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News-Archiv

Hier finden Sie die News aus den letzten Jahren.

Pressemitteilung der... 21.06.2013

Qualitätsmanagement: KTQ-GmbH vergibt 2000. Zertifikat

Berlin, 21.06.2013 Die Qualität im Gesundheitswesen systematisch prüfen und verbessern – das ist ein wichtiges Anliegen der Bundesärztekammer. Vor zwölf Jahren beteiligte sich die BÄK deshalb an der Gründung der „Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen“ (KTQ-GmbH). Deren Arbeit hat sich seitdem zum Erfolgsmodell entwickelt: Jetzt konnte das insgesamt 2000. KTQ-Zertifikat für erfolgreiches Qualitätsmanagement überreicht werden. Die Jubiläums-Urkunde ging an das Universitätsklinikum Münster (UKM). Es gehört zu den derzeit rund 530 nach KTQ® zertifizierten Krankenhäusern in Deutschland und Österreich. Mit Unterstützung ihrer Gesellschafter hat die KTQ-GmbH ihr Angebotsspektrum in den vergangenen Jahren kontinuierlich erweitert. Mittlerweile sind passgenaue KTQ-Verfahren auch für die Bereiche Rehabilitation, Praxen/Medizinische Versorgungszentren, Pflege/Hospiz und Rettungsdienst etabliert. Die Besonderheit dabei: Alle KTQ-Verfahren wurden bereichsspezifisch entwickelt und orientieren sich unmittelbar an den Bedürfnissen der Akteure in der Praxis. Konkret bedeutet dies, dass die KTQ-Kataloge mit den Prüfkriterien von erfahrenen Praktikern aus dem Gesundheitswesen erstellt wurden und regelmäßig auf ihre Aktualität geprüft werden. Als KTQ-Visitoren® (Fachexperten) im Zertifizierungsverfahren setzt die KTQ-GmbH ausschließlich Führungskräfte aus dem jeweiligen Fachbereich ein, z.B. Chefärzte, Pflegedirektoren und Kaufmännische Leiter, die zudem ein spezielles KTQ-Training® mit Personenzertifizierung absolviert haben müssen. Auf der Grundlage des spezifischen KTQ-Manuals beurteilen die KTQ-Visitoren® im Zertifizierungsverfahren den aktuellen Stand des Qualitätsmanagements in der jeweiligen Einrichtung. Zudem benennen sie in ihrem Visitationsbericht detailliert die Stärken und Verbesserungspotenziale. So erhält die Einrichtung wichtige Anregungen im Sinne des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP). Seit der offiziellen Zertifikatsübergabe im Universitätsklinikum Münster Ende Mai ist die Zahl der vergebenen KTQ-Zertifikate weiter gestiegen. Dazu trägt nicht zuletzt der als jüngster Bereich hinzugekommene Rettungsdienst bei.  Seit Oktober vergangenen Jahres wurden hier bereits sieben Zertifizierungen erfolgreich abgeschlossen. Dem sektorenübergreifenden Ansatz des KTQ-Verfahrens widmet sich auch das diesjährige 13. KTQ-Forum am 18/19.10.2013 in Berlin. Zum Thema „Vernetzung im Gesundheitswesen“ erhalten die Teilnehmer in zahlreichen Workshops praxisnahe Einblicke zu aktuellen Entwicklungen. Ebenfalls zu diesem Thema ist der KTQ-Award ausgeschrieben, um den sich KTQ-zertifizierte Einrichtungen mit innovativen Konzepten noch bis zum 12. Juli (Anmeldung) bewerben können. Hintergrund-Information zur KTQ-GmbH Einrichtungen des Gesundheitswesens sind gesetzlich verpflichtet, ein internes Qualitätsmanagement einzuführen und kontinuierlich weiterzuentwickeln (§135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V). Ziel ist die ständige Überprüfung und Optimierung der Abläufe, Behandlungs- und Versorgungsergebnisse („Qualität“). Zudem sollen die Leistungen für die Öffentlichkeit nachvollziehbar dargestellt werden („Transparenz“). Um diese Anforderungen systematisch und fachlich fundiert umzusetzen, wurde im Jahr 2001 die KTQ-GmbH gegründet: „Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen“ (urspr.: „…im Krankenhaus“). Gesellschafter der KTQ-GmbH sind •      die Verbände der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene, •      die Bundesärztekammer – Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, •      die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., •      der Deutsche Pflegerat, •      der Hartmannbund – Verband der Ärzte Deutschlands....
Pressemitteilung der... 19.06.2013

