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News-Archiv

Hier finden Sie die News aus den letzten Jahren.

Ärzte-Registrierung für... 26.04.2017

Datensparsamkeit statt Doppelstrukturen – Verzeichnisse der Ärztekammern nutzen

Zu der geplanten Neuregelung der Ärzte-Registrierung für das Entlassmanagement erklärt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery vor der heutigen Anhörung zum Blut- und Gewebegesetz im Bundestags-Gesundheitsausschuss: „Wir alle sind gefordert, mit Daten sparsam umzugehen und administrative Doppelstrukturen zu vermeiden.  Für die vom Gesetzgeber im Rahmen des Entlassmanagements geplante Erfassung von Krankenhausärzten ist kein neues Register notwendig. Die Landesärztekammern verfügen bereits über die Meldedaten der in ihren Kammerbereichen tätigen Krankenhausärzte und damit über die wesentlichen Angaben, die das neue Verzeichnis umfassen soll. Statt Daten doppelt und dreifach zu erfassen, sollte das Verzeichnis bei den Landesärztekammern angesiedelt werden.“ Zum Hintergrund: Um Schnittstellenprobleme bei der Entlassung von Patienten aus dem Kranken­haus zu verringern, hat der Gesetzgeber bereits mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Vorgaben für den Übergang aus dem stationären in den ambulanten Sektor festgelegt. In diesem Zusammenhang soll ein bundesweites Verzeichnis aller im Krankenhaus tätigen Ärzte erstellt werden. Nach dem Änderungsantrag zum Blut- und Gewebegesetz sollen der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft gemeinsam ein bundesweites Verzeichnis aller im Krankenhaus tätigen Ärzte führen. Von den Ärzten sollen neben der Arztnummer das Datum von Staatsexamen, Approbation, Promotion, Facharztanerkennung sowie der Beginn und das Ende der Tätigkeit im jeweiligen Krankenhaus festgehalten werden. Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur  Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung  anderer Vorschriften vom 17.02.2017 (Bundestagsdrucksache 18/11488) sowie zu den Änderungsanträgen auf den Ausschussdrucksachen 18(14)250.1 und 18(14)250.2 [PDF]
BKA-Gesetz 25.04.2017

BÄK setzt sich für Schutz des ärztlichen Berufsgeheimnisses ein

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière sowie die Innenpolitiker des Deutschen Bundestages dringend aufgefordert, den Entwurf des sogenannten BKA-Gesetzes nachzubessern und Ausnahmeregelungen für Ärzte bei staatlichen Überwachungsmaßnahmen zu schaffen. In einem Schreiben an den Bundesinnenminister sowie an den Bundestags-Innenausschuss warnte die BÄK vor einer fundamentalen Beeinträchtigung des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Patienten und Ärzten durch das Gesetz.  „Die Verschwiegenheitspflicht im Patient-Arzt-Verhältnis darf durch das BKA-Gesetz nicht in Frage gestellt werden“, mahnt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery. Er weist darauf hin, dass die im jetzigen Gesetzentwurf angelegten Maßnahmen auch Ärztinnen und Ärzte betreffen, wenn es zu einer Überwachung ihrer Patienten kommt. Verdeckte Eingriffe in die Systeme einer Praxis oder eines Krankenhauses würden zu erheblichen Beeinträchtigungen der Geheimhaltungsinteressen der Patienten führen. „Wer kann schon garantieren, dass bei einem solchen informationstechnischen Spähangriff nicht auch die Daten anderer Patienten offengelegt werden? Patienten sind besonders geschützte Personengruppen und deshalb muss bei Ärzten der gleiche Vertrauensschutz gewährleistet werden wie bei Strafverteidigern und Abgeordneten“, fordert der BÄK-Präsident. So sieht es auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 20. April 2016, in dem es den Gesetzgeber aufgefordert hatte, besondere Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sowie einen Schutz von Berufsgeheimnisträgern vorzusehen. Es stärkt damit die Position der Bundesärztekammer. Das Gericht hatte darauf hingewiesen, dass neben Familienangehörigen, Geistlichen und Verteidigern auch Ärzte als Personen des höchstpersönlichen Vertrauens an der geschützten nichtöffentlichen Kommunikation des Einzelnen teilnehmen, die in der berechtigten Annahme geführt wird, nicht überwacht zu werden. „Der vorliegende Gesetzentwurf verstößt gegen die grundlegenden Forderungen des Bundesverfassungsgerichts, wenn für Ärztinnen und Ärzte keine Ausnahmeregelung vorgesehen wird“, so Montgomery. „Die Arzt-Patienten-Beziehung muss absolut vor Überwachungsmaßnahmen geschützt werden und darf nicht einer Abwägungsentscheidung im Einzelfall überlassen sein“, appelliert Montgomery an den Bundesinnenminister sowie an die Innenpolitiker des Bundestages. Schreiben von Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery zum Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes – Unzureichender Schutz ärztlicher Berufsgeheimnisträger [PDF]
Weltärztebund 25.04.2017

