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Bundesärztekammer

Arztsuche

Arztsuche in Deutschland

Die Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen der Regionen (normalerweise Bundesländer) in Deutschland sind die Einrichtungen, die als einzige die validen Angaben über die Qualifikation der in Deutschland tätigen Ärzte haben. Einige dieser Körperschaften haben bereits Arztsuchdienste aufgebaut, die im Internet für Patienten zugänglich sind. Andere geben bislang nur telefonisch Auskünfte über Ärzte. Wir bieten Ihnen von dieser Seite aus die Informationen zu den Suchdiensten in den einzelnen Regionen.

Für weitere Informationen über die Arztsuche in einem Bundesland klicken Sie auf die entsprechende Fläche in der Kartendarstellung oder wählen Sie die Landesbezeichnung in der Hauptnavigation.

Arztsuche Bremerhaven Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Bremen Hamburg Baden-Württemberg Niedersachsen Hessen Bayern Berlin Brandenburg Nordrhein-Westfalen Thüringen Mecklenburg-Vorpommern Saarland Rheinland-Pfalz






Legende:

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Online-Arztsuche vorhanden

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telefonische Beratung bei der Suche nach einem Arzt


Die Arztsuche ist regional aus den Daten der entsprechenden Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen zusammengestellt und greift auf deren Daten zurück. Wenn Sie Ihren Eintrag im entsprechenden Arztsuchdienst nicht finden, wobei nicht alle Organisationen online vertreten sind, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Ärztekammer oder KV.

Urteil zum Tarifeinheitsgesetz 11.07.2017

Montgomery: „Die Politik muss jetzt liefern“

Berlin - Zu dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dem sogenannten Tarifeinheitsgesetz erklärt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery:

„Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles sollte nicht glauben, sie könne sich nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz entspannt in den Sommerurlaub verabschieden. Karlsruhe hat die Regierung zum Nachsitzen verdonnert und Änderungen an dem Gesetz verlangt. Nach dem Urteil steht fest: So wie das Gesetz jetzt ausgestaltet ist, kann es nicht bleiben.

Wesentliche Inhalte sind mit der grundgesetzlich verbrieften Koalitionsfreiheit nicht vereinbar. Die Regelungen sind nicht nur...

Ärzte in Kriegsgebieten 07.07.2017

BÄK unterstützt Petition gegen militärische Angriffe auf Ärzte und Gesundheitseinrichtungen

Berlin – „Es ist absolut inakzeptabel, dass in Syrien, aber auch in anderen Kriegsgebieten Gesundheitseinrichtungen als Teil der Infrastruktur offenbar gezielt angegriffen und sogar bombardiert werden. Wir müssen uns entschieden dagegen stemmen, dass die Prinzipien des Völkerrechts in bewaffneten Konflikten mehr und mehr verloren gehen.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery anlässlich der Kampagne „Target of the world“ der Hilfsorganisation „Ärzte der Welt“. In einer Online-Petition appellieren die Initiatoren an die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, die UN-Resolution 2286 zum Schutz von Gesundheitspersonal und -einrichtungen durchzusetzen, auf die Kriegsparteien einzuwirken, den Schutz der Zivilbevölkerung umgehend zu respektieren und den gezielten Angriffen auf Angehörige von Gesundheitsberufen ein Ende zu bereiten. "Die Initiative kann helfen, die politisch Verantwortlichen weltweit zu einem entschiedeneren Vorgehen gegen solche Kriegsverbrechen zu bewegen", sagte Montgomery.Als explizite Beispiele für die alltäglichen Verletzungen des Völkerrechts nennen die „Ärzte der Welt“ Syrien und Jemen. So wurden in Syrien allein im vergangenen Jahr 338 Angriffe auf medizinische Einrichtungen dokumentiert. "Diese Attacken folgen einer perfiden Logik: Jede Kugel, die einen Arzt tötet, trifft auch die Menschen, denen er nicht mehr helfen kann", so Montgomery.Weitere Informationen unter www.aerztederwelt.org/targetsoftheworld  sowie unter http://targetsoftheworld.medecinsdumonde.org/
Ethikkommissionen 05.07.2017

