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News-Archiv

Hier finden Sie die News aus den letzten Jahren.

Presse 25.04.2014

Peer Review – voneinander Lernen für mehr Qualität und Sicherheit in der Patientenversorgung

Berlin, 25.04.2014 „Der Goldstandard für die Qualitätsverbesserung der Patientenversorgung ist die Reflexion des eigenen ärztlichen Handelns mit Fachkollegen und nach konkreten Verfahrensregeln . Die Erfahrungen zeigen, dass die Qualität eines solchen Peer Reviews sehr stark von der Kompetenz der Peers abhängt“, erklärte Dr. Günther Jonitz, Vorsitzender der Qualitätssicherungsgremien der Bundesärztekammer und Präsident der Ärztekammer Berlin anlässlich der Vorstellung des Leitfadens „Ärztliches Peer Review“. „Qualität entsteht unmittelbar auf der Ebene der Patientenversorgung, von Menschen für Menschen. Deshalb müssen Verfahren, die die Qualität verbessern sollen, von Ärzten und anderen Berufsgruppen im konkreten Arbeitsalltag akzeptiert und wirksam werden“. Das von Ärzten für Ärzte aus eigenem professionellem Selbstverständnis heraus entwickelte Verfahren biete die Chance, Qualitätsentwicklung mit geringem bürokratischen Aufwand und direktem Wissenstransfer in die tagtägliche ärztliche Praxis zu integrieren. Nach wie vor gibt es im stationären und im ambulanten Bereich ein zunehmendes Interesse, Peer-Review-Verfahren in weiteren Fachdisziplinen sowie interprofessionell und sektorenübergreifend zu etablieren. Die Bundesärztekammer (BÄK) kommt diesem Interesse nach und legt mit dem „Leitfaden Ärztliches Peer Review“ eine methodische Anleitung zur Implementierung und Durchführung eines Peer-Review-Verfahrens für alle Sektoren des Gesundheitswesens vor. Mit ihrem „Curriculum Ärztliches Peer Review“ hat die Bundesärztekammer bereits 2011 ein Qualifizierungskonzept entwickelt, nach dem bis Ende 2013 bereits etwa 500 Peers durch die Landesärztekammern geschult wurden. Die Impulse für eine erweiterte und systematische Verankerung von Peer-Review-Verfahren in der ärztlichen Qualitätssicherung gingen in jüngster Zeit vor allem von der Initiative Qualitätsmedizin (IQM) und den Intensivmedizinischen Netzwerken unter dem Dach der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) in Kooperation mit den Ärztekammern aus. Weitere Qualitätsinitiativen im deutschsprachigen Raum haben das Peer Review inzwischen implementiert und insbesondere im stationären Bereich populär gemacht. Mit Hilfe dieses praxisorientierten Leitfadens, der auch Musterdokumente und Checklisten beinhaltet, sollen interessierte Fachgesellschaften, Ärztenetze und andere Organisationen bei der Entwicklung eines Peer-Review-Verfahrens unterstützt werden. Zusammen mit dem „Curriculum Ärztliches Peer Review“ liegen damit zwei Veröffentlichungen vor, die ärztliche und berufsübergreifende Initiativen unterstützen, die Erfolgsfaktoren von Peer Reviews umzusetzen. Leitfaden "Ärztliches-Peer-Review" [PDF] Leitfaden "Ärztliches-Peer-Review" Checklisten-Musterdokumente [DOC]
Pressemitteilung der... 16.04.2014

