01.09.2017
Dresden - Das Sächsische Staatsministerium des Innern und das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz haben vereinfachte Regelungen für die Unterstützung von Ärzten bei polizeilichen Ermittlungen vereinbart. Dazu gehören die Vergütung von Blutentnahmen und Untersuchungen zur Gewahrsamsfähigkeit, eine einfachere Abrechnung und Klarheit bei Haftungs- und Versicherungsfragen. Die neuen Regelungen finden sich in Muster Kooperationsvereinbarungen, die ab heute, 1. September 2017, gültig sind.