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News-Archiv

Hier finden Sie die News aus den letzten Jahren.

Pressemitteilung der... 30.05.2014

117. Deutscher Ärztetag beendet – Zusammenfassung

Düsseldorf, 30.05.2014 Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 fordert Bund und Länder sowie die Selbstverwaltung auf, für die Notfallversorgung geeignete finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen zu schaffen. Es sei eine enge Vernetzung der Notfallversorgungsstrukturen über alle Sektoren hinweg erforderlich. Speziell bei rückläufigen ambulanten und stationären medizinischen Einrichtungen in der Fläche müsse auch weiterhin eine zeitgerechte Erreichbarkeit sichergestellt sein. Nur dies sichere eine qualitativ hochwertige Behandlung von Patienten mit schweren akuten Erkrankungen oder Unfallverletzungen. Ein zentrales Ziel müsse eine flächendeckende Verbesserung der ambulanten, präklinischen und klinischen Versorgung von Patienten mit akuten Erkrankungen sein, die eine rasche und kompetente Versorgung benötigen. Der Ärztetag sprach sich dafür aus, Patientendaten besser vor Marktforschungsunternehmen zu schützen. Die Weitergabe dürfe nicht ohne individuelles Einverständnis der Betroffenen erfolgen.  Die derzeitige Gesetzeslage erlaube es, anonymisierte Rezeptdaten aus Apothekenrechenzentren für Marktforschungsanalysen zu verkaufen (§ 300 Abs. 2 Satz 2 SGB V). Eine individuelle Einverständniserklärung der Patienten ist danach nicht erforderlich. Die Vorkommnisse, bei welchen Patientendaten nur unzureichend verschlüsselt weitergegeben wurden und damit Rückschlüsse auf Patienten oder Verschreibungsverhalten von Arztpraxen möglich waren, erforderten eine Änderung der Richtlinien. Zudem müsse im Hinblick auf die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in allen Bereichen noch sorgsamer mit Patientendaten umgegangen und gegen einen möglichen Missbrauch vorgesorgt werden. Eine Fortbildung (fremdsprachiger) Medizinischer Fachangestellter (MFA) zur "medizinischen Fremdsprachenassistentin" soll eingeführt und gefördert werden. Dafür sollen sich Bundesärztekammer und Landesärztekammern einsetzen. Die bisherige Vermittlung medizinischer Fakten an nicht deutsch-sprechende Patienten gelinge besonders in der sprechenden Medizin und bei Aufklärung zu schwerwiegenden Erkrankungen und Operationen bisher nur ersatzweise. Die Gendignostikkommission (GEKO) soll klare Richtlinien im Umgang mit Nichtinvasiven Pränataltests (NIPT) erstellen, um einen Missbrauch zu verhindern. Die auf den Markt gekommenen Blutuntersuchungen der werdenden Mütter überforderten das Verständnis der Schwangeren für eine normale Schwangerenbetreuung durch unkontrollierte Werbung und nichtvorhandene Richtlinien, heißt es in der Begründung der Delegierten. Die Delegierten des Ärztetages haben den Gesetzgeber aufgefordert, zukünftig zu erwartende hohe Gebühren für einen Antrag betroffener Eltern auf eine Begutachtung für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) gesetzlich als Kassenleistung im SGB V zu verankern. „Zunehmend wird deutlich,  wie hoch die Gebühren sein müssten, wollten die geplanten PID-Ethikkomissionen kostendeckend arbeiten“, heißt es in dem betreffenden Entschließungsantrag. Gleichzeitig lägen inzwischen Gerichtsurteile vor, nach denen betroffene Eltern die Kosten einer