Die Übergangsbestimmungen enden am 31. Dezember 2017! | 10.09.2017
Ende der Übergangsbestimmungen zum Erwerb von Facharztanerkennungen nach der Weiterbildungsordnung vom 16.04.2005 (WBO 2005)
Kammerangehörige, die sich bei Inkrafttreten der Weiterbildungsordnung vom 01.01.2011 in einer Weiterbildung zum Erwerb einer Facharztanerkennung nach der WBO 2005 befunden haben, können diese Anerkennung nur noch in diesem Jahr nach den Bestimmungen dieser WBO abschließen und die Zulassung zur Prüfung beantragen.
weiterlesen...