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Transplantationsmedizin 30.10.2017

Prüfgremien legen Berichte vor

Berlin - Die Prüfungskommission und die Überwachungskommission in gemeinsamer Trägerschaft von Bundesärztekammer, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft haben ihre Kommissionsberichte zu den Prüfungen der Herztransplantationsprogramme der Medizinischen Hochschule Hannover und des Universitätsklinikums Frankfurt sowie der Lebertransplantationsprogramme des Universitätsklinikums des Saarlandes – Standort Homburg, des Universitätsklinikums Jena und des Universitätsklinikums Göttingen veröffentlicht. Bei keiner dieser Prüfungen wurden Anhaltspunkte für systematische Manipulationen festgestellt.
WMA 20.10.2017

Weltärztebund verabschiedet neues ärztliches Gelöbnis

Berlin  – Der Weltärztebund (WMA) hat den hippokratischen Eid für Ärzte modernisiert. Die Delegierten einigten sich auf ihrer Generalversammlung in Chicago auf eine überarbeitete Fassung des Genfer Gelöbnisses, das aus dem Jahr 1948 stammt. „Die Neufassung hebt nun stärker als zuvor auf die Autonomie des Patienten ab“, sagte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, stellvertretender Vorsitzender des WMA. In der aktualisierten Fassung verpflichtet das Gelöbnis die Ärzte, medizinisches Wissen zum Wohl der Patienten und zur Förderung der Gesundheitsversorgung mit ihren Kollegen zu teilen. Vor dem Hintergrund der steigenden Arbeitsbelastung appelliert es aber auch an die Ärzte, sich um ihre eigene Gesundheit zu kümmern. Nur dann könnten sie eine gesundheitliche Versorgung auf höchstem Niveau leisten. Auf der ganzen Welt berufen sich Ärzte auf das Genfer Gelöbnis. In vielen Ländern ist es Teil der ärztlichen Berufsordnung, in manchen hat es sogar Gesetzescharakter. Der WMA rechnet damit, dass die überarbeitete Fassung weltweit als ethischer Kodex für alle Ärzte anerkannt wird. Die Änderungen waren von einer internationalen Arbeitsgruppe unter Leitung der Bundesärztekammer über einen Zeitraum von zwei Jahren vorbereitet worden. Darüber hinaus fassten die Delegierten eine Reihe weiterer Beschlüsse. So verabschiedeten sie die „Deklaration von Chicago“ zur Qualitätssicherung in der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung. Darin fordert der Weltärztebund die Implementierung moderner Akkreditierungs- und Anerkennungssysteme an den medizinischen Fakultäten. In einer weiteren Stellungnahme gibt der WMA der Weltgesundheitsorganisation und den Staatsregierungen Empfehlungen zur effektiveren Bekämpfung von Pandemien und Epidemien. Die Ärzteschaft wird dazu aufgerufen, auf nationaler Ebene ihr Fachwissen mit in die Krisenreaktionsprogramme einzubringen. Die Bundesärztekammer hatte die Stellungnahme gemeinsam mit dem britischen und dem amerikanischen Ärzteverband ausgearbeitet. Eine dringliche Resolution befasst sich mit der Lage der polnischen Ärzte in Weiterbildung. In Polen sind mehrere junge Ärzte in einen Hungerstreik eingetreten, um auf ihre schlechte finanzielle Lage aufmerksam zu machen und für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen zu demonstrieren. Der WMA erklärte seine Solidarität mit den Ärzten in Polen. Er forderte die polnische Regierung dazu auf, nach Lösungen zu suchen, um das Leben der Ärzte zu schützen und das Gesundheitssystem im Interesse der Patienten ausreichend zu finanzieren. „Es ist richtig, dass die polnischen Ärzte diese Ausbeutung nicht länger hinnehmen wollen. Sie verdienen dafür unsere volle Unterstützung“, sagte der WMA-Vize-Vorsitzende Montgomery.Weiterführende LinksGenfer Gelöbnis in englischer Sprache:https://www.wma.net/policies-post/wma-declaration-of-geneva/ Deklaration von Chicago: https://www.wma.net/policies-post/wma-declaration-of-chicago-on-quality-assurance-in-medical-education/Resolution zu Epidemien und Pandemien: https://www.wma.net/policies-post/wma-statement-on-epidemics-and-pandemics/Dringlichkeitsresolution zur Situation in Polen: https://www.wma.net/policies-post/emergency-council-resolution-on-poland/
Heilpraktiker 17.10.2017

