www.fgks.org   »   [go: up one dir, main page]

Ehrenzeichen der deutschen Ärzteschaft

 

(gestiftet vom 61. Deutschen Ärztetag 1958)

Ehrenzeichen der deutschen Ärzteschaft [PDF]

Artikel I

(1)     Das „Ehrenzeichen der deutschen Ärzteschaft“ wird vom Präsidenten der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages verliehen.

(2)     Über die Verleihung ist eine Urkunde mit der Unterschrift des Präsidenten der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages auszustellen.

Artikel II

Das Ehrenzeichen wird verliehen für Verdienste um

  1. die medizinische Wissenschaft,
  2. die Gesundheit der Bevölkerung,
  3. den ärztlichen Berufsstand.

Artikel III

Das Ehrenzeichen der deutschen Ärzteschaft kann verliehen werden an

  1. Ausländer,
  2. Deutsche, die nicht als Ärzte approbiert sind.

Artikel IV

Das Ehrenzeichen wird verliehen als Anstecknadel.

Artikel V

Das Ehrenzeichen ist rund, hat etwa 9 mm Durchmesser und besteht aus einem auf blauem Grunde ruhenden goldenen Äskulapstab, der von einem stilisierten goldenen Lorbeerkranz umgeben ist und innerhalb des Kranzes in Gold die Aufschrift trägt „ob merita – medici germaniae“.

Artikel VI

(1) Die Verleihung des Ehrenzeichens erfolgt aufgrund eines Beschlusses des Vorstandes der Bundesärztekammer.

(2) Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder des Vorstandes der Bundesärztekammer.

Artikel VII

Das Verleihungsregister führt der Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer.