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Gebührenordnung

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine in § 11 Bundesärzteordnung begründete Rechtsverordnung der Bundesregierung, zustimmungspflichtig durch den Bundesrat.

Die Bundesärztekammer nimmt die Beratung von Politik und Verbänden auf Bundesebene wahr, erarbeitet gemeinsam mit ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften Konzepte zur Weiterentwicklung des Gebührenverzeichnisses, informiert die Landesärztekammern über aktuelle Entwicklungen, unterstützt sie bei Auslegungsfragen zur GOÄ und vermittelt den Meinungs- und Erfahrungsaustausch. Schwerpunkt der Tätigkeit sind die Beratungen auf bundespolitischer Ebene zur Weiterentwicklung der GOÄ und zu anderen die Privatliquidation berührenden Bundesgesetzen sowie die Beratung der Landesärztekammern bei der Anwendungspraxis. Mit der privaten Krankenversicherung werden vor allem Fragen der Weiterentwicklung bestehender Gesetze, tariflicher Entwicklungen und der Abrechnungspraxis beraten.

Honorarvereinbarungen auf Bundesebene trifft die Bundesärztekammer mit der Bundeswehr, der Bundespolizei, dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger und der Agentur für Arbeit.