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Ärztliche Tätigkeit im Ausland

In der Regel sind die nationalen Gesundheitsministerien für Fragen rund um den ärztlichen Berufszugang Ansprechpartner. Bei Informationen bezüglich der Weiterbildung können auch die nationalen Ärztevereinigungen weitere Auskünfte bezüglich zuständiger Stellen geben. In manchen Ländern gibt es spezielle Registrierungsbehörden, die oft bei den Gesundheitsministerien angesiedelt sind (z.B. Medical Councils). Adressen finden Sie in unseren Länderlisten. Bitte beachten Sie, dass für unsere Länderlisten kein Anspruch auf Vollständigkeit besteht.

Weiterbildung im Ausland und Prüfung auf eventuelle Anrechenbarkeit von Weiterbildungszeiten aus dem Ausland

Vor Weggang ins Ausland sollte unbedingt die Weiterbildungsabteilung Ihrer zuständigen Landesärztekammer kontaktiert werden. Eine verbindliche Einschätzung bezüglich einer eventuellen Anrechenbarkeit von im Ausland erworbenen Weiterbildungszeiten nach Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland durch die Landesärztekammern kann vorab nicht erfolgen.

Die Weiterbildungssysteme sind weltweit sehr unterschiedlich. Ein Quereinstieg in entsprechende nationale Weiterbildungsprogramme ist oft nicht möglich bzw. mit zusätzlichen Prüfungen verbunden. Wir empfehlen Ihnen eine direkte Abklärung mit den jeweils national zuständigen Stellen, siehe Länderlisten.

Für eine eventuelle Anrechenbarkeit von im Ausland absolvierten  Weiterbildungszeiten durch die zuständige Landesärztekammer sollte die Weiterbildungszeit mindestens sechs Monate betragen, an einem weiterbildungsbefugten Haus stattfinden und angemessen bezahlt sein. Die Zeugnisse sollten möglichst detaillierte Angaben enthalten (Größe und Abteilungen des Krankenhauses, Leistungen der Abteilung, Auflistung der von Ihnen selbständig verrichteten Tätigkeiten). Die Zeugnisse sollten die Inhalte der Weiterbildungsord­nung (WBO) Ihrer zuständigen Landesärztekammer weitestgehend widerspiegeln.

Die Bundesärztekammer übt als Arbeitsgemeinschaft der Landesärztekammern keine Aufsichtsfunktion aus und hat in Fällen der Anerkennung von ausländischen Weiterbildungen bzw. im Ausland absolvierten Weiterbildungszeiten keine Regelungskompetenz, da die Landesärztekammern als Körperschaften des Öffentlichen Rechts rechtlich eigenständig sind.

Voraussetzung für eine verbindliche Prüfung auf Anerkennung ist eine Kammermitgliedschaft. Die Voraussetzungen für eine Kammermitgliedschaft legen die jeweiligen Heilberufekammergesetze auf Länderebene fest bzw. die Meldeordnungen der Landesärztekammern. Informationen zur Mitgliedschaft können Sie auch telefonisch bei den zuständigen Meldeabteilungen der Landesärztekammern einholen.

Das Dezernat Internationale Angelegenheiten der Bundesärztekammer ist oft erster Ansprechpartner für Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten im In- und Ausland. Die Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der 17 Landesärztekammern, kann im Einzelfall keine rechtsverbindlichen Auskünfte an Dritte erteilen. Auch anerkennungsverbindliche Einschätzungen zu einer im Ausland absolvierten ärztlichen Tätigkeit auf die Weiterbildung in der Bundesrepublik Deutschland können von der Bundesärztekammer nicht vorgenommen werden.

Im Folgenden finden Sie Informationen zu einer Tätigkeit im Ausland:

Eine Arbeitsstelle im Ausland finden

Die Suche nach einer geeigneten Arbeitsstelle im Ausland verlangt eine umfassende Vorbereitung. Zunächst sollten die nationalen Zuständigkeiten für die ärztliche Berufsausübungsberechtigung sowie im Falle einer Weiterbildung im Ausland die zuständige Behörde für die Durchführung der Weiterbildung ausgemacht werden.

In der Regel werden freie Stellen in den nationalen Ärzteblättern, den nationalen Tageszeitungen bzw. auf den Websites der großen Krankenhäuser veröffentlicht.

Unser Länderverzeichnis (EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten) listet die nationalen Ärztevertretungen sowie andere möglicherweise hilfreiche Informationsstellen auf. Weitere Stellenangebote für das Ausland finden Sie in den nationalen Ärztezeitungen, die Sie über die zuständigen Ärztevertretungen im Ausland erfragen. Häufig finden sich auf den Websiten der nationalen Ärztevertretungen auch Verweise auf die entsprechenden Presseorgane.

Im Deutschen Ärzteblatt werden ebenfalls Stellenanzeigen für das Ausland veröffentlicht.

Weitere nützliche Adressen sind:

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV):

Info-Center der ZAV
Tel.: + 49 228  713 1313
E-Mail: Internationaler-Service@arbeitsagentur.de

Eures - Portal zur beruflichen Mobilität

Aufgabe des EURES-Netzes ist es, Informationen, Beratung und Vermittlung (Abstimmung von Stellenangeboten und Arbeitssuche) für Arbeitskräfte und Arbeitgeber sowie generell alle Bürger anzubieten, die vom Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen möchten.


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