BÄK: Leitlinien-Entwurf ist unzureichend

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat deutliche Kritik an den von Bund und Ländern erstellten Leitlinien-Entwurf zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern geübt. Es sei nicht nachvollziehbar, wie auf der Grundlage dieser Leitlinien eine Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern unter dem Aspekt einer funktionierenden Gefahrenabwehr erfolgen soll. Völlig verkannt werde die Komplexität des medizinischen Kontextes, insbesondere das Ausmaß des notwendigen medizinischen Wissens, das für eine gefahrenminimierte Ausübung der Heilkunde notwendig ist. Die Leitlinien stellten „eine in jeder Hinsicht unzureichende Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung oder gar einzelner Patienten vor möglichen Gesundheitsgefahren durch die Tätigkeit von Heilpraktikern dar“, so die BÄK in ihrer schriftlichen Stellungnahme zu dem Leitlinien-Entwurf. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte gemeinsam mit den Ländern die Leitlinien mit der Zielsetzung weiterentwickelt, die Heilpraktikerüberprüfung bundesweit zu vereinheitlichen und den Schutz der Patienten zu stärken. Nach Auffassung der Bundesärztekammer kann dies jedoch nur durch eine deutliche Beschränkung des erlaubten Tätigkeitsumfangs von Heilpraktikern gelingen. Konkret sieht die Bundesärztekammer insbesondere den Ausschluss aller invasiven Maßnahmen sowie der Behandlung von Krebserkrankungen als zwingend notwendig an.
Gemeinsame Pressemitteilung 12.10.2017

Keine Normung von Gesundheitsdienstleistungen

Brüssel – Das Thema Normung von Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen steht zunehmend im Fokus der Diskussionen auf EU-Ebene. Vorangetrieben wird die Normung in diesem Bereich durch das private Europäische Komitee für Normung (CEN), einem Zusammenschluss  der mitgliedstaatlichen Normsetzungsorganisationen. Auf einer gemeinsamen Konferenz in der Ständigen Vertretung Deutschlands bei der EU in Brüssel haben sich die Deutsche Sozialversicherung, vertreten durch den GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Bundesärztekammer klar dagegen ausgesprochen, europäische Normen im Gesundheitsdienstleistungsbereich festzusetzen. Die Zuständigkeit für die Sozial- und Gesundheitssysteme ist gemäß den Lissabonner Verträgen bei den Mitgliedstaaten angesiedelt. Auch deshalb ist es für die drei Institutionen von maßgeblicher Bedeutung, ein klares Signal gegen eine Ausweitung der europäischen Normungstendenzen zu setzen. „Standardisierung ärztlicher Leistungen durch private Normungsinstitute lehnen wir strikt ab“, so der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, auf der gemeinsamen Informationsveranstaltung von Kassen, Krankenhäusern und Ärzten. „In Deutschland werden Qualitätsvorgaben für die Leistungserbringung von dazu berufenen Organisationen gemacht. Zum einen sind dafür die Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zuständig, zum anderen legen die medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften die klinischen Anforderungen an gute Medizin fest. Standards durch private Normungsinstitute auf EU-Ebene können diese Aufgabe nicht erfüllen. Schlimmer noch, sie brechen gesetzliche Vorgaben. Sie dürfen über öffentliche Mittel des EU-Haushaltes daher nicht weiter entwickelt werden“, so Georg Baum. Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen und hier Vertreterin der Deutschen Sozialversicherung, betont: „Europäische Normung kann bei Produkten im Gesundheitswesen sinnvoll sein, etwa bei Medizinprodukten oder Spritzen. Bei gesundheitlichen und pflegerischen Dienstleistungen bringen europäische Normen hingegen keinen zusätzlichen Nutzen – weder für Patienten, noch für Leistungserbringer oder das gesamte System. Die gesetzlichen Krankenkassen investieren bereits erhebliche Mittel in die Qualität der Versorgung und in die Patientensicherheit. Gemeinsam mit den nationalen Leistungserbringern wollen wir unser System weiterentwickeln. Die Europäische Union kann diesen Prozess unterstützen, indem sie den Austausch zwischen den Mitgliedstaaten zu Qualität und Patientensicherheit fördert. Wichtig wäre es auch, dass die EU diese Ziele vorrangig bei ihrer eigenen Arzneimittel- und Medizinprodukteregulierung verfolgt.“ Dr. Günther Jonitz, Vorsitzender der Qualitätssicherungsgremien der Bundesärztekammer, betonte, dass eine individuelle, dem Stand der Wissenschaft entsprechende medizinische Versorgung auf der Basis von Gesundheitsdienstleistungsnormen de facto ausgeschlossen sei. Die Qualitätssicherung in der ärztlichen Behandlung stütze sich auf das Prinzip der evidenzbasierten Medizin. „Die von privaten Normungsorganisationen durch überwiegend fachfremde Akteure erarbeiteten Gesundheitsdienstleistungsnormen erfüllen die damit verbunden hohen Anforderungen nicht ansatzweise und gefährden die Patientenversorgung“, warnte Jonitz. Der Vertrag von Lissabon garantiere den EU-Mitgliedstaaten das Recht, ihre Gesundheitssysteme eigenverantwortlich zu gestalten um den unterschiedlichen länderspezifischen Gegebenheiten gerecht zu werden. In Deutschland etwa werde die hohe Qualität der ärztlichen Versorgung durch Ärztekammern gewährleistet wie in anderen EU-Ländern durch ebenfalls länderspezifische Strukturen. Jonitz: „Wir werden nicht zulassen, dass dieses Recht mit der Normung von Gesundheitsdienstleistungen durch die Hintertür ausgehebelt wird.“...
Arzneiverordnungs-Report 2017 04.10.2017

