„Handelsregister“ – Versionsunterschied

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Als '''Handelsregister''' bezeichnet man ein öffentliches Verzeichnis, das im Rahmen des [[Registerrecht]]s Eintragungen über die angemeldeten [[Kaufmann|Kaufleute]] in einem bestimmten geografischen Raum führt. Das Handelsregister soll eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion erfüllen.
Als '''Handelsregister''' wird ein öffentliches Verzeichnis bezeichnet, das im Rahmen des [[Registerrecht]]s Eintragungen über die angemeldeten [[Kaufmann|Kaufleute]] in einem bestimmten geografischen Raum führt. Das Handelsregister soll eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion erfüllen.


Typischerweise enthält das Handelsregister unter anderem Informationen über [[Firma]], [[Sitz (juristische Person)|Sitz]], Niederlassung und Zweigniederlassungen, den Gegenstand des Unternehmens, vertretungsberechtigte Personen, die [[Rechtsform]] des Unternehmens sowie das Grund- oder [[Stammkapital]] und den Namen des Geschäftsinhabers.
Typischerweise enthält das Handelsregister unter anderem Informationen über [[Firma]], [[Sitz (juristische Person)|Sitz]], Niederlassung und Zweigniederlassungen, den Gegenstand des Unternehmens, vertretungsberechtigte Personen, die [[Rechtsform]] des Unternehmens sowie das Grund- oder [[Stammkapital]] und den Namen des Geschäftsinhabers.

Aktuelle Version vom 10. Juni 2024, 16:42 Uhr

Als Handelsregister wird ein öffentliches Verzeichnis bezeichnet, das im Rahmen des Registerrechts Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute in einem bestimmten geografischen Raum führt. Das Handelsregister soll eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion erfüllen.

Typischerweise enthält das Handelsregister unter anderem Informationen über Firma, Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen, den Gegenstand des Unternehmens, vertretungsberechtigte Personen, die Rechtsform des Unternehmens sowie das Grund- oder Stammkapital und den Namen des Geschäftsinhabers.

Handelsregister werden entweder von Gerichten (zum Beispiel den Amtsgerichten als Registergerichte in Deutschland und den Landesgerichten in Österreich) oder von gesonderten Ämtern (wie dem Handelsregisteramt in der Schweiz oder dem Companies House im Vereinigten Königreich) geführt. Beispiele für nationale Handelsregister sind:

In den Niederlanden[1] ebenso wie in Italien und einer Reihe weiterer Länder wird das Handelsregister bei den Handelskammern geführt.

Im Rahmen des European Business Registers wird versucht, eine europaweite Schnittstelle für die nationalen europäischen Handelsregister zu installieren.

  • Eckhart Gustavus, Walter Böhringer, Robin Melchior: Handelsregister-Anmeldungen. Wegweiser mit Übersichten und Rechtsprechungs-Leitsätzen zum Registerrecht, 7. neu bearbeitete Auflage, Köln 2009, ISBN 978-3-504-45517-0.
  • Alexander Krafka: Einführung in das Registerrecht, 2. neu bearbeitete Auflage, München 2008, ISBN 978-3-406-57607-2.
  • Eckhart Gustavus: Handels- und Registerrecht, 4. völlig neu bearbeitete Auflage, (Rechtspfleger-Studienbücher, Bd. 2), Bielefeld 2001, ISBN 3-7694-0598-6.
  • Martin Schmidt-Kessel, Gerd Leutner, Peter-Hendrik Müther: Handelsregisterrecht. §§ 8-16 HGB, 378-401 FamFG, HandelsregisterVO mit Kurzdarstellungen zum ausländischen Gesellschafts- und Registerrecht. Kommentar, (Beck’sche Kurz-Kommentare, Bd. 61), München 2010, ISBN 978-3-406-56205-1.
Wiktionary: Handelsregister – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. http://www.niederländisches-recht.de/blog/item/27-niederlaendisches-handelsregister-kvk@1@2Vorlage:Toter Link/www.xn--niederlndisches-recht-c2b.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)