www.fgks.org   »   [go: up one dir, main page]

Auswahl Website-Hauptbereich

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.

  • Diashow: Ansichten der Geschäftsstelle des G-BA und Sitzungen (Bilder wechseln automatisch)
  • Diashow: Ansichten der Geschäftsstelle des G-BA und Sitzungen (Bilder wechseln automatisch)
  • Diashow: Ansichten der Geschäftsstelle des G-BA und Sitzungen (Bilder wechseln automatisch)
  • Diashow: Ansichten der Geschäftsstelle des G-BA und Sitzungen (Bilder wechseln automatisch)
  • Diashow: Ansichten der Geschäftsstelle des G-BA und Sitzungen (Bilder wechseln automatisch)
Inhalt

Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.
Für seine Aufgabe, neue Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte zu fördern, wurde beim G-BA ein Innovationsausschuss eingerichtet.

Letzte Änderung der Website

13.09.2017

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage XII: Secukinumab (Neubewertung aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse)

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. August 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses am 17. August 2017 in Kraft. 

Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.