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News-Archiv

Hier finden Sie die News aus den letzten Jahren.

Datenschutz 20.07.2015

Heilberufe bei Vorratsdatenspeicherung nicht ausreichend geschützt

Ärzte- und Zahnärzteschaft, Apotheker, Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten haben scharfe Kritik an dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung geübt. Die Regelungen stellten keinen ausreichenden Schutz für Berufsgeheimnisträger dar, warnten Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Bundesapothekerkammer und Bundespsychotherapeutenkammer in einem gemeinsamen Schreiben an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses und des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. Die Organisationen appellierten an die Abgeordneten, dem Gesetz in seiner jetzigen Form nicht zuzustimmen.
BÄKground 16.07.2015

Neue Ausgabe des BÄK-Informationsdienstes BÄKground

Auch Abgeordnete können ihren Urlaub besser genießen, wenn alle Aktenstapel auf dem Schreibtisch abgearbeitet sind. Daher herrscht kurz vor der parlamentarischen Sommerpause im Regierungsviertel Hochbetrieb. Gerade in der Gesundheitspolitik standen in den letzten Wochen wichtige Beratungen und Entscheidungen an. So debattierte der Bundestag in erster Lesung über eine Regelung der Beihilfe zum Suizid. BÄKground gibt einen Überblick über die vier fraktionsübergreifenden Anträge, die im Parlament diskutiert wurden (S. 3). Während der Bundestag das umkämpfte Versorgungsstärkungsgesetz am 11. Juni verabschiedet hat, wird die Diskussion über die Krankenhausreform der Großen Koalition nach der Sommerpause weitergehen. Die Ärzteschaft dringt auf eine ausreichende Finanzierung der Kliniken und sieht dabei Bund und Länder gleichermaßen in der Pflicht (S. 8). Einen langen parlamentarischen Weg hat auch das E-Health-Gesetz noch vor sich. Es soll nach Vorstellung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) den Aufbau einer sicheren Telematik-Infrastruktur voranbringen. Die Bundesärztekammer begrüßt das Gesetz im Grundsatz, sieht aber in wesentlichen Punkten Nachbesserungsbedarf (S. 9). Viel Sorgfalt hat die Bundesärztekammer bei der Fortschreibung der Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls walten lassen. Im Interview mit BÄKground erläutert BÄK-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery die wesentlichen Eckpunkte und Neuerungen der Richtlinie. Überarbeitungsbedarf habe insbesondere bezüglich neuer apparativer Methoden für den Nachweis des Zirkulationsstillstandes, der Besonderheiten der Diagnostik und der ärztlichen Qualifikation bestanden (S. 17). BÄKground Juli 2015 [PDF]
Europäisches Parlament 09.07.2015

TTIP-Resolution wichtiges Signal an EU-Kommission

Berlin - Zu der im Europäischen Parlament verabschiedeten Resolution zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP erklärt der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery:"Die Resolution des Europäischen Parlaments zu dem geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP ist ein wichtiges Signal für die EU-Kommission, Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, unter anderem auch Gesundheits- und Sozialdienstleistungen, aus dem Anwendungsbereich des Abkommens auszunehmen. Klarere Aussagen hätten wir uns von den EU-Parlamentariern bei ihren Empfehlungen zu den umstrittenen Investorenschutzregelungen gewünscht. Wir haben immer davor gewarnt, dass Schiedsgerichtsverfahren auch aus gesundheitspolitischer Sicht mit erheblichen Risiken verbunden sind. Sie werden der Komplexität der unterschiedlichen Gesundheitssysteme der Vertragsstaaten nicht gerecht.Der Resolutionskompromiss sieht zwar veränderte Spielregeln und ein neues Verfahren für den Investorenschutz vor. Konsequenter wäre es aber, gleich einen internationalen Handelsgerichtshof mit festen und unabhängigen Richtern  zu installieren, der bei Konflikten zwischen Konzernen und Regierungen tätig wird.“
MBO-Ä 08.07.2015