Montgomery: „Unabhängigkeit von Ethikkommissionen in Gefahr“

Berlin – Die Bundesärztekammer hat sich vehement gegen Vorschläge des Bundesrats-Gesundheitsausschusses gewandt, die Gebühren für die Arbeit der nach Landesrecht eingerichteten Ethik-Kommissionen zu senken. Niedrigere Gebühren führten angesichts des Verwaltungsaufwands zu einer Unterdeckung. Die „unabhängige Arbeit der Ethik-Kommissionen“ sei gefährdet, warnte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery in einem Schreiben an die Regierungschefs der Länder. Die vorgeschlagene massive Gebührenabsenkung bedrohe das bewährte und etablierte Verfahren der Begutachtung von Anträgen für klinische Prüfungen. Hintergrund ist eine Empfehlung des Bundesrats-Gesundheitsausschusses zu der sogenannten Klinische Prüfung-Bewertungsverfahren-Verordnung (KPBV). Die Empfehlung sieht vor, die Gebühren der Ethikkommissionen im Falle nichtkommerzieller klinischer Prüfungen pauschal um 75 Prozent zu reduzieren. Nach Auffassung des Ausschusses hätten solche Studien primär wissenschaftlichen Charakter und müssten häufig aus einem reduzierten Budget finanziert werden. Montgomery weist darauf hin, dass die Gebühren laut Arzneimittelgesetz „nach dem Personal- und Sachaufwand“ bemessen werden müssten. Dieser Vorgabe folgend, hätten die Träger der Ethik-Kommissionen, unter anderem die Landesärztekammern, gemeinsam die Kosten kalkuliert, die infolge der Umsetzung der EU-Verordnung 536/2014 in nationales Recht entstehen. Der gemeinsame Vorschlag der Träger sei aus gutem Grund in die KPBV übernommen worden, so der BÄK-Präsident. Die darin abgebildete Kostenkalkulation ermögliche den Ethik-Kommissionen den Übergang in die neue Systematik. Die zukünftige Finanzierung der Ethik-Kommissionen sei wesentlich für die Entscheidung der Trägerorganisationen, ob sich ihre Ethik-Kommissionen unter den veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen registrieren lassen oder nicht. Aus Sicht Montgomerys bleibt zudem unklar, von wem anhand welcher Unterlagen beziehungsweise welcher Kriterien geprüft wird, ob es sich um eine nicht-kommerzielle Studie handelt. Unverständlich sei auch, dass die vorgesehene Gebührenreduktion nur die Ethik­Kommissionen betrifft, nicht aber die Gebühren der Bundesoberbehörde. Einen Lösungsweg sieht die Bundesärztekammer in der ebenfalls vom Bundesrats-Gesundheitsausschuss empfohlenen Evaluation der neuen gesetzlichen Bestimmungen zwei Jahre nach deren Inkrafttreten. In diesem Rahmen könnten auch die Erfahrungen mit den festgelegten Gebührensätzen ausgewertet werden. „Ein solcher umfassender Ansatz ist aus meiner Sicht zielführender als die Reduktion einer einzelnen Gebühr“, sagte Montgomery.
Welt-Drogentag 27.06.2017

