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Aktuelle Meldungen

Digitalisierung 17.05.2017

Ärztetag berät über patientengerechte Digitalisierung des Gesundheitswesens

Berlin - Wenn Deutsche Ärztetag bisher über das Thema Digitalisierung diskutierten, stand dabei die Transformation von analogen in digitale Prozesse im Mittelpunkt. „Dieses Mal wird der Fokus eher auf der Zukunft liegen“, erklärt Dr. Franz-Joseph Bartmann, Vorsitzender des Telematik-Ausschusses der Bundesärztekammer, im Video-Interview. Die heute mit Smartphones und Fitness-Trackern erhobenen Daten sind nach seiner Auffassung erst der Einstieg in die Digitalisierung. So gebe es bisher noch kaum Produkte, die den „harten Kriterien für Diagnostik und Therapie standhalten würden.“Gemeinsam mit Experten wie dem Buchautor und Journalisten Sascha Lobo oder der Medizinethikerin Prof. Dr. Christiane Woopen werden die Delegierten auf dem 120. Deutschen Ärztetag über die vielfältigen Chancen, aber auch über potenzielle Risiken der Digitalisierung beraten – verbunden mit Forderungen und Vorschlägen für eine patientengerechte und praxistaugliche Ausrichtung der neuen technischen Möglichkeiten. In den Blick genommen werden dabei auch die Möglichkeiten der Telemedizin sowie die immer beliebter werdenden Gesundheits-Apps und das Potenzial, das die Auswertung riesiger Datenmengen (Big Data) für Forschung und Versorgung mit sich bringt. BÄKground Spezial Digitalisierung: Technischer Wandel im Gesundheitswesen braucht klare Spielregeln [PDF]
NFDM 08.05.2017

Notfalldaten sind praxistauglich: Abschlussbericht Notfalldaten-Management-Sprint veröffentlicht

Berlin - Als projektverantwortlicher Gesellschafter der gematik entwickelt die Bundesärztekammer die Anwendung "Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte". In dem Pilotprojekt Notfalldatenmanagement-Sprint (NFDM-Sprint) wurde hierzu von Mai bis November 2016 der Anlageprozess von Notfalldatensätzen in Arztpraxen und einem Krankenhaus erprobt. Die Zufriedenheit bei Ärzten und Patienten ist hoch, wie der nun veröffentlichte Abschlussbericht zu NFDM-Sprint zeigt. Bei dem Projekt hatten 31 niedergelassene Ärzte zusammen mit sieben Kollegen des Universitätsklinikums Münster in der Region Münster und Umgebung insgesamt 2.598 Notfalldatensätze (NFD) auf Wunsch ihrer Patienten angelegt. Die Patienten erhielten einen Ausdruck ihres Notfalldatensatzes. Dieser kann in einer Notfallsituation vorgelegt werden. Die elektronische Gesundheitskarte kam bei dem Projekti noch nicht zum Einsatz. Im Fokus standen vor allem zwei Fragen: Wie gut lässt sich der Anlageprozess von Notfalldaten mittels des Praxisverwaltungs- oder Krankenhausinformationssystems in den Praxisalltag integrieren und gibt es Verbesserungspotential? Weitere Informationen zum Projekt NFDM-Sprint: https://nfdm.gematik.de/ NFDFAU-LG-130: Ergebnisbericht NFDM-Sprint [PDF] Liefergegenstand LG-210: [1.2.1] Ergebnisbericht Datenerhebungsphase [PDF] Projekt NFDM-Sprint Abschlussbericht [PDF]
NFDM-Sprint 10.04.2017

