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Arbeitsmedizin

Ziel einer wirksamen Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz ist die Gesundheit zu erhalten und zu fördern, aus dem Arbeitsleben resultierende schädliche Einflüsse zu verhindern, Krankheiten und Gesundheitsschäden früh zu erkennen sowie eine berufliche Wiedereingliederung nach länger dauerndem krankheitsbedingtem Ausfall zu begleiten. Insbesondere vor dem Hintergrund auch neuer rechtlicher Grundlagen haben die hierauf ausgerichteten Bemühungen der Arbeitsmedizin an Bedeutung gewonnen. Die Arbeitsmedizin hat sich in den letzten Jahrzehnten angesichts zunehmender Erkenntnisse über arbeitsbedingte Erkrankungen zu einer quasi vierten Säule im Gesundheitswesen neben der ambulanten und stationären Versorgung sowie dem öffentlichen Gesundheitsdienst entwickelt.

Arbeitsmedizin: Trendwende beim Nachwuchs [PDF]
Deutsches Ärzteblatt, Jg. 111, Heft 41, 10. Oktober 2014

 

Die Beiträge zur

  • GOÄ für Betriebsärzte
  • Vergütung betriebsärztlicher Leistungen in Form von Pauschalen oder nach GOÄ

sind unter folgenden Links abrufbar:

8/2013: Mindesthonorar-Empfehlung für externe Arbeitsmediziner durch die Österreichische Ärztekammer

3/2013: Abrechnung von betriebsärztlichen Leistungen nach GOÄ gegenüber dem Arbeitgeber – Wie macht man es richtig?

4/2013: Abrechnungsbetrug bei nicht persönlich erbrachten Leistungen

4/2012: Abrechnung betriebsärztlicher Leistungen nach der GOÄ - Vor- und Nachteile