Klinische Prüfungen: Patientenschutz muss an höchster Stelle stehen

Berlin, 16.04.2014 Die Bundesärztekammer begrüßt im Grundsatz die neue Verordnung für klinische Prüfungen, die am 14. April 2014 vom Rat der Europäischen Union verabschiedet wurde, warnt aber gleichzeitig vor einer möglichen Aufweichung des Patientenschutzes. „Wir sehen in der Verordnung eine Reihe positiver Aspekte verwirklicht, beispielsweise das Verfahren der klinischen Prüfungen multinational auszurichten und zu entbürokratisieren. Davon kann insbesondere die unabhängige Forschung profitieren. Der Patientenschutz muss jedoch immer an höchster Stelle stehen“, erklärte der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery. "Es ist wichtig, dass die EU wesentliche Forderungen der Bundesärztekammer aufgegriffen hat. So werden die Ethik-Kommissionen weiterhin ein fester Bestandteil des Genehmigungsprozesses sein, nachdem der erste Verordnungsvorschlag noch gänzlich auf eine Nennung von Ethik-Kommissionen verzichtet hatte. Ebenfalls erfreulich ist, dass die Fristen für die Bearbeitung der Studienanträge zum Teil erheblich verlängert und das in Deutschland bestehende und grundrechtlich gebotene Schutzniveau für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer weitgehend berücksichtigt wurde". Positiv bewertet Montgomery auch eine bessere Transparenz mit der Veröffentlichung der Studienergebnisse. Die Beteiligungsrechte der Mitgliedstaaten im Rahmen des „Opt-Out“ wurden ebenfalls gestärkt, wonach den Mitgliedstaaten größere Mitspracherechte bei sicherheitsrelevanten Bedenken eingeräumt werden sollen. Kritisch zu hinterfragen ist aus Sicht der Ärzteschaft, dass offenbar eine Zweitnutzung von Daten klinischer Prüfungen mit einer "Blanko-Einwilligung" unter bestimmten Umständen möglich sein soll. "Eine Aufweichung des Patientenschutzes darf es nicht geben. Dies wäre ein Widerspruch zu den ethischen Grundsätzen der Deklaration von Helsinki", betonte Montgomery. "Unser kritisches Augenmerk muss daher jetzt den in Entwurf befindlichen Bestimmungen zu einer Datenschutz-Grundverordnung gelten, auf die die Verordnung zu klinischen Prüfungen mittelbar Bezug nimmt."
Pressemitteilung der... 15.04.2014

Mehr Mut zur Subsidiarität

Berlin, 15.04.2014 Mehr Mut zur Subsidiarität - das ist der rote Faden des gesundheitspolitischen Forderungskatalogs, den die Bundesärztekammer anlässlich der Europawahl vorgelegt hat. „Die Stärke Europas liegt in seinen unterschiedlichen Kulturen. Europäische Politik kann und soll sich immer nur dann engagieren, wenn gemeinsame Rahmenbedingungen notwendig und sinnvoll sind“, erklärte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer. Originäre Zuständigkeiten der Mitgliedsstaaten in der Gesundheitspolitik müssten gegen unzulässige Harmonisierungsbestrebungen verteidigt werden. Die Ärzteschaft stellt sechs Forderungen an die europäische Politik: Für ein Europa der individuellen GesundheitssystemeDie unterschiedlichen Gesundheitssysteme in Europa sind das Ergebnis kultureller Entwicklungen. Der Vertrag von Lissabon garantiert die nationale Zuständigkeit für die Organisation des Gesundheitswesens und verbietet jeglichen Versuch der Harmonisierung. Die Gesundheitspolitik der Europäischen Union sollte sich auf Maßnahmen wie die Mobilität von Patienten und Ärzten, die Innovations- und Forschungsförderung oder den Wissenstransfer zwischen den Mitgliedsstaaten sowie grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren konzentrieren. Keine EU-Norm zur PatientenbehandlungDie jüngsten Bemühungen, medizinische Verfahren und Gesundheitsdienstleistungen durch nicht-medizinische, privat-wirtschaftliche Normungsorganisationen zu reglementieren, sind ein Irrweg. Weder verfügen diese Einrichtungen über die notwendigen medizinischen und berufsethischen Kompetenzen, noch besitzen sie eine demokratische Legitimation. Jede medizinische Behandlung ist eine Suche nach Lösungen auf der Grundlage des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patienten. Patienten haben das Recht auf eine Behandlung, die auf einer soliden medizinischen Evidenz beruht und ethische Erwägungen einbezieht. Nur auf dieser Grundlage ist ein hohes Niveau der medizinischen Versorgung zu gewährleisten. Förderung der freien BerufeNoch immer weigert sich die europäische Politik, die soziale und wirtschaftliche Bedeutung der freien Berufe ausreichend zu würdigen. Die freien Berufe leisten eigenverantwortlich und mit großem Engagement einen qualitativ hochwertigen Beitrag zur Daseinsvorsorge. Ärztinnen und Ärzte garantieren als Freiberufler eine patientennahe gesundheitliche Versorgung auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Die EU sollte daher ein nach freiberuflichen Prinzipien organisiertes Gesundheitswesen respektieren und die ärztliche Selbstverwaltung als Erfolgsmodell akzeptieren. Wahrung ethischer PrinzipienFür das Patienten-Arzt-Verhältnis haben die grundlegenden und international konsentierten medizin-ethischen Prinzipien zu gelten. Dazu zählt die Wahrung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten, das nur über die Ausübung einer Einwilligung nach Aufklärung („informed consent“) gewährleistet ist. Gerade im Bereich der medizinischen Forschung und der damit notwendigen Datenverarbeitung sind Tendenzen erkennbar, die diesen Grundpfeiler in Frage stellen. Schutz der Patientendaten verbessernJe enger die weltweite Vernetzung, desto stärker geraten Gesundheitsdaten ins Visier nicht zuletzt von Wirtschaftsunternehmen. Daher ist es unerlässlich, die europäischen Datenschutzbestimmungen den technischen Möglichkeiten anzupassen. Was Europa besser machen kannDie Europäische Union muss sich stärker bemühen, Bürokratie abzubauen und gute Rechtsetzung da zu gewährleisten, wo Europa tatsächlich als Ganzes gefordert ist. Insbesondere müssen die politischen Prozesse und Entscheidungen der EU zur Gesundheit für die Beteiligten wie die Betroffenen transparenter und verständlicher gestaltet werden. ...
Pressemitteilung der... 09.04.2014