Neue Zielsetzung bei Substitutionsbehandlung

Berlin - Vor einer Verharmlosung des Cannabiskonsums hat der Vorsitzende der Bundesärztekammer-Arbeitsgruppe „Sucht und Drogen“, Dr. Josef Mischo, gewarnt. „Cannabis ist problematisch und zwar umso problematischer, je jünger der Konsument ist“, sagte Mischo in einem Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt zum Welt-Drogentag am 26. Juni. Er verwies auf eine aktuell laufende Untersuchung, die das Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegeben hat. Zudem würden sich die Suchtexperten der Ärztekammern auf einer Tagung im Herbst eingehend mit dem Thema befassen. Mit Blick auf den Konsum von Heroin hob Mischo die geänderte Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung sowie die bereits vom Vorstand verabschiedete und noch vom Ministerium zu genehmigende neue Substitutions-Richtlinie der Bundesärztekammer hervor. Ein wichtiger Punkt sei, dass sich die Ziele der Substitutionsbehandlung änderten. „Früher hieß es, oberstes Ziel einer Suchtbehandlung sei die Abstinenz und wenn das nicht erreicht wird, müsse die Behandlung beendet werden. Wir wissen aber heute, dass sie nur in wenigen Fällen überhaupt erreichbar ist.“ Substitution diene primär der Überlebenssicherung und der gesundheitlichen und sozialen Stabilisierung und könne auch fortgeführt werden, wenn Abstinenz nicht erreicht werden kann. Ein anderer Punkt sei die Ausweitung der sogenannten take-home-Verordnung. In Ausnahmen könne bei stabilen Patienten das Substitutionsmittels künftig für einen Bedarf von bis zu 30 Tagen verordnet werden. Damit solle dem Betroffenen ermöglicht werden, zum Beispiel auch anspruchsvollere berufliche Tätigkeiten zu meistern. „Die Ärzte wissen zudem künftig viel klarer, was sie dürfen und was nicht, so dass sie deutlich mehr Rechtssicherheit haben werden. Wir hoffen natürlich, dass wir damit mehr Kolleginnen und Kollegen bewegen können, sich der Behandlung Opiatabhängiger zu widmen und diese Aufgaben zu übernehmen“, so Mischo. Bei der Behandlung von Crystal Meth-Konsumenten setzt der BÄK-Suchtexperte auf die Ende 2016 vorgelegte S3-Leitlinie „Methamphetamin-bezogene Störungen“, an der auch die Bundesärztekammer beteiligt war. „Wir planen, das Thema Crystal Meth entsprechend der Leitlinie in das Curriculum „Psychosomatische Grundversorgung“ als Modul aufzunehmen. Von den Fachverbänden haben wir sehr positive Rückmeldungen zu der S-3-Leitlinie erhalten.“ Es liegen inzwischen mehrere internationale Übersetzungsanfragen einschließlich der WHO vor. Zur Versorgung von Schmerzpatienten mit medizinischen Cannabisprodukten verwies Mischo  auf eine aktuelle FAQ-Liste der Bundesärztekammer, die sich an Ärztinnen und Ärzte richtet und über die Internetseite der BÄK aufrufbar ist. „Was muss ich rezeptieren, was darf ich verordnen, wie sieht das Genehmigungsverfahren aus? Damit versuchen wir auch, die Ängste vieler Ärzte abzubauen.“ Auf der anderen Seite sei die Erwartungshaltung vieler Patienten hoch, und gleichzeitig die wissenschaftliche Basis, bei welchen Erkrankungen sich Cannabis sicher einsetzen lässt, eher schwach. Mehr Erkenntnisse werde jedoch die gesetzlich vorgesehene Begleiterhebung aus der Praxis bringen. FAQ Liste zum Einsatz von Cannabis in der Medizin [PDF]
Allianz für Gesundheitskompetenz 19.06.2017

Montgomery: "Kinder für Gesundheitsthemen begeistern"