Solidarität mit der türkischen Ärzteschaft

Berlin, 19. Juni 2013 „Der unangemessene Polizeieinsatz in Istanbul und anderen türkischen Städten beunruhigt viele Ärztinnen und Ärzte in Deutschland. Insbesondere das Vorgehen der Polizeikräfte, verletzten Demonstranten den Zugang zu medizinischer Versorgung vorzuenthalten oder medizinisches Personal, das verletzten Demonstranten zu Hilfe kommt, festzunehmen, ist aus Sicht der Bundesärztekammer völlig inakzeptabel.“ Das sagte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery. In einem Schreiben an den Präsidenten des türkischen Ärzteverbandes „Türk Tabipleri Birliǧi“, Dr. Eriº Bilaloǧlu, sichert Montgomery den Ärztinnen und Ärzten in der Türkei die volle Solidarität der deutschen Ärzteschaft zu. Zudem verurteilt der BÄK-Präsident in einem Schreiben an Ministerpräsidenten Tayyip Erdoǧan das Vorgehen der Polizeikräfte gegen Ärztinnen und Ärzte als Verstoß gegen den internationalen Grundsatz der ärztlichen Neutralität, wie sie in der Genfer Konvention festgehalten ist. Ärztinnen und Ärzte sind gemäß ihrer beruflichen Grundsätze den Patienten gegenüber verpflichtet, sie können daher nicht für die Ausübung ihres Berufs rechtlich verfolgt werden. Der unverhältnismäßige Einsatz der Polizei hat den türkischen Ärzteverband veranlasst, sich an den Weltärztebund (WMA) zu wenden. Der Präsident des WMA, der Amerikaner Dr. Cecil Wilson, hat in einem Schreiben den türkischen Ministerpräsidenten Tayyip Erdoǧan aufgefordert, die unverhältnismäßige Gewalt gegen friedliche Protestierer unverzüglich zu beenden, und die Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit durchzusetzen. Zudem fordert der WMA die Türkei auf, eine unabhängige Kommission zur Untersuchung des exzessiven Gewalteinsatzes einzusetzen.
Pressemitteilung der... 18.06.2013

Experten diskutierten Strategien zur Verbesserung der Patientensicherheit bei der Arzneimitteltherapie

