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Verträge der Bundesärztekammer

Neuvereinbarung über das Verfahren der Erstellung von Befundberichten für den Ärztlichen Dienst der Agenturen für Arbeit

Zum 1. Januar 2015 ist die zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Bundesärztekammer getroffene Neuvereinbarung über das Verfahren der Erstellung von Befundberichten in Kraft getreten und ersetzt damit die seit dem 1. Januar 2009 geltende Fassung.
Mit der Neufassung wurde § 6 der Vereinbarung in Bezug auf die Umsatzsteuerpflicht der Befundberichte aufgrund des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses des Bundesfinanzministeriums vom 1. Oktober 2010 (Stand: 10. April 2014) angepasst. Die Änderung folgt insbesondere daraus, dass sich nach § 5 S. 1 der Vereinbarung die Tätigkeit des Arztes auf die Erstellung eines Befundberichtes ohne nähere gutachterliche Äußerung beschränkt und die dafür gewährte Vergütung nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen als Zeugenentschädigung und damit als echter nichtsteuerbarer Schadensersatz zu werten ist.
Für den Fall, dass Ärzte aus anderen Gründen Umsätze erzielen, die nicht umsatzsteuerfrei sind, und demnach eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen und auf Rechnungen angeben müssen, bleibt die Abfrage der USt.-ID oder der Steuernummer in der Liquidationsvorlage erhalten.

Vereinbarung über das Verfahren der Erstellung von Befundberichten für den Ärztlichen Dienst der Agenturen für Arbeit [PDF] 
Stand: 01.01.2015

Anlagen:


Positionspapier der Bundesärztekammer „Ärztliche Gutachten und Befundberichte für gesetzliche Rentenversicherungsträger – Hinweise und Erläuterungen“

Bis zum 30.06.1997 bestand zwischen der Bundesärztekammer und dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (heute DRV Bund) eine Honorarvereinbarung zur Vergütung ärztlicher Befundberichte und Gutachtenleistungen für die Rentenversicherungsträger. Trotz langjähriger intensiver Verhandlungen zwischen BÄK und DRV Bund kam seitdem keine erneute Honorarvereinbarung zustande. Da auch in Zukunft keine Verständigung auf eine neue Vereinbarung zu erwarten ist, hat der Vorstand der Bundesärztekammer in seiner Sitzung am 24.04.2015 beschlossen, ein Positionspapier mit Hinweisen und Erläuterungen zu ärztlichen Gutachten und Befundberichten für gesetzliche Rentenversicherungsträger zu veröffentlichen.  

Positionspapier der Bundesärztekammer: Ärztliche Gutachten und Befundberichte für gesetzliche Rentenversicherungsträger – Hinweise und Erläuterungen [PDF] 
Stand: 24.04.2015

Einseitige Empfehlung der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Vergütung von Gutachten und Befundberichten für die gesetzliche Rentenversicherung [PDF] 
vom 01.01.2015

Vergütung für Befundberichte und Gutachten durch Rentenversicherungsträger und deren Arbeitsgemeinschaften. Klarstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Hilfen (inklusive Muster-Fax) zur Durchsetzung einer adäquaten Honorierung [PDF]
Stand: 12.05.2011


Neue Vereinbarung über die Inanspruchnahme ziviler Ärzte durch Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei [PDF]
(Deutsches Ärzteblatt 105, Heft 40 (07.11.2008), S. A-2118, A-2120)


Inanspruchnahme ziviler Ärzte durch die Bundeswehr
Stand: 01.01.1997


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