Ärzte und Patienten mit Test der Notfalldaten zufrieden

Berlin/Münster – Die große Mehrheit der am Modellprojekt beteiligten Ärztinnen und Ärzte ist mit dem Anlageprozess von Notfalldatensätzen äußerst zufrieden. Auch bei Patientinnen und Patienten findet das Projekt Notfalldaten-Management-Sprint (NFDM-Sprint) Anklang. Die meisten von ihnen fühlen sich damit im Notfall sicherer und favorisieren als zukünftigen Speicherort die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Das sind einige der Ergebnisse des Pilotprojekts Notfalldaten-Management-Sprint (NFDM-Sprint), die am vergangenen Freitag – im Beisein von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe – auf dem Campus des Universitätsklinikums Münster (UKM) präsentiert wurden. NFDM-Sprint ist Teil des Notfalldaten-Managements – eine freiwillige medizinische Anwendung der eGK, die gemäß dem E-Health-Gesetz ab 2018 verfügbar sein soll. „Mit dem E-Health-Gesetz machen wir Tempo, damit der Nutzen der Digitalisierung den Patientinnen und Patienten noch stärker zugutekommt. Künftig sollen beispielsweise Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Das kann im Ernstfall Leben retten. Klar ist: Die Sicherheit der persönlichen Gesundheitsdaten steht immer an erster Stelle“, betonte Bundesgesundheitsminister Gröhe auf der Veranstaltung. gematik-Geschäftsführer Alexander Beyer sagte: „Wir von der gematik freuen uns über das Testergebnis von NFDM-Sprint. Ziel war es, herauszufinden, wie sich Notfalldaten möglichst leicht erfassen lassen, um den Praxisalltag nicht zu stören. Das steigert die Akzeptanz der Anwendung bei Ärzten und Patienten. Damit werden die Vorteile eines vernetzten Gesundheitswesens schneller für alle nutzbar. Daran arbeiten wir jeden Tag.“ „Das Projekt NFDM-Sprint hat gezeigt, dass das Anlegen der Notfalldaten in die Praxisabläufe integriert werden kann und den Bedürfnissen von Ärzten und Patienten entspricht. Das ist nicht zuletzt dem Engagement der am Test teilnehmenden Kollegen zu verdanken“, sagte Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Telematik-Ausschusses der Bundesärztekammer. Letztere verantwortet als beauftragter gematik-Gesellschafter die Anwendung Notfalldaten-Management auf der eGK. „Das Notfalldaten-Management ist eine der wichtigsten Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte, die für den Arzt und den Versicherten einen echten Mehrwert darstellt. Wir arbeiten nun daran, dass das Notfalldaten-Management in die bundesweite Umsetzung gehen kann“, sagte Dr. Thomas Kriedel, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der gematik. Auch Dr. Christian Juhra, Leiter der UKM-Stabstelle Telemedizin betonte: „Der Notfalldatensatz hat das Potential, die Notfallversorgung in Deutschland noch weiter zu verbessern. Die am Projekt teilnehmenden Patienten und Ärzte hielten den Notfalldatensatz für sehr sinnvoll und wünschten mehrheitlich, dass auch nach Projektende weiter ein Notfalldatensatz angelegt werden könnte.“ Zwischen Mai und November 2016 hatten 31 niedergelassene Ärzte zusammen mit sieben Kollegen vom UKM in der Region Münster und Umgebung insgesamt 2.598 Notfalldatensätze (NFD) auf Wunsch von Patienten angelegt. Die elektronische Gesundheitskarte kam dabei noch nicht zum Einsatz. Stattdessen erhielten die Patienten einen Ausdruck ihrer NFD, der in einer Notfallsituation vorgelegt werden kann. Das Forschungsprojekt NFDM-Sprint ging vor allem zwei Fragen nach: Wie gut lässt sich der Anlageprozess von Notfalldaten mittels des Praxisverwaltungs- oder Krankenhausinformationssystems in den Praxisalltag integrieren und gibt es Verbesserungspotential. Weitere Informationen: http://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/telematiktelemedizin/notfalldatenmanagement-auf-der-egk/ https://nfdm.gematik.de/ ...
Konferenz der Fachberufe im... 09.03.2017