Patentgeschützte Arzneimittel werden immer teurer

Berlin - Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen inklusive der Zuzahlung der Versichertenlagen 2016 bei rund 38,5 Milliarden Euro. Das ist ein Plus von 3,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr, während das Verordnungsvolumen nur um 2,1 Prozent gestiegen ist. „2016 wurden mehr, aber vor allem auch teurere Arzneimittel verordnet. Hauptursache dafür war die überproportionale Kostensteigerung bei den patentgeschützten Wirkstoffen“, sagt Prof. em. Dr. med. Ulrich Schwabe, Herausgeber des Arzneiverordnungs-Reports 2017. Der anhaltende Trend zu neuen hochpreisigen Arzneimitteln im patentgeschützten Markt zeigt sich unter anderem an der Entwicklung der höchsten Bruttoumsätze je Verordnung. Das teuerste eine Prozent aller Produkte hatte 2006 mindestens einen Bruttoumsatz von 946 Euro je Verordnung. 2016 waren es bereits mindestens 3.979 Euro. „Patentgeschützte Arzneimittel sind in Deutschland besonders teuer. In Ländern wie Österreich oder den Niederlanden, deren Wirtschaftskraft mit Deutschland vergleichbar ist, sind die öffentlich bekannten Listenpreise etwa 20 Prozent günstiger als bei uns“, so Jürgen Klauber, ebenfalls Herausgeber des Arzneiverordnungs-Reports und Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Insbesondere die gentechnologisch hergestellten Biologika treiben die Ausgaben im Patentmarkt in die Höhe. Von 2006 bis 2016 hat sich ihr Umsatz auf 7,8 Milliarden Euro erhöht. Eine Abkehr vom Wachstumstrend ist nicht zu erwarten: Mittlerweile ist beinahe jeder dritte neue Wirkstoff im deutschen Markt ein Biologikum. Für sieben Biologika waren in Deutschland Ende 2016 Biosimilars zugelassen. Sie sind einem Biologikum strukturell ähnlich und üben die gleiche pharmakologische Wirkung im menschlichen Körper aus. „Biologika werden in den kommenden Jahren eine deutlich zunehmende therapeutische Bedeutung für den  Arzneimittelmarkt haben. Aufgrund ihrer meist hohen Preise werden damit auch immer höhere Ausgaben  verbunden sein. Durch die konsequente Verordnung von Biosimilars könnten mittelfristig beträchtliche  Einsparungen für unser solidarisch finanziertes Gesundheitssystem erzielt werden, ohne dabei die Qualität der  Versorgung mit Arzneimitteln in Deutschland zu beeinträchtigen“, erläutert Prof. Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig,  Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und Herausgeber des  Arzneiverordnungs-Reports. Verstärkt wird die Entwicklung hin zu hohen Preisen für patentgeschützte Arzneimittel dadurch, dass Pharmafirmen in Deutschland den Preis ihres patentgeschützten Produkts in den ersten zwölf Monaten nach dem Marktzugang noch immer frei festlegen können. Erst nach einem Jahr gilt ein zwischen dem Anbieter und dem GKV-Spitzenverband auf der Grundlage der Frühen Nutzenbewertung ausgehandelter Erstattungspreis. Um der Hochpreisstrategie der Pharmafirmen zu begegnen, sollten sich die Erstattungspreisverhandlungen stärker am Zusatznutzen eines Wirkstoffs orientieren und die verhandelten Preise rückwirkend ab dem ersten Tag des Marktzugangs gelten. Neben der Preisentwicklung gibt es bei den patentgeschützten Arzneimitteln auch den Trend zu mehr beschleunigten Zulassungsverfahren. Deren Ziel ist es, neue Wirkstoffe für die medikamentöse Behandlung seltener Erkrankungen möglichst schnell für betroffene Patienten zugänglich zu machen. Gleichzeitig kommen dadurch aber immer mehr Produkte ohne eine ausreichende Datenbasis zu Nutzen und Risiken für die Patienten auf den Markt. In Deutschland betraf das im Jahr 2016 bereits fast jedes dritte neue Arzneimittel. Im Jahr 2011 waren es noch unter zehn Prozent. Daher werden nach der Zulassung in der Regel auch weitere klinische Studien und die kontinuierliche Überwachung der Arzneimittelsicherheit bei der Anwendung gefordert. „Doch ist der Marktzugang erst einmal erfolgt, kommen viele Pharmaunternehmen ihrer Verpflichtung nach weiteren Daten nicht ausreichend nach“, kritisiert Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. „Deshalb muss die Europäische Arzneimittel-Agentur stringenter vorgehen und Sanktionen umsetzen. Außerdem müssen wir in Deutschland Lösungen finden, entsprechende Studien firmenübergreifend zu finanzieren und pharmaunabhängig durchführen zu können.“ Der Arzneiverordnungs-Report ist das Standardwerk für den deutschen Arzneimittelmarkt. Seit mehr als 30 Jahren bietet er eine unabhängige Informationsmöglichkeit über die verschiedenen Komponenten der Arzneimittelverordnung und trägt damit zur Transparenz des Arzneimittelmarkts, zur Bewertung von Arzneimitteln und zu einer sowohl zweckmäßigen und sicheren evidenzbasierten als auch wirtschaftlichen Arzneitherapie bei. Im Arzneiverordnungs-Report werden die Arzneimittel-Rezepte für die Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) analysiert. So schafft er seit Jahren eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für den fachlichen Austausch zwischen Ärzten, Apothekern und Krankenkassen. Sämtliche Analysen im Arzneiverordnungs-Report basieren auf den Verordnungsdaten des GKV-Arzneimittelindex. Das Projekt GKV-Arzneimittelindex, das ein Projektbeirat mit allen relevanten Beteiligten im Arzneimittelmarkt begleitet, wird im Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) seit 1985 durchgeführt....
Substitutions-Richtlinie 29.09.2017

