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Notfalldatenmanagement auf der eGK

Als eine der ersten freiwilligen, medizinischen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte soll zukünftig die Bereitstellung "medizinischer Daten des Patienten, soweit sie für die Notfallversorgung erforderlich sind" (§291 a SGB V), unterstützt werden.

Die Bundesärztekammer wurde im Sommer 2010 von den Gesellschaftern der gematik mit der Projektleitung für ein sog. "Notfalldatenmanagement auf der elektronischen Gesundheitskarte" beauftragt. Die Bundesärztekammer verantwortet damit die sachgerechte Konzeption und Umsetzung. Hierbei erhalten gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, dass notfallrelevante Informationen von ihrem Arzt auf die elektronische Gesundheitskarte gespeichert werden. Im Projekt wurden die Anforderungen an ein bedarfsgerechtes Notfalldatenmanagement zunächst aufgenommen, dann analysiert und bewertet. Die Arbeitsergebnisse wurden vom Vorstand der Bundesärztekammer und dann auch im März 2011 von der Gesellschafterversammlung der gematik abgenommen.

Grundlagen für das Projekt „Notfalldatenmanagement“ waren bereits vorliegende Ergebnisse aus Feldtests im Jahr 2008 und eine Workshopreihe mit Ärzten aus dem stationären und ambulanten Sektor. Hinzu kamen intensive Diskussionen und Abstimmungen mit Gremien der Bundesärztekammer und weiteren Institutionen wie dem Bundesgesundheitsministerium, dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Verbraucherschutzverbänden und Patientenvertretern.

Das Konzept

Die fachlichen Grundlage und die Basis für die Konzeption des Notfalldatenmanagement sind in einem Arbeitskonzept zum Notfalldatenmanagement [PDF]   zusammengefasst. Hier werden die relevanten Einsatzszenarien, die beteiligten Akteure und die Inhalte des Datensatzes beschrieben (Die wesentlichen Konzeptinhalte als Präsentation [PDF])

Das Lastenheft

Basierend auf dem Arbeitskonzept wurde ein sog. Lastenheft zum Notfalldatenmanagement [PDF]  entwickelt, das insbesondere für die technische Umsetzung der Anwendung relevant ist.

Das Rechtsgutachten

Bei der Erstellung des Grundkonzepts und des Lastenhefts zum Notfalldatenmanagement sind eine Reihe organisatorischer und juristischer Fragen aufgetreten. Diese Fragen drehten sich beim Notfalldatenmanagement z.B. um die Themen "Verbindlichkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Datensatzes" sowie haftungsrechtliche Problemstellungen bei der Nutzung der geplanten Anwendung auf der elektronischen Gesundheitskarte. Um diese Fragen zu klären, wurde im Projekt eine Prozessbeschreibung zum Einsatz des Notfalldatenmanagements in der klinischen Praxis [PDF] erarbeitet und in rechtlich begutachtet. (Rechtsgutachten Notfalldatenmanagement auf der elektronischen Gesundheitskarte [PDF])

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse: Zusammenfassung Rechtsgutachten [PDF]

Die Validierung des Notfalldatensatzes

Die in Workshopreihen und Gremienabstimmungen definierte inhaltliche Zusammensetzung des Notfalldatensatzes wurde 2014 erstmals in der ärztlichen Praxis validiert. Hierzu wurde am Universitätsklinikum Münster mit Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Ärztekammer Westfalen-Lippe ein entsprechendes Projekt aufgesetzt.

In dem Projekt wurden von Hausärzten für "echte" Patienten "echte" Notfalldatensätze angelegt und dann in anonymisierter Form von Notärzten und Rettungsassistenten in verschiedenen Notfallszenarien begutachtet. Den Notärzten stand dabei die zugehörige anonymisierte Patientenakte ebenfalls zur Verfügung, um den Notfalldatensatz hinsichtlich

  • der Sensivität (werden von den anlegenden Ärzten alle notfallrelevanten Daten dokumentiert?)
  • der Selektivität (werden von den anlegenden Ärzten nur notfallrelevante Daten dokumentiert?) und
  • des erwarteten Nutzens für die behandelnden Ärzte

zu beurteilen.

Das IGES Institut, Berlin hat das Studiendesign für das Projekt entwickelt und während seiner Laufzeit wissenschaftlich begleitet.