Digitalisierung patientenorientiert und rechtssicher gestalten

Berlin – Sind Medizin-Apps, Fitnesstracker und vernetzte Datenbanken die Zukunft des Gesundheitswesens oder nur ein Eldorado für Datensammler? Wie wirkt sich die Digitalisierung auf die Patientenversorgung und auf die Arbeitsbedingungen der Gesundheitsberufe aus? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigte sich die Konferenz der Fachberufe im Gesundheitswesen auf ihrer Jahrestagung in Berlin. „Die Digitalisierung wird zu einer stärkeren Vernetzung der Patientenversorgung beitragen. Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken und Gesundheitsfachberufe werden leichter und effizienter Informationen austauschen können. Dadurch ergeben sich neue Formen der Zusammenarbeit zum Wohle der Patienten“, zeigte sich Dr. Max Kaplan, Vize-Präsident der Bundesärztekammer und Vorsitzender der Fachberufekonferenz, überzeugt. Voraussetzung für den Nutzen der Digitalisierung sei aber, dass sich die neuen technischen Möglichkeiten  ohne Reibungsverluste in die  Arbeitsabläufe einfügen. Dafür müssten die  Mitarbeiter im Gesundheitswesen ihr fachliches Know-how einbringen. In diesem Zusammenhang verwies Kaplan auf den diesjährigen Deutschen Ärztetag in Freiburg, der sich schwerpunktmäßig mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens beschäftigen wird.Unter anderem am Beispiel der logopädischen Behandlung von Stimm-, Sprech- und Sprachstörungen diskutierten die Teilnehmer der Fachberufekonferenz die Konsequenzen der digitalen Neuerungen für Patienten und Versorgungsstrukturen. So wirkt sich der Einsatz neuer Technologien beispielsweise nicht nur auf die direkte Beziehung zwischen Patienten und Behandelnden aus. Auch für die interdisziplinäre Kooperation zwischen Ärzten und Beschäftigten der Gesundheitsfachberufe ergeben sich neue Anforderungen. Die Konferenz widmete sich auch der Frage, welche Kompetenzen die Berufsangehörigen benötigen, um die neuen elektronischen Möglichkeiten optimal anzuwenden, und wie dieses Wissen in der Aus- und Fortbildung möglichst rasch vermittelt werden kann. Nach Überzeugung der Teilnehmer erwarteten die Patienten eine sachkundige Beratung durch Ärzte und Angehörige der Pflege- oder Therapieberufe zum Beispiel zu medizinischen Apps oder zu den Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte. Dabei seien sowohl Fragen der Datensicherheit wie auch der Qualität insbesondere bei den zahlreichen medizinischen Apps zu berücksichtigen.In diesem Zusammenhang betonten die Teilnehmer, dass viele Anwendungen im Bereich Lifestyle und Medizin bei Prävention, Diagnostik und Therapie zwar nützlich sein könnten. Sie würden aber auch Risiken im Hinblick auf die Zuverlässigkeit und die Sicherheit der Daten bergen. Die Fachberufekonferenz forderte deshalb die Anbieter von Gesundheits-Apps auf, Nutzer in verständlicher Sprache über die Funktionen der jeweiligen App aufzuklären. Die Transparenz bei der Datenverarbeitung und die Kontrolle der Nutzer über ihre eigenen Daten müssten gewährleistet sein. Die Teilnehmer wiesen zudem auf die Auswirkungen der Digitalisierung gerade bei technischen Gesundheitsberufen hin. So erfordert der Ersatz mechanischer Arbeit durch Informationstechnologie ein deutlich höheres Abstraktionsvermögen als bisher. Anstatt beispielsweise im Labor mechanische Abläufe durchzuführen, erhalten Risiko-, Prozess- und Ausfallmanagement einen immer höheren Stellenwert. Diese Kompetenzen müssen Eingang in die entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen sowie in die Fortbildung finden.Die vom Vorstand der Bundesärztekammer initiierte Konferenz der Fachberufe im Gesundheitswesen besteht nunmehr seit 28 Jahren. Ziel dieser ständigen Einrichtung ist es, den Dialog und die interprofessionelle sowie sektorübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsfachberufen zu fördern und aktuelle gesundheitspolitische Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Berufsausübung zu beraten....
Telemedizin 02.06.2016