Berlin – Zu den heute vorgestellten Zielen der Allianz für Gesundheitskompetenz erklärt der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery: "Gesundheitskompetenz ist mehr, als das Wissen über eine gesunde Lebensführung. Gesundheitskompetenz ist die Fähigkeit, Gesundheitsinformationen zu finden, zu verstehen, zu beurteilen und anzuwenden, um im Alltag angemessene Entscheidungen zur Gesundheit treffen zu können. Gesundheitskompetenz ist also der Beitrag, den Patienten leisten können, um dem Idealbild des  Patient-Arzt-Verhältnis nahezukommen. Voraussetzung dafür ist, dass wir den Menschen die Möglichkeiten geben, sich diese Kompetenzen anzueignen. Wir unterstützen deshalb die heute vorgestellten Ziele der unter Federführung des Bundesgesundheitsministeriums gegründeten Allianz für Gesundheitskompetenz und bringen uns in die Umsetzung ein. Kompetenzvermittlung muss früh ansetzen. Deshalb ist es richtig, dass sich die Allianz dafür ausspricht, Gesundheit zu einem Bestandteil der Bildungs- und Lehrpläne von Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen sowie Weiter- und Fortbildungseinrichtungen zu machen. Wir müssen Kinder schon früh für Gesundheitsthemen begeistern. Jetzt sind die Kultusminister der Länder gefragt, mit uns an einem Strang zu ziehen. Der Deutsche Ärztetag hatte sich bereits vor wenigen Wochen intensiv mit der Gesundheitsförderung in Kindergärten und Schulen beschäftigt. Wir müssen Gesundheit und gesundheitliche Kompetenzen im Kindes- und Jugendalter fördern, damit Kinder und Jugendliche körperliche und seelische Prozesse besser verstehen können und zu einer gesunden Lebensführung motiviert werden. Wir haben herausgearbeitet, was dafür notwendig ist. So sollten gesundheitsrelevante Themen in die Ausbildung von Lehrern und Erziehern sowie in die schulischen Lehrpläne aufgenommen werden. Denkbar sind projektbezogener Unterricht, eigene Unterrichtseinheiten sowie ein eigenes Schulfach „Gesundheit“. Hier ist die Kultusministerkonferenz gefordert, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. So lange wollen wir aber nicht warten. Deshalb unterstützen schon jetzt mehrere Landesärztekammern in strukturierten Programmen Schulen beim gesundheitsbezogenen Unterricht. Gesundheitskompetenz ist aber auch im Erwachsenenalter zu fördern: Hier gilt: Kompetenz setzt gute Kommunikation insbesondere durch Ärztinnen und Ärzte voraus. Deswegen begrüßen wir, dass soziale und kommunikative Kompetenzen nun regelhaft im Medizinstudium vermittelt werden und zwar nicht nur als ein einmaliges Seminar, sondern in vielen Facetten in allen Gebieten mit Patientenkontakt. Damit dies auch an allen Studienorten und in gleichem Umfang gewährleistet wird, war es wichtig, dass entsprechende Inhalte in den Lernzielkatalog für Medizinstudierende aufgenommen wurden, dem sogenannten Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin. Auch nach dem Studium unterstützen gerade die Landesärztekammern die Ärzte durch entsprechende Angebote wie Seminare, kommunikative Kompetenzen weiter zu entwickeln." Weitere Informationen unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/Allianz-Gesundheitskompetenz
Transplantationsmedizin 16.06.2017

Prüfgremien legen Berichte vor

Berlin - Die Prüfungskommission und die Überwachungskommission in gemeinsamer Trägerschaft von Bundesärztekammer, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft haben ihre Kommissionsberichte zu den Prüfungen des Herztransplantationsprogramms, Lungentransplantationsprogramms sowie des Nieren- und des Pankreastransplantationsprogramms am Universitätsklinikum Essen, zu den Prüfungen des Nieren- und des Pankreastransplantationsprogramms am Universitätsklinikum Jena, zu den Prüfungen des Lebertransplantationsprogramms am Universitätsklinikum Köln-Lindenthal, zu den Prüfungen der Herztransplantationsprogramme am Deutschen Herzzentrum Berlin und am Universitätsklinikum Göttingen sowie zu den Prüfungen des Nieren- und des Pankreastransplantationsprogramms sowie des Lebertransplantationsprogramms am Universitätsklinikum Münster veröffentlicht. Bei keiner dieser Prüfungen wurden Anhaltspunkte für systematische Manipulationen festgestellt. Allein bei der Prüfung des Lebertransplantationsprogramms des Universitätsklinikums Essen haben die Kommissionen systematische Unregelmäßigkeiten festgestellt. Hierüber wurden die zuständigen Landesbehörden und die Staatsanwaltschaft informiert. Kommissionsbericht der Prüfungs- und der Überwachungskommission Prüfung des Herztransplantationsprogramms des Westdeutschen Herzzentrums des Universitätsklinikums Essen [PDF] Kommissionsbericht der Prüfungs- und der Überwachungskommission Prüfung des Lungentransplantationsprogramms des Universitätsklinikums Essen am 11. Mai 2016 und 26. Oktober 2016 [PDF] Kommissionsbericht der Prüfungs- und der Überwachungskommission Prüfung des Nieren- und des Pankreastransplantationsprogramms des Universitätsklinikums Essen am 17. November 2016 [PDF] Kommissionsbericht der Prüfungs- und der Überwachungskommission Prüfung des Nieren- und des Pankreastransplantationsprogramms des Universitätsklinikums Jena am 17. November 2016 [PDF] Kommissionsbericht der Prüfungs- und der Überwachungskommission Prüfung des Lebertransplantationsprogramms des Universitätsklinikums Köln-Lindenthal am 24. August 2016 [PDF] Kommissionsbericht der Prüfungs- und der Überwachungskommission Prüfung des Herztransplantationsprogramms des Deutschen Herzzentrums Berlin am 10. und 11. November 2016 [PDF] Kommissionsbericht der Prüfungs- und der Überwachungskommission Prüfung des Herztransplantationsprogramms des Universitätsklinikums Göttingen am 20. Dezember 2016 [PDF] Kommissionsbericht der Prüfungs- und der Überwachungskommission Prüfung des Nieren- und des Pankreastransplantationsprogramms des Universitätsklinikums Münster am 17. November 2016 [PDF] Kommissionsbericht der Prüfungs- und der Überwachungskommission Prüfung des Lebertransplantationsprogramms des Universitätsklinikums Münster am 7. und 8. Juni 2016 [PDF] Kommissionsbericht der Prüfungs- und der Überwachungskommission Prüfung des Lebertransplantationsprogramms des Universitätsklinikums Essen am 9. und 10. Mai 2016 sowie am 12. und 13. Dezember 2016 [PDF]
Tag der Organspende 02.06.2017

