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Patientenrechtegesetz

Die Rechte der Patientinnen und Patienten sind in Deutschland hoch entwickelt und durch die Rechtsprechung umfangreich gesichert. Die Informationslage über die bestehenden Rechte ist und war unterschiedlich ausgeprägt und nicht immer zufriedenstellend. Mit dem  im Februar 2013 in Kraft getretenen „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ (Patientenrechtegesetz) sollen transparente Regelungen geschaffen werden und Patienten wie auch Behandelnden, also auch Ärztinnen und Ärzten, die nötige Rechtssicherheit geben.

Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die Normierung des Behandlungsvertrags und der damit verbundenen Pflichten der Behandelnden, wie insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Informations- bzw. Aufklärungspflichten, Regelungen zur Dokumentation der Behandlung und zum Einsichtsrecht der Patientin bzw. des Patienten in Krankenunterlagen sowie die Einführung gesetzlicher Vermutungen, die Beweislastregeln aufstellen.

Einen weiteren Schwerpunkt des Patientenrechtegesetzes bildet die Stärkung der Rechte der Patientinnen und Patienten gegenüber den Leistungsträgern und bei Behandlungsfehlern im sozialversicherungsrechtlichen Kontext sowie die Stärkung der Patientenbeteiligung in der Selbstverwaltung.

Weitere Maßnahmen betreffen vor allem die Förderung einer Fehlervermeidungskultur. Mit Hilfe der im Rahmen des Patientenrechtegesetzes etablierten Risiko- und Fehlervermeidungssysteme sollen Behandlungsabläufe in medizinischen Prozessen zum Schutz der Patientinnen und Patienten optimiert werden.


Im Bundesgesetzblatt am 25.02.2013 veröffentlichte Gesetzestext

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten [PDF] 

Gesetzesbegründung der Bundesregierung vom 15.08.2012
Gesetzesbegründung zum Regierungsentwurf des Patientenrechtegesetzes [PDF]