Bundeseinheitlicher Medikationsplan: IT-Umsetzung steht

Berlin - Der Medikationsplan kommt - inklusive einer IT-Spezifikation: Fristgerecht legten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Bundesärztekammer (BÄK) eine Vereinbarung zum bundeseinheitlichen Medikationsplan vor. Auf diesen haben ab dem 1. Oktober 2016 alle Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch, die mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig anwenden. Neben Vorgaben zu Inhalt und Struktur, zu Erstellung und Aktualisierung sowie einem Verfahren zur Fortschreibung des Medikationsplans, gehört zu der Vereinbarung eine technische Spezifikation zur elektronischen Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans. Diese Spezifikation wurde von KBV, DAV und BÄK in enger Abstimmung mit dem Bundesverband Gesundheits-IT e.V. (bvitg), dem ADAS – Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser e. V. und HL7 Deutschland e.V. erstellt und wird nun als Anlage der Vereinbarung veröffentlicht. Im Rahmen eines konstruktiven Austauschs haben sich Selbstverwaltung und die IT-Industrie auf eine an internationalen Standards orientierte technische Umsetzung geeinigt. „Mit der jetzt vollzogenen Einbindung der IT-Spezifikation haben es alle Beteiligten den Skeptikern gezeigt, dass Selbstverwaltung und Industrie miteinander konstruktiv und zielgerichtet arbeiten können. Herausgekommen ist eine Spezifikation, die allen Beteiligten Vorteile bringt und für den Erfolg konstruktiver Zusammenarbeit steht.“, so Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des bvitg. Die technische Spezifikation basiert auf den fachlichen Vorgaben eines Medikationsplans, der im Rahmen der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) initiierten Aktionspläne Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) entwickelt wurde. „Mit der neuen Spezifikation wurde der Barcode auf einen moderneren und zukunftsfähigen Standard umgestellt“, erläutert Lars Polap, Vorsitzender und Sprecher von ADAS - Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser e.V., die Vorteile der Spezifikation. Auch die Selbstverwaltung zeigt sich über das Erreichen eines Etappenziels auf dem Weg zur Einführung des Medikationsplans erfreut: „Für die Patienten bringt der Medikationsplan mehr Sicherheit, da er alle wichtigen Informationen zur Art und Anwendung der Medikamente enthält. Ziel ist es, Patienten bei der richtigen Einnahme ihrer Medikamente zu unterstützen. Uns freut es daher, dass wir gemeinsam mit der Industrie hierbei eine von allen akzeptierte Lösung finden konnten, die eine möglichst unbürokratische Handhabung für die Vertragsärzte unterstützen soll“ so Dipl. Med. Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Eine wesentliche Voraussetzung für die Verbreitung und den Erfolg des Medikationsplans ist die optimale Software-Unterstützung der Ärzte bei der Erstellung und Aktualisierung – der erzielte Konsens mit der Industrie weist den Weg in eine gute Integration in unsere Arbeitsprozesse“ sagt Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer. „Die Arbeit der Apotheken wird durch einen einheitlichen technischen Standard erleichtert", so Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „Wir wollen und müssen uns den digitalen Herausforderungen stellen. Richtig umgesetzt, trägt der Medikationsplan zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit bei. Die Apotheke ergänzt den Medikationsplan auf Wunsch des Patienten um die in der Apotheke abgegebenen Arzneimittel. Ohne Apotheker kann solch ein Medikationsplan kaum aktuell und vollständig sein", erklärt Becker weiter. Ihre Ansprechpartner: Natalie Gladkov (bvitg), Tel. 030 2062258-20, natalie.gladkov@bvitg.de Dr. Reiner Kern (DAV), Tel. 030 4000 4132, presse@abda.de Samir Rabbata (BÄK), Tel. 030 400456-703, presse@baek.de Dr. Roland Stahl (KBV), Tel. 030 4005-2201 rstahl@kbv.de Spezifikation für einen bundeseinheitlichen Medikationsplan - Anlage 3Stand: 31.05.2016...
Medikationsplan 02.05.2016

Erstes Etappenziel bei der Umsetzung des bundeseinheitlichen Medikationsplans erreicht