Montgomery: „Wir brauchen mehr Verbindlichkeit“

Berlin – Zum Tag der Organspende am 3. Juni 2017 erklärt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery: „Es ist gut, dass mit 80 Prozent die große Mehrheit der Bevölkerung der Organspende grundsätzlich positiv gegenüber steht. Leider verfügt nach wie vor nur ein Drittel der Menschen über einen Organspendeausweis. Die 10.000 Patienten auf der Warteliste brauchen mehr Verbindlichkeit bei diesem Thema. Alle sind aufgerufen, nicht nur die vielfältigen Informationsangebote zur Organspende zu nutzen, sondern auch den entscheidenden Schritt weiter zu gehen und ihre persönliche Einstellung zu dokumentieren oder mit Angehörigen zu besprechen. Diese Entscheidung muss wohlüberlegt sein. Sie sollte am Ende aber auch getroffen werden. Den schwerkranken Menschen auf der Warteliste läuft buchstäblich die Zeit davon.“
Weltnichtrauchertag 30.05.2017

Folgen des Nikotinkonsums endlich ernst nehmen

Berlin – „Jährlich sterben 121.000 Menschen in Deutschland an den Folgen des Tabakkonsums. Dennoch drücken sich die politisch Verantwortlichen vor einer Entscheidung gegen Außenwerbung für Zigaretten. Man muss sich fragen, ob hier wirtschaftlichen Interessen ein höherer Stellenwert eingeräumt wird, als der Gesundheit der Bevölkerung“, kritisierte Dr. Josef Mischo, Vorsitzender der Bundesärztekammer-Arbeitsgruppe Sucht und Drogen, anlässlich des Weltnichtrauchertages (31.05.2017). Die Übernahme einer EU-Richtlinie gegen Tabakaußenwerbung werde seit Monaten verschleppt. Damit ist Deutschland das letzte EU-Land, das Plakatwerbung für Zigaretten noch erlaubt. „Das mag manchen Industriebereichen kurzfristige Vorteile verschaffen. Mittel- und langfristig schadet der Nikotinkonsum nicht nur der Gesundheit, sondern verursacht enorme Folgekosten für öffentliche Haushalte und Wirtschaft.“ Der Weltnichtrauchertag 2017 steht unter dem Motto „Rauchen kostet. Nichtrauchen kostet nichts!“ Mehr als 80 Prozent der Todesfälle durch Lungenkrebs sind durch das Rauchen verursacht. Tabakkonsum steht zudem im Zusammenhang mit vielen weiteren Krebserkrankungen sowie Gefäßleiden und Lungenkrankheiten. Durch das Rauchen verringert sich im Schnitt die Lebenserwartung um ganze zehn Jahre. Verschiedene Studien zeigten die Wirksamkeit der Tabakwerbung gerade bei Kindern und Jugendlichen. „80 Prozent aller Raucher  beginnen vor dem 18. Lebensjahr mit dem Rauchen, was eine Tabakentwöhnung in dieser Patientengruppe deutlich erschwert“, so Mischo. „Trotz des potenziell tödlichen Produkts wirbt die Tabakindustrie mit dem gefährlichen Image von Freiheit, Spaß und Individualität um junge Kunden.“ Die Ärzteschaft fordert auch ein strafbewehrtes Rauchverbot in Autos einzuführen, wenn Kinder und Jugendliche mitfahren. Zahlreiche wissenschaftliche Studien konnten einen eindeutigen Zusammenhang zwischen der Passivrauchbelastung und schwerwiegenden gesundheitlichen Risiken von Kindern und Jugendlichen nachweisen.
120. Deutscher Ärztetag 26.05.2017

