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Telemedizin

Telemedizin ist ein Sammelbegriff für verschiedenartige ärztliche Versorgungskonzepte, die als Gemeinsamkeit den prinzipiellen Ansatz aufweisen, dass medizinische Leistungen der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in den Bereichen Diagnostik, Therapie und Rehabilitation sowie bei der ärztlichen Entscheidungsberatung über räumliche Entfernungen (oder zeitlichen Versatz) hinweg erbracht werden. Hierbei werden Informations- und Kommunikationstechnologien eingesetzt.

Die nähere Einordnung des Begriffs Telemedizin in das gesamte Spektrum sogenannter eHealth-Methoden ist durch die AG Telemedizin der Bundesärztekammer in dem Dokument Telemedizinische Methoden in der Patientenversorgung - Begriffliche Verortung [PDF] erstellt worden.

Telemedizinische Patientenversorgung

Telemedizinische Methoden finden einen zunehmend breiteren Einsatz in der Patientenversorgung in Deutschland. Das Spektrum dieser modernen Versorgungsformen umfasst mittlerweile nahezu alle medizinischen Fachgebiete. So werden beispielsweise Schlaganfallpatienten in mehreren Bundesländern auf sogenannten Tele-Stroke-Units behandelt, wenn keine reguläre Stroke Unit in erreichbarer Nähe ist. In vielen weiteren medizinischen Fachgebieten werden telemedizinische Verfahren wissenschaftlich untersucht oder pilothaft erprobt. Einen Überblick über die vielfältigen Projekte bietet das Deutsche Telemedizin-Portal, das im Rahmen der eHealth-Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit unter enger Mitarbeit der Bundesärztekammer aufgebaut wurde. Interessierten Ärztinnen und Ärzten sowie Patientinnen und Patienten oder Initiatoren von Telemedizin-Projekten bietet das frei zugängliche Portal Informationen an.

Weiterführende Informationen:



Report Versorgungsforschung - Telemedizinische Methoden in der Patientenversorgung

Position der Ärzteschaft

Der 118. Deutsche Ärztetag 2015 in Frankfurt hat in der Entschließung Ärztliche Positionen zu Einsatzgebieten telemedizinischer Patientenversorgung [PDF] Versorgungsszenarien benannt, in denen telemedizinische Methoden aus der ärztlichen Perspektive heraus relevanten Nutzen in der Patientenversorgung stiften können.

Zuvor hatte sich bereits der 113. Deutsche Ärztetag 2010 in Dresden in einer grundsätzlichen Entschließung mit telemedizinischer Patientenversorgung auseinander gesetzt und einen 12-Punkte-Katalog Voraussetzungen für gute Telemedizin [PDF] definiert. In dieser Entschließung werden zunächst in Leitsätzen grundsätzliche Aussagen zur telemedizinischen Patientenversorgung festgehalten:

  • telemedizinische Anwendungen stellen in vielen Bereichen einen Mehrwert für Patienten dar
  • telemedizinische Anwendungen sind unterstützender Anteil ärztlichen Handelns und sollen ärztliches Handeln nicht ersetzen
  • die Telematikinfrastruktur wird dabei helfen, einen Teil der Umsetzungsbarrieren für telemedizinische Methoden abzubauen
  • Telemedizin ist eine wichtige Zukunftsaufgabe für die Ärzteschaft und muss aktiv gestaltet werden, da in diesem Bereich ureigene ärztliche Prinzipien berührt werden

Des Weiteren ist ein Katalog aufgeführt, der die Voraussetzungen zusammenstellt, die telemedizinische Projekte einerseits selbst erfüllen müssen (Teil A) und die andererseits als Rahmenbedingungen (Teil B) notwendig sind, um medizinisch sinnvolle, innovative Strukturen dauerhaft in der Patientenversorgung verankern zu können.

eHealth-Report: Der Einsatz von Telematik und Telemedizin im Gesundheitswesen aus Sicht der Ärzteschaft

Ergebnisse einer Repräsentativbefragung von niedergelassenen und Krankenhausärzten im April/Mai 2010 durch das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Bundesärztekammer sowie Statements von Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses "Telematik" der Bundesärztekammer, und BÄK-Vizepräsident Dr. Frank Ulrich Montgomery

eHealth-Bericht Kurzfassung [PDF]

eHealth-Bericht Langfassung [PDF]

Statement und Präsentation Dr. Bartmann [PDF]

Statement Prof. Dr. Montgomery [PDF]


§ 7 Absatz 4 MBO-Ä (Fernbehandlung)

Vor dem Hintergrund des zunehmenden Einsatzes telemedizinischer Methoden in der Patientenversorgung hat die Bundesärztekammer Hinweise und Erläuterungen zur Fernbehandlung (§ 7 Absatz 4 der Musterberufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte – MBO-Ä) veröffentlicht. In dem Papier wird der Passus zur Fernbehandlung detailliert erläutert und ausgelegt. Ärztinnen und Ärzte können sich hier informieren, welche telemedizinischen Versorgungsmodelle mit der aktuellen Berufsordnung für Ärzte vereinbar sind.

Hinweise und Erläuterungen zu § 7 Absatz 4 MBO-Ä (Fernbehandlung) [PDF]
Stand 11.12.2015