Berlin, – Ab dem 1. Oktober 2016 haben Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig anwenden, einen Anspruch auf die Erstellung sowie Aktualisierung eines Medikationsplans. So legt es das im Dezember 2015 in Kraft getretene E-Health-Gesetz fest. Pünktlich unter Dach und Fach gebracht haben KBV, DAV und BÄK die dafür notwendige Rahmenvereinbarung. Zusammen haben sie Inhalt und Struktur erarbeitet, Vorgaben zur Aktualisierung vorgelegt sowie ein Verfahren zur Fortschreibung des Medikationsplans entwickelt. „Für die Patienten bringt der Medikationsplan mehr Sicherheit, da er alle wichtigen Informationen zur Art und Anwendung der Medikamente enthält“, so Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der KBV. Ziel ist es, Patienten bei der richtigen Einnahme ihrer Medikamente zu unterstützen. Mit dem Medikationsplan können zukünftig Verordnungen aller Ärzte eines Patienten sowie die Selbstmedikation auf einem einheitlichen Medikationsplan erfasst werden.  In der Regel wird der Medikationsplan vom Hausarzt ausgestellt und aktualisiert. Aktualisierungen durch mitbehandelnde Ärzte sind ebenfalls möglich. Die Apotheke ergänzt den Medikationsplan auf Wunsch des Patienten um die in der Apotheke abgegebenen Arzneimittel. "Der beste Weg zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit ist ein Zusammenwirken von Apotheker und Arzt mit einem berufsübergreifenden Blick auf die Gesamtmedikation", sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. "Ob Rabattverträge oder Selbstmedikation - ein Medikationsplan ohne Apotheker kann kaum aktuell und vollständig sein. Mit der elektronischen Gesundheitskarte müssen und wollen wir uns so schnell wie möglich den digitalen Herausforderungen stellen." Vorerst wird der Medikationsplan in Papierform ausgefertigt. Ziel ist jedoch, ihn spätestens 2019  auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu speichern. Ab  diesem Zeitpunkt müssen dann alle Vertragsärzte und Apotheker in der Lage sein, einen auf der eGK gespeicherten Medikationsplan zu aktualisieren. „Der bundeseinheitliche Medikationsplan auf Papier ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Damit ist der Weg gebahnt für die elektronische Lösung im Rahmen der Telematikinfrastruktur“, sagt Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer. Bis zum 30. Juni  2016 sollen KBV und GKV-Spitzenverband Vorlagen für die Regelung des Versichertenanspruchs im Bundesmantelvertrag sowie für die ärztliche Vergütung liefern. Ihre Ansprechpartner:Dr. Reiner Kern (DAV), Tel.: 030 40004-132Samir Rabbata (BÄK),  Tel.: 030  400456-703Dr. Roland Stahl (KBV),  Tel.: 030  4005-2201 Vereinbarung eines bundeseinheitlichen Medikationsplans – BMP [PDF]
eGK 14.04.2016

Praxistest der Notfalldaten beginnt

Berlin, 14.04.2016 – In einem Zeitraum von sechs Monaten werden ab Juni 2016 Ärzte aus der Region Münster und Umgebung für rund 4000 Patienten Notfalldatensätze anlegen. An dem Test nehmen 32 Hausärzte und Internisten zusammen mit Kollegen am Universitätsklinikum Münster teil. Gestern kamen sie zu einer ersten Informationsveranstaltung zusammen. Ziel des Pilotprojekts „NFDM-Sprint“ ist es, zu untersuchen, ob die Anlage von Notfalldaten unter realen Bedingungen in Praxen und einem Krankenhaus funktioniert. Dieser Test ist ein wichtiger Schritt für die Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, deren Einführung der Gesetzgeber ab 01.01.2018 vorschreibt und die anschließend jedem gesetzlich Versicherten freiwillig zur Verfügung stehen werden. „Um zukünftig Akzeptanz für die Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte zu erreichen, muss diese Anwendung praktikabel sein, also im medizinischen Alltag den Bedürfnissen der Ärzteschaft und der Patienten entsprechen. Das wollen wir mit NFDM-Sprint sicherstellen“, sagt Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer. Die Bundesärztekammer verantwortet als beauftragter Gesellschafter der gematik die Entwicklung des Notfalldaten-Managements. „Eine gute Anwendung wird nur dann gelingen, wenn sie zusammen mit ärztlichen Kollegen entwickelt wird. Daher bin ich besonders für das Engagement aller Beteiligten dankbar“, betont Bartmann. Bis zum Projektstart werden das Universitätsklinikum Münster und der westfälische Hersteller von Arztsoftware, InterData Praxiscomputer GmbH, als Auftragnehmer der gematik die Projektteilnehmer schulen und die Praxis-IT vorbereiten. Die wissenschaftliche Begleitung des Projekts NFDM-Sprint übernehmen der Lehrstuhl für Gesundheitsmanagement der  Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und die Westfälische Wilhelms-Universität zu Münster. Der Begriff Notfalldaten-Management (NFDM) steht für den Umgang mit Informationen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgelegt werden und den Behandelnden in einer medizinischen Notfallsituation weiterhelfen. Im NFDM wird unterschieden zwischen dem Notfalldatensatz (NFD) mit notfallrelevanten medizinischen Informationen und dem Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) des Patienten. Beide werden künftig auf der eGK getrennt voneinander gespeichert und lassen sich im Notfall auch separat lesen. Der NFD kann zum Beispiel Angaben zu Diagnosen, Medikation oder Allergien enthalten, der DPE Hinweise zum Aufbewahrungsort etwa einer Patientenverfügung. Der Patient entscheidet, ob er einen NFD für sich anlegen lässt. Im Notfall können Ärzte oder Notfallsanitäter diese Informationen unter Nutzung ihres elektronischen Heilberufeausweises auch ohne zusätzliche Einwilligung des Patienten lesen. Vor weiteren Erprobungen und schließlich der bundesweiten Einführung sollen im Pilotprojekt NFDM-Sprint vor allem zwei Punkte untersucht werden: Wie gut funktioniert der Prozess der Anlage von NFD und DPE durch Ärzte mithilfe ihres Praxisverwaltungs- oder Krankenhausinformationssystems und wo liegen Verbesserungspotenziale. Die Daten werden in diesem Pilotprojekt noch nicht auf der eGK gespeichert. Weitere Informationen zum Projekt NFDM-Sprint finden Sie unter www.nfdm.gematik.de.
Fernbehandlung 22.12.2015