Weltärztebund fordert Freilassung von Dr. Sedar Küni

Berlin - Der Vorstand des Weltärztebundes (WMA) hat sich in einer Resolution für die Freilassung des inhaftierten türkischen Arztes Dr. Sedar Küni ausgesprochen. Dr. Küni sieht sich in der Türkei dem Vorwurf ausgesetzt, vermeintliche kurdische Kämpfer medizinisch versorgt zu haben. Der Weltärztebund sieht den Fall von Dr. Küni als ein Beispiel für viele Verhaftungen, Festnahmen und Entlassungen von Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Angehörigen von Gesundheitsberufen in der Türkei seit Juli 2015, die in erster Linie ihre Pflicht als Ärztinnen und Ärzte erfüllt hätten.In seiner Sitzung vom 20. bis 22. April 2017 in Sambia hat der Vorstand darüber hinaus seine Führung neu gewählt. Unter anderem wurde neben der Vorsitzenden Dr. Ardis D. Hoven aus den USA auch der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Dr. Frank Ulrich Montgomery, als ihr Stellvertreter im Amt bestätigt.Der WMA-Vorstand beschloss außerdem, eine überarbeitete Version der Deklaration von Genf, die als moderner hippokratischer Eid gilt, ab Mai 2017 für eine öffentliche Konsultation freizugeben. Der Entwurf wurde von einer WMA-Arbeitsgruppe unter Vorsitz der Bundesärztekammer erarbeitet und soll der Generalversammlung des WMA im Oktober vorgelegt werden.
Ärztestatistik 2016 24.04.2017

