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Patientensicherheit in Deutschland: Umsetzungsstand der EU-Ratsempfehlung

Ergebnis der von der Bundesärztekammer herausgegebenen Analyse, Berlin, 01.07.2013

Empfehlungen des Rates der Europäischen Union zur Sicherheit der Patienten - Deutsche Ärzteschaft: Umsetzung von Patientensicherheit in Deutschland [PDF]
Stand: 01.07.2013

„Die Sicherheit der Patienten steht für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland an erster Stelle. Das zeigen die vielfältigen Maßnahmen zur Förderung der Patientensicherheit. Das zeigt sich auch eindrucksvoll im europäischen Vergleich. Das System der Selbstverwaltung in Deutschland hat sich bewährt und wird seinen Aufgaben auch im Sinne der Patientensicherheit gerecht.“ Das sagte Dr. Günther Jonitz, Vorsitzender der Qualitätssicherungsgremien der Bundesärztekammer, mit Blick auf die Umsetzungsergebnisse der vom Rat der Europäischen Union am 5. Juni 2009 verabschiedeten Empfehlung zur „Sicherheit der Patienten und der Prävention und Eindämmung therapieassoziierter Infektionen“. Zentrales Ergebnis der von der Bundesärztekammer herausgegebenen Analyse ist, dass sich Deutschland beim Ausbau von Maßnahmen zur Förderung der Patientensicherheit auf dem richtigen Weg befindet und viele Ziele bereits erreicht hat.


Schwerpunktthemen der Untersuchung sind:

  • Nationale Strategien und Programme zur Patientensicherheit
  • Stärkung der Handlungskompetenzen der Bürger und Patienten und deren Information
  • Sanktionsfreie Systeme der Berichterstattung über Zwischenfälle und entsprechende Lernsysteme
  • Aus- und Weiterbildung der Gesundheitsberufe


Die Untersuchung gibt einen Überblick über Projekte, Publikationen und Fortbildungsangebote zur Patientensicherheit, die auf Grundlage der im Wesentlichen einstimmig gefassten Beschlüsse des 108. Deutschen Ärztetages 2005 ins Leben gerufen wurden.

Dazu zählt etwa die Gründung des Aktionsbündnisses Patientensicherheit. Der Verein ist ein zentrales Netzwerk, das unter anderem von der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung getragen wird.

Darüber hinaus leisten klassische Qualitätssicherungsverfahren ihren Beitrag zum Schutz der Patienten wie zum Beispiel die Richtlinien der Bundesärztekammer in den Bereichen Transplantations- und Transfusionsmedizin sowie Qualitätssicherungsmaßnahmen für den Umgang mit Medizinprodukten aber auch die externe Qualitätssicherung im ambulanten und stationären Bereich.