Ärztetag in Freiburg beendet, auf Wiedersehen in Erfurt

Freiburg - Mit den Beratungen zur (Muster-)Weiterbildungsordnung ist der 120. Deutsche Ärztetag zu Ende gegangen. 250 Delegierte aus ganz Deutschland haben vom 23. bis 26. Mai zahlreiche gesundheits- sozial- und berufspolitische Themen beraten. Der nächste Deutsche Ärztetag findet vom 8. bis 11. Mai 2018 in Erfurt statt. In zwei Video-Interviews ziehen Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, und Dr. Ulrich Clever, Präsident der gastgebenden Landesärztekammer Baden-Württemberg, Bilanz.
120. Deutscher Ärztetag 26.05.2017

Weiterer Meilenstein zu neuer (Muster-)Weiterbildungsordnung erreicht

Freiburg - Stillstand bedeutet Rückschritt – dies gilt auch für die Weiterbildung zum Facharzt. Der 120. Deutsche Ärztetag in Freiburg hat deshalb an seinem letzten Sitzungstag ausführlich eine kompetenzorientierte Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) beraten. An der MWBO lehnen sich die rechtlich verbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern an. Konkret wurde dem Ärztetag der von Bundesärztekammer und Landesärztekammern unter Beteiligung von Fachgesellschaften, Berufsverbänden und anderen ärztlichen Organisationen erstellte und rund 1000 Seiten starke sogenannte Abschnitt B der Weiterbildungsordnung vorgelegt. Darin enthalten sind die Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen. Der Ärztetag stellte klar, dass er den Novellierungsprozess unterstützt und forderte alle Beteiligten auf, die Arbeiten zügig zum Abschluss zu bringen. In einem Grundsatzbeschluss zur Gesamtnovelle hat der Ärztetag die vorgestellten Rahmenbedingungen der Weiterbildungsinhalte fixiert.Mit der Novelle soll die ärztliche Weiterbildung einer neuen Struktur folgen. Die Kernfrage soll nicht mehr lauten, „wie oft“ und „in welcher Zeit“ werden Inhalte erbracht, sondern „wie“, in welcher Form, werden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erlernt. „Die kompetenzorientierte Weiterbildung ist am Ergebnis orientiert, nicht an dem Ableisten von Zeiten“, erklärte Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer. Die Inhalte der MWBO werden in Weiterbildungsblöcke und Weiterbildungsmodi gegliedert, um den Ablauf der Weiterbildung besser zu strukturieren. Mehr Flexibilität sollen berufsbegleitende Weiterbildungen und neue Lernmethoden schaffen. Um die verpflichtende Dokumentation des Weiterbildungsfortschritts für Weiterzubildende und Weiterbildungsbefugte zu erleichtern, soll das zukünftige Logbuch als elektronische Anwendung zur Verfügung stehen. Für einen unkomplizierten Wechsel der Ärztekammer wird hierzu eine bundeseinheitliche Lösung angestrebt. In weiteren Beschlüssen sprach sich der Ärztetag dafür aus, die Facharzt-Kompetenz „Allgemeinchirurgie“ sowie „Hygiene und Umweltmedizin“ zu erhalten. Die Delegierten forderten zudem, die im Landesrecht festgeschriebenen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiche der Landesärztekammern zu wahren. Jeglichen politischen Bestrebungen, die ärztliche Weiterbildung unter dem Aspekt der Sicherstellung der Versorgung limitieren zu wollen, müsse entgegengetreten werden. Der Ärztetag betonte außerdem, dass Weiterbildungsstätten die Voraussetzungen dafür schaffen müssten, dass die Weiterbildungsbefugten sowie ihre jungen Ärztinnen und Ärzte ausreichend Zeit für die Weiterbildung haben. Der Vereinbarkeit von Familie und Beruf müsse auch in der Weiterbildung Rechnung getragen werden. Arbeitgeber müssten die Voraussetzungen dafür schaffen, die geforderten Weiterbildungsinhalte im Rahmen verschiedener Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen. Ferner forderte der Ärztetag die Landesärztekammern auf, kontinuierlich eine Evaluation der Weiterbildung vorzunehmen. Ziel ist es, die novellierte (Muster-)Weiterbildungsordnung als Gesamtpaket auf dem nächsten Deutschen Ärztetag im Mai 2018 zu verabschieden. Mit den Beratungen zur (Muster-)Weiterbildungsordnung ist der 120. Deutsche Ärztetag zu Ende gegangen. 250 Delegierte aus ganz Deutschland haben vom 23. bis 26. Mai 2017 zahlreiche gesundheits- sozial- und berufspolitische Themen beraten. Der nächste Deutsche Ärztetag findet im Mai 2018 in Erfurt statt. Weitere Informationen zum 120. Deutschen Ärztetag ...
GOÄ-Novelle 25.05.2017