Die Schere zwischen Behandlungsbedarf und Behandlungskapazitäten öffnet sich

Berlin – „Wer nur die leicht steigenden Arztzahlen betrachtet, verschließt die Augen vor der ganzen Wahrheit. Tatsächlich öffnet sich die Schere zwischen Behandlungsbedarf und Behandlungskapazitäten immer weiter. Schon heute klaffen bei der ärztlichen Versorgung in vielen Regionen große Lücken.“ So kommentiert Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), die Ärztestatistik für das Jahr 2016. Wie aus den Daten der BÄK hervorgeht, erhöhte sich die Zahl der bei den Landesärztekammern gemeldeten Ärztinnen und Ärzte geringfügig um 2,1 Prozent. Damit waren im Jahr 2016 im Bundesgebiet 378.607 Ärztinnen und Ärzte tätig, 7.305 mehr als im Vorjahr. Von ihnen arbeiten 194.401 im Krankenhaus. Deutlich kleiner ist die Gruppe der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte mit 151.989. Hinzu kommen 32.217 Mediziner, die bei Behörden, Körperschaften und in sonstigen Bereichen beschäftigt sind. Ihr Anteil blieb im Vergleich zum Vorjahr mit 8,5 Prozent unverändert. Der insgesamt leichte Zuwachs relativiert sich, wenn man die enorm hohen Behandlungszahlen in Praxen und Kliniken betrachtet. Allein in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung kommt es jährlich zu mehr als einer Milliarde Arzt-Patienten-Kontakten. In den Krankenhäusern erhöhte sich die Zahl der Behandlungsfälle in den letzten zehn Jahren um mehr als 2,5 Millionen auf fast 19,8 Millionen. Da die Deutschen immer älter werden, ist ein Ende dieser Entwicklung nicht in Sicht. Wissenschaftler prognostizieren bis 2030 einen Anstieg der Lebenserwartung bei Männern in Deutschland von 78 auf fast 82 Jahre und bei Frauen von 83 auf 86 Jahre. „Unsere Gesellschaft altert, und die Ärzteschaft altert mit. Fast jeder vierte niedergelassene Arzt plant, in den nächsten fünf Jahren seine Praxis aufzugeben“, warnt der BÄK-Präsident. Zwar stieg im Jahr 2016 die Zahl der unter 35-jährigen berufstätigen Ärzte (+ 2.334). Dem steht aber in den Altersgruppen der 50- bis 59-Jährigen ein Zuwachs von 1.600, bei den 60- bis 65-Jährigen von 1.172 und bei den über 65-Jährigen von 2.463 Ärztinnen und Ärzten gegenüber. Nach wie vor steigt auch der Anteil der Ärztinnen an der Gesamtzahl der berufstätigen Ärzte. Er beträgt jetzt 46,5 Prozent. Im Jahr 1991 lag der Frauenanteil noch bei einem knappen Drittel. Seitdem hat er sich um 38,4 Prozent erhöht. Auf dem Arbeitsmarkt sind Mediziner weiterhin äußerst gefragt. Die Bundesagentur für Arbeit meldete 1.943 offene Stellen für Ärztinnen und Ärzte (Vorjahr: 1.807). Damit herrscht praktisch Vollbeschäftigung – das ist eine gute Nachricht für die Mediziner, aber aus der Versorgungsperspektive ein deutliches Warnsignal. Weiterhin ungebrochen ist der Trend zur Festanstellung im ambulanten Bereich. Im Jahr 2016 betrug der Zuwachs hier 10,1 Prozent. Die Gesamtzahl der im ambulanten Bereich angestellten Ärztinnen und Ärzte erhöhte sich auf 32.348. Damit hat sich ihre Zahl seit 1993 fast versechsfacht. Bemerkenswert ist der hohe Frauenanteil von 62,7 Prozent in dieser Gruppe. Die Zahl der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte dagegen sank um 0,9 Prozent auf 119.641. Immer mehr angestellte Ärzte entscheiden sich allerdings gegen eine Vollzeitstelle. Allein im Jahr 2015 stieg der Anteil der Ärzte und Psychotherapeuten in Teilzeitanstellung nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung um 10,6 Prozent. Für die Versorgung der Patienten bedeutet dies aber, dass mehr Köpfe gebraucht werden, um die gleiche Menge an Arbeit zu leisten. „Die Politik muss diesen Zusammenhang zwischen mehr Teilzeitarbeit und weniger Arzt-stunden endlich anerkennen und die Zahl der Studienplätze erhöhen“, fordert Montgomery. Notwendig sei eine Steigerung um zehn Prozent. Dass dies aus Kostengründen aus dem zwischen Bund und Ländern konsentierten „Masterplan Medizinstudium 2020“ ausgeklammert wurde, sei enttäuschend. Statt auf Kostenschätzungen einer Expertenkommission zu warten, müssten die Länder ihrer Verantwortung für die ärztliche Nachwuchsförderung gerecht werden und die nötigen Mittel bereitstellen. Dennoch sei es zu begrüßen, dass die Reform des Medizinstudiums nun endlich in Angriff genommen werde. Dabei habe die Politik viele Forderungen der Ärzteschaft aufgegriffen. Ein wenig entschärft wird der Ärztemangel durch die Zuwanderung aus dem Ausland. Die Zahl der in Deutschland gemeldeten ausländischen Ärztinnen und Ärzte stieg um 9,7 Prozent auf 46.721. Damit besitzen 11 Prozent der in Deutschland berufstätigen Ärztinnen und Ärzte eine ausländische Staatsbürgerschaft. Die stärksten Zuwächse gab es mit 746 Ärztinnen und Ärzten aus Syrien, es folgen Rumänien(+ 223), Serbien (+ 218), die Ukraine (+ 160), Russland (+ 109) und Aserbaidschan (+ 108). Die meisten ausländischen Ärzte stammen damit aus Rumänien (4.285), Griechenland (3.118) und Syrien (2.895), gefolgt von Österreich (2.600). Ihnen stehen 2.050 Kolleginnen und Kollegen gegenüber, die Deutschland im Jahr 2016 den Rücken gekehrt haben. Die beliebtesten Auswanderungsländer waren, wie schon in den vergangenen Jahren, die Schweiz (677), Österreich (295) und die USA (112). Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit hat sich im vergangenen Jahr um 2,7 Prozent erhöht. Ärztestatistik 2016...
Transplantationsmedizin 12.04.2017

