerin Künast noch vor wenigen Wochen die Meinung vertrat, man solle Katastrophen nicht herbeireden, hat sie nunmehr kleinlaut ihren Widerstand aufgegeben und Hilfen des Bundes zugesagt. Die Bund-Länder-Hilfen sind richtig, aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Vor dem Hintergrund dieser begrenzten Mittelzusagen von Bund und Ländern für die geschädigten Landwirte sowie den vorgesehenen Subventionskürzungen im Agrarbereich von mehr als einer halben Milliarde Euro, sind die Forderungen nach einer Mehrgefahrenversicherung völlig unrealistisch. Weder der Bund noch die Länder sind bereit und in der Lage, die dafür notwendigen staatlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Um so wichtiger ist es deshalb, dass die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen abgebaut und keine neuen Belastungen für die heimischen Landwirte aufgebaut werden.

Leider betreibt die Bundesregierung das glatte Gegenteil wie die Steuererhöhung beim Agrardiesel belegt. Deshalb lehnt die FDP-Bundestagsfraktion die vorgesehenen drastischen Kürzungen beim Agrardiesel und bei der landwirtschaftlichen Krankenversicherung ab. Die rot-grüne Agrarpolitik und die Dürreschäden sind zwei Katastrophen für die Landwirte. Das ist eindeutig zu viel.‘

Links zum Thema Politik.

LBV Schleswig-Holstein: Natura 2000-Gebietsvorschläge prüfen

Themen: Archiv — info @ 16:08

Kiel (agrar.de) – Die Landesregierung Schleswig-Holsteins hat in einer dritten Tranche insgesamt 240 Gebiete ausgewählt, die zur Meldung für das europäische Biotopverbundnetz NATURA 2000 vorgesehen sind.

Neben den bereits in den Jahren 1996 und 2000 gemeldeten 123 Gebieten mit einer Fläche von 59.000 ha sollen nun weitere 51.000 ha unter Schutz gestellt werden. Die Landesregierung ist allerdings zur Nachbesserung der auf EU-Recht beruhenden Meldeverpflichtung gezwungen, nachdem in einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes die bisherige Auswahl als unzureichend beurteilt worden war.

Die jetzigen Vorschläge sollen dem Ausfall von EU-Förderungsmitteln und drohenden Zwangsgeldern zuvorkommen. Bis zur endgültigen Meldung ist eine öffentliche Beteiligung mit der Möglichkeit zur Stellungnahme der Betroffenen bis Mitte Oktober vorgesehen. Deshalb sollten nach Ansicht des Bauernverbandes Schleswig-Holstein auch Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer prüfen, ob durch die Ausweisung ihre Grundflächen erfasst sind. Da nach der endgültigen Festlegung der NATURA 2000-Gebiete durch die EU-Kommission eine Verpflichtung zur dauerhaften Sicherung der Flächen innerhalb von sechs Jahren besteht, die auch durch Schutzgebietsausweisung erfolgen kann, sind auch Einschränkungen der Jagd möglich. So sind innerhalb von Naturschutzgebietsverordnungen zumeist jagdliche Restriktionen enthalten.

Hierdurch werden Eigentümerrechte betroffen, weil Einbußen bei der Jagdpacht und durch erhöhte Wildschäden zu befürchten sind.

Betroffene Grundeigentümer sollten deshalb die bei den jetzt vorgelegten Gebietsvorschlägen zugrunde gelegten Erhebungen kritisch überprüfen. Nicht immer sind die ermittelten Daten zutreffend und schützenswerte Tier- oder Pflanzenarten auch tatsächlich in dem vorgeschlagenen Gebiet vorhanden. Hinweise und Anregungen zur Gebietsauswahl können bis zum 16. Oktober 2003 an das Umweltministerium in Kiel gegeben werden.

Links zum Thema Landschaft und Natur, Links zum Bundesland Schleswig-Holstein.