Präimplantationsdiagnostik selbst aufbringen müssten. Angesichts dessen sei zu befürchten, dass sich betroffene Paare zur Vermeidung der Kosten im Ausland einer PID unterziehen. Mit Sorge sehen die Delegierten die Zunahme von multiresistenten Keimen. Sie begrüßten daher die Bemühungen des Gesetzgebers, mit der Novelle des Arzneimittelgesetzes den Einsatz der Antibiotika in der Tiermast zu vermindern. Von der  Ärzteschaft müsse nun ein klares Votum an die Politik ausgehen, zeitnah geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Einsatz der Antibiotika in der Tiermast tatsächlich zu vermindern. Das Ärzteparlament forderte den Gesetzgeber auf, kurzfristig eine Definition derjenigen medizintechnischen Produkte vorzulegen, bei denen vor ihrer Zulassung in geeigneter Weise die klinische Wirksamkeit zu überprüfen ist. Bislang muss in Deutschland lediglich ein CE-Zeichen erlangt werden, um ein medizintechnisches Produkt in Umlauf zu bringen oder anzuwenden, ohne dass ein Nachweis der klinischen Wirksamkeit und Sicherheit erbracht worden ist. Hierdurch würden Jahr für Jahr Patienten fragwürdigen Prozeduren ausgesetzt und nicht akzeptable Kosten erzeugt. Die führenden Internet-Bewertungsportale wurden aufgefordert, bei Löschung von Schmähkritik bzw. nicht nachweisbaren Behauptungen auch die damit verteilten Schulnoten zu löschen. „Bisher werden nur die Texte, jedoch nicht die Schulnoten gelöscht. Auch eine schlechte Notenbewertung kann eine Schmähkritik darstellen, wenn sie unzutreffend ist und willkürlich abgegeben wurde“, so die Begründung. Entscheidend sei für den Arzt gerade diese Gesamtbewertung in Form einer Schulnote, die auf Bewertungsportalen oft direkt neben seinem Namen vermerkt würde. Sollten die Internet-Bewertungsportale sich in dieser Frage nicht bewegen, müssten nach Ansicht der Delegierten rechtliche Schritte erwogen werden. Die Übernahme von Transportkosten zur ambulanten Behandlung soll als regelhafter Vertragsbestandteil in bestehende und zukünftige Verträge aufgenommen werden, forderte der Ärztetag. Darüber hinaus seien Versicherte über die Konsequenzen bei Verzicht auf diese Leistungen vorab aufzuklären. Private Krankenversicherer hätten derzeit in der Mehrzahl der Fälle in den Vertragsbedingungen keine Kostenübernahme für Fahrten zu einer ambulanten ärztlichen Versorgung vorgesehen, so die Antragsbegründung. Bei Vertragsabschluss würde nicht darauf hingewiesen, so dass den Versicherten die Tragweite bei Vertragsabschluss nicht bewusst werde. Die Verursacher von Flug- und Verkehrslärm sollen nach dem Willen des Ärztetages bei entstandenen Krankheiten maßgeblich an den notwendigen Behandlungskosten beteiligt werden. Dem Versichertensystem dürften nicht mehr mehrere 100 Millionen Euro pro Jahr entzogen werden hieß es von Seiten der Delegierten. Die einschlägigen Gesetze zum Schutz vor Lärm seien so anzupassen, dass Gesundheitsgefahren aktiv und umfassend vermieden werden. „Die Förderung gesundheitsschädigender Wirtschaftsbetriebe kann und darf niemals zu Lasten dringend notwendiger Förderung der medizinischen Infrastruktur gehen. Es kann nicht sein, dass zum Beispiel Flughäfen, deren Betrieb Menschen krank macht, anteilig mehr Fördergelder erhalten als Kliniken, in denen Menschen behandelt und geheilt werden sollen“ so der Ärztetag....
Pressemitteilung der... 30.05.2014