Prüfgremien legen Kommissionsberichte vor

Die Prüfungskommission und die Überwachungskommission in gemeinsamer Trägerschaft von Bundesärztekammer, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft haben ihre Kommissionsberichte zu dem Prüfungen des Lebertransplantationsprogramms am Universitätsklinikum Regensburg, zu den Prüfungen des Lungentransplantationsprogramms am Universitätsklinikum Münster sowie zu den Prüfungen der Herztransplantationsprogramme an den Universitätskliniken in Dresden und Jena veröffentlicht. Bei keiner der Prüfungen wurden Anhaltspunkte für systematische Manipulationen festgestellt.
NFDM-Sprint 10.04.2017

Ärzte und Patienten mit Test der Notfalldaten zufrieden

Berlin/Münster – Die große Mehrheit der am Modellprojekt beteiligten Ärztinnen und Ärzte ist mit dem Anlageprozess von Notfalldatensätzen äußerst zufrieden. Auch bei Patientinnen und Patienten findet das Projekt Notfalldaten-Management-Sprint (NFDM-Sprint) Anklang. Die meisten von ihnen fühlen sich damit im Notfall sicherer und favorisieren als zukünftigen Speicherort die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Das sind einige der Ergebnisse des Pilotprojekts Notfalldaten-Management-Sprint (NFDM-Sprint), die am vergangenen Freitag – im Beisein von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe – auf dem Campus des Universitätsklinikums Münster (UKM) präsentiert wurden. NFDM-Sprint ist Teil des Notfalldaten-Managements – eine freiwillige medizinische Anwendung der eGK, die gemäß dem E-Health-Gesetz ab 2018 verfügbar sein soll. „Mit dem E-Health-Gesetz machen wir Tempo, damit der Nutzen der Digitalisierung den Patientinnen und Patienten noch stärker zugutekommt. Künftig sollen beispielsweise Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Das kann im Ernstfall Leben retten. Klar ist: Die Sicherheit der persönlichen Gesundheitsdaten steht immer an erster Stelle“, betonte Bundesgesundheitsminister Gröhe auf der Veranstaltung. gematik-Geschäftsführer Alexander Beyer sagte: „Wir von der gematik freuen uns über das Testergebnis von NFDM-Sprint. Ziel war es, herauszufinden, wie sich Notfalldaten möglichst leicht erfassen lassen, um den Praxisalltag nicht zu stören. Das steigert die Akzeptanz der Anwendung bei Ärzten und Patienten. Damit werden die Vorteile eines vernetzten Gesundheitswesens schneller für alle nutzbar. Daran arbeiten wir jeden Tag.“ „Das Projekt NFDM-Sprint hat gezeigt, dass das Anlegen der Notfalldaten in die Praxisabläufe integriert werden kann und den Bedürfnissen von Ärzten und Patienten entspricht. Das ist nicht zuletzt dem Engagement der am Test teilnehmenden Kollegen zu verdanken“, sagte Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Telematik-Ausschusses der Bundesärztekammer. Letztere verantwortet als beauftragter gematik-Gesellschafter die Anwendung Notfalldaten-Management auf der eGK. „Das Notfalldaten-Management ist eine der wichtigsten Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte, die für den Arzt und den Versicherten einen echten Mehrwert darstellt. Wir arbeiten nun daran, dass das Notfalldaten-Management in die bundesweite Umsetzung gehen kann“, sagte Dr. Thomas Kriedel, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der gematik. Auch Dr. Christian Juhra, Leiter der UKM-Stabstelle Telemedizin betonte: „Der Notfalldatensatz hat das Potential, die Notfallversorgung in Deutschland noch weiter zu verbessern. Die am Projekt teilnehmenden Patienten und Ärzte hielten den Notfalldatensatz für sehr sinnvoll und wünschten mehrheitlich, dass auch nach Projektende weiter ein Notfalldatensatz angelegt werden könnte.“ Zwischen Mai und November 2016 hatten 31 niedergelassene Ärzte zusammen mit sieben Kollegen vom UKM in der Region Münster und Umgebung insgesamt 2.598 Notfalldatensätze (NFD) auf Wunsch von Patienten angelegt. Die elektronische Gesundheitskarte kam dabei noch nicht zum Einsatz. Stattdessen erhielten die Patienten einen Ausdruck ihrer NFD, der in einer Notfallsituation vorgelegt werden kann. Das Forschungsprojekt NFDM-Sprint ging vor allem zwei Fragen nach: Wie gut lässt sich der Anlageprozess von Notfalldaten mittels des Praxisverwaltungs- oder Krankenhausinformationssystems in den Praxisalltag integrieren und gibt es Verbesserungspotential. Weitere Informationen: http://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/telematiktelemedizin/notfalldatenmanagement-auf-der-egk/ https://nfdm.gematik.de/ ...
Weltgesundheitstag 2017 „Depression... 05.04.2017