120. Deutscher Ärztetag bestätigt Kurs der Bundesärztekammer

Der 120. Deutsche Ärztetag in Freiburg hat der Bundesärztekammer in einem mit überwältigender Mehrheit angenommenen Beschluss Rückendeckung für die weiteren Verhandlungen über eine Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gegeben. Die Delegierten begrüßten insbesondere die unmittelbare Einbindung der ärztlichen Berufsverbände und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften in den Novellierungsprozess. Das Ärzteparlament forderte die Bundesärztekammer auf, die von den ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften eingebrachten Änderungsvorschläge zum Leistungsverzeichnis unter deren Beteiligung mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und der Beihilfe abzustimmen. Die Verbände und Fachgesellschaften sollen auch weiterhin in den noch laufenden Bewertungsprozess eingebunden werden. Der Beschluss des Ärztetages sieht außerdem vor, dass ein geeignetes Verfahren zur dauerhaften Beteiligung auch über den Novellierungsprozess hinaus zu Fragen der Weiterentwicklung und Pflege der neuen GOÄ etabliert werden soll. „Die Bundesärztekammer soll sich im Rahmen der Fassung der Geschäftsordnung der Gemeinsamen Kommission zur Weiterentwicklung der GOÄ (GeKo) für ein Gastrecht der entsprechenden Verbände einsetzen“, so der Ärztetag. Für den weiteren Novellierungsprozess hat der Ärztetag die Bundesärztekammer beauftragt, die mit den ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften überarbeiteten Entwürfe zum Leistungsverzeichnis und den finalen Bewertungen der GOÄ an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu übergeben und Änderungen der Bundesärzteordnung (BÄO) und des Paragrafenteils der GOÄ zu akzeptieren, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: Die Leistungslegendierungen und -bewertungen entsprechen den aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen und sind zwischen den ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften, der Bundesärztekammer, dem PKV-Verband und der Beihilfe sowie dem BMG abgestimmt.Die Leistungen werden mit einem Einfachsatz bewertet, der mit dem bisherigen durchschnittlichen Steigerungssatz vergleichbar ist. Erforderliche Zusatzaufwände, die sich aus der jeweiligen Leistung, den Umständen ihrer Erbringung oder aus patientenbezogenen Gründen ergeben, sind in entsprechenden leistungsbezogenen, den zeitlichen und qualitativen Aufwand berücksichtigenden Erschwerniszuschlägen abgebildet. Darüber hinausgehende besondere Erschwernisgründe, die zur Steigerung auf den zweifachen Gebührensatz berechtigen, werden in einer sogenannten Positivliste aufgenommen.Die sogenannte Negativliste, nach der für spezielle Behandlungsumstände eine Steigerung ausgeschlossen werden sollte, wird gestrichen.Die Leistungsbewertungen folgen einer betriebswirtschaftlichen Grundkalkulation. In nachvollziehbaren Simulationsrechnungen führen die Bewertungen zum erwarteten Preiseffekt der neuen GOÄ von mindestens 5,8 % (+/- 0,6 %) Ausgabensteigerung der PKV-Unternehmen und der Beihilfe je substitutiv Krankenversicherten in den ersten drei Jahren nach dem Inkrafttreten der neuen GOÄ. Die betriebswirtschaftliche Grundkalkulation ermöglicht die kontinuierliche Weiterentwicklung der GOÄ, insbesondere bei Aufnahme neuer innovativer Leistungen oder bei Anpassung der GOÄ in Bezug auf allgemeine und spezielle Kostenentwicklungen.Leistungen der persönlichen ärztlichen Zuwendung sowie hausärztliche Leistungen werden durch die Aufnahme zeitgestaffelter Gesprächsleistungen