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Ständige Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer

Nach dem TPG trägt die Bundesärztekammer gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft eine unmittelbare strukturelle Verantwortung für den Bereich der Organspende und Transplantation. Zudem konkretisiert die Bundesärztekammer im gesetzlichen Auftrag die Einzelkriterien für die Allokation postmortal gespendeter Organe. Für diese Angelegenheiten der Organtransplantation hat die Bundesärztekammer eine Ständige Kommission eingerichtet. Die Kommission, deren Mitglieder vom Vorstand der Bundesärztekammer berufen werden, setzt sich zusammen aus zahlreichen transplantationserfahrenen Ärzten sowie Vertretern verschiedener Institutionen, die für die Organspende und -transplantation Sorge tragen. Dazu gehören außer den medizinischen Einrichtungen der Krankenhäuser, der Deutschen Stiftung Organtransplantation und der Stiftung Eurotransplant Vertreter des Bundes und der Länder, Repräsentanten von Transplantationspatienten, Fachjuristen, Ethiker und Kostenträger.

Statut der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer [PDF]  
(in der vom Vorstand der Bundesärztekammer am 21.11.2014 beschlossenen Fassung)

Verfahrensordnung der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer (VerfO-StäKO) [PDF]
(in der vom Vorstand der Bundesärztekammer in der Sitzung vom 10./11.12.2015 beschlossenen Fassung)