Ärztetag fordert: „Priorisierung enttabuisieren“

Düsseldorf, 30.05.2014 Der Deutsche Ärztetag hat eine breite gesellschaftliche Debatte über Priorisierung in der Medizin gefordert. „Der technische Fortschritt in der Medizin ist mit großen Schritten vorangegangen. Das deutsche Gesundheitswesen nimmt dadurch einen Spitzenplatz in der Versorgung von Patientinnen und Patienten ein“, sagte Prof. Jan Schulze, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer und Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Priorisierung im Gesundheitswesen“, in einem Referat vor dem Ärzteparlament. Die demografische Entwicklung und der medizinische Fortschritt führten angesichts begrenzter Ressourcen zu großen Herausforderungen, die medizinische Versorgung auf dem heutigen Niveau aufrechtzuerhalten. Die Politik werde  sich deshalb dem Thema Priorisierung nicht verschließen können, betonte Schulze, der dem Deutschen Ärztetag einen Zwischenbericht der Arbeitsgruppe „Priorisierung im Gesundheitswesen“ gab. Der Vorstand der Bundesärztekammer hatte im Frühjahr 2012 die Arbeitsgruppe „Priorisierung im Gesundheitswesen“ eingesetzt. Er folgt damit einer Bitte des Deutschen Ärztetages. Das Thema Priorisierung soll aus Sicht der Ärzteschaft weiterentwickelt werden, um den gesellschaftlichen Diskurs voranzutreiben. Die Bundesärztekammer hatte bereits 2009 eine Debatte darüber angestoßen, wie trotz begrenzter Ressourcen eine gerechte Versorgung gestaltet werden kann. Dabei hatte die BÄK klargestellt, dass  Priorisierung nur auf der Basis ärztlicher, ethischer, medizinisch- wissenschaftlicher und sozialer Kriterien erfolgen kann und Ergebnisse der Versorgungsforschung berücksichtigt werden müssen. Die Priorisierungsentscheidungen müssten transparent und öffentlich nachvollziehbar getroffen werden. Die Delegierten des diesjährigen Deutschen Ärztetages sprachen sich mit großer Mehrheit dafür aus, dass sich die Ärzteschaft weiter dem Thema Priorisierung widmet. Dies deckt sich mit den Wünschen der Allgemeinbevölkerung. So wies Schulze vor den Ärztetagsdelegierten darauf hin, dass sich die Bevölkerung  nach Befragungen eine aktive Rolle von Ärztinnen und Ärzten bei Entscheidungen über GKV-Leistungen wünscht (84 Prozent). Der Ärztetag in Düsseldorf  forderte den Gesetzgeber auf, im Sozialgesetzbuch V eine nach wissenschaftlich fundierten und ärztlich befürworteten Qualitätskriterien festgestellte Vor-und Nachrangigkeit in der medizinischen Versorgung festzuschreiben. Dadurch werde die Möglichkeit geschaffen, Priorisierungskonzepte zu entwickeln. „Nur auf diesem Weg kann es gelingen, die Priorisierung zu enttabuisieren“, heißt es in der Entschließung des Ärztetages. Der 117. Deutsche Ärztetag tagt vom 27. bis 30. Mai 2014 in Düsseldorf. Weitere Informationen finden Sie unter www.baek.de. Folgen Sie der Bundesärztekammer auch auf Twitter (https://twitter.com/BAEKaktuell) und halten Sie sich über die Diskussionen des Ärztetages auf dem Laufenden.
Pressemitteilung der... 30.05.2014

Kranke nicht für die Wirtschaftskrise bezahlen lassen

Düsseldorf, 30.05.2014 Der 117. Deutsche Ärztetag hat die politischen Entscheidungsträger in Europa und den Internationalen Währungsfonds dazu aufgefordert, Einschnitte im Gesundheitswesen  aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise derart zu gestalten, dass eine ausreichende gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung gewährleistet bleibe. „Auch angesichts einer veritablen Krise dürfen ethische Prinzipien nicht über Bord gehen“, erklärte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer. Kurzfristige Einsparungen dürften nicht zur mittel- und langfristigen Verschlechterung der allgemeinen Gesundheitslage in den Krisenländern führen. Der Deutsche Ärztetag sieht in den Vereinbarungen zwischen den betroffenen Staaten und der Troika aus Europäischer Zentralbank, Internationalem Währungsfonds und EU-Kommission zwar wichtige Impulse für die Modernisierung der Gesundheitssysteme. „Gerade bei den Schwächsten, bei Kindern oder Alten, aber eben auch bei den Kranken, muss jedoch bei allen berechtigten Sparbemühungen ein besonderes Augenmaß gelten“, sagte Montgomery. Es sei zu kurz gedacht, wenn aufgrund von Sparmaßnahmen keine Praxis oder Klinik in erreichbarer Nähe sei und wenn Patienten medizinisch induzierte Therapien deswegen gar nicht erst beginnen könnten oder vorzeitig abbrechen müssten. Einschnitte in den Arzneimittelmarkt schränkten die Therapiefreiheit des behandelnden Arztes ein. Außerdem warnten die Delegierten vor negativen Auswirkungen der Verdichtung der ärztlichen Arbeitszeit auf die Patientensicherheit.
Pressemitteilung der... 30.05.2014

