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Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

Der Deutsche Ärztetag hat die Bundesärztekammer beauftragt, eine kompetenzbasierte Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) vorzunehmen.

Bundesärztekammer und Landesärztekammern befinden sich derzeit in einem Abstimmungsprozess unter Einbeziehung von Fachgesellschaften, Berufsverbänden, Dachverbänden und weiteren ärztlichen Organisationen, um den vielfältigen fachlichen und didaktischen Anforderungen der Weiterbildung unter Wahrung aller Gesichtspunkte gerecht zu werden.

Um einen für alle Beteiligten transparenten Austausch zur inhaltlichen Gestaltung zu ermöglichen, erfolgt dies im Wesentlichen über die initial eingerichtete WIKI-BÄK-Plattform im Internet.

Grundprinzipien und Ziele der Novellierung der MWBO

In der novellierten MWBO wird die bewährte Gliederung in die einzelnen Abschnitte, Paragrafenteil, Facharzt- und Schwerpunktweiterbildungen sowie Zusatz-Weiterbildungen beibehalten.

Die kompetenzbasierte MWBO orientiert sich am Ergebnis der Weiterbildung. Dazu werden diejenigen Kompetenzen definiert, die ein Arzt benötigt, um als Facharzt eigenständig tätig sein zu können. Künftig wird die Kernfrage nicht mehr allein lauten, „wie oft“ und „in welcher Zeit“ werden Inhalte erbracht, sondern „wie“, in welcher Form, werden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erlernt – dem „Modus“.

In der grafischen Darstellung sind die in Weiterbildungsblöcken gegliederten allgemeinen und speziellen Weiterbildungsinhalte in einer zweigliedrigen Kompetenzstruktur – den Weiterbildungsmodi „Kennen und Können“ (Arbeitstitel) sowie „Beherrschen“ (Arbeitstitel) – abgebildet. Für jeden Weiterbildungsinhalt wird somit festgelegt, ob am Ende der Weiterbildung eine kognitive bzw. eine Methodenkompetenz oder eine Handlungskompetenz erreicht werden soll.

Da der Fokus primär auf den Weiterbildungsinhalten liegt, werden die Weiterbildungszeiten für die einzelnen Weiterbildungsqualifikationen zugleich neu gestaltet, so dass neben den Gesamt-Mindestweiterbildungszeiten möglichst nur noch wenige Untergliederungen ausgewiesen werden müssen. Anrechenbare Zeiten oder Zeiten im ambulanten bzw. stationären Bereich ergeben sich weitgehend aus den definierten Inhalten.

Um die Weiterbildung flexibler zu gestalten und bspw. Nachqualifizierungen ohne Unterbrechung der Erwerbsbiografie zu ermöglichen, sollen berufsbegleitende Weiterbildungen geschaffen und neue Lernmethoden etabliert werden.

Eine Fokussierung auf Kompetenzen erfordert auch eine grundlegende Neugewichtung der Befugnis, verbunden mit einheitlichen Rahmenkriterien für die Befugniserteilung.

Um die verpflichtende Dokumentation des Weiterbildungsfortschritts für Weiterzubildende und Weiterbildungsbefugte zu erleichtern und zeitgemäß zu gestalten, soll das zukünftige Logbuch als elektronische Anwendung zur Verfügung stehen. Für einen unkomplizierten Wechsel der Ärztekammer wird hierzu eine bundeseinheitliche Lösung angestrebt.

Des Weiteren ist vorgesehen, im Sinne einer Präambel arztprägende Haltungen entsprechend dem Rollenmodell der „Canadian Medical Education Directives for Specialists“ (CanMEDS) in die MWBO aufzunehmen, um neben den fachspezifischen auch die mit der Weiterbildung zu erlangenden berufsspezifischen Kompetenzen von Ärztinnen und Ärzten abzubilden.

Parallel dazu muss die Neuausrichtung der MWBO im Paragrafenteil nachvollzogen werden. Darüber hinaus wird ein Glossar als Anhang zur MWBO dem einheitlichen Verständnis der verwendeten Begriffe dienen.

Novellierungsverfahren und aktueller Sachstand

Anhand der von den Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer erstellten strukturellen Vorgaben wurden von den Fachgesellschaften und Berufsverbänden Vorschläge zur Gestaltung der einzelnen Weiterbildungsbezeichnungen sowie Anträge auf Aufnahme neuer Bezeichnungen bis Mitte 2013 auf der WIKI-BÄK-Plattform eingestellt. Die Komplexität des Novellierungsprozesses und die Diversität der Vorschläge machten es erforderlich, sich zunächst auf den Abschnitt B der MWBO, d. h. die Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen, zu konzentrieren. In Gesprächen mit den jeweiligen Fachgruppen wurden die zuvor von Bundesärztekammer und Arbeitsgruppen der Landesärztekammern systematisierten Vorschläge intensiv diskutiert, so dass bis Ende 2016 Entwürfe zu allen 61 Bezeichnungen des Abschnitts B der MWBO auf der Plattform veröffentlicht werden konnten. Diese Entwürfe werden aktuell – insbesondere hinsichtlich der beantragten Änderung von Titeln der Weiterbildungsbezeichnungen, der Gebietsdefinitionen und der Gestaltung der Weiterbildungszeiten sowie systematischer Aspekte der Weiterbildungsinhalte – in den Weiterbildungsgremien zwischen Bundesärztekammer und Landesärztekammern beraten.

Darüber hinaus wurden die Allgemeinen Inhalte der Weiterbildung grundlegend überarbeitet und das Glossar entwickelt.

Weiteres Vorgehen/Zeitplan

Schwerpunktmäßig werden sich Bundesärztekammer und Landesärztekammern im Jahr 2017 mit der inhaltlichen Ausrichtung von Zusatz-Weiterbildungen, berufsbegleitenden Qualifikationen sowie den Anträgen auf neue Bezeichnungen befassen. Daneben werden in speziell hierfür eingerichteten Arbeitsgruppen die sich aus den strukturellen Neuerungen ergebenden Anpassungen des Paragrafenteils beraten sowie Konzepte zur elektronischen Logbuchführung erstellt und diskutiert.

Den aktuellen Sachstand der Beratungen zur Novellierung der MWBO hat der Vorsitzende der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer, Dr. Franz Bartmann, auf dem 120. Deutschen Ärztetag im Mai 2017 in Freiburg vorgestellt, welcher u. a. den sogenannten Kopfteil des Abschnitts B (Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen) bezüglich der Gebietsdefinition, der Facharzt- bzw. Schwerpunktbezeichnungen und der Weiterbildungszeit beschlossen hat. (Folien [PDF]) Im Zeitplan ist derzeit vorgesehen, die novellierte MWBO als Gesamtpaket möglichst auf dem 121. Deutschen Ärztetag im Mai 2018 zu verabschieden.

Kontakt: novelle-mwbo@baek.de