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News-Archiv

Hier finden Sie die News aus den letzten Jahren.

Pressemitteilung von... 25.03.2014

Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie neu konstituiert

Berlin, 25.03.2014 Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) hat am 17. März 2014 in seiner konstituierenden Sitzung für die vierte Amtsperiode (2014 - 2018) als Vorsitzende erneut Prof. Dr. phil. Günter Esser, Potsdam, und Prof. Dr. med. Manfred Cierpka, Heidelberg, gewählt. Der WBP wird gemeinsam von der Bundespsychotherapeutenkammer und der Bundesärztekammer getragen. Seine Aufgabe ist zum einen die gutachterliche Beratung von Behörden bei der wissenschaftlichen Anerkennung von einzelnen psychotherapeutischen Verfahren und daraus resultierend bei der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten (§ 11 Psychotherapeutengesetz). Zum anderen befasst sich der WBP mit Anfragen psychotherapeutischer Fachverbände hinsichtlich der wissenschaftlichen Anerkennung von Psychotherapieverfahren und -methoden. So prüft er derzeit die wissenschaftliche Anerkennung der Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR)-Methode bei Kindern und Jugendlichen mit der Diagnose einer Posttraumatischen Belastungsstörung und einen Antrag auf wissenschaftliche Anerkennung der Humanistischen Psychotherapie bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen. Darüber hinaus greift der WBP aus eigener Initiative Fragen der Psychotherapieforschung auf. Die Geschäftsführung des WBP wechselt in jeder Amtsperiode und liegt aktuell bei der Bundespsychotherapeutenkammer. Nähere Informationen einschließlich der Liste der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des WBP sind auf der Internetseite www.wbpsychotherapie.de abrufbar.
Pressemitteilung der... 20.03.2014

Montgomery: Versicherungssteuer für Ärztehaftpflicht senken

Berlin, 20.03.2014 „Es ist gut, dass sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) für eine Begrenzung der Haftpflichtprämien für freiberufliche Hebammen einsetzen will. Ebenso wichtig ist es, auch für Gynäkologen und geburtsmedizinische Abteilungen der Krankenhäuser dauerhafte Lösungen zu finden.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery mit Blick auf die heutigen Beratungen im Deutschen Bundestag zur Haftpflichtproblematik bei Hebammen und anderen Gesundheitsberufen. Für Ärztinnen und Ärzte, aber auch für Kliniken, sei es in den letzten Jahren deutlich schwieriger geworden, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Insbesondere in der Geburtshilfe hätten sich die Prämien für ärztliche Haftpflichtversicherungen innerhalb der vergangenen drei Jahre zum Teil mehr als verdoppelt. „Immer mehr Ärzte und Kliniken werden dadurch zum Rückzug aus der geburtsmedizinischen Versorgung gezwungen“, warnte Montgomery. Der BÄK-Präsident bekräftigte die Forderung des letztjährigen Deutschen Ärztetages, die Versicherungssteuer für die ärztliche Haftpflicht von 19 auf elf Prozent zu senken. Dies würde zu einer jährlichen Entlastung von rund 80 Millionen Euro führen. „Das sollte uns eine flächendeckende geburtsmedizinische Versorgung wert sein. Schließlich fördert die Bundesregierung auch den Abschluss von Feuerversicherungen mit einem vergünstigten Steuersatz“, so Montgomery. Notwendig sei außerdem eine flexiblere Vergütung der ärztlichen Leistungen, die auch eine unterjährige Anpassung an steigende Versicherungsprämien ermöglicht.
Presse 20.03.2014

Bundesärztekammer gibt Hinweise für „Ärzte in sozialen Medien“

Berlin, 20.03.2014 „Soziale Netzwerke können eine sinnvolle Ergänzung zum direkten Gespräch zwischen Arzt und Patient sein –  allerdings müssen bestimmte Regeln eingehalten werden“.  Das sagte Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Telematikausschusses der Bundesärztekammer, mit Blick auf die Handreichung „Ärzte in sozialen Medien“, die heute auf der BÄK-Internetseite veröffentlicht wurde. Bartmann stellte klar, dass die  ärztliche Schweigepflicht und der Datenschutz bei der Nutzung sozialer Medien immer beachtet werden müssen. Wichtig sei auch, die Grenze zur viel diskutierten Fernbehandlung einzuhalten. Die Handreichung der BÄK soll Ärzte und Medizinstudierende für  die Besonderheiten der Online-Kommunikation sensibilisieren und Konflikten mit beruflichen und ethischen Standards vorbeugen. In zehn Fallbeispielen wird geschildert,  wo mögliche Probleme für Ärzte und Medizinstudierende liegen und wie man  ihnen begegnen kann. Wie anonymisiere ich Informationen so, dass die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt? Was muss ich in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit beachten? Wo  verläuft die Grenze zwischen allgemeiner Gesundheitsaussage und unerlaubter Fernbehandlung? Das sind nur einige der Fragen, die hier beantwortet werden. Die Handreichung basiert auf den Empfehlungen des 115. Deutschen Ärztetags und des Weltärztebundes und richtet sich  ebenso an Neulinge wie an erfahrene Nutzer sozialer Medien.  Handreichung: Ärzte in sozialen Medien [PDF]
Presse 18.03.2014

