(Muster-)Weiterbildungsordnung und (Muster-)Richtlinie
In Deutschland sind für alle Angelegenheiten ärztlicher Weiterbildung die Landesärztekammern als Körperschaften des Öffentlichen Rechts zuständig. Die von der Bundesärztekammer erarbeitete (Muster-)Weiterbildungsordnung hat für die Landesärztekammern nur empfehlenden Charakter.
Für jeden Arzt/ jede Ärztin ist immer nur die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer rechtsverbindlich, deren Mitglied er/sie ist. Gleiches gilt für die (Muster-)Richtlinien, die (Muster-)Kursbücher und die (Muster-)Logbücher.
(Muster-)Weiterbildungsordnung
Nach Beschlussfassung der Deutschen Ärztetage 2003 und 2010, der Beschlussfassung des Vorstands der Bundesärztekammer vom Juni 2013 (Anpassung der §§ 18 und 19) sowie vom Oktober 2015 (Anpassung der §§ 4, 14 sowie 18 und 19) liegt die (Muster-)Weiterbildungsordnung in der Fassung vom 23.10.2015 vor:
(Muster-)Weiterbildungsordnung [PDF] |
Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung
Der Deutsche Ärztetag hat die Bundesärztekammer beauftragt, eine kompetenzbasierte Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung vorzunehmen, die derzeit in Bearbeitung ist. Das Novellierungsverfahren bezieht die Fachgesellschaften, Berufsverbände und Dachverbände ein und wird in einem Bund-Länder-Abstimmungsverfahren zwischen den Landesärztekammern und der Bundesärztekammer beraten.
Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung
(Muster-)Richtlinien
Ergänzend zur (Muster-)Weiterbildungsordnung werden die (Muster-)Richtlinien zum Inhalt der Weiterbildung gemeinsam mit den Landesärztekammern und in Rückkoppelung mit den Medizinischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden erstellt. Darin werden die zahlenmäßigen Anforderungen für die Weiterbildungsinhalte in den Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der einzelnen Bildungsgänge unter Abwägung von Qualifikationsanspruch einerseits und durchschnittlichem Leistungsgeschehen in den Kliniken und Praxen andererseits festgelegt.
(Muster-)Richtlinien [PDF]
Stand: 18.02.2011