besser abgebildet und angemessen vergütet.Die Bildung von Analogziffern bei innovativen, nicht im Gebührenverzeichnis aufgenommenen Leistungen ist weiterhin möglich. Darüber hinaus ist auch die analoge Berechnung von Verlangensleistungen möglich. Individuelle Gesundheitsleistungen sind weiterhin nach der GOÄ - auch als analoge Leistungen - berechnungsfähig.Mit der Einrichtung einer GeKo, die dem Verordnungsgeber fortlaufend die Aufnahme neuer Behandlungs- und Diagnoseverfahren empfehlen soll, ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung der GOÄ entsprechend des medizinischen Fortschritts gewährleistet.Die Empfehlungen der GeKo haben einen rechtsprägenden Charakter. Sie können nur einstimmig und damit ausschließlich mit Zustimmung der von der Bundesärztekammer repräsentierten Ärzteseite zustande kommen.  In einer dreijährigen Monitoringphase nach Inkrafttreten der neuen GOÄ wird die Ausgabenentwicklung von PKV und Beihilfe durch die GeKo mit Hilfe einer von ihr beauftragten Datenstelle analysiert. Im Rahmen des Monitorings erfolgt die Analyse der GOÄ-basierten Ausgabensteigerung von PKV und Beihilfe je substitutiv Krankenversicherten ausschließlich bezogen auf den erwarteten Preiseffekt durch die neue GOÄ von mindestens 5,8 % (+/- 0,6 %). Die Analysen zum Preiseffekt der neuen GOÄ basieren auf Daten der sogenannten Kopfschadenstatistik, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen von den PKV-Unternehmen und der Beihilfe an die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeldet werden. Leistungen auf Verlangen (Wunschleistungen) - mit "V" zu kennzeichnen - und alle sonstigen Leistungen anderer Kostenträger sind kein Bestandteil der Datenerhebung der Datenstelle. Sie sind für Kostenentwicklungen grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, auch nicht im Rahmen der Monitoringphase von drei Jahren.    Die Bundesärztekammer ist berechtigt, eigene Daten an die Datenstelle zu übersenden. Bei Überschreiten oder unterschreiten der Grenzen des erwarteten Preiseffektes der neuen GOÄ nimmt die GeKo Beratungen zu den Ursachen des Überschreitens oder Unterschreitens auf. Automatische Anpassungselemente der GOÄ bei Verfehlen des Preiseffektes nach oben oder unten sind nicht vorgesehen. Ausgabenentwicklungen, die aufgrund von Morbidität, Alter, innovativer oder neuer Leistungen, Epidemien, Veränderung der Anzahl der Versicherten oder der Anzahl der Ärzte entstanden sind, sind mit Hilfe der von der GeKo beauftragten Datenstelle in geeigneten rechnerischen Verfahren vom Preiseffekt zu differenzieren und nicht Gegenstand möglicher Empfehlungen der GeKo zur Weiterentwicklung der GOÄ. Die Analyse der Kopfschadenstatistik von PKV und Beihilfe beschränkt sich ausschließlich auf den Zeitraum der dreijährigen Einführungsphase.Die Bundesärztekammer wird die so beschriebene Neuordnung der GOÄ nur dann beim BMG als konsentiert einbringen, wenn von einer neuen Bundesregierung in der nächsten Legislaturperiode des Bundestages keine weiteren grundlegenden ordnungspolitischen Beeinträchtigungen in der privatärztlichen Versorgung vorgesehen sind. Das gilt insbesondere für den Fall, dass eine GOÄ unabhängige Einheitsgebührenordnung geplant wird. Weitere Informationen zum 120. Deutschen Ärztetag finden Sie unter http://www.bundesaerztekammer.de/presse/deutscher-aerztetag/. Folgen Sie der Bundesärztekammer unter #daet17 auch auf Twitter und halten Sie sich über die Diskussionen des Ärztetages auf dem Laufenden....

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