Berlin, 18.06.2013 Werden Patienten durch eine Arzneitherapie geschädigt, ist häufig nicht das Arzneimittel, sondern eine nicht vor Fehlern schützende Organisation des Behandlungsprozesses verantwortlich. Unzureichende Arzneimitteltherapiesicherheit findet man insbesondere an den Schnittstellen der Behandlung. Darauf verwiesen Experten auf dem 4. Deutschen Kongress für Patientensicherheit bei medikamentöser Therapie der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft vom 13. bis 14. Juni 2013 in Berlin. „Deshalb ist es so wichtig, dass die Bundesregierung den erstmals 2007 vorgelegten Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland erneuert hat“, sagte Prof. Dr. Daniel Grandt, Kongresspräsident und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin I am Klinikum Saarbrücken. Er wies darauf hin, dass das Thema Arzneimitteltherapiesicherheit in den vergangenen Jahren nicht nur in der Fachwelt, sondern auch in Politik und Öffentlichkeit enorm an Bedeutung gewonnen habe. „Das ist aber nicht, genug, denn entscheidend ist, dass risikominimierende Maßnahmen den Patienten in der Routineversorgung auch erreichen“. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr bezeichnete den Aktionsplan, dessen Neufassung auf dem Kongress erstmals vorgestellt wurde,  als „Erfolgsgeschichte“. Die Arzneimitteltherapiesicherheit sei für die Bundesregierung ein zentrales Thema.  Schwerpunkte des neu aufgelegten Aktionsplans sind unter anderem Maßnahmen zur besseren Kommunikation zwischen den Sektoren, zum Ausbau elektronischer Hilfsmittel sowie die Unterstützung weiterer Forschungsprojekte auf diesem Gebiet. „Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Spätestens mit dieser Botschaft weiß jeder, dass medikamentöse Therapie nicht frei von möglichen unerwünschten Ereignissen ist“, sagte Dr. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin und Vorsitzender der Qualitätssicherungsgremien der Bundesärztekammer. Es sei für Ärzte und andere Gesundheitsberufe längst kein Tabu mehr, über Fehler in der Arzneitherapie zu sprechen. Weitere Maßnahmen seien aber notwendig. So bedürfe es eines Registers von sämtlichen Studien mit Arzneimitteln, die am Menschen erforscht werden. Zudem bräuchten Ärzte und andere Gesundheitsberufe mehr Know-how. „Wir müssen mehr in die Fort­bildung von Ärzten und Apothekern investieren“, forderte Jonitz. „Das Kernproblem ist, dass die unterschiedlichen Akteure ihre Verschreibungen nach bestem Wissen und Gewissen durchführen, sie aber nicht wissen, was andere Leistungsanbieter dem Patienten bereits verordnet haben“, sagte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Angesichts zunehmender Polymedikation aufgrund der demografischen Entwicklung sei es notwendig, dass alle an der Behandlung beteiligten, einen Überblick über die verordneten Arzneimittel hätten. Unterstützt wurde diese Forderung von Dr. Georg Greve, Erster Direktor der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. „Unsere Pflegebedürftigen nehmen im Schnitt elf Medikamente gleichzeitig.“  Deshalb sei es besonders wichtig, die Arzneitherapie an Schnittstellen zu unterstützen. Dies ist das Ziel von „eBI“, einer auf dem Kongress vorgestellten elektronischen Patientenakte für Versicherte der Knappschaft zur Information ihrer Ärzte. Prof. Dr. Jean-Francois Chenot, Direktor der Abteilung Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Greifswald, berichtete von dem „Projekt Patientenkompetenz in der Hausarztpraxis: orale Antikoagulation“. Die orale Antikoagulation bezeichnet die Gabe eines Medikamentes zur Hemmung der Blutgerinnung. Chenot und sein Team gingen der Frage nach, wie stark eine standardisierte persönliche Schulung mit Videounterstützung durch eine medizinische Fachangestellte in Hausarztpraxen die Kompetenz von Patienten unter dem Blutgerinnungshemmer „Phenprocoumon“ stärkt. Ein Ergebnis: Noch sechs Monate nach der Schulung wussten die Patienten mit Videoschulung erheblich mehr als vor der Schulung, während die Patienten sechs Monate nach der üblichen Aufklärung keinen oder nur einen geringen Wissenszuwachs hatten. Besondere Aufmerksamkeit müsse der Arzneimitteltherapie bei Kleinkindern entgegengebracht werden, forderte  Prof. Dr.  Wolfgang Rascher, Direktor der Kinder- und Jugendklinik am Universitätsklinikum Erlangen. Ein Großteil der Medikamente bei Kindern werde off-label – also zulassungsüberschreitend -  angewendet. Aufgrund des geringen Körpergewichts sei es nicht immer leicht, die richtige Dosierung zu finden. Rascher sprach sich für den Aufbau einer nationalen Datenbank aus, in der Beobachtungsdaten eingegeben und ausgewertet werden könnten. Aus Sicht des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen beleuchtete  Prof. Dr. Petra Thürmann von der Universität Witten/Herdecke die Thematik. Fehlmedikationen ließen sich durch digitalisierte Arztbriefe, beziehungsweise Patientenakten verringern, sagte sie. Dokumentationen aus dem ärztlichen wie aus dem pflegerischen Bereich müssten zusammengeführt werden. Am 4. Deutschen Kongress für Patientensicherheit bei medikamentöser Therapie nahmen rund 250 Experten aus verschiedenen Professionen teil. Vertieft wurde die Thematik in parallel zu den Plenumssitzungen stattfindenden Workshops und Posterausstellungen....
Presse 17.06.2013

Türkische Regierung muss medizinische Versorgung auf dem Taksim-Platz in Istanbul garantieren