Die Ergebnisse der Studie finden Sie zusammengefasst im Deutschen Ärzteblatt "Notfalldatenmanagement: Was genau soll auf die Karte?" [PDF]

Die erste Erprobung der Notfalldaten - NFDM Sprint

Im Dezember 2014 haben die Gesellschafter der gematik beschlossen, mit der Erprobung des Notfalldatenmanagements zu beginnen, soweit dies schon ohne eine Telematikinfrastruktur möglich ist.
Ziel dieses ersten Pilotprojekts „Notfalldatenmanagement - Sprint" (NFDM-Sprint) ist es, zu untersuchen, ob die Anlage von Notfalldaten unter realen Bedingungen in Praxen und einem Krankenhaus funktioniert. Eine möglichst reibungsfreie organisatorische Einbindung in den klinischen Arbeitsablauf, verbunden mit einer sinnvollen Unterstützung durch das Praxisverwaltungssystem und zielgruppengerechter Information sind kritische Erfolgsfaktoren für die Akzeptanz und den Nutzen des Notfalldatenmanagements.

In einem Zeitraum von sechs Monaten haben ab Juni 2016 fündundzwanzig Hausärzte, sechs Fachinternisten aus der Region Münster und Umgebung zusammen mit sieben Krankenhausärzten (Chirurgie, Internisten) des Universitätsklinikums Münster für rund 2600 Patienten Notfalldatensätze (NFD) und 573 Datensätze "Persönliche Erklärungen" (DPE) angelegt. Die elektronische Gesundheitskarte kam in diesem Projekt noch nicht zum Einsatz, stattdessen erhielten die Patienten einen Ausdruck ihrer NFD bzw. DPE. Projektpartner von NFDM-Sprint waren das Universitätsklinikum Münster und der westfälische Hersteller von Arztsoftware, InterData Praxiscomputer GmbH. Die wissenschaftliche Begleitung des Projekts übernahmen der Lehrstuhl für Gesundheitsmanagement der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und die Westfälische Wilhelms-Universität zu Münster.
 
Als wichtigstes Ergebnis kommt das Pilotprojekt zu der Schlussfolgerungen, dass sich der Anlageprozess für die Notfalldaten als praxistauglich und akzeptabel erweist, insbesondere im ambulanten Bereich und dort vordringlich bei den Hausärzten. Hier liegen vollständige Angaben zu den Patienten in einer Form vor, die eine zügige Erstellung von NFD mit Hilfe des Praxisverwaltungssystems ermöglicht. Für die Fachinternisten trifft dies offenbar nicht immer zu.

Im Krankenhaus erwies sich – zumindest in der durchgeführten Studie – die Erstanlage von NFD als eher problematisch, so dass im Krankenhaus vermutlich zukünftig vordringlich die Aktualisierung und sowie die Nutzung der NFD im Notfall erfolgen wird.

Da von der Einbindung der Medizinischen Fachangestellten in alle Schritte des Anlageprozesses positive Effekte ausgingen, erscheint diese Arbeitsteilung auch zukünftig als unterstützungswürdig.

Die Aufklärung und Einwilligung der Patienten hat sich als zwar funktionierend, insbesondere im Zusammenhang mit der Anlage von DPE jedoch als zeitaufwendig erwiesen. Eine zukünftige Information der Patienten über das NFDM bereits im Vorfeld des Arztbesuchs sowie eine Steigerung der Bekanntheit hat vermutlich positive Effekte. Der DPE erfordert die Schaffung alternativer Möglichkeiten zur Deckung des sehr spezifischen Bedarfs an Aufklärung, die in Arztpraxen und Krankenhäusern nicht vollständig geleistet werden kann.

Die Friedrich-Alexander-Universität und das Uniklinikum Münster haben ihre Untersuchungsergebnisse in Ergebnisberichten zusammengefasst, die als Anlagen zu einem vom Projektteam der gematik erstellten Abschlussbericht verfügbar sind.

NFDFAU-LG-130: Ergebnisbericht NFDM-Sprint [PDF]

Liefergegenstand LG-210: [1.2.1] Ergebnisbericht Datenerhebungsphase [PDF]

Projekt NFDM-Sprint Abschlussbericht [PDF]

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: www.nfdm.gematik.de