BÄK fordert: „Türkei muss ärztliche Hilfeleistungspflicht respektieren“

Berlin, 18.03.2014 In einem Brief an den türkischen Premierminister Erdogan hat die Bundesärztekammer die Entscheidung des türkischen Gesundheitsministeriums kritisiert, gerichtlich gegen den Vorstand der Turkish Medical Association (TMA) vorzugehen. Der TMA wird vorgeworfen, während der Proteste im Gezi Park im vergangenen Jahr unerlaubterweise „medizinische Versorgungseinheiten“ für verletzte Demonstranten in Moscheen, Shopping Centern und Hotels organisiert zu haben.Im Januar ist ein neues türkisches Gesundheitsgesetz erlassen worden, das eine ärztliche Notfallversorgung nur noch bis zum Eintreffen der offiziellen Notfallkräfte erlaubt. Bei Verstößen drohen bis zu drei Jahre Haft und hohe Geldstrafen. Die Menschenrechtsorganisation "Physicians for Human Rights" sieht darin einen gezielten Versuch, die Ärzteschaft bei der Behandlung von politischen Demonstranten zu verunsichern. Im Februar 2014 hatte die Bundesärztekammer den türkischen Präsidenten Abdullah Gül vergeblich dazu aufgefordert, das Gesundheitsgesetz nicht zu unterzeichnen.„Ärzte dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie ihre Pflicht erfüllen und sich um Menschen kümmern, die auf medizinische Hilfe angewiesen sind“, erklärte der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery. Die beschuldigten Ärzte hätten nicht nur unter hohem persönlichem Risiko internationale medizin-ethische Standards befolgt, sondern auch im Einklang mit dem türkischen Strafgesetz gehandelt. Die türkische Regierung solle die ärztliche Pflicht zur Hilfeleistung respektieren und das Gerichtsverfahren sofort und bedingungslos einstellen, heißt es in dem Schreiben, das neben der Bundesärztekammer zehn weitere internationale Medizinerorganisationen unterzeichnet haben.  Brief im Wortlaut
Pressemitteilung der... 13.03.2014

Gesundheitsfachberufe für enge Zusammenarbeit bei klaren Zuständigkeiten

Berlin, 13.03.2014 Für eine noch engere Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe und eine optimierte Koordination von Behandlungsprozessen haben sich die 40 Mitgliedsverbände der Fachberufekonferenz der Bundesärztekammer ausgesprochen. Die Zunahme vor allem älterer, chronisch kranker, multimorbider und pflegebedürftiger Patienten erfordere zukünftig sehr viel mehr als bisher eine kontinuierliche und anlassübergreifende Begleitung über oft lange Behandlungszeiträume. Damit die zwischen allen Beteiligten abgestimmte Betreuung gelingt, komme es sowohl auf klar geregelte  Zuständigkeiten der einzelnen Berufe als auch auf ein kooperierendes Miteinander an. Die Konferenzteilnehmer appellierten an den Gesetzgeber, dies bei anstehenden Neuregelungen von Berufsgesetzen sowie Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen der Gesundheitsfachberufe zu berücksichtigen und den Sachverstand und die Erfahrungen der Beteiligten einzubeziehen. Gleichzeitig seien die haftungsrechtlichen Gegebenheiten in der medizinischen Versorgung und die ärztliche Gesamtverantwortung für die Behandlung zu beachten. „Das Patientenwohl und die Patientensicherheit sind die obersten Ziele der Gesundheitsversorgung, denen sich alle anderen Bestrebungen unterordnen müssen“, sagte Dr. Max Kaplan, Vorsitzender der Fachberufekonferenz und Vizepräsident der Bundesärztekammer. Die Verbände beschäftigten sich in ihrer diesjährigen Sitzung mit der Weiterentwicklung berufsrechtlicher Positionen aus Sicht der verschiedenen Berufe. In einigen grundsätzlichen Fragen des Berufsrechts und der Heilkundeausübung wurde zum Teil intensiv diskutiert, unter anderem über den Direktzugang von Patienten zu Heilmittelerbringern sowie zu Kompetenzen von Notfallsanitätern. Begrüßt wurde die erfreulich starke Zunahme kooperativer Versorgungsformen zwischen Ärzten und Fachberufen im ambulanten Bereich, zum Beispiel in Form von Netzen und Medizinischen Versorgungszentren. Darüber hinaus bestand Einigkeit darin, dass die Lösung der gravierenden Nachwuchsprobleme in den Gesundheitsberufen eine größere Wertschätzung und Honorierung ihrer Arbeit und der Abbau der immensen Leistungsverdichtung in der stationären und ambulanten Versorgung höchste Priorität einnehmen müssen. Dies sei Voraussetzung dafür, dass das qualitativ hochstehende Niveau der Patientenversorgung aufrechterhalten werden kann. Mit großer Sorge betrachtet die Fachberufekonferenz Pläne auf europäischer Ebene, nach denen medizinische Verfahren durch nichtmedizinische Normungsinstitutionen festgeschrieben werden sollen.  Mit der Standardisierung von  Gesundheitsdienstleistungen werde in das Recht der Mitgliedstaaten eingegriffen, die Organisation des Gesundheitswesens und die Patientenversorgung eigenverantwortlich zu regeln. Die vom Vorstand der Bundesärztekammer im April 1989 initiierte Konferenz der Fachberufe im Gesundheitswesen besteht nunmehr seit 25 Jahren. Ziel dieser ständigen Einrichtung ist es, die gegenseitige Information zu verbessern, zur Klärung des Selbstverständnisses der Berufe beizutragen und die interprofessionelle und sektorübergreifende Zusammenarbeit zu stärken.
Pressemitteilung der... 11.03.2014