Berlin, 17.06.2013 Die Bundesärztekammer hat die türkische Regierung im Zusammenhang mit den Protesten auf dem Taksim-Platz in Istanbul aufgefordert, die medizinische Versorgung nach den in der Europäischen Union üblichen Standards sicherzustellen. In einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Montag) sagte Ärztepräsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery: „Wir brauchen den absoluten Schutz von Hilfspersonen.“ Ärzte und Pfleger in de Notlazaretten dürften nicht an ihrer Arbeit gehindert werden, sondern sie müssten ohne Ansehen der Person Hilfe leisten können. Daher komme die Bundesärztekammer der Bitte der türkischen Ärztekammer nach Unterstützung nach. Das derzeitige Vorgehen der Polizei gegen das medizinische Personal sei mit den Standards in Europa nicht vereinbar. Ärzte und Pfleger dürften nicht zu Kombattanden erklärt werden.
Presse 14.06.2013

Neue Patienteninformation: „Morbus Osler – mehr als nur Nasenbluten“

Berlin, 14.06.2013 Morbus Osler ist eine seltene, erbliche Erkrankung, die oft auch als hereditäre hämorrhagische Teleangiektasie (HHT) bezeichnet wird. Nach Schätzungen ist etwa einer von 5000 Menschen daran erkrankt. Bei Morbus Osler sind manche Blutgefäße krankhaft erweitert und sehr verletzlich. Auf zwei Seiten informiert die neu erschienene Patienteninformation „Morbus Osler – mehr als nur Nasenbluten“ über Krankheitszeichen, Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten. Es kommt bei mehr als 90 von 100 Betroffenen zu wiederkehrendem Nasenbluten. Dies kann so beeinträchtigend sein, dass Erkrankte ihren Alltag nicht bewältigen oder nachts nicht schlafen können. Bei vielen sind Gefäßfehlbildungen auch in inneren Organen wie etwa Magen-Darm-Trakt, Lunge, Leber oder Gehirn vorhanden. Diese können zu Funktionsstörungen und inneren Blutungen führen. Doch wenn Betroffene rechtzeitig behandelt werden, leben sie in der Regel genauso lange wie andere Menschen. Patienten finden in dem INformationsblatt wichtige Fakten und praktische Tipps zum besseren Umgang mit der Erkrankung. Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) entwickelt im Auftrag von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Bundesärztekammer (BÄK) die Kurzinformationen für Patienten. Morbus Osler - Mehr als nur Nasenbluten [PDF] Weitere Patienteninformationen
Pressemitteilung der... 14.06.2013

