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Rahmenvereinbarung mit den Krankenkassen

Gesundheitskarte für Flüchtlinge: Durchbruch in NRW

Düsseldorf, 28.8.2015. Eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge soll jetzt flächendeckend in ganz Nordrhein-Westfalen eingeführt werden. Eine entsprechende Rahmenvereinbarung hat das NRW-Gesundheitsministerium am Freitag mit mehreren Krankenkassen abgeschlossen, wie Ministerin Barbara Steffens Ende August in einer Pressemitteilung bekanntgab.

Rudolf Henke, Präsident der

Rudolf Henke

"Aus ärztlicher Sicht ist es eine beträchtliche Erleichterung und Bürokratie-Entlastung, dass nun in ganz Nordrhein-Westfalen das Modell der Krankenversichertenkarte angewendet werden soll", so der Präsident der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo), Rudolf Henke. Bereits im März hatte sich die Kammerversammlung der ÄKNo, das Parlament der rheinischen Ärztinnen und Ärzte, einstimmig für eine zügige Umsetzung dieses Vorhabens eingesetzt. Krankenkassenvertreter betonten, dass die Beitragszahler nicht zusätzlich belastet werden, weil die Kosten wie bisher über Steuermittel von den Kommunen bezahlt werden.

Diese sollen laut Rahmenvereinbarung einen pauschalen Abschlag für erwartete Behandlungskosten von 200 Euro pro Monat und Person sowie eine Verwaltungspauschale von mindestens 10 Euro zahlen. Im Gegenzug sparen sie den Verwaltungsaufwand, der zurzeit durch die Ausgabe von Behandlungsscheinen für jede Behandlung entsteht. Die Flüchtlinge und Asylbewerber ihrerseits können ohne Behördengang ärztliche Hilfe unmittelbar in Anspruch nehmen. Über die Beteiligung der einzelnen Kommune entscheidet deren Rat, frühestens zum 1. Januar 2016 kann das Gesundheitskarten-Modell praktiziert werden.

uma


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letzte Änderung am: 10.09.2015



Ärztliche Flüchtlingshilfe

Flüchtlinge in Deutschland

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 5/2017

Titel 7/2017 Titelgestaltung: Eberhard Wolf

Titelthema

"Die Digitalisierung des Gesundheitswesens lässt sich nicht kleinhoffen"

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