Deutscher Ärztetag setzt sich für ein Verbot von Alkoholwerbung ein

Düsseldorf, 30.05.2014 Die Delegierten des 117. Deutschen Ärztetages haben die Regierung aufgefordert, wesentliche Einschränkungen oder ein komplettes Verbot von Werbung für alkoholische Getränke durchzusetzen. Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit sowie deren Folgen seien in Deutschland ein erhebliches Problem, so dass es analog zum Verbot von Tabakwerbung sinnvoll sei, einen ersten Schritt zur Einschränkung des Alkoholkonsums in Deutschland zu machen. Durch ein Werbeverbot könne darauf hingewiesen werden, dass vom Alkoholmissbrauch erhebliche Gefahren für Jugendliche, aber auch viele Erwachsene ausgehen. Ebenfalls sprach sich der Ärztetag dafür aus, das Jugendschutzgesetz um ein Verbot der Abgabe und Nutzung von elektrischen Zigaretten an bzw. durch Minderjährige zu ergänzen. Die Delegierten machten darauf aufmerksam, dass es zunehmend Hinweise darauf gäbe, dass die E-Zigarette nicht unbedingt statt tabakhaltiger Produkte konsumiert werde, sondern zusätzlich zu tabakhaltigen Zigaretten. Das Suchtverhalten würde damit stabilisiert, was insbesondere im Jugendalter nicht ungefährlich sei und zu negativen Langzeitsuchtbiografien führe.Klare Ansagen gab es auch in Richtung Bundesgesundheitsministerium und Gesundheitsministerkonferenz: Die bereits auf dem letztjährigen Ärztetag in Hannover geforderte Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung solle möglichst rasch durchgeführt werden. Die Versorgung der Patienten sei durch die unsichere Rechtslage in der Substitution akut gefährdet, heißt es in der Begründung. Besorgt zeigten sich die Delegierten auch hinsichtlich der steigenden Anzahl des schädlichen Gebrauchs von Medikamenten. Daher wurden die Verantwortlichen zu einer Reihe von Maßnahmen aufgefordert, um diesem Trend entgegenzuwirken. So sei unter anderem eine intensive und objektive Aufklärung der Bevölkerung über Risiken einer längerfristigen Einnahme von Medikamenten mit Abhängigkeitspotential erforderlich. Publikumswerbung für nicht-rezeptpflichtige Medikamente gegen Schlaflosigkeit müsse generell verboten sein. Wichtig sei darüber hinaus auch die angemessene Ausstattung und Vergütung des Suchtbehandlungs- und -hilfesystems zur Beratung und Behandlung Medikamentenabhängiger. Die Zunahme chronischer Erkrankungen und psychischer Belastungen, die immer weniger über das soziale Umfeld aufgefangen werden können und zunehmende Anforderungen an die Funktionsfähigkeit des Einzelnen im Alltag hätten in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass Ärzte in ihrer Praxis zunehmend mit den daraus resultierenden Symptomen sowie dem Wunsch nach deren schneller Beseitigung konfrontiert würden. Viele Medikamente, wie z.B. Beruhigungsmittel oder Schmerzmittel, seien äußerst wirksam und hilfreich für die akute Behandlung von Beschwerden. Im Kontext psychosozialer Probleme könne es jedoch zu nicht leitliniengerechten, lang andauernden Verordnungen kommen, die in Abhängigkeitserkrankungen münden könnten.
Presse 30.05.2014