Stigmatisierung entgegenwirken, sprechende Medizin stärken

Berlin - Bundesweit tritt bei jedem dritten Erwachsenen im Zeitraum eines Jahres eine psychische Erkrankung auf. Dabei gehören Depressionen zu den häufigsten psychischen Leiden. Bundesweit sind innerhalb eines Jahres rund 5,3 Millionen Menschen von Depressionen betroffen, darunter zunehmend auch junge Menschen. „Die gute Nachricht ist, dass Depressionen von Ärzten und psychologischen Psychotherapeuten meist erfolgreich behandelt werden können. Voraussetzung ist aber, dass den Betroffenen die Angst vor einem Arztbesuch genommen wird. Wir müssen gesellschaftlicher Stigmatisierung entgegentreten und die vielfältigen Möglichkeiten der sprechenden Medizin insgesamt sowie der Psychotherapie im Besonderen weiter stärken.“ Das sagte Dr. Ulrich Clever, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg und Vorstandsbeauftragter der Bundesärztekammer für ärztliche Psychotherapie, vor dem Weltgesundheitstag zum Thema „Depression“ am 7. April 2017. Clever warnte, dass sich Betroffene aus Scham und aus Angst vor Stigmatisierung häufig  scheuen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Patienten sowie ihr soziales Umfeld müssten wissen, dass eine Depression genau wie eine körperliche Erkrankung keine Frage von Schuld ist. „Aufklärungsarbeit ist wichtig. Ebenso wichtig ist es, dass die notwendigen Versorgungsangebote zur Verfügung stehen, wenn sich Betroffene für professionelle Unterstützung entscheiden“, sagte Clever. Er verwies auf das Motto des diesjährigen Weltgesundheitstages: „Depression – let´s talk.“ „Politik und Kostenträger sollten diese Aufforderung ernst nehmen und den Ausbau der sprechenden Medizin durch Haus- und Fachärzte nicht nur fordern, sondern auch fördern.“ Clever betonte, dass sich häufig erst in einem ausführlichen Arzt-Patienten-Gespräch Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung ergeben. Hinzu kommt, dass psychisch kranken Menschen nach wie vor eine mühsame und zeitraubende Suche nach einem niedergelassenen Psychotherapeuten zugemutet wird. Die neu eingeführten psychotherapeutischen Sprechstunden und Akutbehandlungen sollen die Lage etwas entspannen. „Sie können dazu beitragen, die Patientenströme zu kanalisieren. Wunder sollte man sich davon jedoch nicht erwarten. Wenn ein Patient eine Sprechstunde aufsucht, heißt das noch nicht, dass er kurzfristig in eine sich daraus ergebende Behandlung überführt werden kann“, betonte Clever. Angesichts des enormen Anstiegs diagnostizierter psychischer Erkrankungen sei eine grundsätzliche Debatte darüber notwendig, welche Bedeutung man diesem Versorgungsbereich beimesse. „Wenn die Krankenkassen jedoch auf die Sparbremse drücken, wie bei den von ihnen durchgesetzten jüngsten Beschlüssen zur Honorierung psychotherapeutischer Sprechstunden und Akutbehandlungen, werden die Rahmenbedingungen nicht besser.“ Clever stellte klar: „Die meisten psychischen Erkrankungen sind gut behandelbar – aber sie müssen auch behandelt werden. Andernfalls drohen Chronifizierungen und schwere Verläufe.“ Das führe zu zusätzlichen Kosten, nicht nur für die Krankenkassen, sondern wegen möglicher Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung auch für die Arbeitgeber und die Rentenversicherungsträger. Die Hauptleidtragenden aber seien die betroffenen Patienten. Patienten- und Angehörigeninformationen: Einfach nur traurig - oder depressiv? [PDF] Depression - Ratgeber für Angehörige [PDF]