Bessere Therapiemöglichkeiten und mehr Rechtssicherheit für Ärzte

Berlin - „Bessere Therapiemöglichkeiten und mehr Rechtssicherheit für Ärzte – dieses Ziel verfolgt  die neue Substitutions-Richtlinie der Bundesärztekammer (BÄK) zur Behandlung Opioidabhängiger, die am kommenden Montag in Kraft tritt.“ Darauf weist Dr. Josef Mischo hin, der als Vorsitzender der BÄK-Arbeitsgruppe „Sucht und Drogen“ gemeinsam mit dem Präsidenten der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, und einer ärztlichen Expertengruppe die Richtlinie erarbeitet hat. Den Patienten könne nun ärztlicherseits noch besser geholfen werden, ihr Leben zu ordnen, nicht mehr straffällig zu werden und einen Weg zurück ins Arbeitsleben zu finden. Etwa die Hälfte aller Opioidabhängigen befindet sich derzeit in einer Substitutionsbehandlung. Der Bundesrat hatte mit der im Mai 2017 verabschiedeten Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) den Rahmen für diese Behandlung neu gestaltet und ärztlich-therapeutische Belange in die Richtlinienkompetenz der BÄK übertragen. Ärzte können nun die Therapieziele flexibler an die aktuelle Situation ihres Patienten anpassen. Die Konsiliarregelung, die die gemeinsame Behandlung mit suchtmedizinisch nicht erfahrenen Kolleginnen und Kollegen ermöglicht, wird von drei auf zehn Patienten erhöht. Stabile, gut re-integrierte Patienten können das Substitutionsmittel bis zu 30 Tage lang eigenverantwortlich einnehmen, wenn es zum Beispiel ihre Arbeit oder längere Urlaubszeiten erfordern. Da viele langjährig Substituierte inzwischen auch in Pflegeheimen oder Hospizen leben, wird den behandelnden Ärzten die Betreuung dieser Patienten in diesen Einrichtungen erleichtert. „Es ist gut, dass die Politik die Richtlinienkompetenz in diesem wichtigen Bereich auf die ärztliche Selbstverwaltung übertragen hat. Die Therapie unterliegt damit nicht mehr starren gesetzlichen Regelungen, die bislang immer auch die Gefahr von Strafverfahren für die behandelnden Ärzte nach sich zogen. Sie kann jetzt auch besser als bisher an den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft und den Erfordernissen des konkreten Einzelfalls angepasst werden“, sagt Bodendieck. Mit der Neuregelung verbindet die Bundesärztekammer auch die Hoffnung, dass sich nun weitere Ärzte für diese lebensrettende und medizinisch hoch wirksame Behandlung motivieren lassen. Die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger tritt am Montag, 02.10.2017, mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Sie kann bereits jetzt auf der Internetseite der Bundesärztekammer eingesehen werden: www.bundesaerztekammer.de/richtlinien/richtlinien/substitutionstherapie/
Transplantationsmedizin 18.09.2017