Ärztemangel mit Aktionsbündnissen entgegentreten

Düsseldorf, 30.05.2014 Die Delegierten des 117. Deutsche Ärztetages haben gefordert, die Förderung des hausärztlichen Nachwuchses weiter zu intensivieren. „Nur über ernsthafte und nachdrückliche Anstrengungen aller Verantwortlichen kann es gelingen, mehr Medizinstudierende für eine hausärztliche Tätigkeit zu begeistern, die Zahl der Weiterzubildenden im Gebiet Allgemeinmedizin weiter zu steigern, die hausärztliche Tätigkeit noch attraktiver zu gestalten sowie die Bereitschaft bei jungen Fachärztinnen und Fachärzten zu erhöhen, auf dem Lande tätig zu werden“ so der Ärztetag. Neben der Forderung, an allen medizinischen Fakultäten bis 2017 ordentliche Lehrstühle für Allgemeinmedizin einzuführen, sprachen sich die Delegierten unter anderem für die Sicherstellung von ausreichend Fördergeldern durch alle Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen aus, so dass alle Weiterzubildenden mit einer tarifgerechten Vergütung ohne Wartezeiten auf Grund mangelnder Fördermittel unmittelbar ihre Weiterbildung im ambulanten Bereich beginnen können. Innovative Versorgungskonzepte sollen mit Förderung der gebietsübergreifenden Kooperation unter Einbeziehung aller Gesundheitsberufe einer Region, insbesondere der Medizinischen Fachangestellten weiterentwickelt werden. Dem von der Bundesregierung derzeit diskutierten Notenbonus bei der Vergabe von Studienplätzen für Studierende, die sich zur ärztlichen Tätigkeit in ländlichen Regionen nach dem Abschluss ihres Studiums verpflichten, erteilten die Delegierten hingegen eine klare Absage. Weder hinsichtlich des Grundgedankens, noch angesichts der grundsätzlichen Probleme würde sich diese Maßnahme von der Landarztquote unterscheiden und somit an den eigentlichen Ursachen des Problems vorbei gehen. Mittel gegen den Landärztinnen- und Landärztemangel seien viel mehr in einem Maßnahmenpaket mit einer Vielzahl von Ansatzpunkten wie geregelte Arbeitszeiten, Jobsharing-Modelle oder verbesserter Kinderbetreuung zu sehen. Der Ärztetag verwies erneut auf das Problem sinkender Hausarztzahlen. Nach gegenwärtigen Prognosen fehlten 2020 in Deutschland rund 15.000 Hausärztinnen und Hausärzte. Zudem bestehe in Folge der demografischen Veränderung unserer Gesellschaft mit der Zunahme hochbetagter multimorbider Menschen zusätzlicher hausärztlicher Versorgungsbedarf. Weiterhin riefen die Delegierten alle Verantwortlichen dazu auf, in strukturschwachen Regionen gemeinsame Aktionsbündnisse ins Leben zu rufen und neue, sektorenübergreifende Wege zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung zu beschreiten. Insbesondere hierfür fehle es nach wie vor an bürokratiearmen, flexiblen und planungssicheren rechtlichen Rahmenbedingungen unter der Berücksichtigung regionaler Besonderheiten. In den letzten Jahren seien bereits vielfältige Aktivitäten unter anderem von Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen, ärztlichen Berufsverbänden und Kommunen gestartet um den Arztberuf in unterversorgten Gebieten wieder attraktiver zu machen. Erste positive Wirkungen solcher Maßnahmen würden bereits spürbar, die Sicherstellung der flächendeckenden ärztlichen Versorgung bedürfe nach Ansicht der Delegierten jedoch weiterer besonderer Anstrengungen. Speziell in der Gründung von Aktionsbündnissen sieht der Ärztetag eine Chance, einzelne Aktivitäten stärker miteinander zu verzahnen, um eine größere Wirksamkeit zu entfalten.
Pressemitteilung der... 30.05.2014