AkdÄ schafft Transparenz bei Interessenkonflikten

Berlin, 11.03.2014 Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) veröffentlicht ab sofort alle relevanten Interessenkonflikte ihrer ordentlichen Mitglieder auf ihrer Internetseite (www.akdae.de/Kommission/Organisation/Mitglieder/OM/). Künftig sollen auch alle Geldbeträge, die ordentliche Mitglieder der AkdÄ von Arzneimittel- und Medizinprodukteherstellern – etwa für Vorträge, Beratungen, Fortbildungen oder wissenschaftliche Projekte – erhalten haben, offengelegt werden. „Bei Mitgliedern der AkdÄ sind sowohl die Transparenz bei Interessenkonflikten als auch der korrekte Umgang mit ihnen eine wichtige Voraussetzung für eine unabhängige Bewertung von Arzneimitteln. Dass diese Transparenz aus dem Kreis der Mitglieder selbst heraus entwickelt wurde, wird hoffentlich ein positives Signal auch für andere Gruppierungen innerhalb der Ärzteschaft setzen“, sagte der Vorsitzende der AkdÄ, Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig. Als Fachausschuss der Bundesärztekammer berät die AkdÄ die BÄK in wissenschaftlichen Fragen des Arzneimittelwesens und bewertet Arzneimittel und therapeutische Strategien. Vor diesem Hintergrund führen insbesondere finanzielle Beziehungen zu pharmazeutischen Unternehmen, Herstellern von Medizinprodukten oder Industrieverbänden zu Interessenkonflikten, die das Risiko einer unangemessenen Beeinflussung erhöhen. In einem kontinuierlichen Diskussionsprozess hat die AkdÄ deshalb Regeln zum Umgang mit Interessenkonflikten entwickelt (www.akdae.de/Kommission/Organisation/Statuten/Interessenkonflikte/Regeln.pdf). Dazu gehören die Herstellung von Transparenz, die Reduktion von Interessenkonflikten sowie Regeln zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen von Stellungnahmen und Bewertungen. Prof. Dr. Klaus Lieb, Sprecher der Arbeitsgruppe Interessenkonflikte der AkdÄ, betonte: „Mit den aufgestellten Regeln zum Umgang mit Interessenkonflikten zeigen wir, dass es konstruktive Wege gibt, einerseits die Beeinflussung bei Bewertungen von Arzneimitteln durch die Industrie gering zu halten, gleichzeitig aber den wissenschaftlichen Fortschritt nicht zu behindern.“ Hintergrund Interessenkonflikte sind definiert als Situationen, die ein Risiko dafür schaffen, dass professionelles Urteilsvermögen oder Handeln, welches sich auf ein primäres Interesse bezieht, durch ein sekundäres Interesse unangemessen beeinflusst wird. Interessenkonflikte sind also situative Risikokonstellationen, die nicht per se schlecht oder verwerflich sind. Sie erhöhen jedoch das Risiko, dass ein Arzt oder Wissenschaftler aufgrund seiner Beziehungen zur Industrie, aber etwa auch zum Arbeitgeber, zu Krankenkassen oder Berufsverbänden nicht allein im Sinne des Wohles für den Patienten, sondern auch aufgrund anderer Interessen handelt oder entscheidet. Letztendlich steht also das Wohl des Patienten zur Disposition, so dass nicht nur der Offenlegung von Interessenkonflikten eine besondere Bedeutung zukommt, sondern vor allem deren Reduktion. Dabei sind insbesondere solche Beziehungen mit einem hohen Risiko für verzerrtes Urteilen oder Handeln verbunden, bei denen ein Arzt oder Wissenschaftler regelmäßig Geld für Vorträge und Beratungen der Industrie erhält oder eine leitende Funktion in Berufsverbänden innehat. Auf der anderen Seite können zum Beispiel wissenschaftliche Beziehungen zur Industrie für das Patientenwohl gerade wichtig sein, etwa wenn dadurch neue und bessere Medikamente erfolgreich entwickelt werden. Dies zeigt, dass Interessenkonflikte in den verschiedenen  Kontexten unterschiedlich bezüglich ihres Risikos bewertet werden müssen und nicht grundsätzlich Zeichen eines Fehlverhaltens sind....
Presse 10.03.2014

