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News-Archiv

Hier finden Sie die News aus den letzten Jahren.

Berlin - Noch ist das alte Jahr nicht zu Ende, doch es zeichnet sich ab, welche Themen die Gesundheitspolitik in den kommenden Monaten besonders stark beschäftigen werden. Die aktuelle Ausgabe des BÄKground gibt einen Überblick. Einen medizinischen Notfall stellt der Klimawandel dar, dem sich der 123. Deutsche Ärztetag im Mai 2020 in Mainz widmen wird. Die Erderwärmung geht auch die Ärztinnen und Ärzte an, denn längst schon spüren wir in Deutschland ihre Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Die Zahl der Hitzetoten steigt, neue Infektionskrankheiten breiten sich aus. Die Bundesärztekammer (BÄK) unterstreicht mit ihrem Engagement als Partnerorganisation des Klima-Forschungsprojekts „The Lancet Countdown", wie ernst die Ärzteschaft dieses Thema nimmt. Neben einem nationalen Hitzeschutzplan fordert sie konkrete Maßnahmenpläne für Kliniken, Not- und Rettungsdienste und Pflegeeinrichtungen (S. 3). Das zweite große Zukunftsthema ist die Digitalisierung der gesundheitlichen Versorgung. Zwar hat der Deutsche Bundestag inzwischen den Weg für Apps auf Rezept frei gemacht, aber das ist nur ein winziges Teil des digitalen Puzzles, das die Gesundheitspolitik in den nächsten Jahren zusammensetzen muss. Aus Sicht der Bundesärztekammer ist klar: IT-Technologien werden ihre positiven Potenziale für die Patientenversorgung nur dann voll ausschöpfen können, wenn sie in einen politischen, rechtlichen und ethischen Ordnungsrahmen eingebettet werden (S. 5) Um klare Grenzziehungen geht es auch beim Thema Kommerzialisierung. Denn aus Sicht der BÄK ist es nicht länger hinnehmbar, dass ökonomische Parameter immer stärker das ärztliche Handeln bestimmen. Richtschnur der Behandlung muss immer die ärztliche Ethik sein, doch die kollidiert häufig mit den Interessen von Investoren (S. 6). BÄKground Dezember 2019 [PDF] ...
Berlin - Heute hat die Bundesärztekammer der D-Trust GmbH, einem Unternehmen der Bundesdruckerei, die Zulassung für die Ausgabe des elektronischen Heilberufsausweises der Generation 2 (HBA G2) ausgesprochen. Damit hat neben T-Systems ein weiterer Anbieter das Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen. „Ein weiterer wichtiger Schritt für die flächendeckende Ausgabe der elektronischen Heilberufsausweise an unsere Ärztinnen und Ärzte und für die Nutzung digitaler Anwendungen ist damit erreicht. In den nächsten sechs Monaten rechnen wir mit der Zulassung von zwei weiteren Anbietern“, erklärt Erik Bodendieck, Vorsitzender des Ausschusses „Digitalisierung der Gesundheitsversorgung“ der Bundesärztekammer. Der elektronische Heilberufsausweis der zweiten Generation ist die persönliche Zugangskarte der Ärztinnen und Ärzte in die digitale Welt der Gesundheitsversorgung. Er besitzt alle notwendigen Grundfunktionalitäten zur...
Wissenschaftlicher Beirat ... 17.12.2019

Prof. Dr. Dr. Scriba als Vorsitzender bestätigt

Berlin, 17.12.2019 - Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer hat in seiner 99. Plenarversammlung vom 14. Dezember 2019 Prof. Dr. med. Dr. h. c. Peter Scriba erneut zu seinem Vorsitzenden gewählt. Scriba, em. Professor für Innere Medizin in München, wird das Amt damit für weitere drei Jahre ausüben. Als stellvertretenden Vorsitzenden bestätigte der Beirat den Pathologen Prof. Dr. med. Dr. h. c. Manfred Dietel aus Berlin. Neu im Beiratsvorstand ist Prof. Dr. med. Michael Hallek. Der Hämatologe/Onkologe aus Köln wurde ebenfalls zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Als Beisitzer neu in den Vorstand gewählt wurde ferner Prof. Dr. med. Stefan Endres. Weitere Mitglieder sind Prof. Dr. med. Dr. h. c. Norbert Haas, Prof. Dr. med. Rolf Kreienberg, Prof. Dr. med. Wilhelm-Bernhard Niebling und Prof. Dr. med. Fred Zepp. Sie hatten bereits dem bisherigen Vorstand angehört. Der Wissenschaftliche Beirat der...
Berlin - Der Umgang mit nicht einwilligungsfähigen Menschen an ihrem Lebensende stellt Angehörige und Ärzte vor schwierige und belastende Entscheidungen. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn eine Patientenverfügung vorliegt. Entspricht der geäußerte Wunsch des Patienten seinen aktuellen Vorstellungen? Bezieht sich der niedergelegte Wille auf die konkrete Behandlungssituation? Für Klarheit kann das Konzept des Advance Care Planning (ACP) sorgen. Es setzt auf einen fortlaufenden Beratungs- und Dokumentationsprozess mit Hilfe von fachlich geschulten Gesprächsbegleitern und bezieht auch sich ändernde Behandlungspräferenzen des Patienten mit ein. Bereits im Jahr 2015 wurde mit dem Hospiz- und Palliativgesetz die Finanzierung von ACP in stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen verankert. Menschen in Einrichtungen des Betreuten Wohnens und in der häuslichen...
Berlin - Die für die Prüfung der Transplantationszentren in Deutschland zuständigen Kontrollgremien von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband ziehen in ihrem Tätigkeitsbericht 2018/2019 eine positive Bilanz ihrer Arbeit. Prüfgegenstand waren im Berichtszeitraum die Programme der Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren- und Pankreastransplantationen der Jahre 2016 bis 2018. Insgesamt nahmen die Kommissionen im vergangenen Jahr 16 Prüfungen vor Ort sowie 14 Prüfungen im schriftlichen Verfahren vor. „Bei keiner der Prüfungen wurden Anhaltspunkte für systematische Richtlinienverstöße oder Manipulationen festgestellt. Damit setzte sich die positive Entwicklung der vergangenen Jahre weiter fort“, sagt der Vorsitzende der Prüfungskommission, Oberstaatsanwalt Thomas Schwarz. „Ebenso wichtig wie die Prüfungen selbst ist der ständige Dialog der Kommissionen mit den Kliniken. Er trägt zu...