Ärztetag lehnt Pathologisierung von Homosexualität ab

Düsseldorf, 30.05.2014 Der 117. Deutsche Ärztetag hat sich deutlich gegen jegliche Stigmatisierung, Pathologisierung oder Benachteiligung von Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung ausgesprochen und die Streichung von Diagnosekategorien, die Homosexualität pathologisieren oder die Möglichkeit von Behandlungen oder Therapien als Option nahelegen, gefordert. Dazu gehören auch so genannte "Konversions"- bzw. "reparative" Verfahren, die behaupten, Homosexualität in asexuelles oder heterosexuelles Verhalten umwandeln zu können. Diese Verfahren vermitteln nach Ansicht der Delegierten den Eindruck, dass Homosexualität eine Erkrankung sei. Sie seien nicht nur unwirksam, sondern könnten sich sogar negativ auf die Gesundheit auswirken. „Die wissenschaftliche Forschung hat gezeigt, dass es sich bei Homosexualität weder um eine pathologische Entwicklung noch um eine Erkrankung handelt, sondern um eine Variante der unterschiedlichen sexuellen Orientierungen“ heißt es in der Begründung. Hinsichtlich Asylbewerbern und ihnen gleichgestellten Ausländern forderte der Ärztetag den Gesetzgeber auf, eine Gleichstellung der Rechte bei der Gesundheitsversorgung wie bei regulär Krankenversicherten zu gewährleisten. Die derzeitigen Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Gesundheitsversorgung seien mit der vom Grundgesetz vorgegebenen Garantie eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht vereinbar. Maßstab müsse das medizinisch Notwendige sein, wie es im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen ist. Davon ausgehend forderten die Delegierten, dass die Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz künftig in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen werden sollten. In diesem Zusammenhang forderte der Ärztetag die Länder dazu auf, nach den Vorbildern in Bremen, Hamburg und Rostock bundesweit Verträge mit den Krankenkassen zu schließen, die Asylsuchenden einen unkomplizierten Zugang mittels Krankenversichertenkarte zur ihnen nach Asylbewerberleistungsgesetz  zustehenden Krankenbehandlung ermöglicht. Das seit 1993 laufende Bremer Modell zur Gesundheitsversorgung Asylsuchender sieht die Ausstattung der Asylsuchenden mit Krankenversichertenkarten vor. Die Kosten werden dabei nicht von der Versichertengemeinschaft, sondern von den durch die Landesregierungen bestimmten Kostenträgern übernommen. Von der Bundesregierung forderten die Delegierten, dass Notfallbehandlungen von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus und die mögliche Kostenerstattung durch das Sozialamt ohne die Gefahr der Abschiebung für die Behandelten erfolgen müsse. Derzeit erhalten die Patienten die Rechnung der Behandlung und müssen beim Sozialamt einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Damit entfällt allerdings der verlängerte Geheimnisschutz, der Aufenthaltsstatus wird bekannt und muss der Ausländerbehörde gemeldet werden. Kann der  Patient die Rechnung nicht bezahlen oder geht aus Angst nicht zum Sozialamt, bleibt das Krankenhaus oder die medizinische Einrichtung auf den Kosten sitzen.
Pressemitteilung der... 30.05.2014

Ärztetag: TTIP-Verhandlungen transparent machen

Düsseldorf, 30.05.2014 Der 117. Deutsche Ärztetag fordert die Europäische Kommission auf, die laufenden Verhandlungen über die Transatlantische Handels und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika nach demokratischen Grundsätzen zu führen. Demokratie brauche Beteiligung. Die Bürger in Europa hätten ein Recht darauf. Über die Verhandlungsgegenstände müsse daher konkret Auskunft gegeben und das Verhandlungsmandat offen gelegt werden. Nur so könne sichergestellt werden, dass das Patientenschutzniveau erhalten bleibe, stellte der Ärztetag klar. Zudem forderten die Delegierten Gesundheitsdienstleistungen nicht Gegenstand des Abkommens werden zu lassen. Planung und Investition von Einrichtungen der Daseinsvorsorge dürften nicht den freien Kräften des Marktes überlassen werden. In seiner bisher bekannten Form sei das geplante Freihandelsabkommen abzulehnen. Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, hatte bereits bei der Ärztetags-Eröffnung die politischen Verantwortlichen aufgefordert, die TTIP-Verhandlungen transparent zu gestalten und klare Bekenntnisse dafür abzugeben, dass das Gesundheitswesen von dem geplanten Freihandelsabkommen nicht erfasst wird. Darüber hinaus forderte der Ärztetag die europäische Arzneimittelbehörde (EMA -European Medicine Agency) auf, einen ungehinderten und für die Wissenschaft praktikablen Zugang zu Studiendaten zu gewährleisten. Saubere und vollständige wissenschaftliche Informationen seien die Grundvoraussetzung für wissenschaftlich begründete ärztliche Entscheidungen. Der vom europäischen Parlament gebahnte freie Zugang zu Daten aus wissenschaftlichen Studien solle jedoch durch die Nutzungsbedingungen der europäischen Arzneimittelbehörde praktisch unmöglich gemacht werden. Demnach dürfen Interessenten die klinischen Studiendaten lediglich am Bildschirm betrachten. Untersagt seien dagegen das Herunterladen, das Abspeichern, die Bearbeitung, das Abfotografieren, das Ausdrucken, die Verteilung und die Übertragung der Informationen. Diese Bedingungen machten jede wissenschaftliche Auswertung klinischer Studiendaten, beispielweise im Rahmen einer Nutzenbewertung, völlig unmöglich.
Pressemitteilung der... 30.05.2014

