Der Senat: das Parlament der Universität
Der Akademische Senat wurde zuletzt im Januar 2014 für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Seine Amtszeit beginnt am 1. April 2014. Neben dem Rektorat ist der Senat das zweite zentrale Organ der Universität.
Der Senat gliedert sich je nach Aufgabengebiet in den engeren und den erweiterten Senat. Die studentischen Senatsmitglieder amtieren jeweils für ein Jahr.
Der engere Senat beschließt – mit Ausnahme der Grund- und Wahlordnung – über die Satzungen und Ordnungen der Universität, insbesondere über die Prüfungs- und Studienordnungen; zu den Ordnungen der Fakultäten nimmt er Stellung. Bevor organisatorische Untergliederungen oder Studiengänge errichtet, geändert oder aufgehoben werden, muss der engere Senat angehört werden.
- 19.08.2015 - Senatssitzung
14 Uhr s.t., Konferenzraum, Hauptgebäude
Vorsitzende des Senats
Prof. Dr. Maria-Theresia Schafmeister
Tel.: +49 (0)3834 86-4590
schaf@uni-greifswald.de
Geschäftsführung des Senats
Christiane Lotzkat
Tel.: +49 (0)3834 86-1182
Fax: +49 (0)3834 86-1207
senat@uni-greifswald.de