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Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler

bei der Ärztekammer Nordrhein

Hinweis


Die Gutachterkommission hat eine Broschüre für Patienten erarbeitet, die über Arbeitsweise der Kommission informiert.

Informationsbroschüre zur Arbeit der Gutachterkommission für Patienten (1,80 MB)

 Kurzportait der Gutachterkommission (757,81 KB) 

Informationsbroschüre zur Arbeit der Gutachterkommission für Patienten (1,80 MB)

Sammlung der gutachtlichen Entscheidungen der Gutacherkommission: Mai 2000 bis November 2015
(1,30 MB, veröffentlicht im Rheinischen Ärzteblatt)
  oder als e-paper zum Lesen am Computer)

Inhaltsübersicht

Über die Gutachterkommission

Informationen zum Antrag auf Überprüfung einer ärztlichen Behandlung

Antragsunterlagen zum Herunterladen

Statut der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein

Aktueller Jahresbericht

Studie: Fehlbehandlung bei Kindern und Jugendlichen

Internetlink Broschüre: Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern (vom 18.4.2007)

Internetlink Leitlinie: Allgemeine Grundlagen der medizinischen Begutachtung (AWMF)

Kommentar zum neuen Patientenrechtegesetz (70,55 KB)  (Rheinisches Ärzteblatt 8/2013 S. 50)


Über die Gutachterkommission

Die 1975 gegründete Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler ist eine unabhängige Einrichtung bei der Ärztekammer Nordrhein. Nach ihrem Statut hat sie die Aufgabe festzustellen, ob einer Ärztin oder einem Arzt, die der Ärztekammer Nordrhein (Zuständigkeitsbereich: Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln) als Mitglied angehören, ein Behandlungsfehler in Diagnostik oder Therapie vorzuwerfen ist, durch den der Patient einen Gesundheitsschaden erlitten hat oder voraussichtlich erleiden wird. Die Gutachterkommission wird auf schriftlichen Antrag eines Beteiligten (Patienten oder Arzt) tätig.

Das Begutachtungsverfahren ist für die Beteiligten gebührenfrei. Die Beteiligten tragen ihre Kosten einschließlich der Kosten einer eventuellen anwaltlichen Vertretung selbst.

Mehr als 100 ehrenamtliche Mitglieder (Ärzte und Juristen) wirken in der Gutachterkommission mit. Der Sachverhalt wird aufgrund des Vorbringens der Beteiligten und der beigezogenen Krankenunterlagen gutachterlich gewürdigt. Zu jedem Fall wird zunächst ein Sachverständigengutachten eingeholt, soweit nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich, auch mehrere. Das Gutachten wird den Beteiligten zugestellt. Verlangt hiernach ein Beteiligter eine weitere Überprüfung oder hält die Gutachterkommission eine solche selbst für erforderlich, erstattet sie ein abschließendes Gutachten, an dem je ein ärztliches und ein juristisches Kommissionsmitglied mitwirken.

Die Teilnahme am Begutachtungsverfahren ist freiwillig. Die gutachtlichen Feststellungen der Kommission sind für die Beteiligten nicht rechtsverbindlich. Sie sind aber sehr häufig die Grundlage für eine außergerichtliche Erledigung von Arzthaftpflichtstreitigkeiten.


Informationen zum Antrag auf Überprüfung einer ärztlichen Behandlung

Nach Ihrem Statut kann die Gutacherkommission prüfen, ob einem Arzt ein Behandlungsfehler vorzuwerfen ist, durch den der Patient einen Gesundheitsschaden erlitten hat oder voraussichtlich erleiden wird.

Voraussetzung ist unter anderem, dass der Arzt, gegen den sich der Behandlungsfehlervorwurf richtet, der Ärztekammer Nordrhein angehört, das heißt, dass er im Regierungsbezirk Düsseldorf oder Köln tätig ist bzw. früher tätig war. Das Verfahren wird eingeleitet durch einen schriftlichen Antrag des Patienten oder des Arztes.

Die Gutachterkommission kann regelmäßig nicht tätig werden, wenn in der selben Angelegenheit bereits ein gerichtliches Verfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren abgeschlossen oder anhängig ist bzw. gleichzeitig eingeleitet wird. Liegt die beanstandete Behandlung im Zeitpunkt der Antragstellung länger als 5 Jahre zurück, wird die Gutachterkommission ebenfalls in der Regel nicht tätig.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) des betroffenen Patienten/ Antragstellers;
  • Name und vollständige Anschrift des Arztes, gegen den sich der Antrag richtet. Im Falle einer Krankenhausbehandlung mindestens die Angabe des Krankenhauses und der Krankenhausabteilung (Name des Chefarztes);
  • eine Schilderung des wesentlichen Sachverhaltes, dessen Überprüfung begehrt wird, mit Angaben über den Grund und den Zeitpunkt der Behandlung, den vermuteten Behandlungsfehler und den hierdurch eingetretenen Gesundheitsschaden.

Für die Angaben kann das PDF-Dokument Antragsformular zur Überprüfung einer ärztlichen Behandlung (62 KB) verwendet werden.

Eventuell vorhandene ärztliche Unterlagen (Arztbriefe, Entlassungsberichte, Operationsberichte, Röntgenaufnahmen) und sonstigen Schriftwechsel, der die gerügte Behandlung betrifft, bitten wir einzureichen.

Ferner wird gebeten, den Vordruck Entbindungserklärung von der ärztlichen Schweigepflicht
zum Antrag auf Überprüfung einer ärztlichen Behandlung
 (96,33 KB)
vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden.

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt derzeit etwa 12 Monate.


Antragsunterlagen zum Herunterladen

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letzte Änderung am: 07.02.2017



Ärztliche Flüchtlingshilfe

Flüchtlinge in Deutschland

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 5/2017

Titel 7/2017 Titelgestaltung: Eberhard Wolf

Titelthema

"Die Digitalisierung des Gesundheitswesens lässt sich nicht kleinhoffen"

 aktuelle Ausgabe

Veranstaltungshinweis des IQN: Gefäßchirurgische Eingriffe

Logo IQN 

Das Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein (IQN) veranstaltet gemeinsam mit der Gutachterkommission für Behandlungsfehlervorwürfe zum Thema Gefäßchirurgische Eingriffe eine Fortbildung der Reihe "Aus Fehlern lernen". Die Veranstaltung findet statt am Mittwoch, 12. Juli 2017 ab 16 Uhr im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft. Unter anderem werden Eingriffe an der Aorta carotis sowie Aneurysma-Eingriffe an der Aorta abdominalis sowie mögliche Fehlerquellen erörtert.

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Materialbestellung

Die Ärztekammer Nordrhein hält zahlreiche Informationsbroschüre und Flyer für Ärztinnen und Ärzte, Bürgerinnen und Bürger oder auch zur Auslage im Wartezimmer bereit. Die Materialien können einfach ein bereitgestelltes Online-Formular bestellt werden.

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Jobbörse für MFA
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Critical Incident Reporting System NRW. Melde- und Lernsystem für medizinische Beinahe-Fehler für NRW.

 Internetlink www.cirs-nrw.de

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