Prüfgremien legen Berichte vor

Berlin - Die Prüfungskommission und die Überwachungskommission in gemeinsamer Trägerschaft von Bundesärztekammer, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft haben ihre Kommissionsberichte zu den Prüfungen der Herztransplantationsprogramme der Universitätskliniken Heidelberg und Regensburg, des Lungentransplantationsprogrammes des Deutschen Herzzentrums Berlin, des Lebertransplantationsprogrammes der Charité Universitätsmedizin Berlin – Campus Virchow Klinikum, der Nierentransplantationsprogramme des Klinikums Augsburg, des Universitätsklinikums Düsseldorf, der Charité Universitätsmedizin Berlin - Campus Benjamin Franklin und des Klinikums Fulda sowie der Nieren- und Pankreasprogramme der Universitätskliniken Dresden, Frankfurt/Main, Heidelberg, Schleswig-Holstein - Campus Lübeck, Gießen und Marburg, Regensburg sowie der Medizinischen Hochschule Hannover veröffentlicht. Bei keiner dieser Prüfungen wurden Anhaltspunkte für systematische Manipulationen festgestellt. Kommissionsbericht der Prüfungskommission und der Überwachungskommission Prüfung des Herztransplantationsprogramms des Universitätsklinikums Heidelberg am 8. September 2016 [PDF]Kommissionsbericht der Prüfungskommission und der Überwachungskommission Prüfung des Herztransplantationsprogramms des Universitätsklinikums Regensburg am 20. Juli 2016 [PDF]Kommissionsbericht der Prüfungskommission und der Überwachungskommission: Prüfung des Lungentransplantationsprogramms des Deutschen Herzzentrums Berlin am 7. Februar 2017 [PDF]Kommissionsbericht der Prüfungskommission und der Überwachungskommission Prüfung des Lebertransplantationsprogramms der Charité Universitätsmedizin Berlin - Campus Virchow Klinikum am 7. und 8. Februar 2017 [PDF]Kommissionsbericht der Prüfungskommission und der Überwachungskommission Prüfung des Nierentransplantationsprogramms des Klinikums Augsburg, Schriftliches Verfahren am 20.01.2017 [PDF]Kommissionsbericht der Prüfungskommission und der Überwachungskommission: Prüfung des Nierentransplantationsprogramms des Universitätsklinikums Düsseldorf, Schriftliches Verfahren am 15.05.2017 [PDF]Kommissionsbericht der Prüfungskommission und der Überwachungskommission Prüfung des Nierentransplantationsprogramms der Charité Universitätsmedizin Berlin – Campus Benjamin Franklin, Schriftliches Verfahren am 28.03.2017 [PDF]Kommissionsbericht der Prüfungskommission und der Überwachungskommission Prüfung des Nierentransplantationsprogramms des Klinikums Fulda gAG, Schriftliches Verfahren am 15.05.2017 [PDF]Kommissionsbericht der Prüfungskommission und der Überwachungskommission Prüfung des Nieren- und des Pankreastransplantationsprogramms des Universitätsklinikums Dresden, Schriftliches Verfahren am 28.03.2017 [PDF]Kommissionsbericht der Prüfungskommission und der Überwachungskommission: Prüfung des Nieren- und des Pankreastransplantationsprogramms des Universitätsklinikums Frankfurt/Main, Schriftliches Verfahren am 15.05.2017 [PDF]Kommissionsbericht der Prüfungskommission und der Überwachungskommission Prüfung des Nieren- und des Pankreastransplantationsprogramms der Medizinischen Hochschule Hannover, Schriftliches Verfahren am 17.11.2016 [PDF]Kommissionsbericht der Prüfungskommission und der Überwachungskommission Prüfung des Nieren- und des Pankreastransplantationsprogramms des Universitätsklinikums Heidelberg, Schriftliches Verfahren am 20.01.2017 [PDF]Kommissionsbericht der Prüfungskommission und der Überwachungskommission Prüfung des Nieren- und des Pankreastransplantationsprogramms des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, Schriftliches Verfahren am 28.03.2017 [PDF]Kommissionsbericht der Prüfungskommission und der Überwachungskommission Prüfung des Nieren- und des Pankreastransplantationsprogramms des Universitätsklinikums Gießen und Marburg, Standort Marburg, Schriftliches Verfahren am 28.03.2017 [PDF]Kommissionsbericht der Prüfungskommission und der Überwachungskommission Prüfung des Nieren- und des Pankreastransplantationsprogramms des Universitätsklinikums Regensburg, Schriftliches Verfahren am 20.01.2017 [PDF] ...
Ethikkommissionen 05.07.2017

