Patientenvertreter kontaktieren

So kontaktieren Sie den Patientenvertreter der norddeutschen Schlichtungsstelle:

per Post:

Norddeutsche Schlichtungsstelle
– Patientenvertreter –
Hans-Böckler-Allee 3
30171 Hannover

per Email:

patientenvertreter@schlichtungsstelle.de

Schildern Sie dem Patientenvertreter Ihr Anliegen unter Angabe des Aktenzeichens Ihres laufenden Schlichtungsverfahrens. Ihre Anfrage wird von dem Patientenvertreter schriftlich beantwortet oder durch einen Telefonanruf, sofern uns Ihre Telefonnummer bekannt ist.

Das liegt in den Zuständigkeiten des Patientenvertreters:

  • Der Patientenvertreter hat die Möglichkeit, an den Sitzungen der Schlichtungsstelle teilzunehmen, um Einblicke in die der Bewertung von Haftungsansprüchen zugrunde liegenden Abwägungs- und Entscheidungsprozesse innerhalb der Schlichtungsstelle zu erhalten und die Arbeitsabläufe im Hinblick auf allgemeine Patienteninteressen zu beobachten.
  • Auf Wunsch eines Patienten hat er ein Einsichtsrecht in eine laufende Schlichtungsakte, sofern der Patient den Verfahrensablauf in formaler Hinsicht kritisiert, z. B. wenn der Patient der Ansicht ist, dass eine Angelegenheit nicht zügig genug bearbeitet wird oder ähnliches.
  • Der Patientenvertreter hat die Möglichkeit, mit den für diesen speziellen Fall zuständigen Personen über den formalen Verfahrensablauf zu sprechen, um festzustellen, ob es zu beanstandende Dinge gibt, die der Klärung bedürfen.
  • Seine Aktivitäten sind immer bezogen auf Fälle, die sich in der Schlichtungsstelle in Bearbeitung befinden.

Das liegt außerhalb der Zuständigkeiten des Patientenvertreters:

  • Er kann nicht in die medizinische und juristische Beurteilung von Schlichtungsfällen eingreifen, da dies allein den Ärzten und Juristen der Schlichtungsstelle obliegt, die ihrerseits bei der Entscheidungsfindung unabhängig und an Weisungen nicht gebunden, sondern nur ihrem Gewissen und ihrer fachlichen Überzeugung unterworfen sind.
  • Er führt keine Gespräche mit Patienten, die in einem Schlichtungsverfahren über ihren Fall sprechen möchten, ohne dass es konkrete Beschwerden über den formalen Gang des Verfahrens gibt.
  • Er führt keine Vorgespräche mit Patienten, die ein Schlichtungsverfahren beabsichtigen und sich über den Ablauf des Verfahrens oder ähnliches informieren möchten.
  • Diese Informationen sind verfügbar über das Sekretariat der Schlichtungsstelle unter der Telefonnummer 0511/380-2416.

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