BÄK veröffentlicht aktualisierte (Muster-)Berufsordnung

Berlin - Die Bundesärztekammer hat die aktualisierte (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä)  sowie weiterführende Informationen dazu auf ihrer Internetseite veröffentlicht.  Der 118. Deutsche Ärztetag hatte im Mai dieses Jahres der Novellierung einzelner Vorschriften der MBO-Ä zugestimmt. Geändert wurde unter anderem die Regelung zum Einsichtnahmerecht der Patienten in die ärztliche Dokumentation. Bislang waren diejenigen Teile von der Einsichtnahme ausgenommen, die subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen des Arztes enthalten. Nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes im Jahr 2013 war eine Anpassung an den Paragraphen 630g des Bürgerlichen Gesetzbuches angezeigt. Darin ist geregelt, dass Patienten auf deren Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, sie betreffende Patientenakte zu gewähren ist, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Diese Formulierung wurde im Wesentlichen übernommen und um den Bezug auf die erheblichen Rechte der Ärzte ergänzt. Eine weitere Änderung bezieht sich auf die Zulässigkeit einer Teil-Berufsausübungsgemeinschaft. Ärzte dürfen sich zu Berufsausübungsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften, Kooperationsgemeinschaften und Praxisverbünden zusammenschließen. Eine Teilberufsausübungsgemeinschaft darf jedoch nicht auf Zuweisung von Patienten ausgerichtet sein. Als allgemein unzulässige Umgehung des Zuweisungsverbotes wurde bislang angesehen, wenn sich der Beitrag einzelner Ärzte auf die Erbringung medizinisch-technischer Leistungen beschränkt. Der Bundesgerichtshof hatte die entsprechende Regelung der baden-württembergischen Berufsordnung als verfassungswidrig verworfen. Die gleichlautende Regelung der (Muster-)Berufsordnung wurde daher entsprechend geändert. Außerdem wurde die Bestimmung zur Weiterführung der Praxis nach dem Tod des Praxisinhabers an das Lebenspartnerschaftsgesetz angepasst und der Vertretungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (Stand 2015)
Wirtschafts- und Finanzkrise 08.07.2015

Gesundheitslage in Griechenland besorgniserregend

Berlin - Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery hat sich besorgt über die gesundheitliche Situation in Griechenland gezeigt. „Mit der steigenden Arbeitslosigkeit haben in den zurückliegenden Jahren mehr als eine Million Menschen ihre Versicherungsbeiträge nicht bezahlt und damit den Anspruch auf Behandlung in Kliniken und Arztpraxen sowie auf Medikamente verloren“, sagte Montgomery in der Ärzte Zeitung (08.07.2015). Er verwies auf Berichte  des Beauftragten für die gesundheitspolitische Zusammenarbeit mit Griechenland, Wolfgang Zöller, nach denen die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten und Medizinprodukten  unzureichend sei. Bestimmte hochpreisige Produkte seien nicht verfügbar. Der BÄK-Präsident betonte, dass sich der Deutsche Ärztetag bereits im vergangenen Jahr mit den Gesundheitssystemen in den von der Wirtschafts- und Finanzkrise betroffenen Staaten befasst hat. „Wir halten engen Kontakt zu den Kollegen von der griechischen Ärztekammer. Zudem besteht durch unterschiedliche Gremien, wie dem Ständigen Ausschuss der Europäischen Ärzte oder die Konferenz der europäischen Ärztekammern, auf europäischer Ebene ein regelmäßiger Austausch mit den griechischen Kolleginnen und Kollegen. So versuchen wir, uns ein Bild von der Lage vor Ort zu machen“, sagte Montgomery. Gerade in Krisenzeiten mit hoher Arbeitslosigkeit, geringeren Einkommen, mangelnder Versicherung und Obdachlosigkeit würden die Anforderungen an ein suffizientes Gesundheitswesen steigen. „Wir haben im vergangenen Jahr in Düsseldorf klargestellt, dass eine Sparpolitik nicht zur mittel- und langfristigen Verschlechterung der allgemeinen Gesundheitslage der Menschen vor Ort führen darf.“ Angesichts der sich dramatisch verschlechternden sozialen Lage in Griechenland gelte diese Forderung heute umso mehr. Man dürfe politische Fehler und Versäumnisse nicht auf dem Rücken der Menschen austragen. „Hier ist vor allem die griechische Regierung gefordert, getreu ihres Amtseides Schaden vom griechischen Volk abzuwenden. Aber auch wir Europäer müssen dem Volk Griechenlands zur Seite stehen“, sagte Montgomery.
Koalitionsfreiheit 08.07.2015

"Alle rechtlichen Mittel gegen Tarifeinheitsgesetz ausschöpfen"

Anlässlich der bevorstehenden Inkraftsetzung des Tarifeinheitsgesetzes erklärt der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery: „Wir haben alles versucht, das Tarifeinheitsgesetz der Bundesregierung auf politischem Wege zu verhindern. Aber gegen Ideologie hat Vernunft keine Chance. Umso wichtiger ist es, jetzt alle juristischen Mittel auszuschöpfen. Die Ankündigung des Marburger Bundes, Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einzulegen, lässt uns wieder hoffen, dass dieses unselige Gesetz doch noch gekippt wird. Der Marburger Bund kann sich in seinem Kampf gegen das Tarifeinheitsgesetz der Solidarität aller Ärztinnen und Ärzte aus Klinik und Praxis sicher sein.“ 
Irreversibler Hirnfunktionsausfall 06.07.2015