Patienteninformation „Mukoviszidose – Was Eltern darüber wissen sollten“

Berlin, 10.03.2014 Auf zwei Seiten informiert die neu erschienene Kurzinformation „Mukoviszidose – Was Eltern darüber wissen sollten“ über Krankheitszeichen, Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten. Eltern finden hier wichtige Fakten und praktische Tipps zum besseren Umgang mit der Erkrankung ihres Kindes. Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) entwickelt im Auftrag von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Bundesärztekammer (BÄK) Kurzinformationen für Patienten. In einem Kooperationsprojekt erstellt das ÄZQ gemeinsam mit der Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) e. V. zehn Kurzinformationen zu ausgewählten seltenen Erkrankungen, um die Aufmerksamkeit für dieses Thema zu erhöhen. Die Mukoviszidose ist eine angeborene Stoffwechselkrankheit, die lebenslang bestehen bleibt. In Deutschland leben ungefähr 8000 Menschen mit Mukoviszidose. Etwa eines von 2500 Neugeborenen ist betroffen. Bei Menschen mit Mukoviszidose bilden die Drüsen im Körper in einigen Organen einen zähen, klebrigen statt dünnflüssigen Schleim. Die Drüsengänge können leicht verstopfen und der dickflüssige Schleim staut sich an. So können immer wiederkehrende Entzündungen auftreten, wodurch langfristig die Organfunktionen gestört werden. Mukoviszidose wirkt sich nicht auf die Intelligenz der Betroffenen aus und ist auch nicht ansteckend. Die Erkrankung schreitet mit der Zeit fort. Mit einer konsequenten Behandlung erreichen viele heutzutage das Erwachsenenalter und werden 40 Jahre und älter. Mukoviszidose - Was Eltern wissen sollten [PDF] Weitere Patienteninformationen
Normung in der Medizin 10.03.2014

BÄK warnt vor Aushebelung des ärztlichen Berufsrechts

Berlin, 10.03.2014 Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, hat seine Kritik an  Plänen zur Normung medizinischer Verfahren auf europäischer Ebene bekräftigt. Im Focus (10.03.2014) sagte der BÄK-Präsident, der EU sei es untersagt, in die Berufsordnung der Ärzte einzugreifen. Zuvor hatte Montgomery in einem Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ, Heft 9 / 2014) gewarnt, dass die nationalen ärztlichen Berufsregeln und die nationale ärztliche Aus- und Weiterbildung  durch die Normungsbestrebungen ausgehebelt werden könnten. „Dagegen müssen wir uns wehren.  Sonst beschreibt eine solche Norm am Ende einen Mittelwert für Europa, und der hohe Wert der deutschen Medizin wird beschädigt.“ Bei der europäischen Normungsorganisation liegt aktuell ein Antrag vor, der die ästhetische Chirurgie normen will.  Vorgaben für die Homöopathie sollen folgen. Die Norm zur Schönheitschirurgie „unterläuft deutsches Niveau", warnte im Focus auch der Präsident der Ärztekammer Berlin, Dr. Günther Jonitz. Sie sei „im Prinzip patientengefährdend". Die Ärzteschaft hat in der Vergangenheit mehrfach kritisiert, dass medizinische Verfahren durch nichtmedizinische Normungsinstitutionen festgeschrieben werden sollen. Die BÄK weist darauf hin, dass diese Einrichtungen nicht über die notwendigen technischen und berufsethischen Kompetenzen verfügen und kein öffentliches Mandat besitzen. Auch der Deutsche Ärztetag hatte bereits 2012 gewarnt,  dass mit der Standardisierung der Gesundheitsdienstleistungen im Bereich der ästhetischen Chirurgie in das Recht der Mitgliedstaaten eingegriffen werde, die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung eigenverantwortlich durchzuführen.