Crusius: „Ärzte machen Fehler, wir sind aber keine Pfuscher“

Berlin, 17.06.2013 „Fehler passieren, auch in der Medizin. Wir kehren diese Fehler aber nicht unter den Tisch, sondern wir lernen aus ihnen und wir setzen uns dafür ein, dass den betroffenen Patienten schnellstmöglich geholfen wird.“ Das sagte Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, bei der Vorstellung der Behandlungsfehler-Statistik für das Jahr 2012 in Berlin. Crusius stellte klar, dass sich die Zahl der festgestellten Behandlungsfehler, gemessen an der Gesamtzahl von rund 18 Millionen Behandlungsfällen in den Krankenhäusern und mehr als 540 Millionen allein im vertragsärztlichen Bereich, im Promillebereich bewege. Dies auch dann, wenn man die bei den Krankenkassen, bei den Haftplichtversicherern und bei den Gerichten registrierten Fälle mit hinzu rechne. Crusius warnte davor, Behandlungsfehler, per se mit Ärztepfusch gleichzusetzen. „Eine solche Aussage ist durch keine seriöse Statistik gedeckt. Ärzte machen Fehler, wir sind aber keine Pfuscher.“ Pfusch sei nichts anderes als eine bewusst nachlässig vorgenommene Arbeit um Kosten zu sparen. „Nach Pfusch kommt Vertuschung – genau das wollen wir nicht. Und deshalb machen wir unsere Statistik regelmäßig öffentlich“, stellte Crusius klar. Wie aus der Statistik hervorgeht, haben die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im Jahr 2012 insgesamt 7.578 Anträge zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern bearbeitet. Dabei lag in 2.280 Fällen ein Behandlungsfehler vor. In 1.889 Fällen wurde ein Behandlungsfehler als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete. Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren wie in den Vorjahren Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterarm-, Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen. In den Krankenhäusern sank die Zahl der nachgewiesenen Fehler bei Kniegelenkarthrose (65 Fälle) und Unterarmfrakturen (55 Fälle) leicht ab. Prof. Dr. Walter Schaffartzik, Ärztlicher Leiter des Unfallkrankenhauses Berlin und Vorsitzender der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, verwies darauf, dass die Ergebnisse der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen seit nunmehr 13 Jahren mit Hilfe des Medical Error Reporting Systems, kurz MERS, in einer Statistikdatenbank erfasst und ausgewertet werden. „Die Daten werden von der Ärzteschaft für Fortbildungs- und Qualitätssicherungsveranstaltungen aufbereitet, um gezielte Strategien zur Fehlervermeidung zu entwickeln.“ Die Ärzteschaft arbeite aber auch in anderen Bereichen gezielt daran, die Qualität der medizinischen Versorgung kontinuierlich zu verbessern. Dies geschehe oft unbeachtet von der breiten Öffentlichkeit. „Wir haben beispielsweise Qualitätsindikatoren etabliert, wir arbeiten mit Checklisten der Weltgesundheitsorganisation und wir nutzen Datenbanken zur Fehlerprävention, wie das Berichtssystem zur anonymen Meldung von kritischen Ereignissen, CIRS“, berichtete Schaffartzik. „Die Patientinnen und Patienten erleben das Schlichtungsverfahren als einen guten, neutralen Weg, eine fachkundige Einschätzung der Ereignisse zu erhalten“, berichtete Elisabeth Goetz von der Unabhängigen Patientenberatung Bremen. Den Betroffenen gehe es nicht nur um einen finanziellen Ausgleich für den entstandenen Schaden. „Sie erwarten vielmehr eine offene Kommunikation und die Beantwortung ihrer Fragen“, so Goetz. Gut ein Viertel aller vermuteten Arzthaftungsfälle in Deutschland wird durch die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern bewertet. Die seit 1975 bei den Ärztekammern eingerichteten Stellen bieten eine Begutachtung durch unabhängige Experten und außergerichtliche Streitschlichtung bei Behandlungsfehlervorwürfen an. Der Patient kann durch ein effizientes und für ihn gebührenfreies Verfahren überprüfen lassen, ob sein Behandlungsfehlervorwurf gerechtfertigt ist. In ca. 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen von beiden Parteien akzeptiert und die Streitigkeiten beigelegt. Wird nach Begutachtung durch diese Institutionen doch noch der Rechtsweg beschritten, werden die Entscheidungen der Schlichtungsstellen und Kommissionen überwiegend bestätigt. Weitere Informationen...
Presse 13.06.2013

Weltblutspendetag: Blutspende ist Akt gelebter Solidarität

Berlin, 13.06.2013 In Deutschland spenden etwa fünf Prozent der Bevölkerung Blut. Doch das ist zu wenig und führt immer wieder zu Engpässen in der Versorgung. Denn Blut wird nicht nur für Schwerverletzte benötigt. Auch für die Behandlung von Krebspatienten, für den Einsatz bei Operationen und zur Herstellung verschiedener Medikamente ist das gespendete Blut dringend erforderlich. Deshalb unterstützen das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin und die Bundesärztekammer zum Weltblutspendetag am 14. Juni den Aufruf nach verstärkter freiwilliger und unentgeltlicher Blutspende als Akt der gelebten Solidarität. Gerade in der nahenden Sommerferienzeit werden Blutspenden regelmäßig knapp. Weitere Informationen unter Arztbibliothek: Thema des Monats
Pressemitteilung der... 12.06.2013