Ärzteparlament fordert Reform des Auswahlverfahrens zum Medizinstudium

Düsseldorf, 30.05.2014 Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 begrüßt den von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbarten „Masterplan Medizinstudium 2020“, der für eine zielgerichtete Auswahl der Studienplatzbewerber zur Förderung der Praxisnähe sowie zur Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium entwickelt werden soll. „Die Ärzteschaft unterstützt dieses Vorhaben und bietet an, sich an der Erstellung des Masterplans aktiv zu beteiligen“, so das Ärzteparlament. Die Ärzteschaft habe sich seit Jahren mit den Problemen des Zulassungsverfahrens zum Medizinstudium intensiv befasst und entsprechende Kriterien entwickelt. In einem standardisierten und transparenten Verfahren sollten neben der Abiturnote auch psychosoziale Kompetenzen, ein erfolgtes soziales Engagement, einschlägige Berufserfahrung, das Persönlichkeitsprofil sowie weitere Parameter, die mit einer langfristigen Berufszufriedenheit einhergehen, für das Auswahlverfahren bei der Studienplatzvergabe in der Medizin zugrunde gelegt werden. Angesichts des sich verschärfenden Ärztemangels im kurativen Bereich forderte der Ärztetag die Bundesregierung sowie die Landesregierungen dazu auf, die Zahl der Medizinstudienplätze an öffentlichen Hochschulen zu erhöhen und ausreichend zu finanzieren. Das Ärzteparlament erwarte von Bund und Ländern, dass sie die Lehre in der Medizin weiterhin als staatliche Aufgabe verstehen und das Bildungsniveau in Deutschland auf akademisch hohem Niveau aufrechterhalten. Die ärztliche Ausbildung sei kein Punkt, an dem gespart werden dürfe, eine qualitativ hochwertige Lehre garantiere auch eine gute Patientenversorgung. Die Ausbildung müsse auf dem höchstmöglichen Niveau stattfinden und allen Studenten sollten dieselben Lehrmittel zur Verfügung gestellt werden. Durch die in einigen Bundesländern geplanten Einsparungen könnten sinnvolle Lehrkonzepte wie Kleingruppenunterricht am Krankenbett und praktische Kurse in Lehrzentren nicht mehr stattfinden. Zudem forderte der Ärztetag den Gesetzgeber auf, das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) dahingehend anzupassen, dass auch diejenigen Abschnitte des Praktischen Jahres (PJ), die Medizinstudierende im Ausland verbringen, unabhängig von deren Dauer als förderungswürdig anerkannt werden. Des Weiteren forderte das Ärzteparlament den Gesetzgeber und die für die Festsetzung der Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr (PJ) verantwortlichen Ausbildungsstätten auf, allen Medizinstudierenden im PJ eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 597 Euro gemäß des in der Approbationsordnung angegebenen BAföG-Höchstsatzes, geregelt in §13 BAföG, zu zahlen. Eine PJ-Aufwandsentschädigung in Höhe des BAföG-Höchstsatzes in Höhe von monatlich 597 Euro werde derzeit nur an einzelnen Lehrkrankenhäusern gezahlt. Viele Lehrkrankenhäuser und Universitätskliniken zahlten nur eine geringe oder sogar keine PJ-Aufwandsentschädigung. Auch forderte der Ärztetag den Vorstand der Bundesärztekammer auf zu prüfen und darüber zu berichten, wie es möglich werden kann, das Praktische Jahr (PJ) im Medizinstudium dahingehend zu verändern, dass es eine Quartalslösung gibt. Dabei sollen die Fächer Chirurgie und Innere Medizin jeweils stationär verpflichtend bestehen bleiben, es solle dann zwei Wahlfächer geben, wovon eines im ambulanten Bereich abgeleistet werden solle.
Pressemitteilung der... 30.05.2014

