www.fgks.org   »   [go: up one dir, main page]

Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung

 

Als Arbeitsgemeinschaft der Landesärztekammern bildet die Bundesärztekammer in den verschiedensten Gremien die Schnittstelle sowohl zwischen Bundes- und Landesebene, als auch zu den medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften und ärztlichen Berufsverbänden. Grundlage dafür ist das Berufsrecht. Die BÄK entwickelt darüber hinaus Richtlinien zur Qualitätssicherung für Bundesgesetze, die die medizinische Versorgung bzw. die ärztliche Berufsausübung tangieren, wie das Medizinproduktegesetz, das Transfusionsgesetz, das Transplantationsgesetz und das Strahlenschutzrecht. Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unterhält die Bundesärztekammer das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) und ist Gesellschafter der Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen GmbH (KTQ). Als Repräsentant der verfassten Ärzteschaft arbeitet die BÄK u. a. mit im Forum Gesundheitsziele,  im Aktionsbündnis Patientensicherheit, im Kuratorium des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sowie in verschiedenen anderen Gremien zu Qualitätsthemen in der Medizin.

Im Gemeinsamen Bundesausschuss ist die Bundesärztekammer an der Erstellung von Richtlinien zur Qualitätssicherung in einer gesetzlich geregelten (§ 136 SGB V Abs. 3) Beteiligtenfunktion vertreten. Hiervon zu unterscheiden ist das Stellungnahmerecht der Bundesärztekammer nach § 91 Abs. 5 SGB V zu Richtlinienbeschlüssen des G-BA.

Die Bundesärztekammer bringt sich ebenfalls mittels schriftlicher Stellungnahmen regelmäßig in die Arbeit der Institute n. § 137a SGB V (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen) sowie § 139a (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) ein.

Weitere Informationen (im Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer) [PDF]