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Elektronischer Arztausweis

So wie sich der neue, elektronische Personalausweis in den letzten Jahren durchgesetzt hat, so wird im Gesundheitswesen der elektronische Arztausweis (eArztausweis) zunehmend Verbreitung finden. Denn er ist das Instrument, das seinem Inhaber die Zugehörigkeit zum Beruf „Arzt“ auch in der elektronischen Welt attestiert. Dies ist notwendig, da der Gesetzgeber vorgegeben hat, dass ein Zugriff auf die Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) grundsätzlich nur durch Berechtigte erfolgen darf. Je nach Anwendung sind dies z. B. Ärzte oder Apotheker. Daher müssen diese Berechtigten mit einem entsprechenden elektronischen Ausweis ausgestattet sein. Im Vergleich zu allen anderen elektronischen Heilberufsausweisen (z. B. für Apotheker, Rettungsassistenten) verfügt der eArztausweis über die umfassendsten Zugriffsrechte und Möglichkeiten.

Funktionen

Der eArztausweis besitzt fünf Funktionen.

  1. Wie sein klassischer Vorgänger – der Arztausweis in Papier – dient er als Sichtausweis (bspw. um sich in einer Apotheke als Arzt auszuweisen).
  2. Mit ihm ist es möglich, sich in der elektronischen Welt als Arzt auszuweisen (z. B. bei Portalen von Kammern, Arztnetzen). Bisherige relativ unsichere Anmeldeverfahren wie „username/password“ können ersetzt und auf ein höheres Sicherheitsniveau angehoben werden.
  3. Der Inhaber kann mit dem eArztausweis eine elektronische Unterschrift (Qualifizierte elektronische Signatur – QES) erstellen. Diese Signatur ist der händischen Unterschrift in der Papierwelt gleichgestellt. Mit ihr können Arztbriefe für Kollegen oder auch Abrechnungsunterlagen für die Kassenärztliche Vereinigung rechtssicher elektronisch unterschrieben und versendet werden.
  4. Der eArztausweis ist in der Lage medizinische Daten, die mit ihm versendet werden, zu ver- und entschlüsseln. Damit steigt das Datenschutzniveau bei der Übertragung personenbezogener medizinischer Daten deutlich.

und

  1. Mit dem eArztausweis kann auf die Patientendaten zugegriffen werden, die auf der eGK abgespeichert sind. Dies bezieht sich absehbar auf die Anwendungen „Notfalldaten“ und „Medikationsplan“.

Diese Übersicht der Funktionen zeigt, dass der eArztausweis zukünftig integraler Bestandteil der ärztlichen Berufsausübung werden wird.

Einsatzgebiete

Für die folgenden Anwendungen, für die das E-Health-Gesetz feste Einführungstermine vorgesehen hat, wird der eArztausweis benötigt:

Anwendung

Funktion des eArztausweises

Termin

Versand von eArztbriefen

Signatur des Arztbriefes und Verschlüsselung der Inhalte

ab 01.01.2017

Notfalldaten auf der eGK

Zugriff auf die Daten der eGK des Patienten, Signatur des Notfalldatensatzes bei Erstanlage und darauffolgenden Aktualisierungen

ab 01.01.2018

Medikationsplan auf der eGK

Zugriff auf die Daten der eGK des Patienten

ab 01.01.2018

ePatientenakte unter Verfügungsgewalt des Patienten

Zugriff

ab 01.01.2019


Weitere Anwendungen, die den eArztausweis benötigen, werden folgen (z. B. Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit, Abbildung der Organspendeerklärung auf der eGK). Auch jenseits des Gesundheitswesens bieten sich weitere Einsatzmöglichkeiten an. Der eArztausweis ist in der digitalen Welt so auch bspw. zur Eröffnung eines Online-Bank-Kontos nutzbar.