Stellungnahmen zu G-BA
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die der Bundesärztekammer durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Rahmen der Stellungnahmeverfahren übermittelten Unterlagen bis zur weiteren Beratung bzw. Beschlussfassung im G-BA gemäß der dortigen Geschäftsordnung vertraulich zu behandeln sind und unsere Stellungnahme zum jeweiligen Beschluss erst nach Inkrafttreten des G-BA-Beschlusses (siehe www.g-ba.de/informationen/beschluesse/) und nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger auf unserer Homepage erscheinen kann.