Richtlinie der BÄK zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls

Berlin – Die Vierte Fortschreibung der Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls der Bundesärztekammer wurde heute im Deutschen Ärzteblatt bekannt gemacht und auf der Internetseite der Bundesärztekammer veröffentlicht. Das Bundesgesundheitsministerium hatte die Richtlinie ohne Beanstandungen genehmigt. In der fortgeschriebenen Richtlinie werden insbesondere die medizinischen Voraussetzungen für die Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, die apparativen Untersuchungsmethoden und die Qualifikationsanforderungen der an der Diagnostik beteiligten Ärztinnen und Ärzte präzisiert. Die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls erfolgt in drei Stufen: Voraussetzung ist sowohl nach der bislang gültigen als auch nach der fortgeschriebenen Richtlinie der zweifelsfreie Nachweis einer akuten schweren primären oder sekundären Hirnschädigung sowie der Ausschluss reversibler Ursachen. In einem zweiten Schritt müssen alle in den Richtlinien geforderten klinischen Ausfallsymptome nachgewiesen werden. Danach muss die Irreversibilität der klinischen Ausfallsymptome bestätigt werden. Auf diesem Vorgehen beruht die Sicherheit der Todesfeststellung. Als neue apparative Methoden für den Nachweis des zerebralen Zirkulationsstillstandes haben die in der klinischen Praxis etablierten Verfahren der Duplexsonographie und Computertomographie-Angiographie Eingang in die Vierte Fortschreibung der Richtlinie gefunden. Der irreversible Hirnfunktionsausfall muss unverändert von mindestens zwei dafür qualifizierten Ärzten unabhängig voneinander und übereinstimmend festgestellt und dokumentiert werden. Dabei müssen die Ärzte wie bisher über eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit akuten schweren Hirnschädigungen verfügen. Diese Regelung, durch die die Basis der praktischen Erfahrung in der Diagnostik sichergestellt werden soll, wurde in der fortgeschriebenen Richtlinie formal und inhaltlich präzisiert. So müssen die den irreversiblen Hirnfunktionsausfall feststellenden und dokumentierenden Ärzte Fachärzte sein und die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten aufweisen, um die Indikation zur Diagnostik eines irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zu prüfen, die klinischen Untersuchungen durchzuführen und die angewandte apparative Zusatzdiagnostik im Kontext der diagnostischen Maßnahmen beurteilen zu können. „Mindestens einer der den irreversiblen Hirnfunktionsausfall feststellenden Ärzte muss ein den obigen Anforderungen entsprechender Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein“, heißt es in der fortgeschriebenen Richtlinie. Mit ihrer Bekanntmachung im Deutschen Ärzteblatt ersetzt die Vierte Fortschreibung nach einer Informations- und Schulungsphase der betroffenen Ärzte, Krankenhäuser und Institutionen nun die bislang geltenden „Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes“, Dritte Fortschreibung 1997 mit Ergänzungen gemäß TPG.Dem vorausgegangen waren intensive Beratungen in einem für die Richtlinienfortschreibung eingesetzten Arbeitskreis des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer unter Vorsitz von Prof. Dr. Jörg-Christian Tonn und dem stellvertretenden Vorsitz von Prof. Dr. Heinz Angstwurm sowie eine schriftliche Anhörung der betroffenen Fach- und Verkehrskreise. Die Muster-Protokollbögen sind Anlagen der Richtlinie. Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG, Vierte Fortschreibung [PDF]...
Flüchtlinge 02.07.2015