„Die Sicherheit der Arzneimitteltherapie systematisch verbessern“

Berlin, 12.06.2013 „Die Arzneimitteltherapie kann Leben retten, sie ist aber immer auch ein Hochrisikoprozess, bei dem es zu Medikationsfehlern und in der Folge zu Nebenwirkungen kommen kann. Entscheidend ist deshalb, dass Ärzte in Klinik und Praxis, Apotheker, Pflegende und Patienten an Maßnahmen beteiligt werden, die potentielle Fehler bei der Arzneimitteltherapie verhindern können.“ Das sagte Prof. Dr. Daniel Grandt , Chefarzt der Klinik für Innere Medizin I am Klinikum Saarbrücken und Vorstandsmitglied der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), im Vorfeld des 4. Deutschen Kongresses für Patientensicherheit bei medikamentöser Therapie in Berlin. Grandt, der auch Präsident des Kongresses ist, wies darauf hin, dass das Thema „Arzneimitteltherapiesicherheit“ auch auf Grund der demografischen Entwicklung an Bedeutung gewinne. Immer mehr ältere und mehrfacherkrankte Patienten benötigten mehrere Arzneimittel gleichzeitig. Dadurch steige das Risiko von Arzneimittelinteraktionen, die zu Gesundheitsschäden führen könnten. „Wir begrüßen deshalb, dass die Bundesregierung mit dem Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit mit dazu beiträgt, dass die Strukturen und Abläufe der Pharmakotherapie systematisch analysiert und verbessert werden können.“ Vermeidbare Nebenwirkungen treten insbesondere dann auf, wenn Arzneimittel ungewollt nicht bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Das kann sich unter anderem äußern in falscher Indikation, falscher Dosierung, Nichtbeachtung von Kontraindikationen, Kommunikationsfehlern oder Verwechslungen. Überwiegend resultieren solche Schadensfälle nicht aus individuellem Fehlverhalten, sondern aus suboptimalen Abläufen im Medikationsprozess. Das Bundesgesundheitsministerium hatte deshalb bereits 2007 einen umfangreichen Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland vorgelegt und 2010 fortgeschrieben (www.ap-amts.de). Neben zahlreichen Forschungsprojekten wurden ein Informationsmerkblatt für Patienten, ein Medikationsplan sowie weitere Informationsangebote erarbeitet. Auf dem 4. Deutschen Kongress für Patientensicherheit bei medikamentöser Therapie wird nunmehr der neue Aktionsplan (2013-2015) erstmalig vorgestellt. Mit dessen Hilfe soll verstärkt für Arzneimitteltherapiesicherheit sensibilisiert werden. Im Fokus stehen unter anderem Maßnahmen zur besseren Kommunikation zwischen den Sektoren, zum Ausbau elektronischer Hilfsmittel sowie die Unterstützung weiterer Forschungsprojekte. Neben diesen Inhalten des Aktionsplans beleuchten namhafte Referenten aus Wissenschaft, Praxis, Politik und Selbstverwaltung alle Facetten der Arzneimitteltherapiesicherheit. In Workshops vertiefen die Teilnehmer Themen wie Arzneimitteltherapiesicherheit in der Ausbildung der Gesundheitsberufe und arzneimittelrechtliche Grundlagen mit Blick auf Medikationsfehler. Journalisten können sich unter presse@baek.de für den Kongress sowie für  die Pressekonferenz akkreditieren, die am 13. Juni 2013 um 12.30 Uhr im Berliner Congress Centrum (Raum B03) stattfindet. Weitere Informationen zu dem Kongress sind im Internet unter www.patientensicherheit2013.de abrufbar.
Pressemitteilung der... 11.06.2013

Gesundheitsminister Andreas Storm: Versorgungswerke haben sich bewährt

Saarbrücken, 10.06.2013 Bei einer Erweiterung des versicherten Personenkreises in der gesetzlichen Rentenversicherung etwa um sogenannte Soloselbstständige brauchen sich die freien Berufe keinen Sorgen um den Bestand ihrer Versorgungswerke zu machen, erklärte der Minister für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes, Andreas Storm, nach einem Gespräch mit dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV), Hartmut Kilger. Die berufsständischen Versorgungswerke hätten, so Storm, auch in der gegenwärtigen Staatsschuldenkrise gezeigt, dass sie gut funktionieren und ohne staatliche Zuschüsse auskämen.  Der Minister betonte, für ihn stehe die 1995 gefestigte Friedensgrenze zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und den Versorgungswerken nicht zur Disposition. Der Vorsitzende der Ständigen Konferenz ärztlicher Versorgungswerke, Dr. Josef Mischo, betonte, dass sichergestellt werden müsse, dass zum Beispiel alle Mitglieder der Ärztekammern auch Mitglieder der ärztlichen Versorgungswerke bleiben können. Der ABV-Vorsitzende Kilger verwies in dem Gespräch darauf, dass die freien Berufe ihre demografischen Risiken selber trügen und damit die gesetzliche Rentenversicherung entlasten. Immerhin sei, so Kilger, wegen der durchschnittlich längeren Lebenserwartung  die Rentenlaufzeit in den Versorgungswerten vier Jahre länger als in der Rentenversicherung. Für weitere Fragen zur Medien-Info stehen wir Ihnen gerne unter Telefon (0681) 501 3097 zur Verfügung. Aktuelle Informationen finden Sie unter www.soziales.saarland.de