BÄK legt berufsrechtliche Hinweise und Erläuterungen zur Fernbehandlung vor

Berlin – Die Bundesärztekammer hat Hinweise und Erläuterungen zur Fernbehandlung (§ 7 Absatz 4 der Musterberufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte – MBO-Ä) veröffentlicht. Vor dem Hintergrund eines zunehmenden Einsatzes telemedizinischer Methoden in der Patientenversorgung wird in dem Papier der Passus zur Fernbehandlung detailliert erläutert und ausgelegt. „Ärztinnen und Ärzte können sich hier informieren, welche telemedizinischen Versorgungsmodelle mit der aktuellen Berufsordnung für Ärzte vereinbar sind“ so Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender der Projektgruppe der Bundesärztekammer, die die Erläuterungen gemeinsam mit Juristen und Telemedizin-Experten erarbeitet hat. „Die Hinweise und Erläuterungen zeigen, dass ein sehr weites Spektrum telemedizinischer Versorgung mit unserer Berufsordnung vereinbar ist." In der Veröffentlichung  werden die Voraussetzungen des § 7 Absatz 4 MBO-Ä und der Regelungszweck erläutert sowie die Auslegung der Norm anhand telemedizinischer Versorgungsmodelle dargestellt. Die Modelle wurden von der Arbeitsgruppe Telemedizin der Bundesärztekammer erarbeitet und beschreiben schematisch unterschiedliche Gruppen telemedizinischer Methoden in der Patientenversorgung. Das Dokument bietet einen Überblick über die rechtlich zulässigen und unzulässigen Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten nach § 7 Absatz 4 MBO-Ä. Die Hinweise und Erläuterungen sind auf § 7 Absatz 4 MBO-Ä fokussiert. Deshalb wird auf die weiteren Pflichten aus der Berufsordnung und dem Behandlungsvertrag, beispielsweise die Sorgfaltspflichten, nicht gesondert eingegangen. Diese sind auch bei telemedizinischen Verfahren zu beachten. Abgestimmt wurden die Hinweise und Erläuterungen mit dem für die Auslegung der (Muster-)Berufsordnung zuständigen Ausschuss in der Bundesärztekammer. „Die Erläuterungen schaffen für Ärztinnen und Ärzte in dem sehr dynamischen Entwicklungsfeld der Telemedizin Klarheit, welchen rechtlichen Rahmen die Berufsordnung vorgibt“, so Dr. Udo Wolter, Vorsitzender des Ausschusses Berufsordnung. Hinweise und Erläuterungen zu § 7 Absatz 4 MBO-Ä (Fernbehandlung) [PDF]Stand 11.12.2015