Ärztetag: Landesärztekammern sollen (fach-)sprachliche Kompetenzen ausländischer Ärztinnen und Ärzte prüfen

Düsseldorf, 30.05.2014 Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 forderte die Landesregierungen auf, die Zuständigkeit für Sprachprüfungen ausländischer Ärztinnen und Ärzte an die (Landes-)Ärztekammern zu übertragen, so wie es in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz bereits gehandhabt werde. Mit Verweis auf die zunehmende Zahl ausländischer Ärztinnen und Ärzte sprach sich das Ärzteparlament für eine Stärkung der sprachlichen und interkulturellen Kompetenz in der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung aus. Die ärztliche Berufstätigkeit setze neben der allgemeinen auch eine fachsprachliche Kompetenz voraus. Medizinische Terminologie müssten dem Patienten auch in ihren deutschen Bezeichnungen kommuniziert werden. Nur eine verständliche und fachlich eindeutige Kommunikation sowohl unter Kollegen als auch im Patientengespräch biete Sicherheit für Patienten. Die Überprüfung der fachsprachlichen Kompetenz solle bundesweit ausschließlich in die Zuständigkeit der Landesärztekammern gelegt werden, da nur Ärztinnen und Ärzte in der Lage seien, die Kompetenz in der medizinischen Fachsprache richtig zu beurteilen. Die Beurteilung der Sprachfähigkeit in Bezug auf die ärztliche Tätigkeit dürfe daher nicht den Landesgesundheitsministerien obliegen. Zuvor hatte der 117. Deutsche Ärztetag bereits in seinen „Düsseldorfer Forderungen“ darauf verwiesen, dass neben der sprachlichen Kompetenz auch die interkulturelle Sensibilität eine wichtige Rolle für eine gelingende Kommunikation spiele.
Pressemitteilung der... 30.05.2014

Ärztetag fordert bessere Arbeitsbedingungen und mehr Chancengleichheit für Frauen und Männer im Gesundheitswesen

Düsseldorf, 30.05.2014 Der 117. Deutsche Ärztetag warnt vor der Aufweichung bestehender arbeitszeitrechtlicher Regelungen. Die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) geforderte Novellierung der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie und des deutschen Arbeitszeitgesetzes lehnte das Ärzteparlament ab. Es fordert, die gesamte Bereitschaftsdienstzeit weiterhin als Arbeitszeit zu werten. Eine Erweiterung der Wochenhöchstarbeitszeit sowie eine Neubewertung der inaktiven Zeit während des Bereitschaftsdienstes führe zu einer unzumutbaren Arbeitszeitbelastung der Beschäftigten im Krankenhaus. Darüber hinaus fordert das Ärzteparlament die Arbeitgeber im Gesundheitswesen auf, mehr Führungspositionen auch mit flexiblen Arbeitszeitmodellen auszuschreiben. Nur so gingen der medizinischen Versorgung keine hochqualifizierten Frauen und Männer verloren. Zudem müssten geeignete Maßnahmen für die Chancengleichheit zwischen Ärztinnen und Ärzten in vollem Umfang geschaffen werden. Die medizinische Versorgung werde immer mehr davon abhängig, dass Frauen faire Karrierechancen im Arztberuf haben und ihre ärztliche Tätigkeit mit Familie und Privatleben vereinbaren können. Um dem zunehmenden Ärztemangel in der Fläche entgegenzuwirken und bereits bestehende Defizite auszugleichen, sei eine Erhöhung der Honorare in der Kassenmedizin notwendig, sodass eine kostendeckende und auskömmliche Patientenversorgung allein im  Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung bei durchschnittlicher Patientenzahl wieder möglich werde. „Allein mit dem vertragsärztlichen Honorar muss bei durchschnittlicher Patientenzahl eine wirtschaftliche und auskömmliche Führung der Vertragspraxis möglich sein“, stellte das Ärzteparlament klar.