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Vernetzung im Gesundheitswesen (Telematikinfrastruktur)

Im deutschen Gesundheitswesen gibt es seit vielen Jahren auf der Basis von gesetzlichen Vorgaben ausdifferenzierte technische Datenaustausch- und Kommunikationsverfahren z.B. zwischen Ärzten, Praxen, Krankenhäusern, Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen etc. Diese Verfahren dienen oftmals Zwecken der Abrechnung oder der Qualitätssicherung ärztlicher Leistungen.

Mit der Einführung der § 291 ff. des Sozialgesetzbuch V im Jahr 2003 wurden die Partner der Selbstverwaltung (Spitzenverband der Krankenkassen, Kassen(zahn)ärztliche Bundesvereinigung, Bundes(zahn)ärztekammer, Apothekerschaft) vom Gesetzgeber beauftragt, eine vernetzte Plattform für die sichere Kommunikation und den Austausch sensibler medizinischer Daten im Gesundheitswesen aufzubauen, die sog. Telematikinfrastruktur. Für den Aufbau und den Betrieb dieser technischen Plattform wurde in Form der "gematik" eine GmbH der Selbstverwaltungspartner gegründet.

Die Telematikinfrastruktur soll primär Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und Krankenhäuser miteinander verbinden, um ihnen die Möglichkeit zu geben, auf abgesichertem elektronischem Weg miteinander zu kommunizieren. Dabei ist die Zielsetzung der medizinischen Anwendungen der Telematikinfrastruktur, patientenbezogene medizinische Informationen zum Zwecke der Versorgung zu übermitteln.

Die Telematikinfrastruktur folgt dabei einer Reihe von Kernprinzipien, die sie von anderen technischen Netzwerken unterscheidet und dadurch der besonderen Sensibilität beim Umgang mit medizinischen Daten Rechnung trägt:

Hoher Datenschutz
  • Der Patient besitzt die Hoheit über seine Daten und kann sein informationelles Selbstbestimmungsrecht ausüben
  • Personenbezogene medizinische Daten könnnen in der Telematikinfrastruktur ausschliesslich von berechtigten Personen gelesen werden (Zwei-Karten-Prinzip). Patienten und Ärzte benötigen hierzu Chipkarten (elektronische Gesundheitskarte, Heilberufsausweis).
  • Grundsätzlich werden alle medizinischen Daten durch individuelle Schlüssel verschlüsselt.
  • Die Telematikinfrastruktur ist ein eigenes hochsicheres Netzwerk und nicht mit dem internet gekoppelt.
  • Die Telematikinfratruktur verwendet ausnahmlos sichere, zertifizierte technische Komponenten (z.B. Kartenlesegeräte, elektronische Gesundheitskarte, Heilberufsausweis)
Freiwilligkeit
  • Alle medizinischen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur (z. B. Notfalldaten) sind für den Patienten freiwillig und bedürfen dessen widerrufbaren Einverständnisses.
Akzeptanz bei Ärzten und Patienten

Die Nutzung der Telematikinfrastruktur steht und fällt mit der Akzeptanz bei den Beteiligten. Akzeptanz kann bei Patienten und Ärzten nur durch für sie erkennbaren Nutzen entstehen. Dies umfaßt insbesondere den Aspekt der Praktikabilität.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sowie den Aufbau und den Betrieb einer Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen finden sich im Sozialgesetzbuch V und begleitenden Gesetzen (Rechtsgrundlage).

Eine Übersicht zum aktuellen Stand des Projektes und Hintergrundinformationen erhalten Sie im "Sachstandsbericht des Vorstandes der Bundesärztekammer über die Zusammenarbeit in der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte – gematik GmbH", der für den 117. Deutschen Ärztetag 2014 erstellt wurde.(Sachstandsbericht zur Zusammmenarbeit in der gematik [PDF])

Die folgenden Anwendungen der Telematikinfrastruktur sind derzeit in der Erprobung bzw. zukünftig geplant:

Versichertenstammdatenmanagement

Mit dem Versichertenstammdatenmanagement erfolgt ein Online-Abgleich der Stammdaten (z.B. Name, Adresse) auf der elektronischen Gesundheitskarte eines Versicherten mit den bei der zuständigen Krankenkasse vorliegenden aktuellen Daten. Ggf. wird bei einer Änderung die elektronische Gesundheitskarte des Versicherten aktualisiert. Weiterführende Informationen finden Sie im o.g. Sachstandsbericht, Seite 34 ff.

Notfalldatenmanagement

Mit der Anwendung "Notfalldatenmanagement auf der elektronsichen Gesundheitskarte" soll einem behandelnden Arzt in Notfallsituationen eine Anamneseunterstützung mit notfallrelevanten  medizinischen Daten zu einem Patienten für die Behandlung angeboten werden. Ausführliche Informationen finden Sie hier auf unserer website.

Kommunikation-Leistungserbringer

Diese Anwendung bietet eine sichere E-Mail innerhalb der Telematikinfratruktur für den sicheren Versand und Empfang beliebiger elektronischer Dokumente, z.B. den elektronischen Arztbrief in.

Weiterführende Informationen finden Sie im o.g. Sachstandsbericht, Seite 39 ff.

Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Die Qualifizierte elektronische Signatur ist das Pendant der handschriftlichen Unterschrift in der elektronischen Welt. Sie in der TI ist keine eigenständige Anwendung, sondern eine Funktionalität

der Infrastruktur und ermöglicht z.B. eine rechtssichere Archivierung von beliebigen elektronischen Dokumenten in der Arztpraxis über einen langen Zeitraum oder die elektronische Unterschrift unter einem eArztbrief.
Weiterführende Informationen finden Sie im o.g. Sachstandsbericht, Seite 40 ff.

Elektronische Fallakte

Die elektronische Fallakte soll den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen dem stationären und dem ambulanten Sektor verbessern. Sie unterstützt die Kooperation zwischen den an der Behandlung beteiligten Ärzten und bietet bei Bedarf eine rasche Verfügbarkeit von benötigten Dokumenten (etwa Arztbriefe, Befunde, OP-Berichte, Verordnungen).
Weiterführende Informationen finden Sie im o.g. Sachstandsbericht, Seite 42 ff.

Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung

Spezifikation für einen bundeseinheitlichen Medikationsplan - Anlage 3
Stand: 31.05.2016

Die Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung gibt dem Arzt und dem Apotheker einen Überblick über die Medikation eines Patienten. Die Patientensicherheit soll erhöht werden, indem vermeidbare unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten frühzeitig erkannt werden können.
Weiterführende Informationen finden Sie im o.g. Sachstandsbericht, Seite 45 ff.

Elektronische Organspendeerklärung auf der eGK

Neben dem Organspendeausweis in Papierform soll zukünftig auch die eGK für Erklärungen zur Organs-/Gewebepende zu Verfügung stehen.

Weiterführende Informationen finden Sie im o.g. Sachstandsbericht, Seite 46 ff.

Glossar der Telematikinfrastruktur