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Rehabilitation

Die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation rückt in Anbetracht der enorm gestiegenen Möglichkeiten der Eingliederung bzw. Wiedereingliederung Kranker und Behinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft zunehmend stärker in den Vordergrund gesundheitspolitischer Bemühungen. Grundlegende Änderungen der für die medizinische Rehabilitation relevanten Regelungen enthält das Ende 1999 verabschiedete Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 ("GKV-Reform 2000"). Einzelheiten dieser zum 01. Januar 2000 in Kraft getretenen Bestimmungen werden an späterer Stelle dargelegt. Bei der medizinischen Rehabilitation, also derjenigen Rehabilitationskomponente, die am Beginn eines jeden Rehabilitationsweges steht, kommt dem Arzt eine besondere Schlüsselfunktion zu. Oberstes Ziel aller am Rehabilitationsprozess Beteiligten ist es, den Gesamtablauf der Rehabilitation von der medizinischen Behandlung und Rehabilitation über die berufliche bis hin zur sozialen Rehabilitation reibungslos zu gestalten.

Dieser in Klinik und Praxis wachsenden Bedeutung der Rehabilitation trägt die Arbeit des Ausschusses "Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation" der Bundesärztekammer Rechnung. Unter Vorsitz von Rudolf Henke (MdL), Mitglied des Vorstandes der Bundesärztekammer, berät der Ausschuss alle aus der ärztlichen Tätigkeit in der Rehabilitation erwachsenden Fragen und Probleme - dies wegen der engen Zusammenhänge mit der Gesundheitsförderung und der Prävention in einem derart integriert angelegten Gremium.