Ärztestatistik 2013: Ärzteschaft in der Generationenfalle

Berlin, 14.04.2014 „Der Ärztemangel und der Mangel an Arztstunden sind keine Prognose mehr, sondern in vielen Regionen Deutschlands längst Realität. Und wir müssen davon ausgehen, dass sich dieser Mangel in den nächsten Jahren noch weiter verschärfen wird.“ Das sagte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), mit Blick auf die aktuelle Ärztestatistik der BÄK für das Jahr 2013. Montgomery wies darauf hin, dass schon allein aufgrund der Zunahme der Behandlungsintensität in einer alternden Gesellschaft heute mehr Ärztinnen und Ärzte gebraucht werden als früher. Zwischen 2004 und 2012 stieg die Zahl der ambulanten Behandlungsfälle in Deutschland um 136 Millionen und die der stationären um 1,8 Millionen auf 18,6 Millionen Fälle. "Hinzu kommt, dass Dank des medizinischen Fortschritts früher nicht bekannte oder mögliche Eingriffe, Untersuchungen und Therapiemethoden durchführbar geworden sind. Dies erfordert ebenso mehr Personal, wie die durch die wissenschaftliche Entwicklung bedingte zunehmende Spezialisierung der Medizin", so der BÄK-Präsident. Zugleich wächst eine Ärztegeneration heran, die der Work-Life-Balance eine höhere Bedeutung zumisst und die sich immer häufiger für Teilzeitarbeit entscheidet. Dies trifft sowohl auf Frauen wie auch auf Männer zu. Während im Jahr 2001 noch 31.000 Ärztinnen und Ärzte in Teilzeit arbeiteten, hat sich ihre Zahl nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2011 auf 54.000 erhöht. „Junge Menschen mit einer hochqualifizierten Ausbildung sind zu Recht nicht mehr bereit, ihren Lebensstil, ihre Lebensqualität und ihre Arbeitnehmerrechte an den Pforten der Krankenhäuser und Arztpraxen abzugeben“, so Montgomery. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die steigende Behandlungsintensität müsse die Steigerung der Zahl berufstätiger Ärzte um 2,5 Prozent auf 357.252 eingeordnet werden. Gleichzeitig verabschieden sich immer mehr Ärzte in den Ruhestand. Ihre Zahl erhöhte sich 2013 um 3,8 Prozent (2012: +2,6 Prozent) auf 72.540. "Die Statistik belegt eindeutig, dass die demografische Entwicklung auch die Ärzteschaft erfasst hat. Seit Jahren nimmt das Durchschnittsalter der Ärztinnen und Ärzte zu“, erklärte Montgomery. So ist der Anteil der unter 35-jährigen Ärzte nur um 0,8 Prozentpunkte auf 18 Prozent gestiegen, gleichzeitig wuchs aber der Anteil der über 59-Jährigen auf 15,6 Prozent (Vorjahr: 15,4 Prozent). Weiterhin ist der Anteil der 40- bis 49-Jährigen von 27,9 Prozent auf 26,6 Prozent zurückgegangen, während der Anteil der 50-bis 59-Jährigen von 28,1 Prozent auf 28,3 Prozent stieg. Damit gibt es mehr 50- bis 59-jährige als 40- bis 49-jährige Ärztinnen und Ärzte. Um den Ärztemangel in Deutschland wirksam zu bekämpfen, seien zuallererst mehr Studienplätze in der Humanmedizin notwendig. Ihre Zahl ist im Vergleich zu den 90er Jahren um fünf Prozent gesunken. Darüber hinaus müsse die Arbeit von Ärztinnen und Ärzten wieder attraktiver gestaltet werden, um mehr Berufsanfänger für die kurative Medizin zu begeistern. Neben besserer Anerkennung und Bezahlung der Arbeit in Klinik und Praxis bedürfe es flankierender Maßnahmen wie Abbau von Überstunden und Diensten, Entlastung von Bürokratie, flexible Arbeitszeitregelungen und mehr Angeboten für die Kinderbetreuung. Montgomery: "Es geht um nicht weniger, als die Motivation einer ganzen Generation nachwachsender Ärztinnen und Ärzte." Ärztestatistik 2013