Montgomery: „Unabhängigkeit von Ethikkommissionen in Gefahr“

Berlin – Die Bundesärztekammer hat sich vehement gegen Vorschläge des Bundesrats-Gesundheitsausschusses gewandt, die Gebühren für die Arbeit der nach Landesrecht eingerichteten Ethik-Kommissionen zu senken. Niedrigere Gebühren führten angesichts des Verwaltungsaufwands zu einer Unterdeckung. Die „unabhängige Arbeit der Ethik-Kommissionen“ sei gefährdet, warnte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery in einem Schreiben an die Regierungschefs der Länder. Die vorgeschlagene massive Gebührenabsenkung bedrohe das bewährte und etablierte Verfahren der Begutachtung von Anträgen für klinische Prüfungen. Hintergrund ist eine Empfehlung des Bundesrats-Gesundheitsausschusses zu der sogenannten Klinische Prüfung-Bewertungsverfahren-Verordnung (KPBV). Die Empfehlung sieht vor, die Gebühren der Ethikkommissionen im Falle nichtkommerzieller klinischer Prüfungen pauschal um 75 Prozent zu reduzieren. Nach Auffassung des Ausschusses hätten solche Studien primär wissenschaftlichen Charakter und müssten häufig aus einem reduzierten Budget finanziert werden. Montgomery weist darauf hin, dass die Gebühren laut Arzneimittelgesetz „nach dem Personal- und Sachaufwand“ bemessen werden müssten. Dieser Vorgabe folgend, hätten die Träger der Ethik-Kommissionen, unter anderem die Landesärztekammern, gemeinsam die Kosten kalkuliert, die infolge der Umsetzung der EU-Verordnung 536/2014 in nationales Recht entstehen. Der gemeinsame Vorschlag der Träger sei aus gutem Grund in die KPBV übernommen worden, so der BÄK-Präsident. Die darin abgebildete Kostenkalkulation ermögliche den Ethik-Kommissionen den Übergang in die neue Systematik. Die zukünftige Finanzierung der Ethik-Kommissionen sei wesentlich für die Entscheidung der Trägerorganisationen, ob sich ihre Ethik-Kommissionen unter den veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen registrieren lassen oder nicht. Aus Sicht Montgomerys bleibt zudem unklar, von wem anhand welcher Unterlagen beziehungsweise welcher Kriterien geprüft wird, ob es sich um eine nicht-kommerzielle Studie handelt. Unverständlich sei auch, dass die vorgesehene Gebührenreduktion nur die Ethik­Kommissionen betrifft, nicht aber die Gebühren der Bundesoberbehörde. Einen Lösungsweg sieht die Bundesärztekammer in der ebenfalls vom Bundesrats-Gesundheitsausschuss empfohlenen Evaluation der neuen gesetzlichen Bestimmungen zwei Jahre nach deren Inkrafttreten. In diesem Rahmen könnten auch die Erfahrungen mit den festgelegten Gebührensätzen ausgewertet werden. „Ein solcher umfassender Ansatz ist aus meiner Sicht zielführender als die Reduktion einer einzelnen Gebühr“, sagte Montgomery.
120. Deutscher Ärztetag 18.05.2017

Delegierte beraten über GOÄ-Novelle

Berlin - „Unser Ziel ist es, eine moderne und kontinuierlich auf dem Stand des medizinischen Fortschritts und der Kostenentwicklung gehaltene ärztliche Gebührenordnung zu schaffen.“ Darauf verweist Dr. Klaus Reinhardt, Vorsitzender des GOÄ-Ausschusses der Bundesärztekammer, im Vorfeld des 120. Deutschen Ärztetages in Freiburg. Im Video-Interview mit der Bundesärztekammer berichtet Reinhardt über den aktuellen Stand der Verhandlungen und gibt einen Ausblick auf die weiteren Schritte.
Cannabis 05.05.2017

Fragen und Antworten zum Einsatz von Cannabis in der Medizin

Berlin - Seit dem 10. März 2017 können Ärztinnen und Ärzte cannabishaltige Arzneimittel (Cannabisblüten-, Extrakte und Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon) für Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung zu Lasten der GKV verordnen. Nähere Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben, zum Genehmigungsverfahren, zu den verordbaren Arzneimitteln, zur Rezeptausstellung, zur Dosierung und möglichen Einnahmearten sowie zur Patientenaufklärung und Begleiterhebung finden Sie hier:

Beschlussprotokoll

des 120. Deutschen Ärztetages
2017 in Freiburg
(Stand: 26.05.2017)

Bundesweite Fortbildungssuche

Pilotprojekt für eine Übersicht aller in Deutschland von einer Landesärztekammer anerkannten Fortbildungsmaßnahmen 

www.baek-fortbildungssuche.de

Fortbildungsveranstaltungen der AkdÄ

Aktuelle Termine und Vorträge

Karriere trotz Teilzeit?
Karriere in Teilzeit!

Zur Unterstützung von Ärztinnen und Ärzten, die trotz Teilzeittätigkeit eine Leitungsfunktion im Krankenhaus anstreben oder nach Erreichen einer Leitungsfunktion eine solche planen, beabsichtigt die Bundesärztekammer, eine Übersicht erfolgreicher Modelle aufzubauen.

Bitte melden Sie uns positive Beispiele unter Nennung der Fachrichtung und der Klinik an: karriere-in-teilzeit@baek.de.

Evaluation der Weiterbildung

Medizinische Fachangestellte

Ausschüsse & Ständige Konferenzen

Liste der Ausschüsse und Ständigen Konferenzen

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