Montgomery fordert menschlichen Umgang mit Flüchtlingen

Berlin - Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery hat einen menschlichen Umgang mit Flüchtlingen in Deutschland gefordert und insbesondere das Verfahren zur Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen scharf kritisiert. Nach einer Fehlgeburt, die eine risikoschwangere Frau aus Guinea nach ihrer Umverteilung von Hamburg nach Nordrhein-Westfalen erlitten hat, erklärte Montgomery: „Es ist tragisch, dass erst wieder etwas so Schreckliches passieren musste. Schwangere benötigen der besonderen menschlichen und medizinischen Fürsorge", erklärte Montgomery. Er forderte den Hamburger Senat auf, die Verschärfung im Umgang mit schwangeren Flüchtlingen zu revidieren und zu der Praxis zurück zu kehren, die Frauen im letzten Drittel ihrer Schwangerschaft nicht mehr auf andere Bundesländer umzuverteilen. „Risikoschwangere dürfen selbstverständlich auch in einem früheren Stadium nicht umverteilt werden“, so Montgomery. Eine Beteiligung von Ärzten bei der Feststellung des Alters von Flüchtlingen sieht der Ärztepräsident äußerst kritisch. Alterseinschätzungen durch Knochenröntgen oder Computertomographie seien wissenschaftlich nicht unumstritten und sollten daher von Ärzten nicht angewandt werden. „Auch bei Untersuchungen der Geschlechtsmerkmale muss die Privatsphäre der zu Untersuchenden gewahrt bleiben. Dass Jugendliche regelhaft in die Gruppe der Erwachsenen eingeteilt werden, wenn sie an der Untersuchung nicht mitwirken, konterkariert die vorgebliche ´Freiwilligkeit´ und ist weder menschlich noch medizinisch gerechtfertigt“, kritisierte Montgomery.
Unabhängige Patientenberatung 01.07.2015

Patientenberatung darf nicht zu einem kassennahen Call-Center werden

Berlin - Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) aufgefordert, sich in die umstrittene Auftragsvergabe für die Unabhängige Patientenberatung einzuschalten. Montgomery warnte in der Bild-Zeitung (01.07.2015): „Die gesetzlichen Krankenkassen versuchen, sich die Beratungsstelle unter den Nagel zu reißen." Der Minister müsse verhindern, dass die Unabhängige Patientenberatung zu einem krankenkassennahen Call-Center verkommt. Durch Presseberichte war die bevorstehende Entscheidung des GKV-Spitzenverband (GKV-SV) bekannt geworden, dass die gesetzlich vorgesehene Patientenberatung, mit der seit dem Jahr 2006 die Unabhängige Patientenberatung Deutschlands (UPD) beauftragt war, ab dem Jahr 2016 durch ein Call-Center übernommen werden soll. Die Leistungen der UPD hatte der GKV-SV zuvor im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten für einen Zeitraum von sieben Jahren neu ausgeschrieben. Die BÄK hatte die Vergabeabsicht in einer gemeinsamen Mitteilung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und der Bundeszahnärztekammer scharf kritisiert. Eine Patientenberatung, die von einem Call-Center betrieben werden soll, das nachweislich schon für die Krankenkassen tätig war, könne unmöglich die Anliegen von Patienten und Versicherten – insbesondere auch gegenüber den Kostenträgern - glaubwürdig und umfassend vertreten, betonten die Institutionen. Die jetzt bekannt gewordene Vergabeabsicht konterkariere den Anspruch der bisherigen Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands an eine fachlich kompetente Beratung völlig. Hier solle eine etablierte, anerkannte und mitunter den Krankenkassen unbequeme Patientenberatung zu einem willfährigen Dienstleister auf der Lohnliste der Krankenkassen umfunktioniert werden.
Sterbehilfe-Debatte 01.07.2015

Schweigen über Tabuthema Tod brechen

Berlin - Anlässlich der morgigen Debatte im Deutschen Bundestag über eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe in Deutschland erklärt der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery:"Es ist gut, dass sich der Bundestag viel Zeit nimmt und sich ohne Fraktionszwang mit den unterschiedlichen Anträgen zur gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe beschäftigt. Die Parlamentsdebatte ist der vorläufige Höhepunkt einer in Politik und Öffentlichkeit sehr ernsthaft geführten Diskussion, die endlich das gesellschaftliche Schweigen über das Tabuthema Tod gebrochen hat. Dabei zeigen die im Vorfeld bekannt gewordenen Initiativen der verschiedenen Parlamentariergruppen, dass es einen großen Konsens gibt, Sterbehilfevereinen das Handwerk zu legen. Ebenso unstrittig ist es, die Palliativmedizin, die Schmerztherapie und die Hospizarbeit in Deutschland weiter auszubauen. Besonders hervorzuheben ist der Gesetzentwurf der Abgeordneten Michael Brand und Kerstin Griese. Der Entwurf sieht ein klares Verbot von Sterbehilfeorganisationen vor, verzichtet aber auf weitere gesetzliche Regelungen. Die sind auch gar nicht notwendig, denn die Berufsordnungen aller 17 Ärztekammern regeln einheitlich und bundesweit, dass es die Aufgabe von Ärzten ist, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern und Sterbenden Beistand zu leisten. Damit gilt schon jetzt für alle Ärztinnen und Ärzte in Deutschland: Sie sollen Hilfe beim Sterben leisten, aber nicht Hilfe zum Sterben.“ ...