Sonnleitner weist kirchliche Kritik an EU-Agrarpolitik zurück

Themen: Archiv — info @ 15:08

Berlin (agrar.de) – Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, hat Äußerungen des katholischen Bischofs von Tier, Reinhard Marx, zu den WTO-Agrarverhandlungen als unzutreffend zurückgewiesen. Marx hatte auf einer Tagung in Berlin kritisiert, er sehe im Hinblick auf den Agrarteil der bevorstehenden WTO-Ministerkonferenz in Cancun keine Fortschritte. Sonnleitner widersprach dem Eindruck, als würde die EU-Agrarpolitik die Agrarmärkte in den Entwicklungsländern zerstören und die Landwirte in den Industriestaaten wären schuld am Hunger in der Welt. Marx hatte als ein besonders eklatantes Beispiel die Baumwolle genannt und die EU als größten Subventionierer dargestellt. Sonnleitner stellte in seinem Brief an Marx richtig, dass die EU mit zwei Prozent Anteil an der Weltproduktion zu den kleinen Baumwollproduzenten gehöre und keine Exportsubventionen zahle. Demzufolge sei die EU ein großer Importeur von Baumwolle. In Deutschland selbst werde keine Baumwolle angebaut.

Sonnleitner vermisst bei den Äußerungen des Bischofs den Hinweis, wonach die Europäische Union deutliche politische Veränderungen durch mehrere große Reformen der Agrarpolitik mit gravierenden Folgen für die Bauernfamilien und die Agrarstrukturen vollzogen hat, die besonders den Entwicklungsländern zugute kommen. Die Bevorzugung der Afrika-Karibik-Pazifik-Staaten und die absolute Zollfreiheit für Agrargüter aus den ärmsten Entwicklungsländern durch die EU-Politik seien zwei Beispiele. Damit sei es kein Zufall, dass heute die EU mehr Agrargüter aus Entwicklungsländern importierten als die USA, Japan, Kanada und Neuseeland zusammen, stellte Sonnleitner fest.

Es sei unverständlich, dass Bischof Marx keine Veränderungen der vielfach erschreckenden politischen Defizite in vielen Entwicklungsländern angemahnt habe. Aus den Gesprächen im Weltbauernverband wisse er, so Sonnleitner, wie häufig jeglicher Fortschritt erst durch das Zusammenspiel von korrupten Eliten, Armut, ungerechter Besitz- und Landverteilung, Umweltzerstörung und Bürgerkriegen verhindert werde. Somit blieben verbesserte globale Rahmenbedingungen oder Förderungen unwirksam. Sonnleitner betrachtet es zudem als kritisch, dass sich bei den WTO-Verhandlungen Ölländer wie Bahrein, eine Weltmacht wie China oder der aggressive Agrarexporteur Brasilien selbst in die Reihe der Entwicklungsländer stellen könnten.

Zur Befürchtung des Bischofs, wonach bei WTO ein Patentschutz für Saatgut eingeführt werde analog des Schutzes von geistigem Eigentum, stellte Sonnleitner klar, dass dieses Thema kein alleiniges Thema der Entwicklungsländer sein dürfe. Mit beiden großen Kirchen in Deutschland sei der DBV der Meinung, dass es generell keine Patentierung von Genen geben dürfe.

Sonnleitner verwies in seinem Brief an den Bischof nachdrücklich auf die gemeinsame Veranstaltung des Land-Kirchentages auf der Grünen Woche, wo Marx eine positive Entwicklung in der Agrarpolitik sah. Gemeinsamer Konsens sei gewesen, dass Fortschritte erzielten worden seien. Einig sei man gewesen, wonach Politik und Gesellschaft ihren Teil dazu beitragen müssten, dass die Landwirtschaft ihre besondere Verantwortung gegenüber Natur und Schöpfung wahrnehmen könne. Deshalb dürften Strukturveränderungen nicht auf dem Rücken der Bauern ausgetragen werden. Die erreichten hohen Standards in der EU zum Beispiel beim Tier- und Umweltschutz müssten auch Gegenstand der WTO-Verhandlungen sein, lautete seinerzeit die gemeinsame Forderung von Marx und Sonnleitner.

Auch mit der gemeinsamen Erklärung zu den WTO-Verhandlungen auf dem Ökumenischen Kirchentag in Berlin haben die beiden deutschen Kirchen, Nichtregierungs-Organisationen und Bauernverband eine gemeinsame Position zu Cancun aufgezeigt. In der Erklärung von Evangelischem Entwicklungsdienst, EuroNatur und DBV im Frühjahr diesen Jahres mit einer ganzen Anzahl von NGO’s aus dem Bereich der Landwirtschaft, des Umweltschutzes und der Entwicklungshilfe und der kirchlichen Träger ländlicher Arbeit wird deutliche Kritik an den WTO-Vorschlägen geübt, aber auch zugleich tragfähige Wege der möglichen Verständigung aufgezeigt.

Links zum Thema Verbände.

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